2. Agenda
• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI
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3. Einführung – COSI
• Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen.
• Der Anleger trägt daher das volle Ausfallsrisiko des Schuldners (d.h. des
Emittenten).
• Dieses Emittenten-Risiko lässt sich durch COSI minimieren.
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4. Agenda
• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI
29.04.2012 Seite 4
5. SIX Group und die COSI Service Partner
COSI Service Management
COSI Service Partner
Wertschriften-
Wertschriftenhandel Finanzinformationen Zahlungsverkehr
dienstleistungen
Handel der COSIs: Verwahrung der Bewertung der
Sicherheiten Sicherheiten
Weitere Service Partner:
• Unabhängige Bewertung der COSI-Zertifikate:
• Technische Plattform für Initialbesicherung:
Zürich, 29.04.2012 Seite 5
6. Agenda
• Einführung zum Thema
• SIX Group und die COSI Service Partner
• So funktioniert COSI
29.04.2012 Seite 6
7. Worin besteht der zusätzliche Schutz von COSI?
• Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, den aktuellen Wert eines COSI mit Pfand
abzusichern.
• Die Sicherheiten werden beim Eintritt bestimmter Ereignisse (Verwertungsfälle)
verwertet.
• Dem Anleger wird der Nettoverwertungserlös durch SIX vergütet.
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8. Übersicht der Funktionsweise
COSI Fair Value COSI Fair Value
Lieferant I Lieferant II
...investiert in Scoach …welches mit
gehandeltes Zertifikat Pfand besichert wird
Emittent /
Anleger Sicherungsgeber
Buy / Market
sell Making
Verwahrung
Unabhängige tägliche des Pfands
Bewertung des
COSI und der
Sicherheiten
Bewirtschaftung des Pfand
Pfandes
Pfand
Pfandverwertung zu Gunsten der Anleger beim Eintritt bestimmter Ereignisse
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9. Rechtliche Grundlage für die Besicherung des COSI
Die Besicherung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Emittenten, dem
Sicherungsgeber und der SIX:
Emittent Sicherungsgeber
Rahmenvertrag
= Pfandhalter = Pfandverwahrer
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10. Wer kann als Sicherungsgeber auftreten?
• Rechtlicher Hauptsitz in der Schweiz oder in Grossbritannien; und
• falls Hauptsitz in der Schweiz: Bewilligung als inländische Bank oder
inländischer Effektenhändler; oder
• falls Hauptsitz in Grossbritannien: Bewilligung als britische Bank oder als
Unternehmen dazu bewilligt, Händlerdienstleistungen anzubieten (gemäss Teil
IV FSMA); und
• Teilnehmerschaft bei SIX Securities Services; und
• Teilnehmerschaft am Collateralisation Market der Eurex Zürich AG.
• Pro Emittent nur ein Sicherungsgeber möglich.
• Sicherungsgeber und Emittent können verschieden sein.
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11. Welche Sicherheiten werden akzeptiert?
• Sicherheiten, die von der Schweizerischen Nationalbank im Rahmen von Repo-
Geschäften akzeptiert werden.
• Ausgewählte Sicherheiten, welche durch die Europäische Zentralbank entgegen
genommen werden.
• Aktien, die Bestandteil von anerkannten Aktienindizes sind, deren
Aufnahmekriterien eine ausreichende Marktliquidität sicherstellen.
• Buchgeld (CHF, EUR, GBP, JPY, USD).
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12. Zusätzliche Kriterien (I)
• Auf einzelne Sicherheitskategorien können zusätzliche Auswahlkriterien durch SIX
Swiss Exchange angewendet werden.
• Für EZB Anleihen gelten momentan folgende Zusatzkriterien:
• Mindestrating von A- (S&P/Fitch) oder A3 (Moody's),
• Mindestemissionsgrösse von EUR 200 Mio.,
• EZB Liquiditätsklasse der Kategorie I, II oder III.
Eine aktuelle Liste aller Sicherheiten ist jederzeit online abrufbar unter:
http://www.eurexrepo.com/cosi/baskets.html
SIX Swiss Exchange kann zusätzliche Auswahlkriterien für Sicherheiten bei
Bedarf jederzeit den aktuellen Marktgegebenheiten anpassen.
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13. Zusätzliche Kriterien (II)
Als Sicherheiten nicht zugelassen sind Emissionen
i. von Gesellschaften, an denen eine Partei des Rahmenvertrages direkt oder
indirekt mit mindestens 20% des Aktienkapitals oder der Stimmen beteiligt ist;
oder
ii. von Gesellschaften, die an einer Partei des Rahmenvertrages in diesem
Ausmass beteiligt sind;
iii. eigene Aktien einer Partei sowie
iv. Emissionen, bei denen eine Partei des Rahmenvertrages als Schuldnerin
auftritt.
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14. Sicherheitsmargen
• Die Sicherheiten können kurzfristig an Wert verlieren.
• Zum Zeitpunkt der Verwertung kann dies zu einer Unterdeckung des
massgeblichen Aktuellen Werts des COSI führen.
• Eine Sicherheitsmarge (sog. Haircut) minimiert dieses Marktrisiko.
• 2% für Anleihen der SNB,
• 5% für Anleihen der EZB,
• 10% für alle Aktien,
• Keine Sicherheitsmarge für Buchgeld notwendig.
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15. Konzentrationslimiten einzelner Sicherheiten
• 5% des Emissionsvolumens für Unternehmensanleihen,
• 10% des Emissionsvolumens für Staatsanleihen,
• 1/3 ADT für Aktien (ADT = durchschn. täglicher Handelsumsatz).
SIX Swiss Exchange kann diese Kriterien bei Bedarf jederzeit den aktuellen
Marktgegebenheiten anpassen.
29.04.2012 Seite 15
16. Wie wichtig ist eine unabhängige Bewertung des COSI?
• Im Extremfall (vgl. Lehman) kann der angebotene Rückkaufsspreis des Emittenten
massiv unter dem fairen Wert liegen.
• Unabhängige Bewertungspreise gewährleisten eine angemessene Besicherung.
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17. Wie wird die Höhe der Besicherung genau bestimmt?
• Die Höhe der Besicherung richtet sich nach dem aktuellen Wert des COSI.
Geldkurs Emittent Fair Value II Fair Value II
Aktueller Wert: Szenario 1
Fair Value I Szenario 2
Geldkurs Emittent Szenario 3
Fair Value I
Fair Value II Fair Value I Geldkurs Emittent
• Je nach Art der Sicherheiten kommen entsprechende Sicherheitsmargen zur
Anwendung.
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18. Beispiel
• Emissionspreis: EUR 1000
• Scoach Vortagesschlusskurs am Bewertungstag T: EUR 1200
• Fairer externer Preis 1 am Bewertungstag T: EUR 1199.50
• Fairer externer Preis 2 am Bewertungstag T: EUR 1201
• Sicherheitsmarge: 10%
• Ausstehende COSIs: 500 Stück
• Besicherungshöhe am Emissionstag:
EUR 1000 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 555‘555
•Besicherungshöhe am Bewertungstag T:
EUR 1200 (aktueller Wert) x 500 Stücke / 0.90 (10% Marge) = EUR 666‘666
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19. Welche Ereignisse führen zur Verwertung der Sicherheiten?
erklärt Zahlungsunfähigkeit/
Konkurs.
FINMA oder
ausl. Behörde (z.B. BaFin)
Verletzung der Verpflichtung
zum Market Making
(während 10 Tagen).
Verwertung
Nicht-Erfüllung der
Nachschusspflicht oder der
Rückzahlung
(Nachfrist: 72 Stunden).
SIX Swiss Exchange
29.04.2012 Seite 19
20. Was geschieht im Verwertungsfall?
• Die Sicherheiten werden umgehend verwertet.
• Verwertung erfasst sämtliche Sicherheiten und COSI eines Emittenten.
• SIX Swiss Exchange stellt die massgebenden aktuellen Werte sämtlicher COSI in
der jeweiligen Handelswährung fest (= totaler Anspruch des Anlegers gegenüber
Emittent).
• Die COSIs werden 30 Tage nach Eintritt des Verwertungsfalles automatisch fällig.
• Danach erfolgt die Auszahlung des Nettoverwertungserlöses an den Anleger.
29.04.2012 Seite 20
21. Welche Risiken verbleiben dem Anleger?
• Unverändertes Marktrisiko des Produkts
• Emittentenrisiko wird durch COSI minimiert, jedoch nicht gänzlich eliminiert.
• Möglich, dass Nettoverwertungserlös zu niedrig ausfällt:
Beispiel
Total Anspruch des Anlegers
Emittent = EUR 5'000
-
verwertet Pfand
Pfand = EUR 4'800
Restforderung des Anlegers
Emittent = EUR 200
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22. Welche Kosten entstehen mit COSI?
• Kosten des Emittenten für die Bereitstellung der Sicherheiten.
Hauptteil der Kosten im Zusammenhang mit COSI.
• COSI Dienstleistungsgebühr der SIX für den Sicherungsgeber.
• Diese Kosten können in das Pricing des COSI einfliessen (liegt im Ermessen des
Emittenten).
Nur im Verwertungsfall:
Kosten im Zusammenhang mit der Verwertung / Auszahlung:
Pauschal 0.1 Prozent vom Bruttoverwertungserlös.
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23. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weiterführende Informationen:
www.six-swiss-exchange.com/cosi mailto: cosi@six-group.com