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Erster Schritt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
NR. 17| 16.10.2015 |
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Rekordzeit von nicht einmal sechs Wo-
chen nach der Einigung zwischen Union und
SPD haben Bundestag und Bundesrat in dieser
Woche das Asylpaket verabschiedet. Es wird
zum 1. November 2015 in Kraft treten. Wir ha-
ben damit viel von dem erreicht, was wir schon
lange gefordert haben, was bisher aber gegen
die Realitätsverweigerung von SPD und Grünen
nicht durchsetzbar war.
Wir beschleunigen die Verfahren: Albanien,
Kosovo und Montenegro werden wie die übrigen
Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunfts-
staaten. Bewerber aus sicheren Herkunfts-
staaten bleiben bis zum Abschluss des Verfah-
rens – in der Regel also bis zur Rückführung – in
Erstaufnahmeeinrichtungen und werden nicht
auf die Gemeinden verteilt. Abschiebungen
können durch die Länder nur noch bis zu drei
Monate ausgesetzt werden.
Wir beseitigen Fehlanreize: In Erstaufnahme-
einrichtungen haben künftig Sachleistungen
Vorrang vor Geldleistungen, für Asylbewerber
aus sicheren Herkunftsstaaten gilt ein Beschäf-
tigungsverbot. Sozialleistungen für vollziehbar
Ausreisepflichtige werden auf das absolut Not-
wendige reduziert. Gleiches gilt für diejenigen,
die sich hartnäckig ihrer Identitätsfeststellung
verweigern.
Wir entlasten Länder und Gemeinden. Sie
erhalten dieses Jahr zusätzliche milliarden-
schwere Unterstützung. Ab 2016 übernimmt
der Bund pro Flüchtling und Monat 670 Euro.
Zusätzliche Mittel gibt es auch für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge und den sozialen
Wohnungsbau.
Das Asylpaket ist ein wichtiger Schritt, dem
weitere folgen müssen. Deshalb arbeiten wir auf
allen Ebenen daran, den Zustrom mit weiteren
Maßnahmen wie der Einrichtung von Transit-
zonen an den Landgrenzen zu reduzieren. Wir
bleiben dran.
Asylpaket beschlossen
Es ist die größte Verschärfung des Asylrechts seit mehr als 20
Jahren: Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit großer
Mehrheit das Asylpaket beschlossen – ein erster und wichtiger
Schritt, um die Flüchtlingsströme einzudämmen. Aber auch auf eu-
ropäischer Ebene braucht es schnelle und umfassende Antworten.
„Die Bewältigung der Flüchtlings-
krise und die Reduzierung des
Zustroms auf das verkraftbare
Maß ist eine Herausforderung
für die gesamte Europäische Uni-
on“, machte der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Hans-Peter
Friedrich (CSU) im Deutschen
Bundestag deutlich. Europa könne
jetzt beweisen, dass es sich nicht
nur mit technokratischen Vor-
schriften beschäftige, sondern die
existentiellen Probleme der Bürger
löse. „Darin besteht eine Chance
– und diese Chance muss Europa
jetzt ergreifen.“
Am Donnerstag hat
der Deutsche Bun-
destag ein umfas-
sendes Asylpaket
verabschiedet, welches klar die
Handschrift der CSU-Landesgrup-
pe trägt. Die kompletten Maßnah-
men des Asylpakets finden Sie auf
Seite 3 im Überblick.
Das Asylpaket kann jedoch nur
ein erster Schritt sein. Zudem
sollen an der EU-Außengrenze
sogenannte Hotspots eingerichtet
werden. Flüchtlinge sollen in die-
sen Aufnahmeeinrichtungen direkt
registriert, verteilt oder zurückge-
schickt werden. Es sei ein zen-
trales Anliegen und ein wichtiges
Foto: © Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / photothek.net
Zeichen, direkt vor Ort zwischen
denjenigen, die eine Bleibeper-
spektive haben und denjenigen,
die ohne Asylgrund einreisen zu
trennen, erklärte Friedrich.
Aber auch an deutschen Außen-
grenzen müssen Transitzonen ein-
gerichtet werden, betonte Fried-
rich. „Sie sind ein notwendiges
Stoppsignal an unseren Grenzen,
ein Stoppsignal, das gesendet
werden muss, damit es verstan-
den wird.“ Dadurch könnten Nicht-
Schutzbedürftige – noch bevor
sie nach Deutschland
kommen – zurückge-
wiesen werden. CDU
und CSU hatten dies
mehrfach gefordert.
„Die Menschen er-
warten Lösungen. Wir müssen
schnellstmöglich den Zustrom
reduzieren und illegale Einreisen
direkt an der Grenze verhindern.
Das Landgrenzenverfahren ist
dafür ein wichtiges Instrument“,
machte Max Straubinger, Parla-
mentarischer Geschäftsführer der
CSU-Landesgruppe, deutlich.
Dass weitere Maßnahmen dem
beschlossenen Asylpaket folgen
werden, stellte auch Bundes-
kanzlerin Angela Merkel in ihrer
Regierungserklärung klar.
Transitzonen
als Stopp­
signal
Hansjörg Durz MdB
16.10.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 2
D i e s e W o c h e
Erster Schritt zur Bewältigung der
Flüchtlingskrise
Asylpaket beschlossen	 1
Milchmarkt
Kurzfristige Liquiditätshilfen für
Landwirte zugesagt	 2
Regierungserklärung zu 70 Jahren UN
„Die Vereinten Nationen sind
nur so stark wie wir sie machen“	 2
Asylpaket verabschiedet
Das Asylpaket im Überblick	 3
Verkehrsdatenspeicherung
verabschiedet	4
Drei Fragen an Michael Frieser
zu „Safe-Harbor“
Zügig über ein neues
Datenschutzabkommen verständigen	 4
Regierungserklärung zu 70 Jahren UN
„Die Vereinten Nationen sind nur so stark
wie wir sie machen“
In den 70 Jahren ihres Bestehens haben sich die Vereinten Nationen (UN)
stets um Frieden und ein besseres Zusammenleben auf der Welt bemüht.
Florian Hahn machte deutlich, dass die Weltorganisation gerade in schein-
bar aussichtslosen Situationen immer wieder Erfolge aufweisen kann.
Die UN bleiben unersetzbar. Denn
sie allein verfügen über eine beson-
dere Legitimation bei der Lösung
globaler Fragen. Darauf wies der
außenpolitische Sprecher der CSU-
Landesgruppe, Florian Hahn, in
seiner Rede zum 70. Jubiläum der
Weltorganisation hin. So werde zum
Beispiel der gerade verabschiedete
Weltzukunftsvertrag, die „2030
Agenda für nachhaltige Entwick-
lung“, die entwicklungspolitische
Architektur grundlegend verändern.
In oft aussichtlosen Situationen
habe die Weltorganisation immer
wieder gezeigt, dass hartnäckige
Gespräche erfolgreich sein könnten,
erklärte Hahn. Als Beispiel nannte er
Libyen, wo die Hoffnung bestehe, bald
einen handlungsfähigen Ansprechpart-
ner zu haben, mit dem man Gespräche
über die Flüchtlingskrise führen könne.
Der CSU-Politiker mahnte an, die
finanzielle Ausstattung gerade der
Hilfsorganisationen der UN zu verbes-
sern. Denn, so Hahn: „Die Vereinten
Nationen sind nur so stark wie wir sie
machen“. Er unterstrich noch einmal,
dass es auch bei den Strukturen Re-
formbedarf gebe. Seine Forderungen
sind auch Teil eines Antrags der Koa-
litionsfraktionen zum Thema.
IMPRESSUM:
Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche
Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder.
Foto Editorial:
Verantwortliche Redakteure:
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11011 Berlin · Platz der Republik 1
Telefon:	 (030) 227	 -	70212
e-mail:	bab@cducsu.de
internet:	www.csu-landesgruppe.de
Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­-
lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Milchmarkt
Kurzfristige Liquiditätshilfen für Landwirte zugesagt
Angesichts der angespannten Situation in der Landwirtschaft haben die Abgeordneten diese Woche im Bun-
destag einen Antrag zur Stärkung der Milchwirtschaft verabschiedet. Bundeslandwirtschaftsminister Christian
Schmidt sagte kurzfristige Hilfen zu.
Preiseinbrüche aufgrund von Ab-
satzproblemen und stark gestiegene
Futtermittelkosten aufgrund der
Trockenheit haben den Landwirten
enorm zu schaffen gemacht. Viele
kämpfen ums Überleben – gerade
auch die Milchbauern.
Mit dieser angespannten Situa-
tion beschäftigte sich am Don-
nerstag auch der Bundestag. Die
Abgeordneten verabschiedeten
einen Antrag der Koalition, in dem
die Bundesregierung aufgefordert
wird, die Milchbauern auch weiter
bei der Anpassung an die neuen
Marktbedingungen zu unterstützen.
Bundeslandwirtschaftsminister Chri-
stian Schmidt sagte in seiner Rede
kurzfristige Liquiditätshilfen zu. Er
führte aus, dass man auch über
Versicherungsmodelle, Fondslö-
sungen sowie die Marktdominanz
des Lebensmittelhandels reden
müsse. Der Wiedereinführung der
Milchquote hingegen erteilte er
eine klare Absage.
UN-Hauptquartier in New York	 Foto: picture alliance/dpa
Anfang September hatte bereits die
CSU-Landesgruppe ein umfassendes
Forderungspapier zur kurzfristigen Ent-
lastung der Landwirte verabschiedet.
Liquidität, Entlastung und Unterstüt-
zung bei der Risikovorsorge sind die
zentralen Forderungen.
Foto: piccture alliance/dpa
Brief aus Berlin
Marcus Mark
16.10.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 3
Das Gesetzespaket enthält zahlreiche
Änderungen, die das Asylverfahren
beschleunigen und dem Missbrauch
vorbeugen sollen. Damit wurde er-
folgreich der Weg fortgeführt, den die
CSU-Landesgruppe bereits auf ihrer
Klausurtagung in Kreuth Anfang des
Jahres vorgegeben hatte.
Das Asylpaket ist eine erste richtige
Antwort auf die Flüchtlingskrise. Auf
der Tagesordnung bleiben aber alle
weiteren Maßnahmen, um den Zu-
strom zu begrenzen – so auch die
Transitzonen.
Foto: picture alliance/dpa
Asylpaket verabschiedet
Das Asylpaket im Überblick
Am Donnerstag wurde das Asylpaket im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet. In nament-
licher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage. 68 stimmten mit Nein, 57 enthielten
sich. Nachdem am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt hat, tritt es zum 1. November 2015 in Kraft.
♦♦Albanien, Kosovo und Montene-
gro und damit alle übrigen West-
balkanländer werden zu sicheren
Herkunfts­staaten erklärt.
♦♦Asylbewerber aus sicheren Her-
kunftsstaaten werden bis zum Ende
des Verfahrens in Erstaufnahmeein-
richtungen untergebracht und nicht
auf die Kommunen oder staatliche
Gemeinschaftsunterkünfte verteilt.
♦♦FüralleAntragstellerwird dieAufent-
haltsdauer in Erstaufnahmeeinrich-
tungen von drei auf sechs Monate
erhöht.
♦♦Bund und Länder haben sich zur kon-
sequenten Durchsetzung bestehen-
der Ausreisepflichten verpflichtet.
Abschiebungen dürfen künftig nicht
mehr sechs, sondern nur noch drei
Monate ausgesetzt werden.
♦♦In den Erstaufnahmeeinrichtungen
erhalten Sachleistungen Vorrang.
Für vollziehbar Ausreisepflichtige
(das heißt, deren Ausreisepflicht
nach Ausschöpfung aller Rechts-
mittel endgültig feststeht) wird
die Unterstützung auf das absolut
Notwendige begrenzt. Dies gilt auch
für diejenigen, die hartnäckig ihre
Identitätsfeststellung verweigern.
♦♦Länder und Kommunen werden mas-
siv finanziell entlastet und erhalten
größereUnterstützungbeiderUnter-
bringung, Aufnahme und Integration
der Flüchtlinge. So unterstützt der
Bund die Länder ab 2016 mit 670
Euro pro Monat je Asylbewerber.
Hinzukommenjährlich500Millionen
Euro für den sozialen Wohnungsbau.
♦♦Der Bund beteiligt sich ebenfalls an
den Kosten für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge mit einem finanzi-
ellen Beitrag von 350 Millionen Euro
jährlich. Zudem ist eine bundesweite
Verteilung der Minderjährigen vor-
gesehen, um besonders betroffene
Länder – wie Bayern – zu entlasten.
♦♦Die Strafbarkeit von Schleusern wird
verschärft; zudem wird es einfacher
sein, ihr Vermögen einzuziehen.
Das sieht das Gesetz vor:
73.615
45.125
34.723
22.958
16.566
16.360
11.691
7.403
6.055
5.290
24.804
5.651
4.142
16.936
6.684
7.002
6.251
9.635
5.770
3.189
Syrien
Albanien
Kosovo
Serbien
Irak
Afghanistan
Mazedonien
Eritrea
Bosnien-
Herzegowina
Pakistan
Jan.-Sept. 2015
Jan.-Sept. 2014
Aus welchen Ländern kommen die meisten Asylantragssteller?
Januar-September 2015
Januar-September 2014
Quelle: Bundesministerium des Innern, Oktober 2015
Brief aus Berlin
16.10.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 4
hindern, müssen die Verhandlungen
mit den USA über ein neues Daten-
schutzkonzept deshalb schnellst-
möglich abgeschlossen werden.
EuGH formulierten Kriterien zur Folge
haben wird.
Neben Facebook haben auch
viele deutsche Unternehmen ihre
Daten auf Servern in den USA.
Welche Folgen hat das Urteil
deshalb für die Wirtschaft?
Über 4.400 Unternehmen nutzten
Safe-Harbor. Noch nicht abschließend
geklärt ist, ob sie nun eine komplette
Neuorganisation ihres Datenaus­
tausches mit Europa vornehmen
müssen oder ob die Übermittlung
von personenbezogenen Daten in die
USA auf Grundlage anderer Verträge,
Vereinbarungen oder bindender Un-
ternehmensregelungen weiter möglich
ist. Um Rechtssicherheit zu schaffen
und wirtschaftlichen Schaden zu ver-
Michael Frieser, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe 	 Foto: Tobias Koch
Drei Fragen an Michael Frieser zu „Safe-Harbor“
Zügig über ein neues Datenschutzabkommen verständigen
Der EuGH hat vergangene Woche die Safe-Harbor-Vereinbarung für ungültig erklärt. Anlass war eine Klage ge-
gen Facebook. Das Urteil zeige, dass die Grundrechte von EU-Bürgern nicht an der Grenze enden, sagt Michael
Frieser im Interview. Jetzt müsse man sich zügig auf ein neues Datenschutzabkommen verständigen.
Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) hat das Abkommen zwi-
schen EU und USA für ungültig
erklärt. Wie geht es jetzt weiter?
Der Europäische Gerichtshof hat un-
missverständlich klargestellt, dass die
Grundrechte von EU-Bürgern nicht
an der Grenze enden. Nun ist es an
der EU-Kommission und den USA,
sich zügig auf ein neues Datenschutz-
abkommen zu verständigen, das
digitalen Fortschritt ermöglicht ohne
den verfassungsrechtlich gebotenen
Schutz bei der Nutzung und Übermitt-
lung von personenbezogenen Daten
zu vernachlässigen. Auch bei den
momentanen Trilogverhandlungen
zur Datenschutzgrundverordnung
müssen eventuell bereits gefundene
Kompromisse zu Drittstaatentransfers
von Daten nochmals im Licht des
EuGH-Urteils geprüft werden.
Was bedeutet das Urteil für
jeden Einzelnen von uns?
Das Urteil stärkt unsere Position als
Verbraucher. Bisher konnte nicht
ausgeschlossen werden, dass US-Be-
hörden auf personenbezogene Daten
zugreifen. Diese Rechtsunsicherheit
wird langfristig beseitigt, da das Ur-
teil voraussichtlich die Anhebung der
Datenschutzstandards auf die vom
Verkehrsdatenspeicherung verabschiedet
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz zur Speicherung der Verkehrsdaten verabschiedet. Das Bun-
desverfassungsgericht hatte 2010 die alten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verworfen. Die CSU-Landesgruppe
forderte zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger seit langem einen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die
Verkehrsdaten. Zahlreiche Straftaten können sonst nicht aufgeklärt werden.
Hintergrund:
Was ist Safe-Harbor?
Die Safe-Harbor-Vereinbarung er-
möglichte es Unternehmen, per-
sonenbezogene Daten in Überein-
stimmung mit der europäischen
DatenschutzrichtlinieauseinemLand
der Europäischen Union in die USA zu
übermitteln. Bei Unternehmen, die
die Safe-Habor-Prinzipien einhielten,
bestand nach Auffassung der EU-
KommissioneinausreichenderSchutz
für die personenbezogenen Daten
von EU-Bürgern. Dieses Abkommen
hatderEuGHnunfürungültig erklärt.  
Das Erreichte ist historisch: In dieser
Woche hat der Bundestag nicht
nur Verschärfungen im Asylrecht
verabschiedet, sondern auch die
Wiedereinführung einer Speiche-
rung von Verkehrsdaten.
Im Kampf gegen den internatio-
nalen Terrorismus und die stetig
wachsende Cyberkriminalität ist
dies ein deutliches Zeichen für mehr
Sicherheit der Bevölkerung. Es ist
schließlich originäre Aufgabe des
Staates, seine Bürger zu schützen.
♦♦Bestimmte Verkehrsdaten, zum Bei-
spiel die Rufnummer, Zeitpunkt und
Dauer des Anrufs oder die Zuord-
nung der IP-Adresse, werden durch
Telekommunikationsunternehmen
gespeichert.
♦♦Die Unternehmen sichern die Ver-
kehrsdaten für zehn Wochen, Stand-
ortdaten von Mobiltelefonen vier
Wochen.
♦♦Nicht gespeichert werden Inhalte
von Telefongesprächen oder welche
Internetseiten aufgerufen worden
sind.
♦♦Der Staat selbst speichert keine Da-
ten. Bei schweren Straftaten haben
Ermittlungsbehörden jedoch unter
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kehrsdaten zuzugreifen.
Das sieht das Gesetz vor:
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Brief aus Berlin 16 // 2015
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Brief aus Berlin 15 // 2015
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Brief aus Berlin 14 // 2015
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Brief aus Berlin 09 // 2015
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Brief aus Berlin 17 // 2015

  • 1. Erster Schritt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise NR. 17| 16.10.2015 | Liebe Leserinnen und Leser, in der Rekordzeit von nicht einmal sechs Wo- chen nach der Einigung zwischen Union und SPD haben Bundestag und Bundesrat in dieser Woche das Asylpaket verabschiedet. Es wird zum 1. November 2015 in Kraft treten. Wir ha- ben damit viel von dem erreicht, was wir schon lange gefordert haben, was bisher aber gegen die Realitätsverweigerung von SPD und Grünen nicht durchsetzbar war. Wir beschleunigen die Verfahren: Albanien, Kosovo und Montenegro werden wie die übrigen Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunfts- staaten. Bewerber aus sicheren Herkunfts- staaten bleiben bis zum Abschluss des Verfah- rens – in der Regel also bis zur Rückführung – in Erstaufnahmeeinrichtungen und werden nicht auf die Gemeinden verteilt. Abschiebungen können durch die Länder nur noch bis zu drei Monate ausgesetzt werden. Wir beseitigen Fehlanreize: In Erstaufnahme- einrichtungen haben künftig Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen, für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten gilt ein Beschäf- tigungsverbot. Sozialleistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige werden auf das absolut Not- wendige reduziert. Gleiches gilt für diejenigen, die sich hartnäckig ihrer Identitätsfeststellung verweigern. Wir entlasten Länder und Gemeinden. Sie erhalten dieses Jahr zusätzliche milliarden- schwere Unterstützung. Ab 2016 übernimmt der Bund pro Flüchtling und Monat 670 Euro. Zusätzliche Mittel gibt es auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und den sozialen Wohnungsbau. Das Asylpaket ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Deshalb arbeiten wir auf allen Ebenen daran, den Zustrom mit weiteren Maßnahmen wie der Einrichtung von Transit- zonen an den Landgrenzen zu reduzieren. Wir bleiben dran. Asylpaket beschlossen Es ist die größte Verschärfung des Asylrechts seit mehr als 20 Jahren: Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das Asylpaket beschlossen – ein erster und wichtiger Schritt, um die Flüchtlingsströme einzudämmen. Aber auch auf eu- ropäischer Ebene braucht es schnelle und umfassende Antworten. „Die Bewältigung der Flüchtlings- krise und die Reduzierung des Zustroms auf das verkraftbare Maß ist eine Herausforderung für die gesamte Europäische Uni- on“, machte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Friedrich (CSU) im Deutschen Bundestag deutlich. Europa könne jetzt beweisen, dass es sich nicht nur mit technokratischen Vor- schriften beschäftige, sondern die existentiellen Probleme der Bürger löse. „Darin besteht eine Chance – und diese Chance muss Europa jetzt ergreifen.“ Am Donnerstag hat der Deutsche Bun- destag ein umfas- sendes Asylpaket verabschiedet, welches klar die Handschrift der CSU-Landesgrup- pe trägt. Die kompletten Maßnah- men des Asylpakets finden Sie auf Seite 3 im Überblick. Das Asylpaket kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Zudem sollen an der EU-Außengrenze sogenannte Hotspots eingerichtet werden. Flüchtlinge sollen in die- sen Aufnahmeeinrichtungen direkt registriert, verteilt oder zurückge- schickt werden. Es sei ein zen- trales Anliegen und ein wichtiges Foto: © Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / photothek.net Zeichen, direkt vor Ort zwischen denjenigen, die eine Bleibeper- spektive haben und denjenigen, die ohne Asylgrund einreisen zu trennen, erklärte Friedrich. Aber auch an deutschen Außen- grenzen müssen Transitzonen ein- gerichtet werden, betonte Fried- rich. „Sie sind ein notwendiges Stoppsignal an unseren Grenzen, ein Stoppsignal, das gesendet werden muss, damit es verstan- den wird.“ Dadurch könnten Nicht- Schutzbedürftige – noch bevor sie nach Deutschland kommen – zurückge- wiesen werden. CDU und CSU hatten dies mehrfach gefordert. „Die Menschen er- warten Lösungen. Wir müssen schnellstmöglich den Zustrom reduzieren und illegale Einreisen direkt an der Grenze verhindern. Das Landgrenzenverfahren ist dafür ein wichtiges Instrument“, machte Max Straubinger, Parla- mentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, deutlich. Dass weitere Maßnahmen dem beschlossenen Asylpaket folgen werden, stellte auch Bundes- kanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung klar. Transitzonen als Stopp­ signal Hansjörg Durz MdB
  • 2. 16.10.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 2 D i e s e W o c h e Erster Schritt zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Asylpaket beschlossen 1 Milchmarkt Kurzfristige Liquiditätshilfen für Landwirte zugesagt 2 Regierungserklärung zu 70 Jahren UN „Die Vereinten Nationen sind nur so stark wie wir sie machen“ 2 Asylpaket verabschiedet Das Asylpaket im Überblick 3 Verkehrsdatenspeicherung verabschiedet 4 Drei Fragen an Michael Frieser zu „Safe-Harbor“ Zügig über ein neues Datenschutzabkommen verständigen 4 Regierungserklärung zu 70 Jahren UN „Die Vereinten Nationen sind nur so stark wie wir sie machen“ In den 70 Jahren ihres Bestehens haben sich die Vereinten Nationen (UN) stets um Frieden und ein besseres Zusammenleben auf der Welt bemüht. Florian Hahn machte deutlich, dass die Weltorganisation gerade in schein- bar aussichtslosen Situationen immer wieder Erfolge aufweisen kann. Die UN bleiben unersetzbar. Denn sie allein verfügen über eine beson- dere Legitimation bei der Lösung globaler Fragen. Darauf wies der außenpolitische Sprecher der CSU- Landesgruppe, Florian Hahn, in seiner Rede zum 70. Jubiläum der Weltorganisation hin. So werde zum Beispiel der gerade verabschiedete Weltzukunftsvertrag, die „2030 Agenda für nachhaltige Entwick- lung“, die entwicklungspolitische Architektur grundlegend verändern. In oft aussichtlosen Situationen habe die Weltorganisation immer wieder gezeigt, dass hartnäckige Gespräche erfolgreich sein könnten, erklärte Hahn. Als Beispiel nannte er Libyen, wo die Hoffnung bestehe, bald einen handlungsfähigen Ansprechpart- ner zu haben, mit dem man Gespräche über die Flüchtlingskrise führen könne. Der CSU-Politiker mahnte an, die finanzielle Ausstattung gerade der Hilfsorganisationen der UN zu verbes- sern. Denn, so Hahn: „Die Vereinten Nationen sind nur so stark wie wir sie machen“. Er unterstrich noch einmal, dass es auch bei den Strukturen Re- formbedarf gebe. Seine Forderungen sind auch Teil eines Antrags der Koa- litionsfraktionen zum Thema. IMPRESSUM: Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder. Foto Editorial: Verantwortliche Redakteure: Linda Dietze, Jutta Lieneke-Berns 11011 Berlin · Platz der Republik 1 Telefon: (030) 227 - 70212 e-mail: bab@cducsu.de internet: www.csu-landesgruppe.de Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­- lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Milchmarkt Kurzfristige Liquiditätshilfen für Landwirte zugesagt Angesichts der angespannten Situation in der Landwirtschaft haben die Abgeordneten diese Woche im Bun- destag einen Antrag zur Stärkung der Milchwirtschaft verabschiedet. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sagte kurzfristige Hilfen zu. Preiseinbrüche aufgrund von Ab- satzproblemen und stark gestiegene Futtermittelkosten aufgrund der Trockenheit haben den Landwirten enorm zu schaffen gemacht. Viele kämpfen ums Überleben – gerade auch die Milchbauern. Mit dieser angespannten Situa- tion beschäftigte sich am Don- nerstag auch der Bundestag. Die Abgeordneten verabschiedeten einen Antrag der Koalition, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Milchbauern auch weiter bei der Anpassung an die neuen Marktbedingungen zu unterstützen. Bundeslandwirtschaftsminister Chri- stian Schmidt sagte in seiner Rede kurzfristige Liquiditätshilfen zu. Er führte aus, dass man auch über Versicherungsmodelle, Fondslö- sungen sowie die Marktdominanz des Lebensmittelhandels reden müsse. Der Wiedereinführung der Milchquote hingegen erteilte er eine klare Absage. UN-Hauptquartier in New York Foto: picture alliance/dpa Anfang September hatte bereits die CSU-Landesgruppe ein umfassendes Forderungspapier zur kurzfristigen Ent- lastung der Landwirte verabschiedet. Liquidität, Entlastung und Unterstüt- zung bei der Risikovorsorge sind die zentralen Forderungen. Foto: piccture alliance/dpa Brief aus Berlin Marcus Mark
  • 3. 16.10.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 3 Das Gesetzespaket enthält zahlreiche Änderungen, die das Asylverfahren beschleunigen und dem Missbrauch vorbeugen sollen. Damit wurde er- folgreich der Weg fortgeführt, den die CSU-Landesgruppe bereits auf ihrer Klausurtagung in Kreuth Anfang des Jahres vorgegeben hatte. Das Asylpaket ist eine erste richtige Antwort auf die Flüchtlingskrise. Auf der Tagesordnung bleiben aber alle weiteren Maßnahmen, um den Zu- strom zu begrenzen – so auch die Transitzonen. Foto: picture alliance/dpa Asylpaket verabschiedet Das Asylpaket im Überblick Am Donnerstag wurde das Asylpaket im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet. In nament- licher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage. 68 stimmten mit Nein, 57 enthielten sich. Nachdem am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt hat, tritt es zum 1. November 2015 in Kraft. ♦♦Albanien, Kosovo und Montene- gro und damit alle übrigen West- balkanländer werden zu sicheren Herkunfts­staaten erklärt. ♦♦Asylbewerber aus sicheren Her- kunftsstaaten werden bis zum Ende des Verfahrens in Erstaufnahmeein- richtungen untergebracht und nicht auf die Kommunen oder staatliche Gemeinschaftsunterkünfte verteilt. ♦♦FüralleAntragstellerwird dieAufent- haltsdauer in Erstaufnahmeeinrich- tungen von drei auf sechs Monate erhöht. ♦♦Bund und Länder haben sich zur kon- sequenten Durchsetzung bestehen- der Ausreisepflichten verpflichtet. Abschiebungen dürfen künftig nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate ausgesetzt werden. ♦♦In den Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Sachleistungen Vorrang. Für vollziehbar Ausreisepflichtige (das heißt, deren Ausreisepflicht nach Ausschöpfung aller Rechts- mittel endgültig feststeht) wird die Unterstützung auf das absolut Notwendige begrenzt. Dies gilt auch für diejenigen, die hartnäckig ihre Identitätsfeststellung verweigern. ♦♦Länder und Kommunen werden mas- siv finanziell entlastet und erhalten größereUnterstützungbeiderUnter- bringung, Aufnahme und Integration der Flüchtlinge. So unterstützt der Bund die Länder ab 2016 mit 670 Euro pro Monat je Asylbewerber. Hinzukommenjährlich500Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau. ♦♦Der Bund beteiligt sich ebenfalls an den Kosten für unbegleitete minder- jährige Flüchtlinge mit einem finanzi- ellen Beitrag von 350 Millionen Euro jährlich. Zudem ist eine bundesweite Verteilung der Minderjährigen vor- gesehen, um besonders betroffene Länder – wie Bayern – zu entlasten. ♦♦Die Strafbarkeit von Schleusern wird verschärft; zudem wird es einfacher sein, ihr Vermögen einzuziehen. Das sieht das Gesetz vor: 73.615 45.125 34.723 22.958 16.566 16.360 11.691 7.403 6.055 5.290 24.804 5.651 4.142 16.936 6.684 7.002 6.251 9.635 5.770 3.189 Syrien Albanien Kosovo Serbien Irak Afghanistan Mazedonien Eritrea Bosnien- Herzegowina Pakistan Jan.-Sept. 2015 Jan.-Sept. 2014 Aus welchen Ländern kommen die meisten Asylantragssteller? Januar-September 2015 Januar-September 2014 Quelle: Bundesministerium des Innern, Oktober 2015 Brief aus Berlin
  • 4. 16.10.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 4 hindern, müssen die Verhandlungen mit den USA über ein neues Daten- schutzkonzept deshalb schnellst- möglich abgeschlossen werden. EuGH formulierten Kriterien zur Folge haben wird. Neben Facebook haben auch viele deutsche Unternehmen ihre Daten auf Servern in den USA. Welche Folgen hat das Urteil deshalb für die Wirtschaft? Über 4.400 Unternehmen nutzten Safe-Harbor. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob sie nun eine komplette Neuorganisation ihres Datenaus­ tausches mit Europa vornehmen müssen oder ob die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf Grundlage anderer Verträge, Vereinbarungen oder bindender Un- ternehmensregelungen weiter möglich ist. Um Rechtssicherheit zu schaffen und wirtschaftlichen Schaden zu ver- Michael Frieser, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe Foto: Tobias Koch Drei Fragen an Michael Frieser zu „Safe-Harbor“ Zügig über ein neues Datenschutzabkommen verständigen Der EuGH hat vergangene Woche die Safe-Harbor-Vereinbarung für ungültig erklärt. Anlass war eine Klage ge- gen Facebook. Das Urteil zeige, dass die Grundrechte von EU-Bürgern nicht an der Grenze enden, sagt Michael Frieser im Interview. Jetzt müsse man sich zügig auf ein neues Datenschutzabkommen verständigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Abkommen zwi- schen EU und USA für ungültig erklärt. Wie geht es jetzt weiter? Der Europäische Gerichtshof hat un- missverständlich klargestellt, dass die Grundrechte von EU-Bürgern nicht an der Grenze enden. Nun ist es an der EU-Kommission und den USA, sich zügig auf ein neues Datenschutz- abkommen zu verständigen, das digitalen Fortschritt ermöglicht ohne den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz bei der Nutzung und Übermitt- lung von personenbezogenen Daten zu vernachlässigen. Auch bei den momentanen Trilogverhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung müssen eventuell bereits gefundene Kompromisse zu Drittstaatentransfers von Daten nochmals im Licht des EuGH-Urteils geprüft werden. Was bedeutet das Urteil für jeden Einzelnen von uns? Das Urteil stärkt unsere Position als Verbraucher. Bisher konnte nicht ausgeschlossen werden, dass US-Be- hörden auf personenbezogene Daten zugreifen. Diese Rechtsunsicherheit wird langfristig beseitigt, da das Ur- teil voraussichtlich die Anhebung der Datenschutzstandards auf die vom Verkehrsdatenspeicherung verabschiedet Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz zur Speicherung der Verkehrsdaten verabschiedet. Das Bun- desverfassungsgericht hatte 2010 die alten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verworfen. Die CSU-Landesgruppe forderte zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger seit langem einen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Verkehrsdaten. Zahlreiche Straftaten können sonst nicht aufgeklärt werden. Hintergrund: Was ist Safe-Harbor? Die Safe-Harbor-Vereinbarung er- möglichte es Unternehmen, per- sonenbezogene Daten in Überein- stimmung mit der europäischen DatenschutzrichtlinieauseinemLand der Europäischen Union in die USA zu übermitteln. Bei Unternehmen, die die Safe-Habor-Prinzipien einhielten, bestand nach Auffassung der EU- KommissioneinausreichenderSchutz für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern. Dieses Abkommen hatderEuGHnunfürungültig erklärt. Das Erreichte ist historisch: In dieser Woche hat der Bundestag nicht nur Verschärfungen im Asylrecht verabschiedet, sondern auch die Wiedereinführung einer Speiche- rung von Verkehrsdaten. Im Kampf gegen den internatio- nalen Terrorismus und die stetig wachsende Cyberkriminalität ist dies ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit der Bevölkerung. Es ist schließlich originäre Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen. ♦♦Bestimmte Verkehrsdaten, zum Bei- spiel die Rufnummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs oder die Zuord- nung der IP-Adresse, werden durch Telekommunikationsunternehmen gespeichert. ♦♦Die Unternehmen sichern die Ver- kehrsdaten für zehn Wochen, Stand- ortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen. ♦♦Nicht gespeichert werden Inhalte von Telefongesprächen oder welche Internetseiten aufgerufen worden sind. ♦♦Der Staat selbst speichert keine Da- ten. Bei schweren Straftaten haben Ermittlungsbehörden jedoch unter engen gerichtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf gespeicherte Ver- kehrsdaten zuzugreifen. Das sieht das Gesetz vor: Brief aus Berlin