Présentation sur les zones franches d'exportation 20062013 2
- 1. Freie Exportzonen
in Marokko
(Gesetz nr. 19-94)
Morocco, a competitive location for industrial investment
Berlin, 25. Juni 2013
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- 2. Begriff
Teil des Zollgebiets, wo jede Industrie
oder Handelsaktivität für den Export,
sowie damit verbundene Aktivitäten und Dienstleistungen
ohne Zoll, Geldwechseleinschränkung oder
Außenhandelskontrolle betrieben werden kann.
• Gesetz nr.19-94 vom 26. Januar 1995
• Verordnung nr.2-95-562 vom 12. Dez. 1995
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- 4. Operative Vorteile
Eine erleichterte Niederlassung:
Der Betreiber der Zone ist verantwortlich für:
• die Betreuung der Investoren bei der Vorbereitung ihrer Anmeldung und
danach während der Betreibung ihrer Anlagen
• die Bereitstellung der Grundstücke und die Einrichtung der nötigen
Infrastrukturen (Netzinfrastruktur, Verkehrswegen, Beleuchtung, Zäune,
usw.)
• die Verwaltung der Zone (Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung und
Telekommunikationsnetz, Vermietung von Gebäuden und Anlagen,
Überwachung und Sicherheit der öffentlichen Räume, Kontrolle der
Bewegung von Waren und Personen, usw.)
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- 5. Außenhandels- und
Devisenkontrolle
Eingang und Ausgang der Waren:
befreit der Außenhandels- und Devisenkontrolle
Die Aktivitäten innerhalb der Exportzone findet ausschließlich mit ausländischen
konvertiblen Währungen statt.
Und das Aktienkapital des Unternehmens kann auf Euro lauten.
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- 6. Zollreglementierung
• Eingang und Ausgang von Waren sind von sämtlichen Zollsätzen oder
Steuern die mit dem Import, Durchgang, Konsum, Produktion oder
Export zusammen hängen, befreit.
• Gilt auch für alle Einrichtungen, die von dem in der Exportzone
operierenden ausländischen Personal importiert werden.
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- 7. Steuerrecht
• Eintragungsgebühr und Stempelabgabe (taxe d‘enregistrement et de timbre):
Befreiung bei der Gründung des Unternehmens und bei der Kapitalerhöhung,
sowie für den Erwerb von den für den Betrieb benötigten Grundstücken.
• Steuer auf Patente (impôts des patentes, direkten Gewerbesteuer):
Befreiung für eine Periode von 15 Jahren.
• Körperschaftssteuer (impôt sur les sociétés)
Befreiung für eine Periode von 5 Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme.
Danach: ermäßigter Satz von 8,75% für eine Periode von 20 Jahren.
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- 8. Steuerrecht
• Die Mehrwertsteuer (taxe sur la valeur ajoutée):
Befreiung für die in der Exportzone gelieferten Produkte und die hinein
erbrachten Dienstleistungen, die aus einem Steuer unterliegenden
marokkanischen Gebiet herkommen.
Und die Transaktionen innerhalb und zwischen Exportzonen bleiben
außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer.
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- 9. Vielen DANK
für Ihre Aufmerksamkeit
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- 10. Vielen DANK
für Ihre Aufmerksamkeit
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