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VDEW/VDN-Stellungnahme zum
„Grünbuch der Europäischen Kommission für eine europäische Strategie für nachhaltige,
wettbewerbsfähige und sichere Energie“
Verband der Elektrizitätswirtschaft – VDEW – e.V.
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Berlin, 1. Juni 2006
2
Executive Summary
VDEW und VDN begrüßen die Intention der Kommission, einen integrierten Ansatz für die
Energiepolitik zu entwickeln1
. Der mit dem Grünbuch eingeleitete Diskussionsprozess über eine
europäische Energiepolitik bietet die Chance für mehr Kohärenz in der Energiepolitik der
EU-Mitgliedstaaten und allen weiteren Politikfeldern, die auf den Energiesektor
ausstrahlen. Auf diesem Wege werden die anstehenden Herausforderungen der
Energieversorgung, wie eine zunehmende Importabhängigkeit, eine weltweit steigende
Energienachfrage, die Verknappung konventioneller Energieträger, die Sicherung des Zugangs
zu Primärenergie, die Klimaveränderung und der künftige Investitionsbedarf im Energiesektor
besser bewältigt werden können. Der Erfolg einer gemeinsamen Strategie auf dem Gebiet der
Energiepolitik wird in wesentlichem Maße davon abhängen, dass die Vielzahl unterschiedlicher
Maßnahmen eng verknüpft und aufeinander abgestimmt wird. Eine Bestandsaufnahme der
vorhandenen energie- und umweltpolitischen Instrumente und deren Überprüfung auf
Überschneidungen oder nicht auflösbare Zielkonflikte (better regulation) kann einen
hilfreichen Beitrag in dieser Hinsicht leisten.
Knappheitsprobleme konventioneller Energieträger bei steigender Nachfrage verstärken in
volkswirtschaftlicher Hinsicht die bereits klimapolitisch erkannte Notwendigkeit der Erschließung
neuer Technologien. Um so notwendiger und sinnvoller ist eine Überprüfung der
Wechselwirkungen unterschiedlicher energie- und umweltpolitischer Steuerungsinstrumente, um
nachteilige Auswirkungen auf die Kosteneffizienz identifizieren zu können bzw. um Potentiale
zur Vereinfachung und einer daraus resultierenden Reduktion der administrativen Kosten zu
heben.
Das durch den Europäischen Rat unterstützte Vorhaben der Kommission, durch einen
regelmäßigen „Bericht über die Überprüfung der EU-Energiestrategie“ die Einzelthemen stärker
zu verknüpfen, wird einen ersten Beitrag in dieser Hinsicht leisten können. Darüber hinaus
sollten auch die Ergebnisse der Diskussionen im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zu
Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Energie in diesen Prozess einfließen.
VDEW und VDN begrüßen, dass die Kommission in dem Grünbuch Lösungsvorschläge zur
Sicherung der künftigen Energieversorgung mit Strom und Gas unterbreitet. Um dem Anspruch
an eine ganzheitliche Energiepolitik noch besser gerecht zu werden und vor dem Hintergrund
der steigenden Abhängigkeit von Ölimporten, wäre die Einbeziehung aller Sektoren,
einschließlich Verkehr und Haushalte, sowie des Öls wünschenswert. Öl ist der wichtigste
Primärenergieträger weltweit, der zudem noch die kürzeste statische Reichweite aller wichtigen
Primärenergieträger aufweist. Während das Mineralöl im europäischen Elektrizitätssektor direkt
nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, ist es im Bereich Verkehr die wichtigste Energiequelle
und spielt auch im Bereich Haushalte/Wärme eine bedeutsame Rolle. Um die zukünftige
1
Der VDEW setzt sich schon seit längerem für ein ganzheitliches kohärentes Konzept zur
Energieversorgung ein (so u.a. in seinem „Energiepolitischen Memorandum“ aus dem Jahr 2004)
3
Abhängigkeit der EU vom knappsten Primärenergieträger zu reduzieren, sollten Effizienz- und
Einsparmaßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor eine gewichtige Rolle spielen. Basis für
sämtliche strategischen Überlegungen sollte grundsätzlich eine marktwirtschaftliche
Ordnung sein.
VDEW und VDN sprechen sich dafür aus, die im Grünbuch behandelten Einzelthemen und
-perspektiven noch stärker zu verknüpfen und in einen übergreifenden Kontext zu stellen.
Insbesondere stellt sich angesichts der gemeinschaftsweiten Herausforderungen die Frage,
inwieweit die Sicherung der zukünftigen Versorgung mit Energie gegenüber Wettbewerb und
Umweltschutz einen noch stärkeren Stellenwert einnehmen müsste.
Die Strommärkte und der Stromhandel haben sich seit der Einführung der Liberalisierung bereits
dynamisch entwickelt. Dennoch stehen allen Beteiligten bis zur Schaffung eines wirklichen
europäischen Strombinnenmarktes noch massive Anstrengungen bevor, um die vorhandenen
Regelungen in vollem Umfang Realität werden zu lassen. Weitere regulative Maßnahmen
sollten vor diesem Hintergrund nur dann erwogen werden, wenn sich die in den vorhandenen
Binnenmarktrichtlinien vorgesehenen Mechanismen in der Praxis nicht bewähren. Dies bedeutet
aber, dass der Schwerpunkt zunächst auf der vollständigen Umsetzung der Richtlinien in allen
Mitgliedstaaten liegen sollte. Das Ziel sollte mehr Wettbewerb sowie die gleiche Gewichtung
der energiepolitischen Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und
Umweltverträglichkeit, nicht aber die Zunahme von Eingriffen sein.
Der Etablierung neuer Institutionen bedarf es schließlich nur dann, wenn die Aufgaben nicht
oder nicht hinreichend durch existierende Einrichtungen wahrgenommen werden können. Eine
Duplizierung von Zuständigkeiten und zusätzliche Bürokratie sollten im Interesse der Ziele von
Lissabon vermieden werden.
1. Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt
VDEW und VDN teilen den Standpunkt der Kommission, dass sich Umweltverträglichkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit im Energiebereich nur mit offenen und
wettbewerbsorientierten Märkten erreichen lassen. Diese Grundentscheidung für die
Liberalisierung der Strommärkte erfordert, dass regulierende oder ordnungspolitische
Eingriffe stets an ihrer Marktkonformität und ihren Auswirkungen auf das gesamte
Marktgeschehen gemessen werden müssen.
1.1. Die Verschmelzung nationaler Märkte zu einem europäischen Binnenmarkt kann bei
leitungsgebundenen Energien das Ergebnis eines längeren Prozesses sein. Ein
wesentlicher Treiber für eine grenzüberschreitende Marktintegration ist der
Großhandelsmarkt. Die EURELECTRIC hat im Bericht „Integrating Electricity Markets
through Wholesale Markets: EURELECTRIC Road Map to a Pan-European Market“ die
hierfür notwendigen Schritte näher beschrieben. Für den Regionalmarkt
4
Nordwesteuropa (Benelux, Frankreich, Deutschland) verspricht das sog. pentalaterale
Energieforum schnelle Fortschritte. In ähnlicher Weise können rasche Fortschritte bei
der Marktintegration auch in anderen regionalen Märkten erzielt werden. Auch die
„Electricity Regional Initiative“ der ERGEG bringt die regionalen Entwicklungen weiter
voran. Wichtig ist dabei die Einbindung aller Parteien, einschließlich der
Marktteilnehmer, in den Prozess sowie eine effektive und umfassende Kooperation der
beteiligten Übertragungsnetzbetreiber und der Regulatoren. Die Kommission sollte dafür
Sorge tragen, dass schon bei der Verabredung regionaler Standards auf deren
Interoperabilität geachtet wird.
1.2. Mit den Leitlinien zum grenzüberschreitenden Stromhandel gemäß EG-VO 1228/2003
sind die entscheidenden Voraussetzungen zum Gelingen des Zusammenwachsens der
nationalen Märkte gegeben. Hierzu zählen u.a. koordinierte marktbasierte Auktionen der
Engpasskapazitäten und grenzüberschreitender Intraday-Handel, für deren Einführung
in den vor der Verabschiedung stehenden Leitlinien zum Engpassmanagement bereits
verbindliche zeitliche Vorgaben enthalten sind. Diese Leitlinien sind zusammen mit dem
Zugang zu marktrelevanten Informationen geeignet, ein selbsttragendes
Zusammenwachsen der Märkte einer Region zu gewährleisten. Hierbei sind
insbesondere die erweiterten Veröffentlichungspflichten sowie
Harmonisierungsvorgaben hervorzuheben. Nun ist es an den Mitgliedstaaten,
Regulatoren und Übertragungsnetzbetreibern die Leitlinien mit Leben auszufüllen. Vor
dem Hintergrund der sich entfaltenden Dynamik bedarf es vorerst keiner weiteren
regulativen Schritte auf EU-Ebene.
1.3. Mit der ERGEG und der von ihr gestarteten „Electricity Regional Initiative“ sind
Plattformen für die Zusammenarbeit der nationalen Regulatoren bei europäischen und
regionalen Fragen vorhanden. In diesem Kreis kann die für eine effektive Kooperation
notwendige Harmonisierung nationaler Regelungen initiiert werden. Aufgrund der zu
erwartenden zusätzlichen Komplizierung der Abstimmungs- und
Entscheidungsprozesse ist die Einsetzung einer übergeordneten europäischen oder
regionalen Regulierungsbehörde überflüssig.
Gleiches gilt für die Einrichtung eines „Zentrums für Energienetze“. Die geltenden
Rahmenbedingungen bieten einen ausreichenden Rahmen für die Kooperation und
Koordination unter den Übertragungsnetzbetreibern innerhalb der einzelnen regionalen
Märkte. Primäres Ziel sollte es jetzt sein, die Koordinierung auf der Grundlage dieser
Rahmenbedingungen durchgehend Realität werden zu lassen. Über eine zusätzliche
Institutionalisierung der Koordinierung sollte deshalb erst dann nachgedacht werden,
wenn aus den Erfahrungen der Übertragungsnetzbetreiber, Netznutzer und
Regulatoren ein wirklicher Bedarf erkennbar würde.
5
1.4. Vor diesem Hintergrund ist auch zunächst klarzustellen, welche konkreten
Regelungsinhalte ein europäischer Netz-Kodex haben soll und welchen weitergehenden
Beitrag er damit erbringen könnte.
Sollte darunter eine Vereinfachung und Harmonisierung der Organisation des
grenzüberschreitenden Netzzugangs (z.B. Definitionen, Standards oder Verfahren z.B.
zur Fahrplananmeldung und -abwicklung) verstanden werden, könnte damit ein echter
Mehrwert verbunden sein.
Soweit darin eine Umschreibung einer zentralen Regulierung auf europäischer oder
regionaler Ebene hinsichtlich der Marktbedingungen und Marktregeln auf dem
Großhandelsmarkt erfolgen sollte, bieten jedoch die unter Ziffer 1.2. genannten
Regelungen bereits einen ausreichenden Rahmen. Den Märkten sollte die Chance
gegeben werden, sich marktgetrieben und kooperativ weiter zu entwickeln.
Soweit es in einem Netz-Kodex um Fragen der Netzsicherheit gehen sollte, so werden
diese in dem neuen „Operation Handbook“ der UCTE umfassend behandelt. Diese
Regelungen sind für alle Übertragungsnetzbetreiber der UCTE-Synchronzone
verbindlich und gelten bereits in nahezu allen Teilen Kontinentaleuropas (siehe dazu
Ziffer 2.2.).
1.5. Geografisch und historisch bedingt sind die in den Leitlinien zum Engpassmanagement
aufgelisteten Regionalmärkte keine homogenen Gebilde. Vielmehr untergliedern sie sich
häufig in Kernmärkte, zwischen denen bereits gegenwärtig ein weitgehend
ungehinderter Lastfluss stattfindet, und peripheren Staaten, die über keine oder nur
geringere Interkonnektorenkapazitäten mit dem Kernmarkt verbunden sind. Besondere
Relevanz hat dies, wenn ein Mitgliedstaat mehreren Regionalmärkten angehört und zu
einzelnen von diesen Regionalmärkten z.B. aufgrund der größeren Zahl von
Kuppelkapazitäten bereits eine engere Verbindung als zu anderen Regionalmärkten
besteht.
Die Harmonisierung der Rahmenbedingungen zwischen dem Kernmarkt und den
peripheren Staaten ist in diesen Fällen zwangsläufig mit größeren Schwierigkeiten und
zusätzlichem Aufwand verbunden. Es kann daher erforderlich werden, zwischen
Anforderungen an Kernstaaten und periphere Staaten zu unterscheiden. Die
Harmonisierung zwischen den Kernmärkten und ihren jeweiligen peripheren Staaten
sollte nicht auf Kosten der Entwicklung innerhalb eines anderen Regionalmarktes
verfolgt werden.
Möglicherweise wäre auch sinnvoll, bei der künftigen Ausgestaltung denjenigen
Regionalmärkten Priorität einzuräumen, die die größten und kurzfristigsten
Entwicklungspotentiale aufweisen. Auf jeden Fall sollte die Schweiz als wichtige
6
Stromdrehscheibe in der Mitte Europas in Zukunft noch stärker in den Prozess
einbezogen werden.
1.6. Neben der Optimierung des Zugangs zu Interkonnektoren besteht die Möglichkeit des
Ausbaus bestehender bzw. des Neubaus weiterer Interkonnektoren sowie der
Errichtung weiterer Erzeugungsanlagen auf der relevanten Seite des Engpasses. Eine
marktbasierte Engpassbewirtschaftung gibt entsprechende Preissignale an den Markt
weiter. Diese Preissignale setzen Anreize zum Kraftwerksneubau bzw. geben
Informationen über die Sinnhaftigkeit des Ausbaus von Kuppelkapazitäten. Im
liberalisierten Markt stehen diese beiden Optionen miteinander im Wettbewerb. Die
Entscheidung, ob ein Interkonnektor ausgebaut werden sollte, muss daher im Rahmen
einer Wirtschaftlichkeitsrechnung die zukünftige Entwicklung von
Erzeugungskapazitäten sowie der Nachfrage einbeziehen. Die vollständige Umsetzung
der Entflechtungsvorgaben der Binnenmarktrichtlinien in allen Mitgliedstaaten wird einen
entscheidenden Beitrag leisten, um mögliche Interessenkonflikte bei den betroffenen
Netzbetreibern zu vermeiden. Die Kommission sollte sich in diesem Bereich darauf
konzentrieren, die auf nationaler Ebene durchzuführenden Genehmigungsverfahren für
die entsprechende Infrastruktur zu beschleunigen. Sinnvoll wäre darüber hinaus eine
Bestandsaufnahme der administrativen und regulatorischen Investitionshindernisse in
regionaler Hinsicht. Gesprächsplattformen nach Art des Pentalateralen Energieforums,
in denen Hindernisse, die einem an sich wirtschaftlichen Ausbau von Interkonnektoren
entgegenstehen, transparent und nach Möglichkeit ausgeräumt werden, werden ein
Übriges tun.
1.7. In vielen Mitgliedstaaten sind die Binnenmarkt-Richtlinien und insbesondere die
Vorgaben zur Entflechtung noch nicht vollständig oder korrekt umgesetzt worden. Es ist
zu begrüßen, dass die Kommission dem in Vertragsverletzungsverfahren nachgeht. Vor
diesem Hintergrund erscheinen aber Forderungen nach einer über die zweite
Binnenmarktrichtlinie hinausgehenden Entflechtung verfrüht. Der Vorrang sollte
zunächst bei der umfassenden Implementierung der bestehenden Vorschriften zur
Entflechtung des Netzbereichs von den wettbewerbsorientierten Unternehmenssparten
in allen Mitgliedstaaten liegen. Zudem lässt sich der Vorteil einer Eigentumsentflechtung
im Hinblick auf die Investitionstätigkeit, die Diskriminierungsfreiheit des Netzzugangs
oder den Informationsfluss und damit deren positiver Einfluss auf den
grenzüberschreitenden Handel nicht belegen.
1.8. Ein massives Hindernis für die Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes stellen
regulative Eingriffe in die Preisgestaltung im Vertrieb dar. Regulierte Preise bilden eine
Markteintrittsbarriere und haben den Rückzug von Marktteilnehmern zur Folge. Neben
der Behinderung des Stromwettbewerbs in Europa begünstigen solche Regelungen im
7
Industriekundenbereich einzelne Industriezweige gegenüber ihren ausländischen
Konkurrenten.
Der Wettbewerb darf nicht dadurch beschränkt werden, dass dem Markt wichtige
Segmente, sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Vertriebsseite entzogen werden.
Die derzeit gültigen, regulierten Tarife sowohl im Haushaltsbereich als auch im
Segment der stromintensiven Industrie in einigen Mitgliedstaaten verhindern für andere
europäische Stromunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen
Märkten.
Darüber hinaus werden durch die Eingriffe die notwendigen Knappheitssignale
beschnitten. Da bei Einführung von Preisobergrenzen die Marktmechanismen nicht
mehr vollumfänglich greifen können, hat dies erhebliche negative Auswirkungen: Denn
dies hat zur Folge, dass falsche (oder unzureichende) Investitionssignale gegeben
werden.
Aufgabe der Kommission sollte daher sein, diesen Wettbewerbsverzerrungen zukünftig
weiter entgegenzuwirken. Die diesbezüglichen Vertragsverletzungsverfahren der
Kommission sind ein erster Schritt.
1.9. Für das Zusammenwachsen der Märkte spielt der Zugang zu marktrelevanten
Informationen eine bedeutende Rolle. EURELECTRIC hat hierzu einen Katalog von
Transparenzanforderungen erarbeitet, die für einen effizienten grenzüberschreitenden
Stromhandel erfüllt sein sollten. Der EURELECTRIC-Bericht stellt eine praktikable
Grundlage dar, die der weiteren Förderung europäischen Wettbewerbs dienen kann. Er
trägt dem unterschiedlichen Entwicklungsgrad der Regionen Rechnung und bietet damit
einen guten Ansatz für ein europaweit einheitliches Vorgehen hinsichtlich des Zugangs
zu marktrelevanten Daten.
In Deutschland stellen die Erzeugungsgesellschaften der E.ON Energie AG, der EnBW
AG, der RWE AG und der Vattenfall Europe AG seit kurzem aggregierte
Erzeugungsdaten über eine Veröffentlichung auf der Internetseite der European Energy
Exchange (EEX) allen Marktteilnehmern zur Verfügung. Damit soll die Effizienz des
Großhandelsmarktes gesteigert, die Liquidität erhöht und der Wettbewerb weiter
gefördert werden.
2. Solidarität
Es ist zu begrüßen, dass die Kommission der Versorgungssicherheit (Primärenergieträger-
Beschaffung und Netz-Infrastruktur) verstärkte Aufmerksamkeit schenkt. Zur Gewährleistung
der Versorgungssicherheit bedarf es u.a. eines umfassenden Konzeptes, das alle Aspekte
der Primärenergieträger auf der Beschaffungsseite - von den Reserven, über die
8
Förderung/Erzeugung bis hin zu Transportwegen und –techniken - sowie der Verfügbarkeit
im europäischen Binnenmarkt beinhaltet. Entsprechende Strukturen müssen, damit sie dem
Ziel der Schaffung eines einheitlichen Energiebinnenmarktes nicht zuwiderlaufen,
marktwirtschaftlich ausgerichtet werden. Generell von Bedeutung ist, dass im Strommarkt
Investitionen in Kraftwerke und Stromnetze das zentrale Element für die
Versorgungssicherheit darstellen.
Mit der Verabschiedung der EG-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (2005/89/EG) wurde
ein ausreichender rechtlicher Rahmen geschaffen.
2.1. Eine Duplizierung von Zuständigkeiten sollte grundsätzlich vermieden werden. Die
Einrichtung einer europäischen Stelle zur Beobachtung der Energieversorgung würde
zusätzliche Strukturen schaffen. Was diese Stelle inhaltlich bewirken soll und welchen
Beitrag eine solche Stelle neben der Internationalen Energieagentur (IEA) zu mehr
Versorgungssicherheit leisten könnte, bedarf näherer Darlegung.
2.2. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit kommt dem reibungslosen
Zusammenspiel der Übertragungsnetze eine wichtige Bedeutung zu. Dies gilt um so
mehr, als ein Zusammenwachsen der Märkte in immer stärkerem Maße auf der
physischen Nutzung von Interkonnektoren beruht. Die Zusammenarbeit der
Übertragungsnetzbetreiber u.a. in UCTE zur Gewährleistung der Systemsicherheit
(System Development, System Adequacy) hat sich bewährt. Das neue „Operation
Handbook“ der UCTE beinhaltet eine umfassende Beschreibung aller relevanten
technischen und organisatorischen Richtlinien und Empfehlungen zum technischen
Betrieb von Übertragungsnetzen und setzt für Kontinentaleuropa Standards für die
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität von Übertragungsnetzen.
Darüber hinaus ist das „Operation Handbook“ durch einen multilateralen Vertrag für alle
Übertragungsnetzbetreiber der UCTE juristisch verbindlich. Die Einhaltung der
Standards wird zudem innerhalb der UCTE überwacht.
Weitergehende institutionelle Maßnahmen zur Erhöhung Netzsicherheit, wie die
Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Energienetze, scheinen angesichts der
funktionierenden Zusammenarbeit nicht notwendig (vgl. auch Ziffer 1.3.).
2.3. Schon bei der Diskussion über die Versorgungssicherheits-Richtlinie wurden die
Vorschläge für die Anlage von gemeinschaftlichen Gasreserven sowie deren
Bewirtschaftung und Umverteilung in Krisenfällen verworfen. Es ist kein Grund
erkennbar, von dieser Position jetzt abzurücken.
2.4. Wie in allen öffentlichen Bereichen sollte der Nutzen, den eine Schutzmaßnahme gegen
Naturkatastrophen bzw. Terroranschläge erbringt, mit den damit verbundenen Kosten
sowie der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und der erwarteten Schadenshöhe
9
verglichen werden. Da unterschiedliche Regionen, Einrichtungen bzw. Länder
unterschiedlich stark gefährdet sind, sollten die Schutzanforderungen den Gefahren
angepasst sein, um unnötige Kosten zu sparen.
Der physische Schutz der Infrastruktur fällt im Wesentlichen in nationale Verantwortung
der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung bestehender Unterstützungsvereinbarungen
in Krisenfällen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Grünbuch zum Schutz der
Infrastruktur kritisch zu bewerten, das weit reichende Koordinierungsmaßnahmen
vorsieht.
3. Diversifizierung des Energieträgermixes
VDEW und VDN stimmen mit der Kommission darin überein, dass der Energieträgermix
nicht einheitlich auf EU-Ebene festgelegt werden sollte. Generell sollte der Energieträgermix
das Ergebnis von Unternehmensentscheidungen im wettbewerbsorientierten Markt sein.
Dementsprechend wird betont, dass entsprechende Lenkungsinstrumente marktkonform
ausgestaltet sein sollten.
Eine Diskussion der Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen kann unter Beachtung
dieses Grundsatzes förderlich sein. Dies gilt insbesondere für die von der Kommission
geforderte transparente und objektive Debatte über die künftige Rolle der Kernenergie. Die
Rolle der EU kann mit Blick auf den Energieträgermix in der Erarbeitung einer geeigneten
Datenbasis auf europäischer Ebene bestehen, die objektive Vergleiche zwischen den
verschiedenen Energiequellen und den Konsequenzen unterschiedlicher Szenarien
ermöglicht.
Unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Importabhängigkeit sollten die Förderung
heimischer Rohstoffe, der Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie die Umsetzung von
Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz einen wichtigen Stellenwert haben.
Dies schließt unter anderem auch eine unvoreingenommene Betrachtung der Auswirkungen
auf die benötigte Netzstruktur ein.
3.1. Das Grünbuch schlägt vor, ein übergeordnetes strategisches Ziel zu vereinbaren, dass
sichere und CO2-arme Energiequellen einen bestimmten Mindestanteil am gesamten
Energieträgermix in der EU ausmachen könnten. Ein solches Ziel sollte aber im Sinne
einer rechtlich unverbindlichen politischen Zielmarke ausgestaltet sein und sich auf alle
CO2–freien Energiequellen erstrecken.
3.2. Angesichts der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten die bereits existierenden
Zielsetzungen zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien bis 2010 nicht
erreichen werden, ist die Sinnhaftigkeit neuer Zielsetzungen (wie die vom Europäischen
10
Rat erwogenen 15% Anteil am Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen)
kritisch zu hinterfragen.
3.3. Aus Sicht von VDEW und VDN sollte zur Förderung erneuerbarer Energiequellen
vorrangig ihre Heranführung an den Markt unterstützt werden mit dem Ziel einer
mittelfristigen Marktintegration, bei der auf Förderinstrumente verzichtet werden kann.
Weiterhin muss im entstehenden europäischen Energiebinnenmarkt verstärkt auf die
Konsistenz bestehender nationaler und europäischer Fördersysteme geachtet werden.
Mittelfristig ist eine Harmonisierung auf europäischer Ebene nötig, um
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
4. Nachhaltige Entwicklung
Im Grünbuch wird die Nachhaltige Entwicklung ausschließlich mit Klimaschutz gleichgesetzt.
Nachhaltige Entwicklung zeichnet sich jedoch durch die gleichgewichtige Einbeziehung der
Ökonomie, gesellschaftlicher Aspekte und Ökologie aus. Insofern begrüßen VDEW und VDN die
intergrierten Ansätze für den Klimaschutz als Teil der Umweltpolitik. Der Kommission ist
insbesondere darin zuzustimmen, dass beim Einsatz von Klimaschutzinstrumenten ihre
Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit berücksichtigt werden. Vorzugswürdig sind
solche Instrumente, die zur Erreichung beider Ziele beitragen und damit neben dem Klimaschutz
auch die zunehmende Abhängigkeit der europäischen Mitgliedstaaten von
Primärenergieimporten begrenzen helfen.
4.1. Klimaschutz muss als globale Aufgabe begriffen werden. Das Emissionsvolumen der
EU ist zu klein, als dass auch mit ambitioniertesten Reduktionsanstrengungen der
globalen Erwärmung wirksam und nachhaltig entgegengewirkt werden könnte. Die von
der EU übernommenen Verpflichtungen und die daraus resultierenden Belastungen
führen für eine Reihe von Wirtschaftszweigen bereits heute zu erheblichen Nachteilen
im internationalen Wettbewerb. Wirksame und dauerhafte Erfolge im Klimaschutz lassen
sich nur gemeinsam mit den maßgeblichen Emittenten wie den USA und den
wachstumsstarken Regionen Asiens erreichen.
Oberste Priorität sollten deshalb Bestrebungen der EU haben, die genannten Regionen
in langfristige gemeinsame Anstrengungen zur Begrenzung der
Treibhausgasemissionen einzubeziehen und darauf aufbauend entsprechende
Perspektiven zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund bedarf es noch erheblicher
Anstrengungen, um zu einem tatsächlich expandierenden, weltweiten CO2-Markt zu
kommen, für den das EU-Emissionshandelssystem beispielgebend sein sollte.
4.2. Die Instrumente zur Klimavorsorge sollten darüber hinaus so synchronisiert werden,
dass sich das Emissionshandelssystem und bereits existierende
Klimaschutzinstrumente adäquat ergänzen. Eine europaweite Harmonisierung aller
11
Klimaschutzinstrumente ist anzustreben. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, die
gesamte CO2-Minderungsstrategie mittelfristig mittels eines einzigen Instruments
umzusetzen. Die Kommission sollte prüfen, inwieweit die unterschiedlichen
Emittentenstrukturen und der damit verbundene Ermittlungsaufwand sinnvoll in einer
solchen einheitlichen Konzeption zusammengeführt werden können.
4.3. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur durch die Nutzung aller Optionen zur
Energiebereitstellung zu bewerkstelligen. Der weiteren Steigerung der Wirkungsgrade
sowie CO2-freien Techniken bei der Nutzung fossiler Energien kommt künftig eine
wesentliche Bedeutung zu. So ist insbesondere die Kohle unter dem Aspekt langfristiger
Versorgungssicherheit unverzichtbar. Ihr Einsatz erfordert jedoch erhebliche
Anstrengungen in Sachen Klimaschutz. Eine vorurteilsfreie Bewertung muß ebenfalls
die Kernenergie erfahren. Gleiches gilt für die Erneuerbaren Energien, denen eine
wachsende Bedeutung für unsere künftige Energieversorgung beizumessen ist.
4.4. Die Energiewirtschaft unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen genauso wie die
Energieeinsparung. VDEW und sein Fachverband für Energie-Marketing und
Anwendung (HEA) e.V. begrüßen daher den Plan der Kommission, einen Aktionsplan
für Energieeffizienz vorzulegen. Die Förderung von Effizienz- und
Energieeinsparmaßnahmen muss sich jedoch an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten
orientieren. Zudem sollten Energieeffizienzmaßnahmen neben der Angebotsseite
insbesondere auch die Nachfrageseite einbeziehen.
- Die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) stellt eine wichtige Option
zur Ressourcenschonung und somit zur Steigerung der Versorgungssicherheit
dar. Sie kann – gegenüber einer getrennten Erzeugung – eine
Primärenergieeinsparung und hieraus resultierend eine Minderung der CO2-
Emissionen erbringen. Damit leistet sie auch einen wichtigen Beitrag zur
Erreichung der klimapolitischen Ziele. Dies schließt auch neue Technologien wie
die Brennstoffzelle und Klein-KWK-Anlagen ein.
- Große Anteile des Endenergieverbrauchs in der EU entfallen auf die
Wärmebereitstellung. Hier können insbesondere durch die Umsetzung von
wärmedämm- und heizungstechnischen Maßnahmen an Gebäuden der Industrie,
des Gewerbes, der Dienstleistungsunternehmen und öffentlicher Einrichtungen
sowie der privaten Haushalte und durch den Einsatz von hocheffizienten
Wärmeerzeugern und KWK-Anlagen erhebliche Einsparpotenziale erschlossen
werden. Dabei geht es dauerhaft um eine Politik, die bestehende
Wärmeabsatzpotenziale im Rahmen wettbewerblicher Rahmenbedingungen
erhält und jedenfalls nicht durch ineffizientere Maßnahmen ersetzt.
- Ein maßgeblicher Beitrag ist auch von der weiteren Förderung des Einsatzes von
Wärmepumpen zu erwarten. Deren Fortentwicklung hat in den letzten Jahren
dazu geführt, dass sie sowohl hinsichtlich ihres Potentials bei der Entlastung der
12
Umwelt als auch hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit die klassischen
Heizsysteme klar übertreffen.
Zunehmend energetische Bedeutung erhält auch die Kühlung. So müssen hier
bereits beim Bau von Gebäuden entsprechende Effizienzpotenziale genutzt
werden.
- Dringender Handlungsbedarf zur Steigerung der Energieeffizienz besteht
angesichts des prognostizierten Zuwachses im Transportsektor. Der
entsprechende Hinweis der Kommission auf die im Verkehrssektor erforderlichen
Anstrengungen insbesondere im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs bedarf
näherer Darlegung und sollte vertieft werden.
- Mit einem europaweiten System für den Handel mit weißen Zertifikaten würde
Neuland betreten. Es ist in Bezug auf die einzubeziehenden Akteure noch
komplexer als der Handel mit Emissionszertifikaten. Zwei parallel implementierte
Zertifikatemärkte mit nahezu deckungsgleichen Zielen bergen die Gefahr von
Regelungswidersprüchen, Abgrenzungsschwierigkeiten und unverhältnismäßigen
Transaktionskosten. Wie auch die Studie der EU-Kommission über „Tradable
Certificates for Energy Savings“ feststellt, bedarf es aufgrund der Komplexität
eines solchen Marktes zunächst weiterer Untersuchungen insbesondere zur
Umsetzbarkeit sowie Kosten-Nutzen-Analysen.
Zu untersuchen wäre auch die Möglichkeit einer Ausweitung des
Emissionszertifikatehandels für Treibhausgase durch die Einbeziehung
zusätzlicher Sektoren. In jedem Fall sollten die Erfahrungen in einzelnen
Mitgliedstaaten, die diesen Weg gehen, zunächst sorgfältig analysiert werden.
- Die Idee eines internationalen Energieeffizienz-Abkommens sollte unter dem
Gesichtspunkt der globalen Versorgungssicherheit näher geprüft werden. Dabei
muss deutlich werden, auf welchen Kreis von Staaten und welche Inhalte ein
solches Abkommen zielen sollte.
4.5. Die Nutzung der Kohle als Energieträger ist langfristig unverzichtbar. Neben
Kohlendioxidsequestrierung und unterirdischer Speicherung ist die Verbesserung der
Wirkungsgrade eine zielführende Strategie. Dazu benötigt die Kohle eine langfristige
Perspektive, ohne dass ihre Nutzung in Frage gestellt wird. Der Forschungsförderung
zur Erhöhung der Wirkungsgrade bei Energieumwandlung sowie zur Entwicklung
CO2-freier Kraftwerke (Clean-Coal-Konzepte) muss deshalb in Zukunft ein hoher
Stellenwert zukommen.
4.6. Ebenso ist in Zukunft der Einsatz erneuerbarer Energien unverzichtbar. Zu recht
weist das Grünbuch darauf hin, dass die Förderung erneuerbarer Energien künftig
darauf abzielen muss, ihre Wettbewerbsfähigkeit (Marktintegration) zu fördern. Vor
13
diesem Hintergrund müssen auch die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energiequellen an das veränderte wettbewerbliche Umfeld im
Strommarkt angepasst werden. Hier ist es erforderlich, dass Förderbedingungen
einen Anreiz schaffen, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien marktfähig
zu machen. Nur wenn die Erneuerbaren Energien in den wettbewerblichen
Strommarkt integriert werden, können sie einen nachhaltigen Beitrag zur
Energieversorgung in Europa leisten. Dabei sind die unterschiedlichen technischen
und ökonomischen Besonderheiten der einzelnen Technologien im Bereich der
erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Der von der Kommission angekündigte
Fahrplan für erneuerbare Energiequellen sollte zügig vorgelegt werden.
5. Innovation und Technologie
Verstärkte Forschung und Innovation können entscheidende Beiträge zu einem bezahlbaren
Klimaschutz und einer langfristigen Versorgungssicherheit leisten. Die Energieforschung sollte
technologieoffen ausgerichtet sein und sich auf sämtliche verfügbaren und sich abzeichnenden
Energieoptionen auf Basis aller - also fossiler, nuklearer und erneuerbarer - Energieträger und
entsprechender innovativer Energietechnik erstrecken.
Die Energiewirtschaft hat sich auch in der Vergangenheit im Rahmen der
Technologieentwicklung engagiert. Wenngleich hier in erster Linie die Herstellerindustrie
gefordert ist, ist sich die Energiewirtschaft ihrer Verantwortung bewusst, jetzt die Weichen für
eine zukunftsfähige Versorgung mit Energie zu stellen und wird ihr Engagement in der
Forschung entsprechend erhöhen.
Die Breite des F&E-Ansatzes der EU-Kommission, der alle Energieträger und
Umwandlungstechnologien sowie die Grundlagenforschung umfasst, ist zu begrüßen.
Hinsichtlich der Breitenförderung sollte der Schwerpunkt auf solche Technologien gelegt
werden, von denen zu erwarten ist, dass sie die Wirtschaftlichkeitsschwelle mittelfristig erreichen
werden.
5.1. Vor dem Hintergrund des erheblichen Anteils fossiler Energieträger an der Strom- und
Wärmeerzeugung in Deutschland müssen die Effizienzsteigerung und die Begrenzung
der Treibhausgasemissionen in konventionellen Kraftwerken einen wichtigen
Schwerpunkt darstellen. Unter dem Aspekt der Klimavorsorge ist ferner ein Grundlagen-
Förderschwerpunkt „CO2-Abscheidung und -Lagerung“ zu etablieren, um die langfristig
mögliche Option einer CO2-freien bzw. -armen Energiedarbietung auf Basis fossiler
Energieträger zu erforschen.
5.2. Gleichermaßen sind die Forschungsanstrengungen zur Entwicklung neuer
Erzeugungstechnologien - etwa im Bereich der dezentralen Energieerzeugung (z.B.
Brennstoffzellentechnik) - sowie für Optionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren
14
Energien (z. B. Geothermie) zu intensivieren. Ebenfalls auszubauen ist die Forschung
im Bereich Abwärmenutzung sowie Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK.
5.3. Auch die Netze müssen in Zukunft den neuen Anforderungen angepasst werden. Hierzu
sind weitere Forschungs- und Entwicklungsbemühungen notwendig. Denn die
vermehrte dezentrale Einspeisung auf der Mittel- und Niederspannungsebene macht
eine intelligente Anpassung der Netzstrukturen mittels moderner Informations- und
Kommunikationsstechnologien erforderlich. Die Netze müssen zukünftig in der Lage
sein, ein optimales Lastmanagement sowie eine effiziente zentrale und verteilte
Stromerzeugung zu ermöglichen und die gewohnte Versorgungssicherheit aufrecht zu
erhalten.
5.4. Daneben sollten Maßnahmen und Projekte zur verstärkten Einbindung der
Nachfrageseite dringend forciert werden. Durch Demand Response können
Kraftwerkskapazitäten und ggfs. Netzausbauten eingespart werden. Eine flexible
Nachfrage fördert gleichzeitig den Wettbewerb auf dem Strommarkt und kann
wirkungsvoll potentielle Preismacht unterbinden.
6. Energieaußenpolitik
In einer Gemeinschaft von 25 Staaten kann insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Energieversorgungssicherheit eine kohärente Energieaußenpolitik grundsätzlich durch die EU
effizienter als durch die einzelnen Mitgliedstaaten betrieben werden. Widersprüchliche Politiken
können vermieden und Nachfragemacht gebündelt werden.
Europäische Energieaußenpolitik sollte dabei den Rahmen für die Beziehungen mit Drittländern
schaffen, der es den Mitgliedstaaten und deren Unternehmen ermöglicht, diesen Rahmen nach
ihren Bedürfnissen auszufüllen und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es geht
damit um politische Flankierung durch die EU, während Fragen der Beschaffung im engeren
Sinne in die Sphäre der Unternehmen fallen.
Die Festlegung einer allgemeingültigen Grenze zwischen gemeinschaftlichem Handeln und
Unternehmensentscheidungen stößt auf Schwierigkeiten. Wichtig wird deshalb ein Dialog
zwischen den Marktakteuren und den verantwortlichen Organen der EU sein.
6.1. Grundsätzlich muss eine kohärente Energieaussenpolitik auf Diversifizierung setzen.
Dies gilt für Energiequellen, Technologien, Bezugsländer und Transportwege.
6.2. Mit Blick auf die Energiequellen sollte eine europäische Energieaußenpolitik auf die
Absicherung des kollektiven Energiemixes zielen. Der Energiemix weist von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat große Unterschiede in seiner Zusammensetzung auf.
Auch die Herkunft der jeweiligen Primärenergieträger unterscheidet sich zum Teil
signifikant. Diese Vielfalt leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und
sollte deshalb auch künftig keiner zentralen Steuerung unterliegen.
15
6.3. Wichtige Impulse können von Energiepartnerschaften und –dialogen mit Erzeuger- und
Transitländern sowie anderen internationalen Akteuren ausgehen.
Zu begrüßen ist auch die angestrebte Vertiefung der Beziehungen zu Russland. Die in
Bezug auf den Elektrizitätssektor geführten Gespräche sollten auf der Grundlage eines
liberalisierten Marktes und mit den Zielen Umweltschutz und Netzsicherheit erfolgen.
Generell sollte die intensive Nutzung und der Ausbau vorhandener Gesprächsforen
(G 8, WTO, IEA, Energiecharta etc.) Vorrang vor der Schaffung neuer Plattformen
haben. Zum Beispiel verpflichtet die inzwischen von rund 50 Staaten unterzeichnete
Energiecharta ihre Mitglieder, einen ungehinderten Energietransit zu gewährleisten. Die
Ratifizierung der 1998 in Kraft getretenen Energiecharter durch Russland sollte eine
Priorität der europäischen Energie-Außenpolitik darstellen.
6.4. Zu begrüßen sind die Überlegungen zur Erweiterung der südosteuropäischen
Energiegemeinschaft und des Maghreb-Strommarktes zu einer europaweiten
Energiegemeinschaft. Wichtig ist, bei einer solchen Erweiterung dem Aspekt der
Gewährleistung der Netzsicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
6.5. Ziel einer kohärenten Energieaußenpolitik sollte es weiter sein, Investitionen in
Wachstumsmärkten und Zukunftstechnologien sowie Kooperationen bei
Infrastrukturprojekten zu ermöglichen. Soweit Infrastrukturprojekte finanziell gefördert
werden, ist darauf zu achten, dass hierdurch keine Wettbewerbsverzerrungen
entstehen.
Ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in Europa kann durch die globale Verbreitung von
Techniken zur Energieeffizienz, der Nutzung effizienter Energieumwandlungstechniken
konventioneller Art und erneuerbarer Energien geleistet werden. Die Förderung eines
sparsamen und effizienten Umgangs mit Primärenergieträgern in Schwellen- und
Entwicklungsländern, aber durchaus auch in anderen Industrieländern, führt zu einer
längeren Reichweite vorhandener Energieträger.
6.6. Zur Gewährleistung einer kohärenten und integrierten Energiepolitik muss die zentrale
Rolle des Energieministerrates in Energiefragen gewahrt werden. Sie ist dort fachlich
am besten aufgehoben. Eines besonderen institutionellen Formats bedarf es nicht. Für
den Erfolg elementar ist innerhalb der verschiedenen Ratsformate insbesondere eine
Verzahnung mit dem Energieministerrat.

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  • 1. VDEW/VDN-Stellungnahme zum „Grünbuch der Europäischen Kommission für eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ Verband der Elektrizitätswirtschaft – VDEW – e.V. Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Berlin, 1. Juni 2006
  • 2. 2 Executive Summary VDEW und VDN begrüßen die Intention der Kommission, einen integrierten Ansatz für die Energiepolitik zu entwickeln1 . Der mit dem Grünbuch eingeleitete Diskussionsprozess über eine europäische Energiepolitik bietet die Chance für mehr Kohärenz in der Energiepolitik der EU-Mitgliedstaaten und allen weiteren Politikfeldern, die auf den Energiesektor ausstrahlen. Auf diesem Wege werden die anstehenden Herausforderungen der Energieversorgung, wie eine zunehmende Importabhängigkeit, eine weltweit steigende Energienachfrage, die Verknappung konventioneller Energieträger, die Sicherung des Zugangs zu Primärenergie, die Klimaveränderung und der künftige Investitionsbedarf im Energiesektor besser bewältigt werden können. Der Erfolg einer gemeinsamen Strategie auf dem Gebiet der Energiepolitik wird in wesentlichem Maße davon abhängen, dass die Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen eng verknüpft und aufeinander abgestimmt wird. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen energie- und umweltpolitischen Instrumente und deren Überprüfung auf Überschneidungen oder nicht auflösbare Zielkonflikte (better regulation) kann einen hilfreichen Beitrag in dieser Hinsicht leisten. Knappheitsprobleme konventioneller Energieträger bei steigender Nachfrage verstärken in volkswirtschaftlicher Hinsicht die bereits klimapolitisch erkannte Notwendigkeit der Erschließung neuer Technologien. Um so notwendiger und sinnvoller ist eine Überprüfung der Wechselwirkungen unterschiedlicher energie- und umweltpolitischer Steuerungsinstrumente, um nachteilige Auswirkungen auf die Kosteneffizienz identifizieren zu können bzw. um Potentiale zur Vereinfachung und einer daraus resultierenden Reduktion der administrativen Kosten zu heben. Das durch den Europäischen Rat unterstützte Vorhaben der Kommission, durch einen regelmäßigen „Bericht über die Überprüfung der EU-Energiestrategie“ die Einzelthemen stärker zu verknüpfen, wird einen ersten Beitrag in dieser Hinsicht leisten können. Darüber hinaus sollten auch die Ergebnisse der Diskussionen im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zu Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Energie in diesen Prozess einfließen. VDEW und VDN begrüßen, dass die Kommission in dem Grünbuch Lösungsvorschläge zur Sicherung der künftigen Energieversorgung mit Strom und Gas unterbreitet. Um dem Anspruch an eine ganzheitliche Energiepolitik noch besser gerecht zu werden und vor dem Hintergrund der steigenden Abhängigkeit von Ölimporten, wäre die Einbeziehung aller Sektoren, einschließlich Verkehr und Haushalte, sowie des Öls wünschenswert. Öl ist der wichtigste Primärenergieträger weltweit, der zudem noch die kürzeste statische Reichweite aller wichtigen Primärenergieträger aufweist. Während das Mineralöl im europäischen Elektrizitätssektor direkt nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, ist es im Bereich Verkehr die wichtigste Energiequelle und spielt auch im Bereich Haushalte/Wärme eine bedeutsame Rolle. Um die zukünftige 1 Der VDEW setzt sich schon seit längerem für ein ganzheitliches kohärentes Konzept zur Energieversorgung ein (so u.a. in seinem „Energiepolitischen Memorandum“ aus dem Jahr 2004)
  • 3. 3 Abhängigkeit der EU vom knappsten Primärenergieträger zu reduzieren, sollten Effizienz- und Einsparmaßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor eine gewichtige Rolle spielen. Basis für sämtliche strategischen Überlegungen sollte grundsätzlich eine marktwirtschaftliche Ordnung sein. VDEW und VDN sprechen sich dafür aus, die im Grünbuch behandelten Einzelthemen und -perspektiven noch stärker zu verknüpfen und in einen übergreifenden Kontext zu stellen. Insbesondere stellt sich angesichts der gemeinschaftsweiten Herausforderungen die Frage, inwieweit die Sicherung der zukünftigen Versorgung mit Energie gegenüber Wettbewerb und Umweltschutz einen noch stärkeren Stellenwert einnehmen müsste. Die Strommärkte und der Stromhandel haben sich seit der Einführung der Liberalisierung bereits dynamisch entwickelt. Dennoch stehen allen Beteiligten bis zur Schaffung eines wirklichen europäischen Strombinnenmarktes noch massive Anstrengungen bevor, um die vorhandenen Regelungen in vollem Umfang Realität werden zu lassen. Weitere regulative Maßnahmen sollten vor diesem Hintergrund nur dann erwogen werden, wenn sich die in den vorhandenen Binnenmarktrichtlinien vorgesehenen Mechanismen in der Praxis nicht bewähren. Dies bedeutet aber, dass der Schwerpunkt zunächst auf der vollständigen Umsetzung der Richtlinien in allen Mitgliedstaaten liegen sollte. Das Ziel sollte mehr Wettbewerb sowie die gleiche Gewichtung der energiepolitischen Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit, nicht aber die Zunahme von Eingriffen sein. Der Etablierung neuer Institutionen bedarf es schließlich nur dann, wenn die Aufgaben nicht oder nicht hinreichend durch existierende Einrichtungen wahrgenommen werden können. Eine Duplizierung von Zuständigkeiten und zusätzliche Bürokratie sollten im Interesse der Ziele von Lissabon vermieden werden. 1. Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt VDEW und VDN teilen den Standpunkt der Kommission, dass sich Umweltverträglichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit im Energiebereich nur mit offenen und wettbewerbsorientierten Märkten erreichen lassen. Diese Grundentscheidung für die Liberalisierung der Strommärkte erfordert, dass regulierende oder ordnungspolitische Eingriffe stets an ihrer Marktkonformität und ihren Auswirkungen auf das gesamte Marktgeschehen gemessen werden müssen. 1.1. Die Verschmelzung nationaler Märkte zu einem europäischen Binnenmarkt kann bei leitungsgebundenen Energien das Ergebnis eines längeren Prozesses sein. Ein wesentlicher Treiber für eine grenzüberschreitende Marktintegration ist der Großhandelsmarkt. Die EURELECTRIC hat im Bericht „Integrating Electricity Markets through Wholesale Markets: EURELECTRIC Road Map to a Pan-European Market“ die hierfür notwendigen Schritte näher beschrieben. Für den Regionalmarkt
  • 4. 4 Nordwesteuropa (Benelux, Frankreich, Deutschland) verspricht das sog. pentalaterale Energieforum schnelle Fortschritte. In ähnlicher Weise können rasche Fortschritte bei der Marktintegration auch in anderen regionalen Märkten erzielt werden. Auch die „Electricity Regional Initiative“ der ERGEG bringt die regionalen Entwicklungen weiter voran. Wichtig ist dabei die Einbindung aller Parteien, einschließlich der Marktteilnehmer, in den Prozess sowie eine effektive und umfassende Kooperation der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber und der Regulatoren. Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, dass schon bei der Verabredung regionaler Standards auf deren Interoperabilität geachtet wird. 1.2. Mit den Leitlinien zum grenzüberschreitenden Stromhandel gemäß EG-VO 1228/2003 sind die entscheidenden Voraussetzungen zum Gelingen des Zusammenwachsens der nationalen Märkte gegeben. Hierzu zählen u.a. koordinierte marktbasierte Auktionen der Engpasskapazitäten und grenzüberschreitender Intraday-Handel, für deren Einführung in den vor der Verabschiedung stehenden Leitlinien zum Engpassmanagement bereits verbindliche zeitliche Vorgaben enthalten sind. Diese Leitlinien sind zusammen mit dem Zugang zu marktrelevanten Informationen geeignet, ein selbsttragendes Zusammenwachsen der Märkte einer Region zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere die erweiterten Veröffentlichungspflichten sowie Harmonisierungsvorgaben hervorzuheben. Nun ist es an den Mitgliedstaaten, Regulatoren und Übertragungsnetzbetreibern die Leitlinien mit Leben auszufüllen. Vor dem Hintergrund der sich entfaltenden Dynamik bedarf es vorerst keiner weiteren regulativen Schritte auf EU-Ebene. 1.3. Mit der ERGEG und der von ihr gestarteten „Electricity Regional Initiative“ sind Plattformen für die Zusammenarbeit der nationalen Regulatoren bei europäischen und regionalen Fragen vorhanden. In diesem Kreis kann die für eine effektive Kooperation notwendige Harmonisierung nationaler Regelungen initiiert werden. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Komplizierung der Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse ist die Einsetzung einer übergeordneten europäischen oder regionalen Regulierungsbehörde überflüssig. Gleiches gilt für die Einrichtung eines „Zentrums für Energienetze“. Die geltenden Rahmenbedingungen bieten einen ausreichenden Rahmen für die Kooperation und Koordination unter den Übertragungsnetzbetreibern innerhalb der einzelnen regionalen Märkte. Primäres Ziel sollte es jetzt sein, die Koordinierung auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen durchgehend Realität werden zu lassen. Über eine zusätzliche Institutionalisierung der Koordinierung sollte deshalb erst dann nachgedacht werden, wenn aus den Erfahrungen der Übertragungsnetzbetreiber, Netznutzer und Regulatoren ein wirklicher Bedarf erkennbar würde.
  • 5. 5 1.4. Vor diesem Hintergrund ist auch zunächst klarzustellen, welche konkreten Regelungsinhalte ein europäischer Netz-Kodex haben soll und welchen weitergehenden Beitrag er damit erbringen könnte. Sollte darunter eine Vereinfachung und Harmonisierung der Organisation des grenzüberschreitenden Netzzugangs (z.B. Definitionen, Standards oder Verfahren z.B. zur Fahrplananmeldung und -abwicklung) verstanden werden, könnte damit ein echter Mehrwert verbunden sein. Soweit darin eine Umschreibung einer zentralen Regulierung auf europäischer oder regionaler Ebene hinsichtlich der Marktbedingungen und Marktregeln auf dem Großhandelsmarkt erfolgen sollte, bieten jedoch die unter Ziffer 1.2. genannten Regelungen bereits einen ausreichenden Rahmen. Den Märkten sollte die Chance gegeben werden, sich marktgetrieben und kooperativ weiter zu entwickeln. Soweit es in einem Netz-Kodex um Fragen der Netzsicherheit gehen sollte, so werden diese in dem neuen „Operation Handbook“ der UCTE umfassend behandelt. Diese Regelungen sind für alle Übertragungsnetzbetreiber der UCTE-Synchronzone verbindlich und gelten bereits in nahezu allen Teilen Kontinentaleuropas (siehe dazu Ziffer 2.2.). 1.5. Geografisch und historisch bedingt sind die in den Leitlinien zum Engpassmanagement aufgelisteten Regionalmärkte keine homogenen Gebilde. Vielmehr untergliedern sie sich häufig in Kernmärkte, zwischen denen bereits gegenwärtig ein weitgehend ungehinderter Lastfluss stattfindet, und peripheren Staaten, die über keine oder nur geringere Interkonnektorenkapazitäten mit dem Kernmarkt verbunden sind. Besondere Relevanz hat dies, wenn ein Mitgliedstaat mehreren Regionalmärkten angehört und zu einzelnen von diesen Regionalmärkten z.B. aufgrund der größeren Zahl von Kuppelkapazitäten bereits eine engere Verbindung als zu anderen Regionalmärkten besteht. Die Harmonisierung der Rahmenbedingungen zwischen dem Kernmarkt und den peripheren Staaten ist in diesen Fällen zwangsläufig mit größeren Schwierigkeiten und zusätzlichem Aufwand verbunden. Es kann daher erforderlich werden, zwischen Anforderungen an Kernstaaten und periphere Staaten zu unterscheiden. Die Harmonisierung zwischen den Kernmärkten und ihren jeweiligen peripheren Staaten sollte nicht auf Kosten der Entwicklung innerhalb eines anderen Regionalmarktes verfolgt werden. Möglicherweise wäre auch sinnvoll, bei der künftigen Ausgestaltung denjenigen Regionalmärkten Priorität einzuräumen, die die größten und kurzfristigsten Entwicklungspotentiale aufweisen. Auf jeden Fall sollte die Schweiz als wichtige
  • 6. 6 Stromdrehscheibe in der Mitte Europas in Zukunft noch stärker in den Prozess einbezogen werden. 1.6. Neben der Optimierung des Zugangs zu Interkonnektoren besteht die Möglichkeit des Ausbaus bestehender bzw. des Neubaus weiterer Interkonnektoren sowie der Errichtung weiterer Erzeugungsanlagen auf der relevanten Seite des Engpasses. Eine marktbasierte Engpassbewirtschaftung gibt entsprechende Preissignale an den Markt weiter. Diese Preissignale setzen Anreize zum Kraftwerksneubau bzw. geben Informationen über die Sinnhaftigkeit des Ausbaus von Kuppelkapazitäten. Im liberalisierten Markt stehen diese beiden Optionen miteinander im Wettbewerb. Die Entscheidung, ob ein Interkonnektor ausgebaut werden sollte, muss daher im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsrechnung die zukünftige Entwicklung von Erzeugungskapazitäten sowie der Nachfrage einbeziehen. Die vollständige Umsetzung der Entflechtungsvorgaben der Binnenmarktrichtlinien in allen Mitgliedstaaten wird einen entscheidenden Beitrag leisten, um mögliche Interessenkonflikte bei den betroffenen Netzbetreibern zu vermeiden. Die Kommission sollte sich in diesem Bereich darauf konzentrieren, die auf nationaler Ebene durchzuführenden Genehmigungsverfahren für die entsprechende Infrastruktur zu beschleunigen. Sinnvoll wäre darüber hinaus eine Bestandsaufnahme der administrativen und regulatorischen Investitionshindernisse in regionaler Hinsicht. Gesprächsplattformen nach Art des Pentalateralen Energieforums, in denen Hindernisse, die einem an sich wirtschaftlichen Ausbau von Interkonnektoren entgegenstehen, transparent und nach Möglichkeit ausgeräumt werden, werden ein Übriges tun. 1.7. In vielen Mitgliedstaaten sind die Binnenmarkt-Richtlinien und insbesondere die Vorgaben zur Entflechtung noch nicht vollständig oder korrekt umgesetzt worden. Es ist zu begrüßen, dass die Kommission dem in Vertragsverletzungsverfahren nachgeht. Vor diesem Hintergrund erscheinen aber Forderungen nach einer über die zweite Binnenmarktrichtlinie hinausgehenden Entflechtung verfrüht. Der Vorrang sollte zunächst bei der umfassenden Implementierung der bestehenden Vorschriften zur Entflechtung des Netzbereichs von den wettbewerbsorientierten Unternehmenssparten in allen Mitgliedstaaten liegen. Zudem lässt sich der Vorteil einer Eigentumsentflechtung im Hinblick auf die Investitionstätigkeit, die Diskriminierungsfreiheit des Netzzugangs oder den Informationsfluss und damit deren positiver Einfluss auf den grenzüberschreitenden Handel nicht belegen. 1.8. Ein massives Hindernis für die Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes stellen regulative Eingriffe in die Preisgestaltung im Vertrieb dar. Regulierte Preise bilden eine Markteintrittsbarriere und haben den Rückzug von Marktteilnehmern zur Folge. Neben der Behinderung des Stromwettbewerbs in Europa begünstigen solche Regelungen im
  • 7. 7 Industriekundenbereich einzelne Industriezweige gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Der Wettbewerb darf nicht dadurch beschränkt werden, dass dem Markt wichtige Segmente, sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Vertriebsseite entzogen werden. Die derzeit gültigen, regulierten Tarife sowohl im Haushaltsbereich als auch im Segment der stromintensiven Industrie in einigen Mitgliedstaaten verhindern für andere europäische Stromunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Märkten. Darüber hinaus werden durch die Eingriffe die notwendigen Knappheitssignale beschnitten. Da bei Einführung von Preisobergrenzen die Marktmechanismen nicht mehr vollumfänglich greifen können, hat dies erhebliche negative Auswirkungen: Denn dies hat zur Folge, dass falsche (oder unzureichende) Investitionssignale gegeben werden. Aufgabe der Kommission sollte daher sein, diesen Wettbewerbsverzerrungen zukünftig weiter entgegenzuwirken. Die diesbezüglichen Vertragsverletzungsverfahren der Kommission sind ein erster Schritt. 1.9. Für das Zusammenwachsen der Märkte spielt der Zugang zu marktrelevanten Informationen eine bedeutende Rolle. EURELECTRIC hat hierzu einen Katalog von Transparenzanforderungen erarbeitet, die für einen effizienten grenzüberschreitenden Stromhandel erfüllt sein sollten. Der EURELECTRIC-Bericht stellt eine praktikable Grundlage dar, die der weiteren Förderung europäischen Wettbewerbs dienen kann. Er trägt dem unterschiedlichen Entwicklungsgrad der Regionen Rechnung und bietet damit einen guten Ansatz für ein europaweit einheitliches Vorgehen hinsichtlich des Zugangs zu marktrelevanten Daten. In Deutschland stellen die Erzeugungsgesellschaften der E.ON Energie AG, der EnBW AG, der RWE AG und der Vattenfall Europe AG seit kurzem aggregierte Erzeugungsdaten über eine Veröffentlichung auf der Internetseite der European Energy Exchange (EEX) allen Marktteilnehmern zur Verfügung. Damit soll die Effizienz des Großhandelsmarktes gesteigert, die Liquidität erhöht und der Wettbewerb weiter gefördert werden. 2. Solidarität Es ist zu begrüßen, dass die Kommission der Versorgungssicherheit (Primärenergieträger- Beschaffung und Netz-Infrastruktur) verstärkte Aufmerksamkeit schenkt. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bedarf es u.a. eines umfassenden Konzeptes, das alle Aspekte der Primärenergieträger auf der Beschaffungsseite - von den Reserven, über die
  • 8. 8 Förderung/Erzeugung bis hin zu Transportwegen und –techniken - sowie der Verfügbarkeit im europäischen Binnenmarkt beinhaltet. Entsprechende Strukturen müssen, damit sie dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen Energiebinnenmarktes nicht zuwiderlaufen, marktwirtschaftlich ausgerichtet werden. Generell von Bedeutung ist, dass im Strommarkt Investitionen in Kraftwerke und Stromnetze das zentrale Element für die Versorgungssicherheit darstellen. Mit der Verabschiedung der EG-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (2005/89/EG) wurde ein ausreichender rechtlicher Rahmen geschaffen. 2.1. Eine Duplizierung von Zuständigkeiten sollte grundsätzlich vermieden werden. Die Einrichtung einer europäischen Stelle zur Beobachtung der Energieversorgung würde zusätzliche Strukturen schaffen. Was diese Stelle inhaltlich bewirken soll und welchen Beitrag eine solche Stelle neben der Internationalen Energieagentur (IEA) zu mehr Versorgungssicherheit leisten könnte, bedarf näherer Darlegung. 2.2. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit kommt dem reibungslosen Zusammenspiel der Übertragungsnetze eine wichtige Bedeutung zu. Dies gilt um so mehr, als ein Zusammenwachsen der Märkte in immer stärkerem Maße auf der physischen Nutzung von Interkonnektoren beruht. Die Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber u.a. in UCTE zur Gewährleistung der Systemsicherheit (System Development, System Adequacy) hat sich bewährt. Das neue „Operation Handbook“ der UCTE beinhaltet eine umfassende Beschreibung aller relevanten technischen und organisatorischen Richtlinien und Empfehlungen zum technischen Betrieb von Übertragungsnetzen und setzt für Kontinentaleuropa Standards für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität von Übertragungsnetzen. Darüber hinaus ist das „Operation Handbook“ durch einen multilateralen Vertrag für alle Übertragungsnetzbetreiber der UCTE juristisch verbindlich. Die Einhaltung der Standards wird zudem innerhalb der UCTE überwacht. Weitergehende institutionelle Maßnahmen zur Erhöhung Netzsicherheit, wie die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Energienetze, scheinen angesichts der funktionierenden Zusammenarbeit nicht notwendig (vgl. auch Ziffer 1.3.). 2.3. Schon bei der Diskussion über die Versorgungssicherheits-Richtlinie wurden die Vorschläge für die Anlage von gemeinschaftlichen Gasreserven sowie deren Bewirtschaftung und Umverteilung in Krisenfällen verworfen. Es ist kein Grund erkennbar, von dieser Position jetzt abzurücken. 2.4. Wie in allen öffentlichen Bereichen sollte der Nutzen, den eine Schutzmaßnahme gegen Naturkatastrophen bzw. Terroranschläge erbringt, mit den damit verbundenen Kosten sowie der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und der erwarteten Schadenshöhe
  • 9. 9 verglichen werden. Da unterschiedliche Regionen, Einrichtungen bzw. Länder unterschiedlich stark gefährdet sind, sollten die Schutzanforderungen den Gefahren angepasst sein, um unnötige Kosten zu sparen. Der physische Schutz der Infrastruktur fällt im Wesentlichen in nationale Verantwortung der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung bestehender Unterstützungsvereinbarungen in Krisenfällen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Grünbuch zum Schutz der Infrastruktur kritisch zu bewerten, das weit reichende Koordinierungsmaßnahmen vorsieht. 3. Diversifizierung des Energieträgermixes VDEW und VDN stimmen mit der Kommission darin überein, dass der Energieträgermix nicht einheitlich auf EU-Ebene festgelegt werden sollte. Generell sollte der Energieträgermix das Ergebnis von Unternehmensentscheidungen im wettbewerbsorientierten Markt sein. Dementsprechend wird betont, dass entsprechende Lenkungsinstrumente marktkonform ausgestaltet sein sollten. Eine Diskussion der Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen kann unter Beachtung dieses Grundsatzes förderlich sein. Dies gilt insbesondere für die von der Kommission geforderte transparente und objektive Debatte über die künftige Rolle der Kernenergie. Die Rolle der EU kann mit Blick auf den Energieträgermix in der Erarbeitung einer geeigneten Datenbasis auf europäischer Ebene bestehen, die objektive Vergleiche zwischen den verschiedenen Energiequellen und den Konsequenzen unterschiedlicher Szenarien ermöglicht. Unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Importabhängigkeit sollten die Förderung heimischer Rohstoffe, der Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz einen wichtigen Stellenwert haben. Dies schließt unter anderem auch eine unvoreingenommene Betrachtung der Auswirkungen auf die benötigte Netzstruktur ein. 3.1. Das Grünbuch schlägt vor, ein übergeordnetes strategisches Ziel zu vereinbaren, dass sichere und CO2-arme Energiequellen einen bestimmten Mindestanteil am gesamten Energieträgermix in der EU ausmachen könnten. Ein solches Ziel sollte aber im Sinne einer rechtlich unverbindlichen politischen Zielmarke ausgestaltet sein und sich auf alle CO2–freien Energiequellen erstrecken. 3.2. Angesichts der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten die bereits existierenden Zielsetzungen zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien bis 2010 nicht erreichen werden, ist die Sinnhaftigkeit neuer Zielsetzungen (wie die vom Europäischen
  • 10. 10 Rat erwogenen 15% Anteil am Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen) kritisch zu hinterfragen. 3.3. Aus Sicht von VDEW und VDN sollte zur Förderung erneuerbarer Energiequellen vorrangig ihre Heranführung an den Markt unterstützt werden mit dem Ziel einer mittelfristigen Marktintegration, bei der auf Förderinstrumente verzichtet werden kann. Weiterhin muss im entstehenden europäischen Energiebinnenmarkt verstärkt auf die Konsistenz bestehender nationaler und europäischer Fördersysteme geachtet werden. Mittelfristig ist eine Harmonisierung auf europäischer Ebene nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. 4. Nachhaltige Entwicklung Im Grünbuch wird die Nachhaltige Entwicklung ausschließlich mit Klimaschutz gleichgesetzt. Nachhaltige Entwicklung zeichnet sich jedoch durch die gleichgewichtige Einbeziehung der Ökonomie, gesellschaftlicher Aspekte und Ökologie aus. Insofern begrüßen VDEW und VDN die intergrierten Ansätze für den Klimaschutz als Teil der Umweltpolitik. Der Kommission ist insbesondere darin zuzustimmen, dass beim Einsatz von Klimaschutzinstrumenten ihre Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit berücksichtigt werden. Vorzugswürdig sind solche Instrumente, die zur Erreichung beider Ziele beitragen und damit neben dem Klimaschutz auch die zunehmende Abhängigkeit der europäischen Mitgliedstaaten von Primärenergieimporten begrenzen helfen. 4.1. Klimaschutz muss als globale Aufgabe begriffen werden. Das Emissionsvolumen der EU ist zu klein, als dass auch mit ambitioniertesten Reduktionsanstrengungen der globalen Erwärmung wirksam und nachhaltig entgegengewirkt werden könnte. Die von der EU übernommenen Verpflichtungen und die daraus resultierenden Belastungen führen für eine Reihe von Wirtschaftszweigen bereits heute zu erheblichen Nachteilen im internationalen Wettbewerb. Wirksame und dauerhafte Erfolge im Klimaschutz lassen sich nur gemeinsam mit den maßgeblichen Emittenten wie den USA und den wachstumsstarken Regionen Asiens erreichen. Oberste Priorität sollten deshalb Bestrebungen der EU haben, die genannten Regionen in langfristige gemeinsame Anstrengungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen einzubeziehen und darauf aufbauend entsprechende Perspektiven zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund bedarf es noch erheblicher Anstrengungen, um zu einem tatsächlich expandierenden, weltweiten CO2-Markt zu kommen, für den das EU-Emissionshandelssystem beispielgebend sein sollte. 4.2. Die Instrumente zur Klimavorsorge sollten darüber hinaus so synchronisiert werden, dass sich das Emissionshandelssystem und bereits existierende Klimaschutzinstrumente adäquat ergänzen. Eine europaweite Harmonisierung aller
  • 11. 11 Klimaschutzinstrumente ist anzustreben. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, die gesamte CO2-Minderungsstrategie mittelfristig mittels eines einzigen Instruments umzusetzen. Die Kommission sollte prüfen, inwieweit die unterschiedlichen Emittentenstrukturen und der damit verbundene Ermittlungsaufwand sinnvoll in einer solchen einheitlichen Konzeption zusammengeführt werden können. 4.3. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur durch die Nutzung aller Optionen zur Energiebereitstellung zu bewerkstelligen. Der weiteren Steigerung der Wirkungsgrade sowie CO2-freien Techniken bei der Nutzung fossiler Energien kommt künftig eine wesentliche Bedeutung zu. So ist insbesondere die Kohle unter dem Aspekt langfristiger Versorgungssicherheit unverzichtbar. Ihr Einsatz erfordert jedoch erhebliche Anstrengungen in Sachen Klimaschutz. Eine vorurteilsfreie Bewertung muß ebenfalls die Kernenergie erfahren. Gleiches gilt für die Erneuerbaren Energien, denen eine wachsende Bedeutung für unsere künftige Energieversorgung beizumessen ist. 4.4. Die Energiewirtschaft unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen genauso wie die Energieeinsparung. VDEW und sein Fachverband für Energie-Marketing und Anwendung (HEA) e.V. begrüßen daher den Plan der Kommission, einen Aktionsplan für Energieeffizienz vorzulegen. Die Förderung von Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen muss sich jedoch an marktwirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren. Zudem sollten Energieeffizienzmaßnahmen neben der Angebotsseite insbesondere auch die Nachfrageseite einbeziehen. - Die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) stellt eine wichtige Option zur Ressourcenschonung und somit zur Steigerung der Versorgungssicherheit dar. Sie kann – gegenüber einer getrennten Erzeugung – eine Primärenergieeinsparung und hieraus resultierend eine Minderung der CO2- Emissionen erbringen. Damit leistet sie auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele. Dies schließt auch neue Technologien wie die Brennstoffzelle und Klein-KWK-Anlagen ein. - Große Anteile des Endenergieverbrauchs in der EU entfallen auf die Wärmebereitstellung. Hier können insbesondere durch die Umsetzung von wärmedämm- und heizungstechnischen Maßnahmen an Gebäuden der Industrie, des Gewerbes, der Dienstleistungsunternehmen und öffentlicher Einrichtungen sowie der privaten Haushalte und durch den Einsatz von hocheffizienten Wärmeerzeugern und KWK-Anlagen erhebliche Einsparpotenziale erschlossen werden. Dabei geht es dauerhaft um eine Politik, die bestehende Wärmeabsatzpotenziale im Rahmen wettbewerblicher Rahmenbedingungen erhält und jedenfalls nicht durch ineffizientere Maßnahmen ersetzt. - Ein maßgeblicher Beitrag ist auch von der weiteren Förderung des Einsatzes von Wärmepumpen zu erwarten. Deren Fortentwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sie sowohl hinsichtlich ihres Potentials bei der Entlastung der
  • 12. 12 Umwelt als auch hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit die klassischen Heizsysteme klar übertreffen. Zunehmend energetische Bedeutung erhält auch die Kühlung. So müssen hier bereits beim Bau von Gebäuden entsprechende Effizienzpotenziale genutzt werden. - Dringender Handlungsbedarf zur Steigerung der Energieeffizienz besteht angesichts des prognostizierten Zuwachses im Transportsektor. Der entsprechende Hinweis der Kommission auf die im Verkehrssektor erforderlichen Anstrengungen insbesondere im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs bedarf näherer Darlegung und sollte vertieft werden. - Mit einem europaweiten System für den Handel mit weißen Zertifikaten würde Neuland betreten. Es ist in Bezug auf die einzubeziehenden Akteure noch komplexer als der Handel mit Emissionszertifikaten. Zwei parallel implementierte Zertifikatemärkte mit nahezu deckungsgleichen Zielen bergen die Gefahr von Regelungswidersprüchen, Abgrenzungsschwierigkeiten und unverhältnismäßigen Transaktionskosten. Wie auch die Studie der EU-Kommission über „Tradable Certificates for Energy Savings“ feststellt, bedarf es aufgrund der Komplexität eines solchen Marktes zunächst weiterer Untersuchungen insbesondere zur Umsetzbarkeit sowie Kosten-Nutzen-Analysen. Zu untersuchen wäre auch die Möglichkeit einer Ausweitung des Emissionszertifikatehandels für Treibhausgase durch die Einbeziehung zusätzlicher Sektoren. In jedem Fall sollten die Erfahrungen in einzelnen Mitgliedstaaten, die diesen Weg gehen, zunächst sorgfältig analysiert werden. - Die Idee eines internationalen Energieeffizienz-Abkommens sollte unter dem Gesichtspunkt der globalen Versorgungssicherheit näher geprüft werden. Dabei muss deutlich werden, auf welchen Kreis von Staaten und welche Inhalte ein solches Abkommen zielen sollte. 4.5. Die Nutzung der Kohle als Energieträger ist langfristig unverzichtbar. Neben Kohlendioxidsequestrierung und unterirdischer Speicherung ist die Verbesserung der Wirkungsgrade eine zielführende Strategie. Dazu benötigt die Kohle eine langfristige Perspektive, ohne dass ihre Nutzung in Frage gestellt wird. Der Forschungsförderung zur Erhöhung der Wirkungsgrade bei Energieumwandlung sowie zur Entwicklung CO2-freier Kraftwerke (Clean-Coal-Konzepte) muss deshalb in Zukunft ein hoher Stellenwert zukommen. 4.6. Ebenso ist in Zukunft der Einsatz erneuerbarer Energien unverzichtbar. Zu recht weist das Grünbuch darauf hin, dass die Förderung erneuerbarer Energien künftig darauf abzielen muss, ihre Wettbewerbsfähigkeit (Marktintegration) zu fördern. Vor
  • 13. 13 diesem Hintergrund müssen auch die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen an das veränderte wettbewerbliche Umfeld im Strommarkt angepasst werden. Hier ist es erforderlich, dass Förderbedingungen einen Anreiz schaffen, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien marktfähig zu machen. Nur wenn die Erneuerbaren Energien in den wettbewerblichen Strommarkt integriert werden, können sie einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgung in Europa leisten. Dabei sind die unterschiedlichen technischen und ökonomischen Besonderheiten der einzelnen Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Der von der Kommission angekündigte Fahrplan für erneuerbare Energiequellen sollte zügig vorgelegt werden. 5. Innovation und Technologie Verstärkte Forschung und Innovation können entscheidende Beiträge zu einem bezahlbaren Klimaschutz und einer langfristigen Versorgungssicherheit leisten. Die Energieforschung sollte technologieoffen ausgerichtet sein und sich auf sämtliche verfügbaren und sich abzeichnenden Energieoptionen auf Basis aller - also fossiler, nuklearer und erneuerbarer - Energieträger und entsprechender innovativer Energietechnik erstrecken. Die Energiewirtschaft hat sich auch in der Vergangenheit im Rahmen der Technologieentwicklung engagiert. Wenngleich hier in erster Linie die Herstellerindustrie gefordert ist, ist sich die Energiewirtschaft ihrer Verantwortung bewusst, jetzt die Weichen für eine zukunftsfähige Versorgung mit Energie zu stellen und wird ihr Engagement in der Forschung entsprechend erhöhen. Die Breite des F&E-Ansatzes der EU-Kommission, der alle Energieträger und Umwandlungstechnologien sowie die Grundlagenforschung umfasst, ist zu begrüßen. Hinsichtlich der Breitenförderung sollte der Schwerpunkt auf solche Technologien gelegt werden, von denen zu erwarten ist, dass sie die Wirtschaftlichkeitsschwelle mittelfristig erreichen werden. 5.1. Vor dem Hintergrund des erheblichen Anteils fossiler Energieträger an der Strom- und Wärmeerzeugung in Deutschland müssen die Effizienzsteigerung und die Begrenzung der Treibhausgasemissionen in konventionellen Kraftwerken einen wichtigen Schwerpunkt darstellen. Unter dem Aspekt der Klimavorsorge ist ferner ein Grundlagen- Förderschwerpunkt „CO2-Abscheidung und -Lagerung“ zu etablieren, um die langfristig mögliche Option einer CO2-freien bzw. -armen Energiedarbietung auf Basis fossiler Energieträger zu erforschen. 5.2. Gleichermaßen sind die Forschungsanstrengungen zur Entwicklung neuer Erzeugungstechnologien - etwa im Bereich der dezentralen Energieerzeugung (z.B. Brennstoffzellentechnik) - sowie für Optionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren
  • 14. 14 Energien (z. B. Geothermie) zu intensivieren. Ebenfalls auszubauen ist die Forschung im Bereich Abwärmenutzung sowie Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK. 5.3. Auch die Netze müssen in Zukunft den neuen Anforderungen angepasst werden. Hierzu sind weitere Forschungs- und Entwicklungsbemühungen notwendig. Denn die vermehrte dezentrale Einspeisung auf der Mittel- und Niederspannungsebene macht eine intelligente Anpassung der Netzstrukturen mittels moderner Informations- und Kommunikationsstechnologien erforderlich. Die Netze müssen zukünftig in der Lage sein, ein optimales Lastmanagement sowie eine effiziente zentrale und verteilte Stromerzeugung zu ermöglichen und die gewohnte Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. 5.4. Daneben sollten Maßnahmen und Projekte zur verstärkten Einbindung der Nachfrageseite dringend forciert werden. Durch Demand Response können Kraftwerkskapazitäten und ggfs. Netzausbauten eingespart werden. Eine flexible Nachfrage fördert gleichzeitig den Wettbewerb auf dem Strommarkt und kann wirkungsvoll potentielle Preismacht unterbinden. 6. Energieaußenpolitik In einer Gemeinschaft von 25 Staaten kann insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Energieversorgungssicherheit eine kohärente Energieaußenpolitik grundsätzlich durch die EU effizienter als durch die einzelnen Mitgliedstaaten betrieben werden. Widersprüchliche Politiken können vermieden und Nachfragemacht gebündelt werden. Europäische Energieaußenpolitik sollte dabei den Rahmen für die Beziehungen mit Drittländern schaffen, der es den Mitgliedstaaten und deren Unternehmen ermöglicht, diesen Rahmen nach ihren Bedürfnissen auszufüllen und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es geht damit um politische Flankierung durch die EU, während Fragen der Beschaffung im engeren Sinne in die Sphäre der Unternehmen fallen. Die Festlegung einer allgemeingültigen Grenze zwischen gemeinschaftlichem Handeln und Unternehmensentscheidungen stößt auf Schwierigkeiten. Wichtig wird deshalb ein Dialog zwischen den Marktakteuren und den verantwortlichen Organen der EU sein. 6.1. Grundsätzlich muss eine kohärente Energieaussenpolitik auf Diversifizierung setzen. Dies gilt für Energiequellen, Technologien, Bezugsländer und Transportwege. 6.2. Mit Blick auf die Energiequellen sollte eine europäische Energieaußenpolitik auf die Absicherung des kollektiven Energiemixes zielen. Der Energiemix weist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat große Unterschiede in seiner Zusammensetzung auf. Auch die Herkunft der jeweiligen Primärenergieträger unterscheidet sich zum Teil signifikant. Diese Vielfalt leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und sollte deshalb auch künftig keiner zentralen Steuerung unterliegen.
  • 15. 15 6.3. Wichtige Impulse können von Energiepartnerschaften und –dialogen mit Erzeuger- und Transitländern sowie anderen internationalen Akteuren ausgehen. Zu begrüßen ist auch die angestrebte Vertiefung der Beziehungen zu Russland. Die in Bezug auf den Elektrizitätssektor geführten Gespräche sollten auf der Grundlage eines liberalisierten Marktes und mit den Zielen Umweltschutz und Netzsicherheit erfolgen. Generell sollte die intensive Nutzung und der Ausbau vorhandener Gesprächsforen (G 8, WTO, IEA, Energiecharta etc.) Vorrang vor der Schaffung neuer Plattformen haben. Zum Beispiel verpflichtet die inzwischen von rund 50 Staaten unterzeichnete Energiecharta ihre Mitglieder, einen ungehinderten Energietransit zu gewährleisten. Die Ratifizierung der 1998 in Kraft getretenen Energiecharter durch Russland sollte eine Priorität der europäischen Energie-Außenpolitik darstellen. 6.4. Zu begrüßen sind die Überlegungen zur Erweiterung der südosteuropäischen Energiegemeinschaft und des Maghreb-Strommarktes zu einer europaweiten Energiegemeinschaft. Wichtig ist, bei einer solchen Erweiterung dem Aspekt der Gewährleistung der Netzsicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 6.5. Ziel einer kohärenten Energieaußenpolitik sollte es weiter sein, Investitionen in Wachstumsmärkten und Zukunftstechnologien sowie Kooperationen bei Infrastrukturprojekten zu ermöglichen. Soweit Infrastrukturprojekte finanziell gefördert werden, ist darauf zu achten, dass hierdurch keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in Europa kann durch die globale Verbreitung von Techniken zur Energieeffizienz, der Nutzung effizienter Energieumwandlungstechniken konventioneller Art und erneuerbarer Energien geleistet werden. Die Förderung eines sparsamen und effizienten Umgangs mit Primärenergieträgern in Schwellen- und Entwicklungsländern, aber durchaus auch in anderen Industrieländern, führt zu einer längeren Reichweite vorhandener Energieträger. 6.6. Zur Gewährleistung einer kohärenten und integrierten Energiepolitik muss die zentrale Rolle des Energieministerrates in Energiefragen gewahrt werden. Sie ist dort fachlich am besten aufgehoben. Eines besonderen institutionellen Formats bedarf es nicht. Für den Erfolg elementar ist innerhalb der verschiedenen Ratsformate insbesondere eine Verzahnung mit dem Energieministerrat.