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      Presse-Information
Nr. 931                                                            02. Juli 2009


Heute mit folgenden Themen:


      – Seit 1. Juli gilt die neue Autosteuer
      – ARCD: Tipps für die Urlaubsfahrt
      – Pilotenvereinigung: Schlechte Noten für einige deutsche Flughäfen
      – Nur weltweite „Schwarze Liste“ kann vor Risiko-Flügen schützen
      – Tajani bleibt bei seinem „Nein“ zu Mega-Trucks
      – Badewasserqualität in Europa hat sich weiter verbessert


Seit 1. Juli gilt die neue Autosteuer
Bad Windsheim (ARCD) – Die neue, seit 1. Juli 2009 geltende Kraftfahrzeugsteuer folgt einem
einfachen Prinzip: Sie wird für große Fahrzeuge mit großem Hubraum und hohem CO2-
Ausstoß teurer und für kleine Fahrzeuge mit wenig Hubraum und niedrigem Verbrauch billiger.
Als Grundbetrag kosten beim Benziner je angefangene 100 ccm Hubraumgröße 2,00 Euro,
beim Diesel 9,50 Euro. Darauf gibt es einen Aufschlag von 2,00 Euro je Gramm CO2-Ausstoß
über der Grenze von 120 g/km – egal, ob Benziner oder Diesel. Halter emissionsarmer
Fahrzeuge, die unter diesem Limit rangieren, sind fein heraus, weil bei ihnen nur die
Hubraumkomponente der neuen Steuer greift. In den Jahren 2012/2013 sinkt die Freigrenze
auf 110 g/km, ab 2014 auf 95 g/km. Für Bestandsfahrzeuge mit Zulassung vor dem 1. Juli
2009 gilt weiterhin die bisherige Hubraumbesteuerung. Nach einer Übergangfrist bis 2013 soll
dann auch für sie die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer kommen. Allerdings kündigte das
Bundesfinanzministerium eine „Günstigkeitsprüfung“ an, bei der geprüft wird, ob die alte oder
neue Steuerberechnung für den Halter günstiger ist. Für Kraftfahrzeuge mit Zulassung zwi-
schen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 mit Abgasstufe Euro4 gilt derzeit noch
eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei Euro5-Fahrzeugen eine solche bis zu zwei
Jahren. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de)
gibt es zum Stichwort „Kraftfahrzeugsteuer“ weitere Informationen und eine Möglichkeit zur
Berechnung der neuen Abgabe. ARCD

ARCD: Tipps für die Urlaubsfahrt
Bad Windsheim (ARCD) – Vor der Fahrt mit dem Auto in den Sommerurlaub ist eine gute
Vorbereitung angesagt. Hier dazu einige praktische Tipps des Auto- und Reiseclubs
Deutschland (ARCD):
– Vor Fahrtantritt unbedingt Ölstand, Scheibenwaschanlage und Wischerblätter, aber auch die
Beleuchtung und die Reifen kontrollieren! Liegt die letzte Inspektion schon länger zurück, emp-
fiehlt der Club eine Stippvisite in der Fachwerkstatt, um Bremsen, Lenkung, Motoreinstellung,
Kühlsystem, Luft- und Ölfilter und andere wichtige Komponenten überprüfen zu lassen.
– Für eine ungehinderte Fahrt braucht es eine gute Routenplanung. Auf welchen Strecken ist
mit Staus zu rechnen? Dazu bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite mit


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
dem Baustelleninformationssystem (BIS) www.bmvbs.de einen speziellen Service an. Auch die
Stauprognosen von Autoclubs, Straßenbehörden und Medien können vor Engstellen warnen.
– Natürlich sollten die Personal- und Reisedokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit über-
prüft werden.
– Vor Fahrten ins Ausland sollte man die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Verstöße wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen, gegen das Telefonierverbot während der Fahrt, falsches
Parken und Alkohol am Steuer, fehlende Warnwesten, leerer Tank auf freier Strecke, Fahrt
ohne Tagfahrlicht, fehlende Feuerlöscher im Wagen und andere Delikte können im Ausland
sehr teuer werden.
– In das Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, den es bei den
Kraftfahrtversicherungen gibt. Er hilft in mehreren europäischen Sprachen, einen Unfall im
Ausland zu protokollieren, und vereinfacht die Schadenabwicklung.
– Sinnvoll kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sein. Sie ist bei
Reisen in Länder außerhalb der EU sogar unverzichtbar, weil die gesetzlichen Krankenkassen
Krankheitskosten nur für EU-Länder oder Staaten erstatten, die mit Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben.
– Der ARCD rät, sich für den Fall der Fälle bei einem Verlust von Kredit- und EC-Karten die
Telefonnummer für den Sperr-Notruf zu notieren. Dieser Service ist täglich ohne zeitliche
Begrenzung in Deutschland gebührenfrei unter der Nummer 116 116, aus dem Ausland gebüh-
renpflichtig unter 0049-116116 erreichbar.
– Der Deutsche Reisebüroverband (DRV) empfiehlt einen Mix der Reisekasse aus Barmitteln,
Karten und Reisechecks. Barmittel sind übrigens nicht versichert und werden bei Verlust nicht
ersetzt.
– Kommt das Handy abhanden, kann die Sim-Karte unter der Notrufnummer des jeweiligen
Providers (vorher erfragen!) gesperrt werden.
– Ganz wichtig für die Verkehrssicherheit ist die richtige Beladung des Fahrzeugs. Vollgepackte
Autos reagieren bei plötzlichen Brems- und Ausweichmanövern unberechenbar, außerdem
droht bei Überladung Ärger mit der Versicherung. Die zulässige Zuladung lässt sich ganz ein-
fach ermitteln: im Fahrzeugschein das Leergewicht nachsehen und davon 75 Kilo abziehen (für
den Fahrer). Das ergibt das Leergewicht des voll getankten Wagens, das man vom zulässigen
Gesamtgewicht (steht ebenfalls im Fahrzeugschein) abzieht. Die Differenz ist das zulässige
Zuladegewicht für Mitfahrer und Gepäck.
– Für das Beladen gelten feste Regeln: den Schwerpunkt der gesamten Ladung möglichst in
der Mitte zwischen den beiden Achsen platzieren! Die schwersten Teile des Urlaubsgepäcks
möglichst tief nach unten im Kofferraum verstauen! Zum Schutz aller Insassen sollten einzelne
Gepäckstücke, die bei einer Vollbremsung nach vorn fliegen können, mit Trenngittern oder
Netzen gesichert sein. Darauf achten, dass bei umlegbaren Rücksitzen die Verriegelung wirk-
lich eingerastet ist! Bei Ladungen auf dem Dachgepäckträger müssen die zulässigen
Traglasten der Fahrzeughersteller beachtet werden. Daran denken, beim schwer beladenen
Fahrzeug die Beleuchtungseinstellung nach unten zu justieren, um den Gegenverkehr nicht zu
blenden!
So vorbereitet, kann die große Fahrt beginnen. Wer nicht an Nachtfahrten gewöhnt ist oder
blendempfindlich ist, sollte allerdings lieber am Tag fahren. Der ARCD empfiehlt, spätestens
nach jeweils zwei Stunden eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen. Nach einer
Umfrage der Prüforganisation Dekra unter 1700 deutschen Autofahrern sitzt jeder zweite bei


                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
der Urlaubsfahrt zu lange am Steuer und macht erst nach drei Stunden Pause, jeder achte (13
Prozent) rastet sogar erst nach vier Stunden oder noch später und riskiert damit einen Unfall
durch Übermüdung. Als extrem gefährdet gelten Nachtfahrer und Fahrzeuglenker, die direkt
nach der Arbeit in den Urlaub starten. Von ihnen halten sich etwa zwei Drittel nicht an die von
allen Experten empfohlene Pausenregelung. Besonders jüngere Verkehrsteilnehmer fahren
häufiger längere Strecken durch. ARCD

Pilotenvereinigung: Schlechte Noten für einige deutsche Flughäfen
Bad Windsheim (ARCD) – Normalerweise bedeutet ein Stern in einer Bewertungsrangliste
etwas Gutes. Anders verfährt die Vereinigung Cockpit e.V., ein Zusammenschluss von deut-
schen Verkehrsflugpiloten. In ihrer Mängelliste 2009 erhielten 10 von 32 bewerteten deutschen
Verkehrsflughäfen einen Stern, was auf das Vorhandensein von erheblichen Mängeln hindeu-
tet. Betroffen sind die Flughäfen Westerland/Sylt, Lübeck, Rostock-Laage, Heringsdorf,
Altenburg, Hof, Mannheim, Zweibrücken, Lahr und Memmingen. Im Jahr zuvor hatten nur fünf
deutsche Flughäfen die Kriterien nicht erfüllt. Beanstandet wurden unter anderem eine mangel-
hafte Beleuchtung der Rollbahn, unzureichende Pistenmarkierung, zu geringe Aktualität von
Wetterdurchsagen, fehlende Möglichkeiten zum Instrumentenanflug sowie die Verfügbarkeit
und Ausstattung von Rollwegen. Außerdem kritisieren die Piloten, dass mehrere Flughäfen das
vorgeschriebene Luftfahrthandbuch AIP mit wichtigen Informationen für das fliegende Personal
nicht ausreichend auf dem aktuellen Stand halten. Die betroffenen Flughäfen werden von der
Vereinigung Cockpit e.V. über die festgestellten Mängel informiert und zur Stellungnahme auf-
gefordert. Die jährlichen Überprüfungen haben schon zu zahlreichen Verbesserungen der
Flugsicherheit auf deutschen Verkehrsflughäfen geführt. Die fachkundige Bewertung von
Flughäfen ist in Krisenzeiten besonders wichtig: Experten warnen bereits davor, dass
Airportbetreiber mit scharfen Einschnitten und gekürzten Investitionsbudgets auf einbrechende
Passagier- und Flugzahlen auf Kosten der Flugsicherheit reagieren könnten. Laut Cockpit
könne man aber derzeit nicht von „dramatischen Mängeln, die eine unmittelbare Gefahr für die
Flugsicherung sind“, sprechen. ARCD

Nur weltweite „Schwarze Liste“ kann vor Risiko-Flügen schützen
Bad Windsheim (ARCD) – Nach dem Absturz eines Airbus der Yemenia Airlines forderte EU-
Verkehrskommissar Antonio Tajani eine rasche Ausweitung des europäischen Warnsystems
der „Schwarzen Liste“ auf die weltweite Luftfahrt. „Wir können nur kontrollieren, was in den
Kompetenzbereich der EU fällt“, meinte Tajani in einer ersten Stellungnahme. Die Yemenia
Airlines stehe zwar nicht auf der „Schwarzen Liste“ der EU, werde aber seit einer
Beanstandung des nun abgestürzten Flugzeuges durch französische Kontrollbehörden in 2007
als bedenklich eingestuft. Seitdem habe der Airbus keine EU-Flughäfen mehr angeflogen. Bei
der Zwischenlandung des Linienflugs zwischen Frankreich und den Komoren in der jemeniti-
schen Hauptstadt Sanaa hatten die Passagiere von einem als EU-tauglich eingestuften
Flugzeug in die weit weniger sichere Unglücksmaschine umsteigen müssen. Die EU ist derlei
Praktiken gegenüber machtlos. Tajani will nun alles daran setzen, um für eine weltweite
Ausdehnung der EU-Sicherheitsstandards zu sorgen. Gemeinsam mit der internationalen
Zivilflugbehörde OACI und dem Weltverband der Flugunternehmen IATA müsse die EU auf die
Einführung eines entsprechenden globalen Kontrollsystems drängen. ARCD



                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse
www.arcd.de


     Presse-Information
Tajani bleibt bei seinem „Nein“ zu Mega-Trucks
Bad Windsheim (ARCD) – Die Europäische Kommission hat Gegner und Befürworter von
Mega-Trucks Ende Juni zu einem Workshop nach Brüssel geladen, in dem die Ergebnisse der
jüngsten EU-internen Studie vorgestellt wurden. Die vom gemeinsamen EU-
Forschungszentrum (JRC) Sevilla erstellte positive Kosten-Nutzenanalyse konnte aber selbst
EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani nicht vom gesellschaftlichen Nutzen der Monster-Trucks
überzeugen. Er befürchtet, dass eine EU-weite Zulassung im grenzüberschreitenden Verkehr
nicht nur eine Rückverlagerung von Anteilen der Bahnfracht auf die Straße bewirken, sondern
auch verstärktes Verkehrsaufkommen von den Häfen im Norden der EU Richtung Süden verur-
sachen könnte, hieß es aus Kreisen der Kommission. Weitere Studien sollen für 2010 in
Auftrag gegeben werden, um die makro-ökonomischen Auswirkungen und technische
Spezifikationen unter die Lupe zu nehmen. Mit einer Entscheidung für oder wider eine
Zulassung von derartigen Riesen-Trucks mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 60 t
und 25,25 m Länge im internationalen Frachtverkehr der EU ist somit nicht vor Ende 2010 zu
rechnen. ARCD

Badewasserqualität in Europa hat sich weiter verbessert
Bad Windsheim (ARCD) – Der jährliche EU-Bericht über die Qualität der Badegewässer stellt
Europas Urlaubszielen ein mehr als zufriedenstellendes Zeugnis aus. Laut Statistik der
Europäischen Umweltagentur EEA erfüllten in der Badesaison 2008 rund 96 % der
Küstengewässer und 92 % der Binnenseen und Flussstrände die verbindlichen
Qualitätsanforderungen. Zwischen 2007 und 2008 hat sich die Einhaltung der Werte bei
Binnengewässern um weitere 1,1 %, bei Küstengewässern um 3,3 Prozentpunkte verbessert;
2008 wurden überdies 75 neue Badegebiete in den Überwachungsbereich einbezogen. Eine
deutliche Verbesserung der Wasserqualität war in Deutschland festzustellen: Von 2007 auf
2008 hat sich die Anzahl der sauberen Badegewässer vor den Küsten (373 Strände) von 93,7
% auf 98,7 % erhöht, bei den Binnengewässern (1890 Badeorte) kletterte der Wert von 92,7 %
auf 98,3 %! Dies sei vor allem rigoroser, mehrfacher Abwasser-Reinigung zu verdanken, heißt
es in der Studie. An den italienischen, slowenischen und spanischen Küsten lag dieser Wert
noch unter 95 %. Vorsicht ist auch an Italiens Binnengewässern geboten, wo 2008 nur 65,8 %
der Badeorte an Flüssen und Seen den Mindestanforderungen entsprachen. Verbessert hat
sich die Situation hingegen an den Binnengewässern in der Slowakei (92,1 %) und in Ungarn
(85,9 %). Von den 21 400 EU-weit überwachten Gebieten lagen zwei Drittel an der Küste, der
Rest an Flüssen und Seen. Die Zusammenfassung des Berichts und detaillierte Länderberichte
(in Englisch) können auf der Badegewässer-Webseite der Kommission
(http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/report_2009.html) abgerufen werden. Die
EEA-Website stellt überdies erstmals Karten aller europäischen Badegebiete mit Zoomfunktion
zur Verfügung: und zwar unter der Internetadresse
http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water. Auf die-
ser Webseite kann jeder Urlauber auch seine eigenen Erfahrungen und Anmerkungen zu
Qualität von Strand und Wasser einbringen. ARCD




                                                                        Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                        91427 Bad Windsheim
                                                                        Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                        presse@arcd.de
                                                                        www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 931 02. Juli 2009 Heute mit folgenden Themen: – Seit 1. Juli gilt die neue Autosteuer – ARCD: Tipps für die Urlaubsfahrt – Pilotenvereinigung: Schlechte Noten für einige deutsche Flughäfen – Nur weltweite „Schwarze Liste“ kann vor Risiko-Flügen schützen – Tajani bleibt bei seinem „Nein“ zu Mega-Trucks – Badewasserqualität in Europa hat sich weiter verbessert Seit 1. Juli gilt die neue Autosteuer Bad Windsheim (ARCD) – Die neue, seit 1. Juli 2009 geltende Kraftfahrzeugsteuer folgt einem einfachen Prinzip: Sie wird für große Fahrzeuge mit großem Hubraum und hohem CO2- Ausstoß teurer und für kleine Fahrzeuge mit wenig Hubraum und niedrigem Verbrauch billiger. Als Grundbetrag kosten beim Benziner je angefangene 100 ccm Hubraumgröße 2,00 Euro, beim Diesel 9,50 Euro. Darauf gibt es einen Aufschlag von 2,00 Euro je Gramm CO2-Ausstoß über der Grenze von 120 g/km – egal, ob Benziner oder Diesel. Halter emissionsarmer Fahrzeuge, die unter diesem Limit rangieren, sind fein heraus, weil bei ihnen nur die Hubraumkomponente der neuen Steuer greift. In den Jahren 2012/2013 sinkt die Freigrenze auf 110 g/km, ab 2014 auf 95 g/km. Für Bestandsfahrzeuge mit Zulassung vor dem 1. Juli 2009 gilt weiterhin die bisherige Hubraumbesteuerung. Nach einer Übergangfrist bis 2013 soll dann auch für sie die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer kommen. Allerdings kündigte das Bundesfinanzministerium eine „Günstigkeitsprüfung“ an, bei der geprüft wird, ob die alte oder neue Steuerberechnung für den Halter günstiger ist. Für Kraftfahrzeuge mit Zulassung zwi- schen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 mit Abgasstufe Euro4 gilt derzeit noch eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei Euro5-Fahrzeugen eine solche bis zu zwei Jahren. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) gibt es zum Stichwort „Kraftfahrzeugsteuer“ weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Berechnung der neuen Abgabe. ARCD ARCD: Tipps für die Urlaubsfahrt Bad Windsheim (ARCD) – Vor der Fahrt mit dem Auto in den Sommerurlaub ist eine gute Vorbereitung angesagt. Hier dazu einige praktische Tipps des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD): – Vor Fahrtantritt unbedingt Ölstand, Scheibenwaschanlage und Wischerblätter, aber auch die Beleuchtung und die Reifen kontrollieren! Liegt die letzte Inspektion schon länger zurück, emp- fiehlt der Club eine Stippvisite in der Fachwerkstatt, um Bremsen, Lenkung, Motoreinstellung, Kühlsystem, Luft- und Ölfilter und andere wichtige Komponenten überprüfen zu lassen. – Für eine ungehinderte Fahrt braucht es eine gute Routenplanung. Auf welchen Strecken ist mit Staus zu rechnen? Dazu bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite mit Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information dem Baustelleninformationssystem (BIS) www.bmvbs.de einen speziellen Service an. Auch die Stauprognosen von Autoclubs, Straßenbehörden und Medien können vor Engstellen warnen. – Natürlich sollten die Personal- und Reisedokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit über- prüft werden. – Vor Fahrten ins Ausland sollte man die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, gegen das Telefonierverbot während der Fahrt, falsches Parken und Alkohol am Steuer, fehlende Warnwesten, leerer Tank auf freier Strecke, Fahrt ohne Tagfahrlicht, fehlende Feuerlöscher im Wagen und andere Delikte können im Ausland sehr teuer werden. – In das Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, den es bei den Kraftfahrtversicherungen gibt. Er hilft in mehreren europäischen Sprachen, einen Unfall im Ausland zu protokollieren, und vereinfacht die Schadenabwicklung. – Sinnvoll kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sein. Sie ist bei Reisen in Länder außerhalb der EU sogar unverzichtbar, weil die gesetzlichen Krankenkassen Krankheitskosten nur für EU-Länder oder Staaten erstatten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. – Der ARCD rät, sich für den Fall der Fälle bei einem Verlust von Kredit- und EC-Karten die Telefonnummer für den Sperr-Notruf zu notieren. Dieser Service ist täglich ohne zeitliche Begrenzung in Deutschland gebührenfrei unter der Nummer 116 116, aus dem Ausland gebüh- renpflichtig unter 0049-116116 erreichbar. – Der Deutsche Reisebüroverband (DRV) empfiehlt einen Mix der Reisekasse aus Barmitteln, Karten und Reisechecks. Barmittel sind übrigens nicht versichert und werden bei Verlust nicht ersetzt. – Kommt das Handy abhanden, kann die Sim-Karte unter der Notrufnummer des jeweiligen Providers (vorher erfragen!) gesperrt werden. – Ganz wichtig für die Verkehrssicherheit ist die richtige Beladung des Fahrzeugs. Vollgepackte Autos reagieren bei plötzlichen Brems- und Ausweichmanövern unberechenbar, außerdem droht bei Überladung Ärger mit der Versicherung. Die zulässige Zuladung lässt sich ganz ein- fach ermitteln: im Fahrzeugschein das Leergewicht nachsehen und davon 75 Kilo abziehen (für den Fahrer). Das ergibt das Leergewicht des voll getankten Wagens, das man vom zulässigen Gesamtgewicht (steht ebenfalls im Fahrzeugschein) abzieht. Die Differenz ist das zulässige Zuladegewicht für Mitfahrer und Gepäck. – Für das Beladen gelten feste Regeln: den Schwerpunkt der gesamten Ladung möglichst in der Mitte zwischen den beiden Achsen platzieren! Die schwersten Teile des Urlaubsgepäcks möglichst tief nach unten im Kofferraum verstauen! Zum Schutz aller Insassen sollten einzelne Gepäckstücke, die bei einer Vollbremsung nach vorn fliegen können, mit Trenngittern oder Netzen gesichert sein. Darauf achten, dass bei umlegbaren Rücksitzen die Verriegelung wirk- lich eingerastet ist! Bei Ladungen auf dem Dachgepäckträger müssen die zulässigen Traglasten der Fahrzeughersteller beachtet werden. Daran denken, beim schwer beladenen Fahrzeug die Beleuchtungseinstellung nach unten zu justieren, um den Gegenverkehr nicht zu blenden! So vorbereitet, kann die große Fahrt beginnen. Wer nicht an Nachtfahrten gewöhnt ist oder blendempfindlich ist, sollte allerdings lieber am Tag fahren. Der ARCD empfiehlt, spätestens nach jeweils zwei Stunden eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen. Nach einer Umfrage der Prüforganisation Dekra unter 1700 deutschen Autofahrern sitzt jeder zweite bei Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information der Urlaubsfahrt zu lange am Steuer und macht erst nach drei Stunden Pause, jeder achte (13 Prozent) rastet sogar erst nach vier Stunden oder noch später und riskiert damit einen Unfall durch Übermüdung. Als extrem gefährdet gelten Nachtfahrer und Fahrzeuglenker, die direkt nach der Arbeit in den Urlaub starten. Von ihnen halten sich etwa zwei Drittel nicht an die von allen Experten empfohlene Pausenregelung. Besonders jüngere Verkehrsteilnehmer fahren häufiger längere Strecken durch. ARCD Pilotenvereinigung: Schlechte Noten für einige deutsche Flughäfen Bad Windsheim (ARCD) – Normalerweise bedeutet ein Stern in einer Bewertungsrangliste etwas Gutes. Anders verfährt die Vereinigung Cockpit e.V., ein Zusammenschluss von deut- schen Verkehrsflugpiloten. In ihrer Mängelliste 2009 erhielten 10 von 32 bewerteten deutschen Verkehrsflughäfen einen Stern, was auf das Vorhandensein von erheblichen Mängeln hindeu- tet. Betroffen sind die Flughäfen Westerland/Sylt, Lübeck, Rostock-Laage, Heringsdorf, Altenburg, Hof, Mannheim, Zweibrücken, Lahr und Memmingen. Im Jahr zuvor hatten nur fünf deutsche Flughäfen die Kriterien nicht erfüllt. Beanstandet wurden unter anderem eine mangel- hafte Beleuchtung der Rollbahn, unzureichende Pistenmarkierung, zu geringe Aktualität von Wetterdurchsagen, fehlende Möglichkeiten zum Instrumentenanflug sowie die Verfügbarkeit und Ausstattung von Rollwegen. Außerdem kritisieren die Piloten, dass mehrere Flughäfen das vorgeschriebene Luftfahrthandbuch AIP mit wichtigen Informationen für das fliegende Personal nicht ausreichend auf dem aktuellen Stand halten. Die betroffenen Flughäfen werden von der Vereinigung Cockpit e.V. über die festgestellten Mängel informiert und zur Stellungnahme auf- gefordert. Die jährlichen Überprüfungen haben schon zu zahlreichen Verbesserungen der Flugsicherheit auf deutschen Verkehrsflughäfen geführt. Die fachkundige Bewertung von Flughäfen ist in Krisenzeiten besonders wichtig: Experten warnen bereits davor, dass Airportbetreiber mit scharfen Einschnitten und gekürzten Investitionsbudgets auf einbrechende Passagier- und Flugzahlen auf Kosten der Flugsicherheit reagieren könnten. Laut Cockpit könne man aber derzeit nicht von „dramatischen Mängeln, die eine unmittelbare Gefahr für die Flugsicherung sind“, sprechen. ARCD Nur weltweite „Schwarze Liste“ kann vor Risiko-Flügen schützen Bad Windsheim (ARCD) – Nach dem Absturz eines Airbus der Yemenia Airlines forderte EU- Verkehrskommissar Antonio Tajani eine rasche Ausweitung des europäischen Warnsystems der „Schwarzen Liste“ auf die weltweite Luftfahrt. „Wir können nur kontrollieren, was in den Kompetenzbereich der EU fällt“, meinte Tajani in einer ersten Stellungnahme. Die Yemenia Airlines stehe zwar nicht auf der „Schwarzen Liste“ der EU, werde aber seit einer Beanstandung des nun abgestürzten Flugzeuges durch französische Kontrollbehörden in 2007 als bedenklich eingestuft. Seitdem habe der Airbus keine EU-Flughäfen mehr angeflogen. Bei der Zwischenlandung des Linienflugs zwischen Frankreich und den Komoren in der jemeniti- schen Hauptstadt Sanaa hatten die Passagiere von einem als EU-tauglich eingestuften Flugzeug in die weit weniger sichere Unglücksmaschine umsteigen müssen. Die EU ist derlei Praktiken gegenüber machtlos. Tajani will nun alles daran setzen, um für eine weltweite Ausdehnung der EU-Sicherheitsstandards zu sorgen. Gemeinsam mit der internationalen Zivilflugbehörde OACI und dem Weltverband der Flugunternehmen IATA müsse die EU auf die Einführung eines entsprechenden globalen Kontrollsystems drängen. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 4. www.arcd.de Presse-Information Tajani bleibt bei seinem „Nein“ zu Mega-Trucks Bad Windsheim (ARCD) – Die Europäische Kommission hat Gegner und Befürworter von Mega-Trucks Ende Juni zu einem Workshop nach Brüssel geladen, in dem die Ergebnisse der jüngsten EU-internen Studie vorgestellt wurden. Die vom gemeinsamen EU- Forschungszentrum (JRC) Sevilla erstellte positive Kosten-Nutzenanalyse konnte aber selbst EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani nicht vom gesellschaftlichen Nutzen der Monster-Trucks überzeugen. Er befürchtet, dass eine EU-weite Zulassung im grenzüberschreitenden Verkehr nicht nur eine Rückverlagerung von Anteilen der Bahnfracht auf die Straße bewirken, sondern auch verstärktes Verkehrsaufkommen von den Häfen im Norden der EU Richtung Süden verur- sachen könnte, hieß es aus Kreisen der Kommission. Weitere Studien sollen für 2010 in Auftrag gegeben werden, um die makro-ökonomischen Auswirkungen und technische Spezifikationen unter die Lupe zu nehmen. Mit einer Entscheidung für oder wider eine Zulassung von derartigen Riesen-Trucks mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 60 t und 25,25 m Länge im internationalen Frachtverkehr der EU ist somit nicht vor Ende 2010 zu rechnen. ARCD Badewasserqualität in Europa hat sich weiter verbessert Bad Windsheim (ARCD) – Der jährliche EU-Bericht über die Qualität der Badegewässer stellt Europas Urlaubszielen ein mehr als zufriedenstellendes Zeugnis aus. Laut Statistik der Europäischen Umweltagentur EEA erfüllten in der Badesaison 2008 rund 96 % der Küstengewässer und 92 % der Binnenseen und Flussstrände die verbindlichen Qualitätsanforderungen. Zwischen 2007 und 2008 hat sich die Einhaltung der Werte bei Binnengewässern um weitere 1,1 %, bei Küstengewässern um 3,3 Prozentpunkte verbessert; 2008 wurden überdies 75 neue Badegebiete in den Überwachungsbereich einbezogen. Eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität war in Deutschland festzustellen: Von 2007 auf 2008 hat sich die Anzahl der sauberen Badegewässer vor den Küsten (373 Strände) von 93,7 % auf 98,7 % erhöht, bei den Binnengewässern (1890 Badeorte) kletterte der Wert von 92,7 % auf 98,3 %! Dies sei vor allem rigoroser, mehrfacher Abwasser-Reinigung zu verdanken, heißt es in der Studie. An den italienischen, slowenischen und spanischen Küsten lag dieser Wert noch unter 95 %. Vorsicht ist auch an Italiens Binnengewässern geboten, wo 2008 nur 65,8 % der Badeorte an Flüssen und Seen den Mindestanforderungen entsprachen. Verbessert hat sich die Situation hingegen an den Binnengewässern in der Slowakei (92,1 %) und in Ungarn (85,9 %). Von den 21 400 EU-weit überwachten Gebieten lagen zwei Drittel an der Küste, der Rest an Flüssen und Seen. Die Zusammenfassung des Berichts und detaillierte Länderberichte (in Englisch) können auf der Badegewässer-Webseite der Kommission (http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/report_2009.html) abgerufen werden. Die EEA-Website stellt überdies erstmals Karten aller europäischen Badegebiete mit Zoomfunktion zur Verfügung: und zwar unter der Internetadresse http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water. Auf die- ser Webseite kann jeder Urlauber auch seine eigenen Erfahrungen und Anmerkungen zu Qualität von Strand und Wasser einbringen. ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse