Rechtssicher durchs Web 2.0!?! – Haftungsfalle Social Media

Römermann Rechtsanwälte AG
Römermann Rechtsanwälte AGRömermann Rechtsanwälte AG
Rechtssicher	durchs	Web	2.0!?!
Haftungsfalle	Social Media
XING Hannover Networking-Event, 06.06.2016
Rechtsanwalt Tim Günther
Fachanwaltfür gewerblichen Rechtsschutz | Fachanwaltfür Versicherungsrecht
Dozentder Fresenius Hochschule HH für Wettbewerbs- und Kartellrecht
Römermann Rechtsanwälte AG,Hamburg/Hannover/Berlin
Agenda
• ZIVILRECHT
• ARBEITSRECHT
• WETTBEWERBSRECHT
• DATENSCHUTZRECHT
• URHEBER- UND
MARKENRECHT
• IT-RECHT
Angebot Annahme
Vertrag
Zustandekommen	von	Verträgen
Grundsatz:
Wirksame Willenserklärungen decken sich
(egal ob über Twitter, Facebook, Blog oder E-Mail):
Hinweispflichten
Abmahnung und
„unendlich“ laufende Fristen
Fernabsatz / e-Commerce
• Informationspflichten
• Belehrung über Widerrufsrechte
Agenda
• ZIVILRECHT
• ARBEITSRECHT
• WETTBEWERBSRECHT
• DATENSCHUTZRECHT
• URHEBER- UND
MARKENRECHT
• IT-RECHT
„Guidelines“	(=	Reputation	Management)	
Regelung von privater und beruflicher Nutzung
• Keine Pflicht zur Anmeldung bei Facebook od. XING
• Datenlöschung nach Ausscheiden
(LAG Hessen, CCZ 2012, 198)
• Keine Nutzung während Krankheit
• Geheimhaltung (XING-Kontakte = Geschäftsgeheimnisse?)
und Herabsetzung
Kündigung
„Boah kotzen die mich an von 02, da sperren sie einfach
das Handy, obwohl schon man schon bezahlt hat ... und
dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche
Penner ... Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen
Anbieter ...“
(VGH München, Beschluss vom 29.2.2012)
Kündigung
• „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“
(ArbG Düsseldorf, 7 Ca 2591/11)
• Beleidigende Äußerungen gegen Ausbilder
„Menschenschinder“ und „Ausbeuter“
(LAG Hamm, Urt. V. 10.10.2011, Az. 5 S 451/12)
• Keine Kündigung wegen grober Beleidigung von
Kollegen auf Facebook bei Handlung im Affekt
(ArbG Duisburg 26.9.2012, 5 Ca 949/12)
Suspendierung
„Erst wenn der eigene Bürostuhl brennt, wird Herr Elbers
erkennen, dass man mit Infopavillons keine Brände löscht.“
„Dass es im Rathaus ,im richtigen Flügel‘ brenne und der
Hausherr nicht in fernen Ländern weile, sei ,so
unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto‘.“
Suspendierung
Zurechnung von Handlungen des MA für das Unternehmen,
wenn „Förderung des Werbeabsatzes des Unternehmens“
gewollt war
(Landgericht Freiburg GRUR-RR 2014, 256)
Näher zu „Social Media im Arbeitsverhältnis“:
Fuhlrott/Oltmanns, NZA 2016, im Erscheinen
https://www.roemermann.com/de/
aktuelles/blog/social-media-im-
arbeitsverhaltnis.html
Agenda
• ZIVILRECHT
• ARBEITSRECHT
• WETTBEWERBSRECHT
• DATENSCHUTZRECHT
• URHEBER- UND
MARKENRECHT
• IT-RECHT
Mailings
Die Zusendung einer Werbe-E-Mail (oder Werbung bei
Twitter, Facebook, etc.) ohne Einwilligung des Empfängers
verstößt gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Einwilligung muss
• vorher
• ausdrücklich
• klar und
• unzweideutig
erfolgen.
Freunde	finden
Wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung
(BGH Urt. v. 14.1.2016 - I ZR 65/14)
Mailings
Ein Geschäftsführer haftet persönlich auf Unterlassung,
wenn dieser im Unternehmen keine geeigneten
Maßnahmen ergreift, um unlautere E-Mail-Werbung wegen
der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen
Adressbestände zu verhindern.
(OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2009)
Mailings
AGB-Ausschluss unwirksam!
• „Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden,
dass die von mir oben angegebenen Daten für an mich
gerichtete Werbung (z.B. Informationen über
Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels
ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-
Newsletter) ...“
• Verstoß gegen Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB):
„wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen
Regelung“
(BGH, Urteil v. 16.7.2008)
UWG	– Unlauterer	Wettbewerb
• Gekaufte Nutzermeinungen unlauter nach § 4 Nr. 3 UWG
und nach Nr. 11 „black list“
(vgl. LG Stuttgart Beschl. v. 6.8.2014 – 37 O 34/14)
• Ebenso Astroturfing („Fake-Bewertungen“) bei Dritten
• Gleiches gilt für die Verschleierung des werblichen
Charakters eines Lobes durch MA („Beste RSV“)
(Landgericht Hamburg GRUR-RR 2012, 400)
• AG haftet für Post des Arbeitnehmers auf privater Seite
auch ohne Kenntnis
(LG Freiburg Urt. v. 4.11.2013 – 12 O 83/13)
UWG	– Unlauterer	Wettbewerb
Das Abwerben über XING ist unlauter, wenn
Formulierungen wie „Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich
da angetan haben?“ und „Sie wissen ja hoffentlich, in was für
einem Unternehmen Sie gelandet sind?“ verwendet werden.
Kontaktaufnahme = „geschäftliche Handlung“
(LG Heidelberg, Urt. v. 23.5.2012)
Werbeaussagen
• Keine Anmaßung
• Keine Irreführung
• Keine Unwahrheiten
• Keine Selbstverständlichkeiten
• Preiswerbung nur unter Angaben der PAngV
• Vorsicht vor Gewinnspielen
(Kopplung, Druck, Transparenz)
Agenda
• ZIVILRECHT
• ARBEITSRECHT
• WETTBEWERBSRECHT
• DATENSCHUTZRECHT
• URHEBER- UND
MARKENRECHT
• IT-RECHT
Bundesdatenschutzgesetz	(BDSG)
• Datenschutzerklärung immer dann, wenn selbst Daten
erfasst werden
• Nach § 4 Abs. 1 BDSG sind die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig,
soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift
dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt
hat. Nach Abs. 2 sind personenbezogene Daten beim
Betroffenen (unter dessen Mitwirkung) zu erheben.
Bundesdatenschutzgesetz	(BDSG)
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
• Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des
Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein
verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche
Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
(KG Beschl. v. 29.4.2011)
(LG Dü, Urt. v. 11.3.2016 -12 O 151/15)
Bundesdatenschutzgesetz	(BDSG)
sog. „Follow up-“ und „After Sales“-Kontakte, d. h. Anrufe, in
denen bspw. angefragt wird, ob angefordertes
Informationsmaterial oder die bestellte Ware zufrieden
stellend waren, oder warum der Kunde die
Geschäftsbeziehung beendet hat, nur zulässig, wenn jeweils
eine den Gegenstand des Anrufs betreffende Einwilligung
vorliegt.
Agenda
• ZIVILRECHT
• ARBEITSRECHT
• WETTBEWERBSRECHT
• DATENSCHUTZRECHT
• URHEBER- UND
MARKENRECHT
• IT-RECHT
Inhalt	des	Urheberrechts
Vorsicht vorm Posten/Liken
mit fremden Bildern
(bspw. Miniaturansicht bei Facebook).
„Framing“
(Einbettung statt bloßem
Verweis) grds. unzulässig
(BGH Urt. v. 9.7.2015 – I ZR 46/12)
§ 22	KunstUrhG
Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung
durch Einstellen eines Fotos in Facebook-Profil
(OLG Köln, Urteil v. 9.2.2010)
Markenrecht
Vorsicht bei Verwendung des
Benutzung geschützter Kennzeichen innerhalb eines
Benutzerkontos in einem sozialen Netzwerk kann
kennzeichenrelevante Nutzerhandlung darstellen
(KG GRUR-RR 2011, 215)
®
Markenrecht
• „Vanity-URLs“ (bspw. facebook.com/„Nutzer“) mit
fremden Namen und Marken = Kennzeichenverletzung!
• „Brand Tagging“ birgt die Gefahr der Missbrauchs durch
Wettbewerber (Bekanntheitsschutz)
Agenda
• ZIVILRECHT
• ARBEITSRECHT
• WETTBEWERBSRECHT
• DATENSCHUTZRECHT
• URHEBER- UND
MARKENRECHT
• IT-RECHT
Impressum
Notwendiger Inhalt (nach § 5 Abs. 1 TMG) muss auf der
jeweiligen Internetseite erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar sein.
2-Klick-Regel (BGH Urt. v. 20.7.2006 – I ZR 228/03)
Insbesondere:
• Name und Anschrift der Niederlassung
• Adresse zur Kontaktaufnahme (einschließlich Mail-Adresse)
• zuständige Aufsichtsbehörde
Impressum
• Handelsregister (o.ä.) + Registernummer
• Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
(§ 27a UStG) oder der Wirtschaftsidentifikations-
nummer (§ 139c AO)
• Beachte: bei juristischen Personen die Angabe der
Rechtsform sowie des Vertretungsberechtigten
Impressum
Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft
Ballindamm 38
20095 Hamburg
Tel.: (040) 300 619 340
Fax: (040) 300 619 341
kanzlei@roemermann.com
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Claus-Dieter Schwab
Vertreten durch den Vorstand:
Prof. Dr. Volker Römermann (Vorstandsmitglied)
Ioannis Zaimis (Vorstandsmitglied)
Registergericht des Amtsgericht Hamburg
Registernummer HRB 108795
UmsatzsteuerIDNr: DE815064691
Impressum	bei	Facebook
Der Impressumspflicht des § 5 TMG ist nicht genügt, wenn
ein gewerblicher Facebook-Auftritt kein eigenes Impressum
enthält, sondern dieses lediglich über einen dort
vorhandenen Link auf die eigentliche Website und dort auf
das Impressum erreichbar ist.
LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.8.2011 sowie
LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.8.2013
„kommunikationsbezogene Eigenständigkeit“
Blog
„Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ‘ne blöde
Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter
wäre … eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu
sein.“
(AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 16.6.2011)
Gleiches gilt für Fotos mit verächtliche Kommentaren (u.a.
„Pack“)
(LG Köln, Urteil v. 11.1.2012)
Vorsicht vor getarnter Werbung in redaktionellen
Inhalten!
Pinnwände
„Dummes Stück Scheiße, was ihre geistige Verwirrung zum
Ausdruck bringen muss“ und „Gehirntote in der
Merkelpropaganda“
(Landgericht Hamburg, Beschl. aus 01/2016)
Pinnwände
Haftung für Beiträge, wenn keine „ausdrückliche,
unmissverständliche und ernsthafte Distanzierung“ erfolgt.
(KG, Urt. v. 1.12.2009)
Pauschale Distanzierung (bspw. durch Disclaimer)
genügt nicht!
Links
Haftung für Links, wenn die fremde Meinung und der Inhalt
zu eigen gemacht wird (= Identifizierung)
(bspw. Twitter-Link: BGH MMR 2008, 400).
Auch Hinweis auf „sehr interessant“
(Landgericht Frankfurt Beschl. v. 20.04.2010)
Aber: Lediglich Verbreitung durch „Teilen“ unschädlich
(OLG Ffm. Urt. v. 26.11.2015 – 16 U 64/15)
Bewertungsportale
Grundsatz: Keine Herausgabepflicht der Daten
(BGH Urt. v. 1.7.2014 – VI ZR 345/13)
Kein „zu Eigen machen“ des
Portalbetreibers
Frage: Zumutbare Prüfpflichten?
Bei Bewertungsportalen hoch,
da durch Anonymität hohes
Verletzerpotential
(BGH Urt. v. 1.3.2016 – VI ZR 34/15)
Rechtssicher	durchs	
Web	2.0!?!	Haftungsfalle	
Social Media
XING Hannover Networking-Event,
06.06.2016
Rechtsanwalt Tim Günther
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dozent der Fresenius Hochschule HH für Wettbewerbs- und Kartellrecht
Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover/Berlin
E-Mail: tim.guenther@roemermann.com
Tel: 0511 / 32 66 0-0, www.roemermann.com
Vielen	Dank.
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Rechtssicher durchs Web 2.0!?! – Haftungsfalle Social Media

  • 1. Rechtssicher durchs Web 2.0!?! Haftungsfalle Social Media XING Hannover Networking-Event, 06.06.2016 Rechtsanwalt Tim Günther Fachanwaltfür gewerblichen Rechtsschutz | Fachanwaltfür Versicherungsrecht Dozentder Fresenius Hochschule HH für Wettbewerbs- und Kartellrecht Römermann Rechtsanwälte AG,Hamburg/Hannover/Berlin
  • 2. Agenda • ZIVILRECHT • ARBEITSRECHT • WETTBEWERBSRECHT • DATENSCHUTZRECHT • URHEBER- UND MARKENRECHT • IT-RECHT
  • 3. Angebot Annahme Vertrag Zustandekommen von Verträgen Grundsatz: Wirksame Willenserklärungen decken sich (egal ob über Twitter, Facebook, Blog oder E-Mail):
  • 4. Hinweispflichten Abmahnung und „unendlich“ laufende Fristen Fernabsatz / e-Commerce • Informationspflichten • Belehrung über Widerrufsrechte
  • 5. Agenda • ZIVILRECHT • ARBEITSRECHT • WETTBEWERBSRECHT • DATENSCHUTZRECHT • URHEBER- UND MARKENRECHT • IT-RECHT
  • 6. „Guidelines“ (= Reputation Management) Regelung von privater und beruflicher Nutzung • Keine Pflicht zur Anmeldung bei Facebook od. XING • Datenlöschung nach Ausscheiden (LAG Hessen, CCZ 2012, 198) • Keine Nutzung während Krankheit • Geheimhaltung (XING-Kontakte = Geschäftsgeheimnisse?) und Herabsetzung
  • 7. Kündigung „Boah kotzen die mich an von 02, da sperren sie einfach das Handy, obwohl schon man schon bezahlt hat ... und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche Penner ... Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter ...“ (VGH München, Beschluss vom 29.2.2012)
  • 8. Kündigung • „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“ (ArbG Düsseldorf, 7 Ca 2591/11) • Beleidigende Äußerungen gegen Ausbilder „Menschenschinder“ und „Ausbeuter“ (LAG Hamm, Urt. V. 10.10.2011, Az. 5 S 451/12) • Keine Kündigung wegen grober Beleidigung von Kollegen auf Facebook bei Handlung im Affekt (ArbG Duisburg 26.9.2012, 5 Ca 949/12)
  • 9. Suspendierung „Erst wenn der eigene Bürostuhl brennt, wird Herr Elbers erkennen, dass man mit Infopavillons keine Brände löscht.“ „Dass es im Rathaus ,im richtigen Flügel‘ brenne und der Hausherr nicht in fernen Ländern weile, sei ,so unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto‘.“
  • 10. Suspendierung Zurechnung von Handlungen des MA für das Unternehmen, wenn „Förderung des Werbeabsatzes des Unternehmens“ gewollt war (Landgericht Freiburg GRUR-RR 2014, 256) Näher zu „Social Media im Arbeitsverhältnis“: Fuhlrott/Oltmanns, NZA 2016, im Erscheinen https://www.roemermann.com/de/ aktuelles/blog/social-media-im- arbeitsverhaltnis.html
  • 11. Agenda • ZIVILRECHT • ARBEITSRECHT • WETTBEWERBSRECHT • DATENSCHUTZRECHT • URHEBER- UND MARKENRECHT • IT-RECHT
  • 12. Mailings Die Zusendung einer Werbe-E-Mail (oder Werbung bei Twitter, Facebook, etc.) ohne Einwilligung des Empfängers verstößt gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Einwilligung muss • vorher • ausdrücklich • klar und • unzweideutig erfolgen.
  • 14. Mailings Ein Geschäftsführer haftet persönlich auf Unterlassung, wenn dieser im Unternehmen keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressbestände zu verhindern. (OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2009)
  • 15. Mailings AGB-Ausschluss unwirksam! • „Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail- Newsletter) ...“ • Verstoß gegen Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB): „wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung“ (BGH, Urteil v. 16.7.2008)
  • 16. UWG – Unlauterer Wettbewerb • Gekaufte Nutzermeinungen unlauter nach § 4 Nr. 3 UWG und nach Nr. 11 „black list“ (vgl. LG Stuttgart Beschl. v. 6.8.2014 – 37 O 34/14) • Ebenso Astroturfing („Fake-Bewertungen“) bei Dritten • Gleiches gilt für die Verschleierung des werblichen Charakters eines Lobes durch MA („Beste RSV“) (Landgericht Hamburg GRUR-RR 2012, 400) • AG haftet für Post des Arbeitnehmers auf privater Seite auch ohne Kenntnis (LG Freiburg Urt. v. 4.11.2013 – 12 O 83/13)
  • 17. UWG – Unlauterer Wettbewerb Das Abwerben über XING ist unlauter, wenn Formulierungen wie „Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?“ und „Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“ verwendet werden. Kontaktaufnahme = „geschäftliche Handlung“ (LG Heidelberg, Urt. v. 23.5.2012)
  • 18. Werbeaussagen • Keine Anmaßung • Keine Irreführung • Keine Unwahrheiten • Keine Selbstverständlichkeiten • Preiswerbung nur unter Angaben der PAngV • Vorsicht vor Gewinnspielen (Kopplung, Druck, Transparenz)
  • 19. Agenda • ZIVILRECHT • ARBEITSRECHT • WETTBEWERBSRECHT • DATENSCHUTZRECHT • URHEBER- UND MARKENRECHT • IT-RECHT
  • 20. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) • Datenschutzerklärung immer dann, wenn selbst Daten erfasst werden • Nach § 4 Abs. 1 BDSG sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Nach Abs. 2 sind personenbezogene Daten beim Betroffenen (unter dessen Mitwirkung) zu erheben.
  • 21. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 13 Pflichten des Diensteanbieters • Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. (KG Beschl. v. 29.4.2011) (LG Dü, Urt. v. 11.3.2016 -12 O 151/15)
  • 22. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sog. „Follow up-“ und „After Sales“-Kontakte, d. h. Anrufe, in denen bspw. angefragt wird, ob angefordertes Informationsmaterial oder die bestellte Ware zufrieden stellend waren, oder warum der Kunde die Geschäftsbeziehung beendet hat, nur zulässig, wenn jeweils eine den Gegenstand des Anrufs betreffende Einwilligung vorliegt.
  • 23. Agenda • ZIVILRECHT • ARBEITSRECHT • WETTBEWERBSRECHT • DATENSCHUTZRECHT • URHEBER- UND MARKENRECHT • IT-RECHT
  • 24. Inhalt des Urheberrechts Vorsicht vorm Posten/Liken mit fremden Bildern (bspw. Miniaturansicht bei Facebook). „Framing“ (Einbettung statt bloßem Verweis) grds. unzulässig (BGH Urt. v. 9.7.2015 – I ZR 46/12)
  • 25. § 22 KunstUrhG Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos in Facebook-Profil (OLG Köln, Urteil v. 9.2.2010)
  • 26. Markenrecht Vorsicht bei Verwendung des Benutzung geschützter Kennzeichen innerhalb eines Benutzerkontos in einem sozialen Netzwerk kann kennzeichenrelevante Nutzerhandlung darstellen (KG GRUR-RR 2011, 215) ®
  • 27. Markenrecht • „Vanity-URLs“ (bspw. facebook.com/„Nutzer“) mit fremden Namen und Marken = Kennzeichenverletzung! • „Brand Tagging“ birgt die Gefahr der Missbrauchs durch Wettbewerber (Bekanntheitsschutz)
  • 28. Agenda • ZIVILRECHT • ARBEITSRECHT • WETTBEWERBSRECHT • DATENSCHUTZRECHT • URHEBER- UND MARKENRECHT • IT-RECHT
  • 29. Impressum Notwendiger Inhalt (nach § 5 Abs. 1 TMG) muss auf der jeweiligen Internetseite erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. 2-Klick-Regel (BGH Urt. v. 20.7.2006 – I ZR 228/03) Insbesondere: • Name und Anschrift der Niederlassung • Adresse zur Kontaktaufnahme (einschließlich Mail-Adresse) • zuständige Aufsichtsbehörde
  • 30. Impressum • Handelsregister (o.ä.) + Registernummer • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) oder der Wirtschaftsidentifikations- nummer (§ 139c AO) • Beachte: bei juristischen Personen die Angabe der Rechtsform sowie des Vertretungsberechtigten
  • 31. Impressum Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft Ballindamm 38 20095 Hamburg Tel.: (040) 300 619 340 Fax: (040) 300 619 341 kanzlei@roemermann.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Claus-Dieter Schwab Vertreten durch den Vorstand: Prof. Dr. Volker Römermann (Vorstandsmitglied) Ioannis Zaimis (Vorstandsmitglied) Registergericht des Amtsgericht Hamburg Registernummer HRB 108795 UmsatzsteuerIDNr: DE815064691
  • 32. Impressum bei Facebook Der Impressumspflicht des § 5 TMG ist nicht genügt, wenn ein gewerblicher Facebook-Auftritt kein eigenes Impressum enthält, sondern dieses lediglich über einen dort vorhandenen Link auf die eigentliche Website und dort auf das Impressum erreichbar ist. LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.8.2011 sowie LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013 OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.8.2013 „kommunikationsbezogene Eigenständigkeit“
  • 33. Blog „Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ‘ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre … eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein.“ (AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 16.6.2011) Gleiches gilt für Fotos mit verächtliche Kommentaren (u.a. „Pack“) (LG Köln, Urteil v. 11.1.2012) Vorsicht vor getarnter Werbung in redaktionellen Inhalten!
  • 34. Pinnwände „Dummes Stück Scheiße, was ihre geistige Verwirrung zum Ausdruck bringen muss“ und „Gehirntote in der Merkelpropaganda“ (Landgericht Hamburg, Beschl. aus 01/2016)
  • 35. Pinnwände Haftung für Beiträge, wenn keine „ausdrückliche, unmissverständliche und ernsthafte Distanzierung“ erfolgt. (KG, Urt. v. 1.12.2009) Pauschale Distanzierung (bspw. durch Disclaimer) genügt nicht!
  • 36. Links Haftung für Links, wenn die fremde Meinung und der Inhalt zu eigen gemacht wird (= Identifizierung) (bspw. Twitter-Link: BGH MMR 2008, 400). Auch Hinweis auf „sehr interessant“ (Landgericht Frankfurt Beschl. v. 20.04.2010) Aber: Lediglich Verbreitung durch „Teilen“ unschädlich (OLG Ffm. Urt. v. 26.11.2015 – 16 U 64/15)
  • 37. Bewertungsportale Grundsatz: Keine Herausgabepflicht der Daten (BGH Urt. v. 1.7.2014 – VI ZR 345/13) Kein „zu Eigen machen“ des Portalbetreibers Frage: Zumutbare Prüfpflichten? Bei Bewertungsportalen hoch, da durch Anonymität hohes Verletzerpotential (BGH Urt. v. 1.3.2016 – VI ZR 34/15)
  • 38. Rechtssicher durchs Web 2.0!?! Haftungsfalle Social Media XING Hannover Networking-Event, 06.06.2016 Rechtsanwalt Tim Günther Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Fachanwalt für Versicherungsrecht Dozent der Fresenius Hochschule HH für Wettbewerbs- und Kartellrecht Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover/Berlin E-Mail: tim.guenther@roemermann.com Tel: 0511 / 32 66 0-0, www.roemermann.com Vielen Dank.