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Zentralverband der
Augenoptiker
und Optometristen
ZVA-Themenfokus
Stand: Januar 2021
Optometrie
2021 stock.adobe.com
ROSSandHELENphotographers
stock.adobe.com_auremar
2 | ZVA
Optometrie ist die Vermessung des Auges
(von griech. ὤψ ops – Auge und μέτρον
metron – Maß, Vermessung). Die Messun-
gen sind die Grundlage für die Bestim-
mung und Anpassung von Sehhilfen sowie
für die Beurteilung des Gesundheitszu-
standes des Auges und des visuellen
Systems. Sie umfassen die Refraktionsbe-
stimmung, die Bestimmung von Sehfunk-
tionen, biometrische Messungen und – im
erweiterten Sinne – auch die Untersu-
chung des Auges mit verschiedenen diag-
nostischen Verfahren. Das Anwendungs-
ziel der Optometrie ist es, die für die indi-
viduellen Sehanforderungen optimale
Sehhilfe zu bestimmen, Vorsorgeuntersu-
chungen durchzuführen, zwischen Augen-
krankheiten und Brechungsfehlern zu dif-
ferenzieren oder einen Arztbesuch gezielt
zu empfehlen.
Bereits seit vielen Jahrzehnten werden
Augenoptiker an verschiedenen Fach- und
Hochschulen in Optometrie unterrichtet, es
handelt sich also hierbei um keine neue
Disziplin der Augenoptik. Allerdings hat sich
in den vergangenen Jahre das Berufsbild
deutlich verändert; optometrische Untersu-
chungen prägen zunehmend dessen Tätig-
keitsprofil. Zusätzlich zur Bestimmung der
Sehschärfe und der optimalen Brillen-
beziehungsweise Kontaktlinsenkorrektion
gehören zur optometrischen Untersuchung
unter anderem die Überprüfung des Auge-
ninnendrucks, des Gesichtsfeldes, des Kon-
trast- und Farbsehens sowie des Sehens in
der Dämmerung, sowie eine Untersuchung
der Augengesundheit, oft unter Zuhilfenah-
me modernster technischer Instrumente
und immer beruhend auf dem Fachwissen
und der Erfahrung des Optometristen.
Dienstleistungen der Optometrie werden
auch künftig stärker nachgefragt. Gründe
hierfür sind gesellschaftliche Entwicklun-
gen wie der demografische Wandel mit der
Zunahme an altersbedingten Augenerkran-
kungen oder die stetige Zunahme von Bild-
schirmarbeit und dem Gebrauch digitaler
Medien. Damit einhergehend ist ein gestie-
gener Anspruch an optimales und anstren-
gungsfreies Sehen in Beruf und Freizeit.
ZVA | 3
Entwicklung der
Medizintechnik
Das Bundesverfassungsgericht hat in ei-
nem Beschluss vom 7. August 2000
(1 BvR254/99) entschieden, dass Augenop-
tiker berechtigt sind, den Augeninnendruck
zu messen und das Gesichtsfeld ihrer Kun-
den zu prüfen und zu bewerten. Beides sind
optometrische Untersuchungen, wenn sie
vom Augenoptiker mit dem Ziel durchge-
führt werden, Auffälligkeiten an den Augen
der Kunden aufzudecken. Einige Jahre zu-
vorwäre eine solche Entscheidung undenk-
bar gewesen, da die Messung des Augenin-
nendrucks immer mit einer Berührung der
Hornhaut einherging. Eine solche Berüh-
rung kann zu einer Entzündung des Auges
führen, wenn das eingesetzte Gerät nicht
steril ist. Durch die Entwicklung der berüh-
rungslosen Augeninnendruckmessung war
jedoch der Weg frei, diese Untersuchung
auch von Augenoptikern durchführen zu
lassen. Inzwischen sind Geräte mit Einweg-
messspitzen am Markt erhältlich, die dem
Augenoptiker auch die Messung per Kon-
takttonometer (bei halb geschlossenem
Auge) erlauben, wobei in der Regel bessere
Messergebnisse erzielt werden können.
Neue
Meisterprüfungsverordnung
In der Augenoptikermeisterprüfungsver-
ordnung sind das Meisterprüfungsberufs-
bild und die Prüfungsanforderungen fest-
gelegt.
Im Jahr 2005 wurde die Meisterprüfungs-
verordnung novelliert. Dort ist festge-
schrieben, dass derAugenoptiker die „Seh-
leistung messen und Methoden zum Er-
kennen von Sehleistungsminderungen an-
wenden, Ergebnisse darstellen und weite-
res Vorgehen begründen; Auffälligkeiten
des Auges erkennen […]“ soll. „Auffälligkei-
ten des Auges“ kann der Augenoptiker al-
lein dann erkennen, wenn er die Kunden
optometrisch untersucht.
Es gibt bereits seit mehreren Jahren Fort-
bildungsangebote für Augenoptikermeis-
ter zum Optometristen (HWK) an den
Handwerkskammern Potsdam, Düsseldorf,
Dresden, Braunschweig/Lüneburg/Stade
und München (seit 2020) sowie zum Opto-
metristen (ZVA) in Köln.
stock.adobe.com_Frank
Täubel
4 | ZVA
Über 80 Prozent der Brillenglasbestim-
mungen (Refraktion), die unverzichtbare
Grundlage für die Herstellung einer Korrek-
tionsbrille oder auch für die Kontaktlin-
senanpassung sind, werden durch Augen-
optiker vorgenommen. Da die Refraktion
zu seinen Haupttätigkeiten gehört, ist der
Augenoptiker damit die erste Anlaufstelle
für Sehprobleme. Lediglich für sehr wenige
Fehlsichtige, die aufgrund einer stärkeren
Sehbeeinträchtigung seit dem Heil- und
Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz
(HHVG) von 2017 wieder einen Anspruch
auf Zuschüsse der gesetzlichen Kranken-
kassen zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen
haben, ist im Falle der Versorgung mit Seh-
hilfen zu Lasten der gesetzlichen Kranken-
kassen eine ärztliche Verordnung erforder-
lich. Folgeversorgungen kann der Augen-
optiker grundsätzlich zu Lasten der Kran-
kenversicherung vornehmen (siehe hierzu
auch das ZVA-Informationsblatt zum
HHVG). Da der Augenoptiker aber in der
Regel nur für Sehprobleme gesunder Au-
gen zuständig ist – schließlich ist eine Fehl-
sichtigkeit keine Krankheit – muss er in der
Lage sein, zu erkennen, ob das vom Kunden
geschilderte Sehproblem offenkundige
Folge einer Augenerkrankung ist, deren Di-
agnose und Therapie Aufgabe des Augen-
arztes ist.
Eine Reihe von Augenerkrankungen (die
sogenannten chronisch degenerativen Au-
generkrankungen) verlaufen schleichend,
ohne dass der Betroffene hiervon zunächst
etwas bemerkt. Treten selbsterkennbare
Symptome – wie etwa deutliche Sehbeein-
trächtigungen – auf, dann sind regelmäßig
bereits irreparable Gesundheitsschäden
entstanden. Vor diesem Hintergrund ist die
Fähigkeit des Augenoptikers umso bedeut-
samer, Indizien zu erkennen, die auf eine
schleichende Erkrankung hindeuten, um
den Kunden in diesem Fall zur Abklärung
an einen Augenarzt zu verweisen.
Sehhilfenversorgung durch Augenoptiker
Lotsenfunktion
Die notwendigen Fähigkeiten erlangt ein
Augenoptiker nur mit einer fundierten op-
tometrischen Ausbildung. Angesichts des
demografischen Wandels, der auch nach
Meinung der Deutschen Ophtalmologi-
schen Gesellschaft und des Berufsverban-
des der Augenärzte zu einem starken An-
stieg der chronisch-degenerativen Auge-
nerkrankungen führt, wird der Bedarf nach
optometrisch arbeitenden Augenoptikern
zukünftig noch größer werden. Dies insbe-
sondere auch deshalb, da die Zahl der Au-
genärzte – besonders in ländlichen Regio-
nen – rückläufig ist. Die Ausweitung des An-
gebotes an optometrischen Dienstleistun-
gen dient im Ergebnis dem Gesundheits-
und Verbraucherschutz. Der Optometrist
hat somit nicht nur eine wichtige Lotsen-
funktion im Gesundheitswesen, sondern
kann auch zur Entlastung der Arztpraxen
beitragen, indem bestimmte Vorsorgeleis-
tungen und die Sehhilfenversorgung durch
ihn abgedeckt werden.
Marktentwicklungen
Kontaktlinsen und Korrektionsbrillen wer-
den vermehrt auch online angeboten. Da
diese Anbieter Qualitätsstandards umge-
hen, stellen sie jedoch nur vermeintlich
eine günstigere Alternative zu den statio-
nären Augenoptikern dar.
Durch eine Verlagerung des Unterneh-
menssitzes ins Ausland wird beispielsweise
der Geltungsbereich der Handwerksord-
nung umgangen. Außerdem entfällt online
die Ermittlung individueller Messdaten, die
Grundlage für eine fachlich fundierte Bera-
tung ist. Stationäre Augenoptiker punkten
in diesem Umfeld durch ihre starke Dienst-
leistungskompetenz und optometrische
Untersuchungen, die ein Online-Händler
nicht bieten kann. Beim Optometristen
kommen heute Techniken und Geräte wie
z.B. die optische Kohärenztomographie
(OCT) oder Funduskameras zum Einsatz,
die es ermöglichen, den Augenhintergrund
mittels moderner bildgebender Verfahren
auf Auffälligkeiten hin zu untersuchen.
Dank Cloud-Lösungen und dem Vorantrei-
stock.adobe.com_ROSSandHELENphotographers
Augenoptiker und Optometristen, die ihre
besondere Kompetenz im Bereich Optome-
trie dokumentieren wollen, können Mitglied
in der RAL-Gütegemeinschaft für optometri-
sche Leistungen werden oder sich im Deut-
schen Optometristenregister eintragen
lassen.
Mehr Informationen hierzu:
www.optometrist.de
ZVA | 5
Herausgeber:
ZVA • Alexanderstr. 25a
40210 Düsseldorf
E-Mail: info@zva.de • www.zva.de
Fotos ohne gesonderten Bildhinweis:
ZVA/Heike Skamper
Der Optometrist prüft, welche Stö-
rungen des Sehens einer ärztlichen
Abklärung bedürfen und welche mit
den Mitteln der Augenoptik und
Optometrie zu korrigieren sind. Er
trägt zur Gesundheitsvorsorge rund
ums Auge und zum optimalen Se-
hen bei jeglicher Fehlsichtigkeit und
speziellen individuellen Anforde-
rungen bei. Das Tätigkeitsfeld des
Augenoptikers und Optometristen
hat sich in den vergangenen Jahren
zudem geändert: Aufgrund der de-
mografischen Entwicklung und des
sich bereits abzeichnenden Man-
gels an Augenärzten – speziell in
ländlichen Gebieten – schließt der
Optometrist eine mögliche Versor-
gungslücke und nimmt somit eine
wichtige Lotsenfunktion in der Seh-
versorgung in Deutschland ein.
FAZIT
ben der Telemedizin ist auch die Optome-
trie zunehmend vernetzt. Systeme, die sich
Künstlicher Intelligenz bedienen, unter-
stützen den Optometristen bei der Aus-
wertung der Befunde und erweitern sein
Leistungsspektrum. Nichtsdestotrotz ge-
währleistet nur eine fundierte optometri-
sche Ausbildung den versierten Umgang
mit den zahlreichen technischen Geräten
und die Fähigkeit, die Untersuchungser-
gebnisse zu interpretieren.
Ausländische Einflüsse
In vielen Nachbarstaaten wie zum Beispiel
in der Schweiz und in den Niederlanden,
aber auch in den anglo-amerikanischen
Ländern ist anerkannt, dass Augenoptiker
optometrische Untersuchungen anbieten,
ohne einen ärztlichen Beruf auszuüben. In
der Schweiz dürfen Optometristen nach
dem neuen Gesundheitsberufegesetz seit
2020 auch diagnostische Medikamente
einsetzen. Mittlerweile werden viele deut-
sche Augenoptiker in diesen Ländern aus-
gebildet und verstehen sich genauso wie
die Absolventen der deutschen Fachhoch-
schulen in Aachen, Aalen, Berlin, Jena und
München als Optometristen. Auch der eu-
ropäische Berufsverband, der European
Council of Optometry and Optics (ECOO),
strebt eine europaweite Harmonisierung
der Aus- und Fortbildung in Richtung Op-
tometrie an.
6 | ZVA

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  • 1. Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen ZVA-Themenfokus Stand: Januar 2021 Optometrie 2021 stock.adobe.com ROSSandHELENphotographers stock.adobe.com_auremar
  • 2. 2 | ZVA Optometrie ist die Vermessung des Auges (von griech. ὤψ ops – Auge und μέτρον metron – Maß, Vermessung). Die Messun- gen sind die Grundlage für die Bestim- mung und Anpassung von Sehhilfen sowie für die Beurteilung des Gesundheitszu- standes des Auges und des visuellen Systems. Sie umfassen die Refraktionsbe- stimmung, die Bestimmung von Sehfunk- tionen, biometrische Messungen und – im erweiterten Sinne – auch die Untersu- chung des Auges mit verschiedenen diag- nostischen Verfahren. Das Anwendungs- ziel der Optometrie ist es, die für die indi- viduellen Sehanforderungen optimale Sehhilfe zu bestimmen, Vorsorgeuntersu- chungen durchzuführen, zwischen Augen- krankheiten und Brechungsfehlern zu dif- ferenzieren oder einen Arztbesuch gezielt zu empfehlen. Bereits seit vielen Jahrzehnten werden Augenoptiker an verschiedenen Fach- und Hochschulen in Optometrie unterrichtet, es handelt sich also hierbei um keine neue Disziplin der Augenoptik. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahre das Berufsbild deutlich verändert; optometrische Untersu- chungen prägen zunehmend dessen Tätig- keitsprofil. Zusätzlich zur Bestimmung der Sehschärfe und der optimalen Brillen- beziehungsweise Kontaktlinsenkorrektion gehören zur optometrischen Untersuchung unter anderem die Überprüfung des Auge- ninnendrucks, des Gesichtsfeldes, des Kon- trast- und Farbsehens sowie des Sehens in der Dämmerung, sowie eine Untersuchung der Augengesundheit, oft unter Zuhilfenah- me modernster technischer Instrumente und immer beruhend auf dem Fachwissen und der Erfahrung des Optometristen. Dienstleistungen der Optometrie werden auch künftig stärker nachgefragt. Gründe hierfür sind gesellschaftliche Entwicklun- gen wie der demografische Wandel mit der Zunahme an altersbedingten Augenerkran- kungen oder die stetige Zunahme von Bild- schirmarbeit und dem Gebrauch digitaler Medien. Damit einhergehend ist ein gestie- gener Anspruch an optimales und anstren- gungsfreies Sehen in Beruf und Freizeit.
  • 3. ZVA | 3 Entwicklung der Medizintechnik Das Bundesverfassungsgericht hat in ei- nem Beschluss vom 7. August 2000 (1 BvR254/99) entschieden, dass Augenop- tiker berechtigt sind, den Augeninnendruck zu messen und das Gesichtsfeld ihrer Kun- den zu prüfen und zu bewerten. Beides sind optometrische Untersuchungen, wenn sie vom Augenoptiker mit dem Ziel durchge- führt werden, Auffälligkeiten an den Augen der Kunden aufzudecken. Einige Jahre zu- vorwäre eine solche Entscheidung undenk- bar gewesen, da die Messung des Augenin- nendrucks immer mit einer Berührung der Hornhaut einherging. Eine solche Berüh- rung kann zu einer Entzündung des Auges führen, wenn das eingesetzte Gerät nicht steril ist. Durch die Entwicklung der berüh- rungslosen Augeninnendruckmessung war jedoch der Weg frei, diese Untersuchung auch von Augenoptikern durchführen zu lassen. Inzwischen sind Geräte mit Einweg- messspitzen am Markt erhältlich, die dem Augenoptiker auch die Messung per Kon- takttonometer (bei halb geschlossenem Auge) erlauben, wobei in der Regel bessere Messergebnisse erzielt werden können. Neue Meisterprüfungsverordnung In der Augenoptikermeisterprüfungsver- ordnung sind das Meisterprüfungsberufs- bild und die Prüfungsanforderungen fest- gelegt. Im Jahr 2005 wurde die Meisterprüfungs- verordnung novelliert. Dort ist festge- schrieben, dass derAugenoptiker die „Seh- leistung messen und Methoden zum Er- kennen von Sehleistungsminderungen an- wenden, Ergebnisse darstellen und weite- res Vorgehen begründen; Auffälligkeiten des Auges erkennen […]“ soll. „Auffälligkei- ten des Auges“ kann der Augenoptiker al- lein dann erkennen, wenn er die Kunden optometrisch untersucht. Es gibt bereits seit mehreren Jahren Fort- bildungsangebote für Augenoptikermeis- ter zum Optometristen (HWK) an den Handwerkskammern Potsdam, Düsseldorf, Dresden, Braunschweig/Lüneburg/Stade und München (seit 2020) sowie zum Opto- metristen (ZVA) in Köln. stock.adobe.com_Frank Täubel
  • 4. 4 | ZVA Über 80 Prozent der Brillenglasbestim- mungen (Refraktion), die unverzichtbare Grundlage für die Herstellung einer Korrek- tionsbrille oder auch für die Kontaktlin- senanpassung sind, werden durch Augen- optiker vorgenommen. Da die Refraktion zu seinen Haupttätigkeiten gehört, ist der Augenoptiker damit die erste Anlaufstelle für Sehprobleme. Lediglich für sehr wenige Fehlsichtige, die aufgrund einer stärkeren Sehbeeinträchtigung seit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) von 2017 wieder einen Anspruch auf Zuschüsse der gesetzlichen Kranken- kassen zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen haben, ist im Falle der Versorgung mit Seh- hilfen zu Lasten der gesetzlichen Kranken- kassen eine ärztliche Verordnung erforder- lich. Folgeversorgungen kann der Augen- optiker grundsätzlich zu Lasten der Kran- kenversicherung vornehmen (siehe hierzu auch das ZVA-Informationsblatt zum HHVG). Da der Augenoptiker aber in der Regel nur für Sehprobleme gesunder Au- gen zuständig ist – schließlich ist eine Fehl- sichtigkeit keine Krankheit – muss er in der Lage sein, zu erkennen, ob das vom Kunden geschilderte Sehproblem offenkundige Folge einer Augenerkrankung ist, deren Di- agnose und Therapie Aufgabe des Augen- arztes ist. Eine Reihe von Augenerkrankungen (die sogenannten chronisch degenerativen Au- generkrankungen) verlaufen schleichend, ohne dass der Betroffene hiervon zunächst etwas bemerkt. Treten selbsterkennbare Symptome – wie etwa deutliche Sehbeein- trächtigungen – auf, dann sind regelmäßig bereits irreparable Gesundheitsschäden entstanden. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit des Augenoptikers umso bedeut- samer, Indizien zu erkennen, die auf eine schleichende Erkrankung hindeuten, um den Kunden in diesem Fall zur Abklärung an einen Augenarzt zu verweisen. Sehhilfenversorgung durch Augenoptiker
  • 5. Lotsenfunktion Die notwendigen Fähigkeiten erlangt ein Augenoptiker nur mit einer fundierten op- tometrischen Ausbildung. Angesichts des demografischen Wandels, der auch nach Meinung der Deutschen Ophtalmologi- schen Gesellschaft und des Berufsverban- des der Augenärzte zu einem starken An- stieg der chronisch-degenerativen Auge- nerkrankungen führt, wird der Bedarf nach optometrisch arbeitenden Augenoptikern zukünftig noch größer werden. Dies insbe- sondere auch deshalb, da die Zahl der Au- genärzte – besonders in ländlichen Regio- nen – rückläufig ist. Die Ausweitung des An- gebotes an optometrischen Dienstleistun- gen dient im Ergebnis dem Gesundheits- und Verbraucherschutz. Der Optometrist hat somit nicht nur eine wichtige Lotsen- funktion im Gesundheitswesen, sondern kann auch zur Entlastung der Arztpraxen beitragen, indem bestimmte Vorsorgeleis- tungen und die Sehhilfenversorgung durch ihn abgedeckt werden. Marktentwicklungen Kontaktlinsen und Korrektionsbrillen wer- den vermehrt auch online angeboten. Da diese Anbieter Qualitätsstandards umge- hen, stellen sie jedoch nur vermeintlich eine günstigere Alternative zu den statio- nären Augenoptikern dar. Durch eine Verlagerung des Unterneh- menssitzes ins Ausland wird beispielsweise der Geltungsbereich der Handwerksord- nung umgangen. Außerdem entfällt online die Ermittlung individueller Messdaten, die Grundlage für eine fachlich fundierte Bera- tung ist. Stationäre Augenoptiker punkten in diesem Umfeld durch ihre starke Dienst- leistungskompetenz und optometrische Untersuchungen, die ein Online-Händler nicht bieten kann. Beim Optometristen kommen heute Techniken und Geräte wie z.B. die optische Kohärenztomographie (OCT) oder Funduskameras zum Einsatz, die es ermöglichen, den Augenhintergrund mittels moderner bildgebender Verfahren auf Auffälligkeiten hin zu untersuchen. Dank Cloud-Lösungen und dem Vorantrei- stock.adobe.com_ROSSandHELENphotographers Augenoptiker und Optometristen, die ihre besondere Kompetenz im Bereich Optome- trie dokumentieren wollen, können Mitglied in der RAL-Gütegemeinschaft für optometri- sche Leistungen werden oder sich im Deut- schen Optometristenregister eintragen lassen. Mehr Informationen hierzu: www.optometrist.de ZVA | 5
  • 6. Herausgeber: ZVA • Alexanderstr. 25a 40210 Düsseldorf E-Mail: info@zva.de • www.zva.de Fotos ohne gesonderten Bildhinweis: ZVA/Heike Skamper Der Optometrist prüft, welche Stö- rungen des Sehens einer ärztlichen Abklärung bedürfen und welche mit den Mitteln der Augenoptik und Optometrie zu korrigieren sind. Er trägt zur Gesundheitsvorsorge rund ums Auge und zum optimalen Se- hen bei jeglicher Fehlsichtigkeit und speziellen individuellen Anforde- rungen bei. Das Tätigkeitsfeld des Augenoptikers und Optometristen hat sich in den vergangenen Jahren zudem geändert: Aufgrund der de- mografischen Entwicklung und des sich bereits abzeichnenden Man- gels an Augenärzten – speziell in ländlichen Gebieten – schließt der Optometrist eine mögliche Versor- gungslücke und nimmt somit eine wichtige Lotsenfunktion in der Seh- versorgung in Deutschland ein. FAZIT ben der Telemedizin ist auch die Optome- trie zunehmend vernetzt. Systeme, die sich Künstlicher Intelligenz bedienen, unter- stützen den Optometristen bei der Aus- wertung der Befunde und erweitern sein Leistungsspektrum. Nichtsdestotrotz ge- währleistet nur eine fundierte optometri- sche Ausbildung den versierten Umgang mit den zahlreichen technischen Geräten und die Fähigkeit, die Untersuchungser- gebnisse zu interpretieren. Ausländische Einflüsse In vielen Nachbarstaaten wie zum Beispiel in der Schweiz und in den Niederlanden, aber auch in den anglo-amerikanischen Ländern ist anerkannt, dass Augenoptiker optometrische Untersuchungen anbieten, ohne einen ärztlichen Beruf auszuüben. In der Schweiz dürfen Optometristen nach dem neuen Gesundheitsberufegesetz seit 2020 auch diagnostische Medikamente einsetzen. Mittlerweile werden viele deut- sche Augenoptiker in diesen Ländern aus- gebildet und verstehen sich genauso wie die Absolventen der deutschen Fachhoch- schulen in Aachen, Aalen, Berlin, Jena und München als Optometristen. Auch der eu- ropäische Berufsverband, der European Council of Optometry and Optics (ECOO), strebt eine europaweite Harmonisierung der Aus- und Fortbildung in Richtung Op- tometrie an. 6 | ZVA