Der Vortrag beschreibt die Vorteile der MItbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Frercks Hartwig identifiziert vier Argumente die dafür sprechen, Kinder an Entscheidungen und Planungen in den Vereinen zu beteiligen. Die Jugendordnung liefert dafür die strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Eingeladen hatte der Sportkreis Rottweil. Die Veranstaltung wird am 10.10.2019 mit einem Workshop zu Erfahrungen und Beschwernissen bei der Umsetzung der MItbestimmung fortgesetzt. Als Best Practice Beispiel dient die MItbestimmung im TC Dettingen/Horb.
9. Frercks Hartwig
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9
Wie steht es um unsere Sportvereine?
sinkende Mitgliederzahlen
nachlassende Bindung an den Verein
Ganztagsschule
veränderte Freizeitgestaltung
hohe Dropoutquote
Ehrenamt nicht attraktiv
demografische Entwicklung
23. Frercks Hartwig
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Argument 1: Kinder können und wollen mitbestimmen
Argument 2: Kinder haben Rechte
Argument 3: Vereine sind „Lernorte der Demokratie“
Argument 4: Mitbestimmung ist DIE Ressource für die Vereinsarbeit
Mitbestimmung
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- 4 bis 6 Jahre können ihre Meinung klar vertreten
- 6 bis 10 Jahre überblicken ihren unmittelbaren Lebensbereich
- 8 bis 10 Jahre handeln lustorientiert (Zeichnungen, spielerische Ideen,
Bastelmodelle, subjektive Texte)
- ab 10 Jahre sind zur Abstraktion fähig, können zwischen eigenen und
fremden Interessen unterscheiden und Strukturen erkennen: Modelle,
Zeichnungen, Konstruktionen
- ab 14 Jahre können Strukturen abstrahieren und denken in subjektiven und
allgemeinen Kategorien, können in allgemeinen Kategorien denken, Pläne
lesen, schriftliche Stellungnahmen abgeben, theatralische Inszenierungen
- ab 17 Jahre haben den Realismus der Erwachsenen, stehen oft vor dem
Berufseintritt
1. Kinder können und wollen mitbestimmen
25. Frercks Hartwig
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- UN-Kinderrechtskonvention
- Europäische Charta der Rechte des Kindes
- SGB VIII (KJHG): „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem
Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der
öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ (§8 KJHG)
- Vereinsrecht (BGB)
- Länder und Kommunen: 6 Bundesländer mit Wahlrecht ab 16 Jahre
2. Kinder haben Rechte
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„Denn wer früh beteiligt wird, beteiligt sich auch später an
gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen. Dafür müssen
wir Kindern und Jugendlichen jedoch Räume für echte
Partizipation eröffnen“ (DKHW, Kinderreport 2018)
4. Mitbestimmung ist DIE Ressource für die Vereinsarbeit
33. Frercks Hartwig
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33
➔
… ist Grundlage einer modernen und zeitgemäßen Jugendarbeit im
Gesamtverein
➔
... regelt die Jugendarbeit im Gesamtverein rechtlich, schafft klare Strukturen
und Verantwortlichkeiten
➔
… ist eine rechtliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung der
Jugendarbeit
➔
… ist die Basis für die Gewinnung junger Menschen für die ehrenamtliche
Arbeit im Gesamtverein
Die Jugendordnung...
34. Frercks Hartwig
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Jugendvollversammlung wählt:
➔
Jugendwart/in (2 Jahre), mind 18 Jahre alt
➔
Jugendausschuss (1 Jahr)
➔
Jugendsprecher*innen (1 Jahr), max 19 Jahre alt
➔
Kassenwart*in (2 Jahre), mindesten 18 Jahre alt
➔
Ausschussberater*innen (1 Jahr), können auch Erwachsene sein
➔
Passives Wahlrecht ab 7 Jahre
➔
Aktives Wahlrecht ab 10 Jahre
➔
Quotenregel: mindestens 2 Personen jeden Geschlechts im
Jugendausschuss
Die Jugendordnung im TC Dettingen/Horb
35. Frercks Hartwig
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➔Der Jugendausschuss besteht aus 6-8 Kindern und
Jugendlichen, Jugendleiter*in, Kassenwart*in, 2-3 Coaches,
➔verwaltet den Jugendetat,
➔plant das Jahresprogramm
➔entwickelt Jugendprojekte
➔wird in allen jugendrelevanten Fragen gehört
➔vertritt die Vereinsjugend nach außen
➔organisiert die Mitbestimmung im Verein
Die Jugendordnung im TC Dettingen/Horb
36. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Sportverein
Frercks Hartwig
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41. Frercks Hartwig
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Szenario „TSV Füralle“
Was steht in der Satzung?
Haben wir bereits eine Jugendordnung?
●
Projektgruppe bilden
●
Prüfung der „IST“-Situation
●
Auftrag und Ziele definieren
●
ev. Beratung einholen
●
Gesamtvorstand für Pläne gewinnen
●
Zeitplan festlegen
●
Jugendvollversammlung einberufen
●
ev Jugendordnung in Hauptversammlung
einbringen
●
noch zeit- und jugendgerecht
(Jugendetat)
●
ev. Projektgruppe bilden
●
Zeitplan festlegen
●
Überarbeitung der JO
●
ev. Beratung einholen
●
Jugendvollversammlung einberufen
ja
nein
42. Frercks Hartwig
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Kriterien für die Inhalte einer Jugendordnung:
●
Der Name und die rechtliche Stellung müssen festgelegt werden
●
Die Ziele und Aufgaben der Jugend müssen aufgeführt werden
●
Die vorgesehenen Organe (Jugendvorstand, -versammlung)
werden genannt
●
Die demokratische Willensbildung muss berücksichtigt werden,
d.h. die Jugend wählt ihre Gremienvertreterund ihre Leitung
selbst
●
Die Jugend muss sich – im Rahmen der Satzung des
Gesamtvereines – selbständig führen und verwalten können
●
Die Jugend muss über die Verwendung der ihr zufliessenden Mittel
selbst entscheiden können
●
Die Bestätigung der Jugendordnung oder der Wahl des
Vorsitzenden der Jugend ist rechtlich nicht notwendig oder
zwingend. Die Satzung kann dies aber so regeln.