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Informationen und Argumente




Warum ein Freiwilligendienst nach dem Zivildienst?

•   Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes
    zum 01. Juli 2011 ist eine große gesellschaftliche Herausforderung.
•   Der Bundesfreiwilligendienst soll helfen, die Folgen der Aussetzung
    des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren.
•   Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze
    werden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des
    Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.
•   Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt:
    Er soll der Nährboden für eine neue Kultur der Freiwilligkeit in
    Deutschland sein.
Was ist das Ziel des Bundesfreiwilligendienstes?
•   Der Bundesfreiwilligendienst soll möglichst vielen Menschen einen
    Dienst für die Allgemeinheit möglich machen.
•   Daher offen für Jung und Alt, für Männer und Frauen sowie neue,
    erweiterte Einsatzbereiche
•   Bestehende Freiwilligendienste der Länder (FSJ / FÖJ) werden
    gestärkt und ergänzt, es werden keine Plätze im FSJ / FÖJ verdrängt.


Gibt es weiterhin die Jugendfreiwilligendienste?
•   Ja, es gibt weiterhin die Angebote der Jugendfreiwilligendienste:
     – Freiwilliges Soziales Jahr
     – Freiwilliges Ökologisches Jahr
     – Internationaler Jugendfreiwilligendienst




Kommt es zu Doppelstrukturen mit den anderen
Freiwilligendiensten?

•   Nein, es wird keine Doppelstrukturen geben.
•   Die bereits vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der
    Einsatzstellen werden genutzt.
•   Für den einzelnen Freiwilligen wird es unerheblich sein, in welcher
    Rechtsform er sich befindet.
•   Eine schlanke Verwaltung wird gewährleistet.
•   Der Bundesfreiwilligendienst baut auf Strukturen auf, die sich bewährt
    haben.
Wie ist die Resonanz auf den Bundesfreiwilligendienst?

•   Obwohl das Gesetz erst Ende April den Bundesrat passiert hat, gibt es
    bereits tausende Nachfragen beim Bundesamt für Familie und
    zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie bei den Einsatzstellen,
    weil Menschen sich „verpflichten“ wollen.
•   Die Nachfrage geht durch alle Altersgruppen.
•   Bereits 14.300 Zivildienstleistende sind bereit, ihren Dienst freiwillig
    über den 30.06.2011 hinaus zu verlängern. Dies ist ein außerordentlich
    positives Signal für den Bundesfreiwilligendienst.




Wie viele Freiwillige sollen gewonnen werden?
•   Die Zielmarken für das Jahr 2012 sind:
     – 35.000 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst
     – 35.000 Freiwillige im FSJ und FÖJ


Was investiert der Bund in die Freiwilligendienste?
•   Insgesamt fördert der Bund künftig die Freiwilligendienste vorbehaltlich
    der entsprechenden Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers mit
    rund 350 Mio. Euro.
•   Davon sollen 100 Mio. Euro in die Jugendfreiwilligendienste der Länder
    (FSJ / FÖJ / Internationale Freiwilligendienste) fließen und
    250 Mio. Euro in den Bundesfreiwilligendienst.
Wer kann beim Bundesfreiwilligendienst mitmachen?

•   Jeder kann mitmachen, der seine Schulpflicht absolviert hat.
     – Jung und Alt
     – Männer und Frauen


Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst?
•   In der Regel 12 Monate
     – mindestens 6 Monate
     – höchstens 18 Monate
     – in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate




In welchen Bereichen ist ein Freiwilligendienst möglich?

•   In allen gemeinwohlorientierten Bereichen ist ein Einsatz möglich,
    zum Beispiel:
     – Soziales
         • Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit
         • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
         • Behindertenhilfe
     – Umwelt- und Naturschutz
     – Sport
     – Integration
     – Kultur- und Denkmalpflege
     – Bildung
     – Zivil- und Katastrophenschutz
Wer bietet Einsatzstellen an?

•   Gemeinwohlorientierte Einrichtungen
     – Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz,
       Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der
       Juden in Deutschland)
     – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten,
       Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe,
       Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen,
       Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und
       Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte, Kommunen
     – Einrichtungen, die bisher Zivildienststellen angeboten haben




Wo muss man sich bewerben?

•   Direkt bei der Einsatzstelle
•   Informationen zu Plätzen gibt es unter
    www.bundesfreiwilligendienst.de


Wann kann ich den Bundesfreiwilligendienst beginnen?

•   Der Bundesfreiwilligendienst startet am 01. Juli 2011.
•   Über die individuellen Starttermine entscheidet die jeweilige
    Einsatzstelle.
•   Prinzipiell ist ein Einstieg ab dem 01. Juli 2011 jederzeit möglich.
Wie wird der Dienst vergütet?
•   Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement und damit
    ein unentgeltlicher Dienst.
•   Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld in Höhe von
    maximal 330 Euro, die Obergrenze gilt einheitlich in West und Ost.
•   Das konkrete Taschengeld wird mit der Einsatzstelle vereinbart.
•   Die Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung
    zur Verfügung stellen oder den Aufwand finanziell ausgleichen.

Ist man im Bundesfreiwilligendienst sozialversichert?
•   Ja, die Einsatzstelle zahlt die Sozialversicherungsbeiträge
    (gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung,
    gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung,
    Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung).




Wird während des Bundesfreiwilligendienstes
Kindergeld gezahlt?
•   Ja, auch der Bundesfreiwilligendienst soll eine Kindergeldberechtigung
    auslösen, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse des
    Haushaltsgesetzgebers.
•   Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben angekündigt,
    diesen Tatbestand gesetzlich regeln zu wollen.
•   Damit wird es eine einheitliche Regelung sowohl im
    Bundesfreiwilligendienst und im FSJ und FÖJ geben.
Nehmen die Freiwilligen anderen die Arbeitsplätze weg?

•   Nein, der Bundesfreiwilligendienst muss zwingend arbeitsmarktneutral
    sein.
•   Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und
    ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.
•   Durch den Einsatz von Freiwilligen wird keine Einstellung von neuen
    Beschäftigten verhindert, es erfolgt auch keine Kündigung von
    Beschäftigten durch den Einsatz von Freiwilligen.




Wo kann man sich informieren?

•   Unter www.bundesfreiwilligendienst.de
•   Bei der Serviceline 0221 - 36 73 0
    des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
•   Bei den Einsatzstellen vor Ort, die Plätze für den Bundesfreiwilligendienst
    anbieten

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  • 1. Informationen und Argumente Warum ein Freiwilligendienst nach dem Zivildienst? • Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 01. Juli 2011 ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. • Der Bundesfreiwilligendienst soll helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. • Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze werden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt. • Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll der Nährboden für eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland sein.
  • 2. Was ist das Ziel des Bundesfreiwilligendienstes? • Der Bundesfreiwilligendienst soll möglichst vielen Menschen einen Dienst für die Allgemeinheit möglich machen. • Daher offen für Jung und Alt, für Männer und Frauen sowie neue, erweiterte Einsatzbereiche • Bestehende Freiwilligendienste der Länder (FSJ / FÖJ) werden gestärkt und ergänzt, es werden keine Plätze im FSJ / FÖJ verdrängt. Gibt es weiterhin die Jugendfreiwilligendienste? • Ja, es gibt weiterhin die Angebote der Jugendfreiwilligendienste: – Freiwilliges Soziales Jahr – Freiwilliges Ökologisches Jahr – Internationaler Jugendfreiwilligendienst Kommt es zu Doppelstrukturen mit den anderen Freiwilligendiensten? • Nein, es wird keine Doppelstrukturen geben. • Die bereits vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Einsatzstellen werden genutzt. • Für den einzelnen Freiwilligen wird es unerheblich sein, in welcher Rechtsform er sich befindet. • Eine schlanke Verwaltung wird gewährleistet. • Der Bundesfreiwilligendienst baut auf Strukturen auf, die sich bewährt haben.
  • 3. Wie ist die Resonanz auf den Bundesfreiwilligendienst? • Obwohl das Gesetz erst Ende April den Bundesrat passiert hat, gibt es bereits tausende Nachfragen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie bei den Einsatzstellen, weil Menschen sich „verpflichten“ wollen. • Die Nachfrage geht durch alle Altersgruppen. • Bereits 14.300 Zivildienstleistende sind bereit, ihren Dienst freiwillig über den 30.06.2011 hinaus zu verlängern. Dies ist ein außerordentlich positives Signal für den Bundesfreiwilligendienst. Wie viele Freiwillige sollen gewonnen werden? • Die Zielmarken für das Jahr 2012 sind: – 35.000 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst – 35.000 Freiwillige im FSJ und FÖJ Was investiert der Bund in die Freiwilligendienste? • Insgesamt fördert der Bund künftig die Freiwilligendienste vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers mit rund 350 Mio. Euro. • Davon sollen 100 Mio. Euro in die Jugendfreiwilligendienste der Länder (FSJ / FÖJ / Internationale Freiwilligendienste) fließen und 250 Mio. Euro in den Bundesfreiwilligendienst.
  • 4. Wer kann beim Bundesfreiwilligendienst mitmachen? • Jeder kann mitmachen, der seine Schulpflicht absolviert hat. – Jung und Alt – Männer und Frauen Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst? • In der Regel 12 Monate – mindestens 6 Monate – höchstens 18 Monate – in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate In welchen Bereichen ist ein Freiwilligendienst möglich? • In allen gemeinwohlorientierten Bereichen ist ein Einsatz möglich, zum Beispiel: – Soziales • Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege • Behindertenhilfe – Umwelt- und Naturschutz – Sport – Integration – Kultur- und Denkmalpflege – Bildung – Zivil- und Katastrophenschutz
  • 5. Wer bietet Einsatzstellen an? • Gemeinwohlorientierte Einrichtungen – Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte, Kommunen – Einrichtungen, die bisher Zivildienststellen angeboten haben Wo muss man sich bewerben? • Direkt bei der Einsatzstelle • Informationen zu Plätzen gibt es unter www.bundesfreiwilligendienst.de Wann kann ich den Bundesfreiwilligendienst beginnen? • Der Bundesfreiwilligendienst startet am 01. Juli 2011. • Über die individuellen Starttermine entscheidet die jeweilige Einsatzstelle. • Prinzipiell ist ein Einstieg ab dem 01. Juli 2011 jederzeit möglich.
  • 6. Wie wird der Dienst vergütet? • Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement und damit ein unentgeltlicher Dienst. • Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro, die Obergrenze gilt einheitlich in West und Ost. • Das konkrete Taschengeld wird mit der Einsatzstelle vereinbart. • Die Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen oder den Aufwand finanziell ausgleichen. Ist man im Bundesfreiwilligendienst sozialversichert? • Ja, die Einsatzstelle zahlt die Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung). Wird während des Bundesfreiwilligendienstes Kindergeld gezahlt? • Ja, auch der Bundesfreiwilligendienst soll eine Kindergeldberechtigung auslösen, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. • Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben angekündigt, diesen Tatbestand gesetzlich regeln zu wollen. • Damit wird es eine einheitliche Regelung sowohl im Bundesfreiwilligendienst und im FSJ und FÖJ geben.
  • 7. Nehmen die Freiwilligen anderen die Arbeitsplätze weg? • Nein, der Bundesfreiwilligendienst muss zwingend arbeitsmarktneutral sein. • Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. • Durch den Einsatz von Freiwilligen wird keine Einstellung von neuen Beschäftigten verhindert, es erfolgt auch keine Kündigung von Beschäftigten durch den Einsatz von Freiwilligen. Wo kann man sich informieren? • Unter www.bundesfreiwilligendienst.de • Bei der Serviceline 0221 - 36 73 0 des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben • Bei den Einsatzstellen vor Ort, die Plätze für den Bundesfreiwilligendienst anbieten