Referendum gegen das EpidemiegesetzBitte beitreten, Unterschriften für das Referendum sammeln und mitteilen:http://www.facebook.com/groups/impfentscheid/Das CH-Parlament hat das neue Epidemiegesetz (EpG) durchgewunken. Auch dagegen ergriff
das NIE (Netzwerk Impfentscheid) das Referendum.1. Impfzwang (Art. 6/7/22 und andere)Der Bund kann mit dem neuen Gesetz bestimmen, wann eine Lage ausserordentlich ist und welche Menschen (z.B. Berufsgruppen, Kinder usw.) geimpft werden sollen. Ein freier Entscheid ist für die betroffenen Menschen dann nicht mehr möglich.Impfungen sind:• rechtlich gesehen eine Körperverletzung• mit Schwermetallen und anderen Giften belastet• nie unabhängig und in mittels placebobasierter Doppelblindstudie geprüft worden• nebenwirkungsreich (siehe Beipackzettel, unabhängige Studien und Erfahrungswerte)• in ihrer Schutzwirkung nie bewiesen worden• nie dahin gehend geprüft worden, dass Geimpfte nicht mehr Ausscheider der Erreger sind, gegen welche sie geimpft wurden• eine massive Belastung vor allem für das junge Immunsystem und das ungeschützte Gehirn im Säuglingsalter• nachweislich nicht für das Verschwinden der Krankheiten verantwortlich• und vieles mehr; bitte informieren Sie sichJedes Impfobligatorium ist ein Impfzwang!2. ZwangssexualisierungMit dem neuen EpG würde es möglich, in Schulen unter dem Vorwand der Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten einen von der Altersstufe unabhängigen Zwangssexualunterricht durchzuführen.3. Blankocheck für die PharmaindustrieGemäss Art. 70 übernimmt der Bund allfällige Schäden, die durch eine Zwangsmassnahme, gestützt auf das EpG, vom Bund angeordnet wurden, wie z.B. Impfungen. Dies ist ein Freipass für die Pharmaindustrie: Die WHO bestimmt, die Pharma liefert, der Bund (Steuerzahler) bezahlt, denn mit Schäden wird ja bereits im Vorfeld gerechnet!4. Machtkonzentration und SchnüffelstaatEinmal mehr würden der Staat und die Ämter Rechte erhalten, die einem zentralistischen Staat (Diktatur?) immer näher kommen.Daten u.a. über Namen, Krankheiten, Reisewege dürften Schweizer Behörden untereinander austauschen. Sie können diese gar «supranationalen und internationalen Organisationen» weitergeben, z.B. der WHO.Unterschreiben Sie jetzt das Referendum - auch für Ihre persönliche Freiheit!Referendumsbogen-deutsch-NIE-9-10-20122.pdfNIE - Impfentscheid.ch
1. Referendum gegen das Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der
Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59ff, dass das
Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
(Epidemiengesetz, EpG) der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in
eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen
es handschriftlich unterzeichnen.
Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer
Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282
des Strafgesetzbuches.
Kanton: PLZ: Politische Gemeinde:
Nr. Name Vorname Genaues Wohnadresse Eigenhändige Kontrolle
(handschriftlich und möglichst in Blockschrift!) Geburtsdatum (Strasse und Unterschrift (leer
(Tag/Monat/Jahr) Hausnummer) lassen)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2013
Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ......... Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des
Referendums in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten
Gemeinde ausüben.
Amtsstempel: Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson
(eigenhändige Unterschrift und amtliche
Eigenschaft):
Ort: .................................................... .....................................................................
Datum: .................................................... .....................................................................
Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt so schnell wie möglich zurückzusenden spätestens jedoch bis 20. Dezember
2012 an das Referendumskomitee: Referendum EPG, Postfach, 9470 Buchs, das für die Stimmrechtsbescheinigung besorgt
sein wird.
Weitere Unterschriftenlisten und Informationen erhältlich bei:
Referendum EPG, Postfach, 9470 Buchs, 081 633 122 6, www.epg-referendum.ch, info@epg-referendum.ch
Besten Dank für Ihre finanzielle Unterstützung:
PC-Konto: 85-298434-3 CHF | IBAN: CH08 0900 0000 8529 8434 3 | BIC: POFICHBEXXX | BEZEICHNUNG: Netzwerk Impfentscheid NIE Referendum
2. Das Epidemiengesetz EpG -
Gefährdung des Schweizer Volkes!
Im neuen Epidemiengesetz, welches am 28. September von
den Räten verabschiedet wurde, hat es einige neue und
überarbeitete Artikel die in dieser Form nicht akzeptiert werden dürfen. Sie binden
die Freiheit der Schweizer stark zurück und entmündigen diese auf vielen Ebenen.
Die Gefahren stecken im wesentlich in den folgenden vier Punkten:
1. Impfzwang (Art. 6/7/22 und andere)
Der Bund kann mit dem neuen Gesetz bestimmen, wann eine Lage ausserordentlich ist und
welche Menschen (z.B. Berufsgruppen, Kinder usw.) geimpft werden sollen. Ein freier Entscheid ist
für die betroffenen Menschen dann nicht mehr möglich.
Impfungen sind:
rechtlich gesehen eine Körperverletzung
mit Schwermetallen und anderen Giften belastet
nie unabhängig und in mittels placebobasierter Doppelblindstudie geprüft worden
nebenwirkungsreich (siehe Beipackzettel, unabhängige Studien und Erfahrungswerte)
in ihrer Schutzwirkung nie bewiesen worden
nie dahin gehend geprüft worden, dass Geimpfte nicht mehr Ausscheider der Erreger sind,
gegen welche sie geimpft wurden
eine massive Belastung vor allem für das junge Immunsystem und das ungeschützte Gehirn
im Säuglingsalter
nachweislich nicht für das Verschwinden der Krankheiten verantwortlich
und vieles mehr
Jedes Impfobligatorium ist ein Impfzwang!
2. Zwangssexualisierung
Mit dem neuen EpG würde es möglich, in Schulen unter dem Vorwand der Verhütung sexuell
übertragbarer Krankheiten einen von der Altersstufe unabhängigen Zwangssexualunterricht
durchzuführen.
3. Blankocheck für die Pharmaindustrie
Gemäss Art. 70 übernimmt der Bund allfällige Schäden, die durch eine Zwangsmassnahme,
gestützt auf das EpG, vom Bund angeordnet wurden, wie z.B. Impfungen. Dies ist ein Freipass für
die Pharmaindustrie: Die WHO bestimmt, die Pharma liefert, der Bund (Steuerzahler) bezahlt,
denn mit Schäden wird ja bereits im Vorfeld gerechnet!
4. Machtkonzentration und Schnüffelstaat
Einmal mehr würden der Staat und die Ämter Rechte erhalten, die einem zentralistischen Staat
(Diktatur?) immer näher kommen.
Daten u.a. über Namen, Krankheiten, Reisewege dürften Schweizer Behörden untereinander
austauschen. Sie können diese gar «supranationalen und internationalen Organisationen»
weitergeben, z.B. der WHO.
Unterschreiben Sie jetzt das Referendum -
auch für Ihre persönliche Freiheit!