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Arbeitstreffen_09_02_2023 NBank.pptx

Feb. 16, 2023
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Arbeitstreffen_09_02_2023 NBank.pptx

  1. Zuwendungsbescheid – und was nun? Änderungen und Mittelabruf NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft “ Präsentation 09.02.2023
  2. Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. GWA – Gute Nachbarschaft 2. Anteilfinanzierung 3. Zuwendungsbescheid – und was nun? 4. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
  3. Seite 3 3. Das GWA Team https://www.nbank.de/F%C3%B6r derprogramme/Aktuelle- F%C3%B6rderprogramme/Gemein wesenarbeit-und- Quartiersmanagement-Gute- Nachbarschaft.html#aufeinenblick E-Mail: Gutenachbarschaft@nbank.de Telefon: 0511 30031-9913 (Hotline) Teamleitung Jennifer Tewes Pädagogin, Bankkauffrau Vollzeit Seit Oktober 2020 Petra Melchior Dipl. Kauffrau GWA Zertifikatskurs Vollzeit Seit April 2004 Antragsphase, Bewilligung, Änderung Fachgebietsleitung Mandy Schulz Industriekauffrau Teilzeit Seit April 2007 Medja Bayir Tourismusmanagerin Vollzeit Seit Oktober 2022 Antragsphase, Bewilligung, Änderung Maria Kaczmarowska- Breier Dipl. Grafik-Designerin Vollzeit Seit September 2020 Mittelabruf-, Verwendungsnachweis- prüfung Alev Shaker Tourismusmanagerin Vollzeit Seit September 2021 Mittelabruf-, Verwendungsnachweis- prüfung
  4. Seite 4 3. GWA – Gute Nachbarschaft Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und der VV/VV-P/Gk zu § 23 und 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stabilisierung, Stärkung und weiteren Entwicklung der Quartiere mit besonderen sozialen, demografischen und integrativen Herausforderungen. • Anteilfinanzierung: Zuschuss bis maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein Projekt und 120.000 Euro für mehrere Projekte pro Jahr • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate. Er endet aber spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides. In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums gewährt werden • Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei Gemeinden 25.000 Euro • Maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für Sachausgaben • Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (Muskelhypothek) • Personalgestellung (bereits angestelltes Personal). Es muss eine Freistellung für die Durchführung des Projektes vorliegen und das Besserstellungsverbot eingehalten werden.
  5. Seite 5 4. Anteilfinanzierung Bei der Anteilfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem bestimmten Prozentsatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der max. Fördersatz in dieser Förderung beträgt 75 % und ist im Zuwendungsbescheid festgelegt.  Verringern sich die Ausgaben, vermindern sich sowohl die Zuwendung als auch der Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers anteilig.  Erhöhen sich die Ausgaben, erhöht sich die Zuwendung nicht. Die zusätzlichen Ausgaben müssen mit dem Eigenanteil gedeckt werden. Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung kann nur durch eine Nachbewilligung erhöht werden. Bei erhöhten Ausgaben besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag für eine Nachbewilligung zu stellen.
  6. Seite 6 6. Verwendungsnachweis 4. Mittelabruf 5. Zuwendungsbescheid – und was nun? Thema heute: 3. Änderung zur Bewilligung 1. Antrag 2. Bewilligung Inhaltlicher Zwischennachweis, nur bei der LAG einzureichen 5. Zwischennachweis Unterschrift
  7. Seite 7 6. Änderungsbescheid Eine Änderungsmitteilung muss erfolgen, wenn wesentliche inhaltliche und/oder finanzielle Änderungen in der Umsetzung des Projekts eintreten bzw. vorgenommen werden sollen. Dies kann einen Änderungsbescheid zur Folge haben. Grundlegend: Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P/ ANBest-GK Alle Änderungen frühzeitig bei der NBank anzeigen und mit Begründung beantragen. Zustimmung der NBank abwarten.
  8. Seite 8  Bsp. Abweichungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan: Anpassung der verschiedenen Ausgabenpositionen aus dem Kosten- und Finanzierungsplan  Mitteilung an NBank mit Erläuterung notwendig.  20% Regelung bei Verschiebungen innerhalb der Kostenpositionen  Bsp. Verlängerung des Bewilligungszeitraums: In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums gewährt werden. Die Verlängerung ist zwingend vor Ablauf des eigentlichen Projekt-Zeitraums zu beantragen.  Ausführliche und triftige Begründung notwendig - Prüfung durch NBank in Abstimmung mit Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung  Änderungsbescheid 6. Änderungsbescheid
  9. Seite 9 6. Änderungsbescheid Beratung und Fragestellungen zum Thema Änderungsbescheid beantworten Ihnen gern Jennifer Tewes und Medja Bayir Persönlich unter der Hotline: 0511 30031-9913 oder per E-Mail an gutenachbarschaft@nbank.de
  10. Seite 10 7. Der Weg zum Geld – Mittelabruf Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
  11. Seite 11 7. Mittelabruf Das Formular „Mittelanforderung Land Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft“ ist bei der NBank vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original (postalisch) einzureichen. Seite 1
  12. Seite 12 7. Mittelabruf Seite 2
  13. Seite 13 7. Mittelabruf Fördermittel dürfen nur abgerufen werden:  Nach Erstattungsprinzip: Für bereits gezahlte Rechnungen  Prognostizierte Ausgaben, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden. Können ausgezahlte Zuwendungen ganz oder teilweise nicht innerhalb von zwei Monaten zur Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet werden, sind sie unverzüglich zurückzuzahlen. Eine neue Anforderung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes jederzeit wieder möglich. Hinweis: Werden nicht fristgerecht verwendete Mittel nicht zurückgezahlt, sind sie zu verzinsen (s. § 49a Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
  14. Seite 14 7. Mittelabruf Je nachdem für welche Kostenpositionen Mittel abgerufen werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen: immer:  Formular Mittelanforderung postalisch im Original  Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlagen 1a und 1b)  Kopien der Rechnungen/ Nachweise zu jeder Position im Zahlenmäßigen Nachweis (außer zu prognostizierten Ausgaben)
  15. Seite 15 7. Mittelabruf ggf:  Arbeitsverträge, Lohnjournale, Qualifikationsnachweise, Formulare „Eingesetztes Personal“ und „Beschreibung der geplanten Projekttätigkeit“ bei Förderung von Personalausgaben  Formular Honorarkräfte – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Vergaberecht muss beachtet werden). Informationen zur Vergabe: https://www.nbank.de/Service/Downloadcenter/index.html  Formular Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeiten und unterschriebene Stundenzettel von den ehrenamtlich tätigen Personen  Übersicht Vergleichsangebote Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlage 1c)  Erklärung zur Umsatzsteuer im Original (falls abweichend zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  16. Seite 16 7. Mittelabruf Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter aktuelle Förderprogramme> Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft > Downloads https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement-Gute-Nachbarschaft.html#aufeinenblick Hinweis: Die für den Mittelabruf erforderliche Formulare befinden sich unter der Bezeichnung „FORMULARE MITTELABRUF“ oder „FORMULARE VERWENDUNGSNACHWEIS“
  17. Seite 17 7. Mittelabruf  Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei privaten Zuwendungsempfängern (Einhaltung der ANBest-P) finden Sie unter folgendem Link: https://www.nbank.de/Service/Downloadcenter/index.html  Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei öffentlichen Antragstellern, (Einhaltung der AnBest-GK (Gebietskörperschaften)), finden Sie unter folgendem Link: https://www.nbank.de/Service/Downloadcenter/index.html  Alle Informationen zur Vergabe finden Sie unter folgendem Link: https://www.nbank.de/Service/Downloadcenter/index.html
  18. Seite 18 7. Mittelabruf Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlagen 1a und 1b) Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden Sie auf der Förderprogrammseite im Downloadbereich unter „Formulare Verwendungsnachweis“. Anlage 1a „Einnahmen“
  19. Seite 19 7. Mittelabruf Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlagen 1a und 1b) Anlage 1b „Ausgaben“
  20. Seite 20 7. Mittelabruf Bitte beachten Sie die folgenden rechnerischen Regeln: Die Summe der im Mittelabruf-Formular eingetragenen Ausgaben (Beispiel: 10.000,00 Euro) muss mit der Summe der im Zahlenmäßigen Nachweis eingetragenen Ausgaben und der Ausgaben, die den Belegen/Nachweisen/Lohnjournalen etc. zu entnehmen sind, übereinstimmen!
  21. Seite 21 Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur mit vollständigen und korrekten Unterlagen erfolgen kann. Wir bitten Sie, das „Merkblatt zum Mittelabruf Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Gute Nachbarschaft)“ als Hilfe zu beachten. Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter aktuelle Förderprogramme> Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft > Downloads https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement-Gute- Nachbarschaft.html#downloads Beratung und Fragestellungen zum Thema Mittelabruf beantworten Ihnen gern Maria Kaczmarowska-Breier Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-9163 und Alev Shaker Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-8899 oder per E-Mail an gutenachbarschaft@nbank.de 7. Mittelabruf
  22. Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rufen Sie uns gern an: Hotline 0511-30031-9913
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