2. Fakten zu den Vereinten Nationen
• 193 Mitgliedsstaaten
• Gründungsdatum: 26. Juni 1945
• Generalsekretär: Ban Ki-moon
• Büros in: New York (Hauptsitz),Genf,Nairobi
und Wien
• Amts- und Arbeitssprachen:
Englisch, Französisch
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3. Gründung der UN
• Vorläufer sind:
– Haager Freidenskonferenzen
– Völkerbund nach dem 1. Weltkrieg
• Gründe für die Einrichtung:
– Förderung des Weltfriedens
– Sicherung der Einhaltung der Menschenrechte
– Bessere Zusammenarbeit
– Gleichberechtigung der Völker
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4. Charta
• 26. Juni 1945 unterzeichnet, 24. Oktober in Kraft
getreten
• Inhalt sind u.a. die Beweggründe zur Gründung
und Ziele
auch Organe und Abläufe werden in der Charta
geregelt
Vor allem ist die Charta aber ein Leitfaden für UN-
Entscheidungen und benötigt eine 2/3-Mehrheit
zum Ändern
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5. Generalversammlung der UN (UNGA)
• In der Generalversammlung ist jeder UN-
Mitgliedsstaat mit gleicher
Stimmberechtigung vertreten.
• Bespricht allgemeine Dinge, wie
Abrüstungsverträge
• Legt den Haushalt der
UN fest
• Hat themengerichtete
Ausschüsse
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6. Sicherheitsrat (UNSC)
Der Sicherheitsrat ist das einzige Organ der UN der
etwas fordern kann. Entschlüsse sind bindend für alle
Mitgliedsstaaten.
Aufgrund dessen gibt es 5 Vetomächte. (USA, VR
China, Russland, Frankreich, UK)
Zusätzlich werden 10 nichtständige Mitglieder für je 2
Jahre gewählt.
Nach Art. 24 I der Charta trägt der UNSC „die
Hauptverantwortung für die Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“.
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7. Friedenstruppen - „Die Blauhelme“
• Von Mitgliedsstaaten bereitgestellte
Millitäreinheiten unter dem Kommando der
UN
• Über die ganze Welt vertreilte
Friedensmissionen
• Friedensnobelpreis 1988
• Beobachtermissionen und bewaffnete
Friedenserzwingung
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