Verteilung 5.12.2009

Bildungssekretär at GPA-djp
Dec. 9, 2009
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Verteilung 5.12.2009

Editor's Notes

  1. Auch im internationalen Vergleich sind die Einnahmen an Gewinnsteuer (hier nur Körperschaftsteuer) sehr niedrig und liegen bedeutend unter dem EU-15-Durchschnitt. Die Gewinnsteuerreform 2005 (Absenkung des Steuersatzes von 34 auf 25 Prozent und großzügige Konzernbesteuerung „Gruppenbesteuerung“) wirkte sich 2005 noch nicht aus! Es ist aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen der Firmen bekannt, dass auch in früheren Jahren die tatsächliche Steuerleistung der großen Unternehmen durch Steuerausnahmen, Verlustverrechnungen, Abschreibungen etc. bedeutend niedriger war als der formelle Steuersatz von 34 Prozent. Eine Analyse der Jahresabschlüsse ergab, dass die großen Unternehmen im Jahr 2004 tatsächlich nur 19,7 Prozent Steuer gemessen am Gewinn bezahlten. Die im internationalen Vergleich sehr günstige Gewinnbesteuerung in Österreich wurde auch in internationalen Studien immer wieder bestätigt. Kapitalgesellschaften: eigene „Rechtspersönlichkeiten“ (juristische Personen). Gewinn wird gesamt besteuert: „Körperschaftssteuer“ (KöSt). Österreich: rund ein Viertel der Unternehmen KöSt-pflichtig (Rest Einkommenssteuer) zwei von drei KöSt-pflichtigen zahlen mangels Gewinns keine Steuer . Möglichkeiten des Steuersystems, Steuerzahlungen zu reduzieren, v.a. für international tätige Unternehmen Beitrag zum Steueraufkommen sinkt wegen „Steuerwettlauf“. Siehe DuF FG
  2. RH Bericht S. 23/31 S. 25, bzw. 33
  3. Schulmeister 2006, S.11 : in Soziale Innovation konkret OeNB-PA, 22.1.2009 Quelle: OeNB Gellpolitik und Wirtschaft 2/2006, S. 103
  4. Bei den Einnahmen an Vermögenssteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kapitalverkehrsteuern) gehört Österreich überhaupt zu den Schlusslichtern unter den Industriestaaten. Auch hier liegt es bedeutend unter dem EU-Durchschnitt: Hätte Österreich Steuereinnahmen von den Gewinnen und den Vermögen in Höhe des EU-15 Durchschnitts, hätte es keinerlei Budgetdefizite sondern sogar Budgetüberschüsse! Zusätzlich ist zu bemerken, dass diese als Vermögenssteuern klassifizierten Steuern nicht unbedingt von Reichen bezahlt werden. Die sehr hohen Vermögen bzw. die Erträge daraus sind durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der eigennützigen Privatstiftung steuerlich massiv privilegiert. - „echte“ Vermögenssteuer auf Besitz in Österreich 1993 abgeschafft - derzeit nur Grund- Erbschafts- und Schenkungssteuern - Basis der Steuerberechnung: Einheitswerte wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und betragen nur rund ein Zehntel des Marktwertes Eigennützige Privatstiftungen: Reichsten zahlen geringsten Steuersätze auf ihre Kapitaleinkommen. kleine SparerInnen 25%; Privatstiftung mit 12,5% (bei Zinseinnahmen der Stiftung nur 12,5 Prozent Kest bzw. bei Dividendeneinnahmen kein Kest , solange das Geld in der Privatstiftung bleibt) Siehe Punktuation FG
  5. Österreich, 25.4.2009