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EUROPÄISCHES PARLAMENT
                         2004                                   2009




     2.2.2009                                                                      0008/2009




                 SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG
                  eingereicht gemäß Artikel 116 der Geschäftsordnung

                 von Cristiana Muscardini, Monica Frassoni, Christopher Beazley, Daniel
                 Dăianu und Adamos Adamou

                 zu einem Vorschlag für eine transparente Kennzeichnung zur korrekten
                 Information über Herkunft, Beschaffenheit und Rückverfolgbarkeit von
                 Lebensmitteln




                 Fristablauf: 7.5.2009




     DC763744DC.doc                                                         PE419.330v01-00


DE                                                                                             DE
0008/2009

     Schriftliche Erklärung zu einem Vorschlag für eine transparente Kennzeichnung zur
     korrekten Information über Herkunft, Beschaffenheit und Rückverfolgbarkeit von
     Lebensmitteln



     Das Europäische Parlament,

     – gestützt auf die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
       20.03.2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
       Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln,

     – gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

     A. in der Erwägung, dass die Nachfrage der EU-Bürger nach mehr Transparenz in Bezug auf
        Herkunft und Beschaffenheit von Lebensmitteln wächst,

     B. in der Erwägung, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichen, um den
        Verbraucher vollständiger über Herkunft und Beschaffenheit von Lebensmitteln zu
        unterrichten,

     C. in der Erwägung, dass ein Etikettierungsmodell existiert („ergänzendes Pianesi-Etikett“),
        bei dem eindeutige und vollständige Angaben zu Herkunft und Eigenschaften des
        Produkts (Herkunft und Methoden, nach denen die einzelnen Zutaten angebaut wurden,
        im Verarbeitungsprozess verwendete Wassermenge usw.) aufgeführt und zudem alle
        Phasen der Herstellungskette (vom Erzeuger bis zum Verbraucher) beschrieben werden,

     D. in der Erwägung, dass dieses Etikettierungsmodell allein in Italien von 253 Betrieben der
        Agrar- und Ernähungswirtschaft (für 721 Erzeugnisse) sowie von Betrieben anderer
        Wirtschaftszweige angewandt wurde,

     1. fordert den Rat und die Kommission auf, ein gemeinsames System für alle Mitgliedstaaten
        zu prüfen und umzusetzen, das sich an diesem Modell der ergänzenden Kennzeichnung
        für eine korrekte Information über Herkunft, Beschaffenheit und Rückverfolgbarkeit von
        Lebensmitteln orientiert;

     2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung zusammen mit den Namen der
        Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.




     PE419.330v01-00                              2/2                            DC763744DC.doc


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  • 1. EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 2.2.2009 0008/2009 SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG eingereicht gemäß Artikel 116 der Geschäftsordnung von Cristiana Muscardini, Monica Frassoni, Christopher Beazley, Daniel Dăianu und Adamos Adamou zu einem Vorschlag für eine transparente Kennzeichnung zur korrekten Information über Herkunft, Beschaffenheit und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Fristablauf: 7.5.2009 DC763744DC.doc PE419.330v01-00 DE DE
  • 2. 0008/2009 Schriftliche Erklärung zu einem Vorschlag für eine transparente Kennzeichnung zur korrekten Information über Herkunft, Beschaffenheit und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Das Europäische Parlament, – gestützt auf die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.03.2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln, – gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die Nachfrage der EU-Bürger nach mehr Transparenz in Bezug auf Herkunft und Beschaffenheit von Lebensmitteln wächst, B. in der Erwägung, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichen, um den Verbraucher vollständiger über Herkunft und Beschaffenheit von Lebensmitteln zu unterrichten, C. in der Erwägung, dass ein Etikettierungsmodell existiert („ergänzendes Pianesi-Etikett“), bei dem eindeutige und vollständige Angaben zu Herkunft und Eigenschaften des Produkts (Herkunft und Methoden, nach denen die einzelnen Zutaten angebaut wurden, im Verarbeitungsprozess verwendete Wassermenge usw.) aufgeführt und zudem alle Phasen der Herstellungskette (vom Erzeuger bis zum Verbraucher) beschrieben werden, D. in der Erwägung, dass dieses Etikettierungsmodell allein in Italien von 253 Betrieben der Agrar- und Ernähungswirtschaft (für 721 Erzeugnisse) sowie von Betrieben anderer Wirtschaftszweige angewandt wurde, 1. fordert den Rat und die Kommission auf, ein gemeinsames System für alle Mitgliedstaaten zu prüfen und umzusetzen, das sich an diesem Modell der ergänzenden Kennzeichnung für eine korrekte Information über Herkunft, Beschaffenheit und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln orientiert; 2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung zusammen mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln. PE419.330v01-00 2/2 DC763744DC.doc DE