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König & Cie. Produktentanker-Fonds III in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine
Ausschüttungen leisten

Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch

23. November 2012 – Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds III steckt in
Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT „King Duncan“ und der „immer
restriktiveren Auslegung der Schiffshypothekendarlehensverträge“, wie es in der aktuellen
Leistungsbilanz des Emissionshauses einmal mehr heißt, können für 2011, wie bereits in den
Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 45,5 Mio. € in
den Fonds und damit in die Schiffe MT „King Duncan“ und MT „King Darius“ investiert haben, dürfte
angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig
Aussicht auf Besserung bestehen.

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung
von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds III verwirklicht haben, von
ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie
der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil,
wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten
daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt
werden:


       Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
        Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
        Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
        Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.


       Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
        ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
        Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
        Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
    geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.


   Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
    gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
    nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
    Anleger mehrheitlich nicht informiert.


   Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der
    weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden
    Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken
    entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die
    Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds
    und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt
    zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
    zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

   Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist
    nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
    floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen
    (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die
    Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante
    Mittelverwendung informiert.

   Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom König & Cie.
    Produktentanker-Fonds III aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY)
    aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein
    erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den
    zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und
    eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation
    des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König &
    Cie. Produktentanker-Fonds III ausdrücklich hinweisen müssen.

   Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
    Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen
    gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist
    bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle
    der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.

   Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im
    Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen,
    welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw.
    Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird.
    Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht
    ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon
    an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds III beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung
gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl
von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds III? Möchten
Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-iii-in-
schwierigkeiten-weiterhin-keine-ausschuettungen.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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König & Cie. Produktentanker-Fonds III - weiter keine Ausschüttungen

  • 1. König & Cie. Produktentanker-Fonds III in Schwierigkeiten: Fonds kann weiterhin keine Ausschüttungen leisten Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch 23. November 2012 – Der im Jahr 2008 emittierte König & Cie. Produktentanker-Fonds III steckt in Schwierigkeiten. Aufgrund der geringen Einnahmen des MT „King Duncan“ und der „immer restriktiveren Auslegung der Schiffshypothekendarlehensverträge“, wie es in der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses einmal mehr heißt, können für 2011, wie bereits in den Vorjahren, keine Ausschüttungen geleistet werden. Für die Anleger, die insgesamt rund 45,5 Mio. € in den Fonds und damit in die Schiffe MT „King Duncan“ und MT „King Darius“ investiert haben, dürfte angesichts der auch weiterhin trüben Aussichten auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten wenig Aussicht auf Besserung bestehen. Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds III verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
  • 2. völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom König & Cie. Produktentanker-Fonds III aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds III ausdrücklich hinweisen müssen.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.  Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.
  • 3. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des König & Cie. Produktentanker-Fonds III beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Produktentanker-Fonds III? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-produktentanker-fonds-iii-in- schwierigkeiten-weiterhin-keine-ausschuettungen.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.