2. Inventar
= Liste aller Vermögenswerte/Schulden eines
Unternehmers
- § 240 HGB i.V.m. §§ 140, 141 AO verpflichtet jeden
Kaufmann dazu
- bei: Beginn/Ende der kaufm. Tätigkeit
Übernahme eines Unternehmens
Abschluss jedes Geschäftsjahres
3. Inventar und Bilanz
- Inventar erfasst einzelne Sachwerte, die in
der Bilanz zu Bilanzposten
zusammengefasst werden
- bei Abweichungen von Soll- und
Istbeständen fließt Differenz in Gewinn- und
Verlustrechnung mitein
4. Inventur
= der Vorgang, durch Zählen, Wiegen,
Messen eine Bestandsaufnahme zu erstellen
- durch die Inventur entsteht das Inventar!
5. Inventurarten
Stichtagsinventur: wird an einem bestimmten Tag durchgeführt
(meistens Jahresabschluss)
Verlegte Inventur: letzten drei Monate vor dem Bilanzstichtag
Permanente Inventur: wird einmal im Jahr in einem beliebigen
Zeitraum durchgeführt
Stichprobeninventur: Bestand wird nach Art, Menge und Wert
ermittelt
6. Differenzen bei der Inventur
- bei Differenzen müssen die Buchstände
angepasst werden
- falsche Kommissionierung, Diebstahl oder
fehlerhafte Buchführung können Gründe
sein
7. Zusammenfassung
- ein Inventar ist die Liste aller Vermögenswerte und Schulden
- die dort aufgelisteten Sachwerte werden in der Bilanz zu Bilanzposten
zusammengefassst
- es gibt verschieden Arten der Inventur
- bei Differenzen müssen Buchstände angepasst werden
Weiter Infos unter: www.bwl-wissen.net/definition/inventar
www.bwl-wissen.net/definition/inventur