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DGbAV Nr. 3 – 11/10


                                 DGbAV: Viele Unternehmen vom Fachkräftemangel gebeutelt
                                 Attraktive bAV-Angebote gehören „ins Schaufenster“

                                 Ein Wachstum von fast 4 Prozent im laufenden Jahr prognostiziert der Sach-
                                 verständigenrat der deutschen Wirtschaft in seinem Jahresgutachten. Die wirt-
                                 schaftliche Erholung, die zur Jahresmitte 2009 einsetzte, habe eine “beeindru-
                                 ckende Dynamik“ gezeigt, heißt es im Gutachten der „Wirtschaftsweisen“. Die
                                 Kehrseite des Aufschwungs sind Fachkräfteengpässe, die zunehmend zur
                                 Herausforderung für die Unternehmen werden: Siebzig Prozent der Firmen
                                 haben derzeit generell oder teilweise Probleme, passende Bewerber für ihre
                                 offenen Stellen zu finden. Die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung beste-
                                 hen über alle Qualifikationsniveaus hinweg. Wie der Deutsche Industrie- und
                                 Handelskammertag (DIHK) in einer aktuellen Studie feststellt, wird es künftig
                                 sogar vermehrt zu Kräfteengpässen kommen: Fast 50 Prozent der Unterneh-
                                 men erwarten in den kommenden fünf Jahren einen Fachkräftemangel im Be-
                                 reich der Hochqualifizierten, 43 Prozent rechnen mit einem Fachkräftemangel
                                 über alle Berufsgruppen hinweg.

                                 Da größere Unternehmen bei den Beschäftigten häufig als die attraktiveren
                                 Arbeitgeber gelten, verschärfen sich die Probleme der klein- und mittelständi-
                                 schen Unternehmen beim Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Bei Einstel-
                                 lungsgesprächen spielt neben den Grundfragen – berufliche Aufgabe, Arbeits-
                                 bedingungen, Gehalt – zunehmend die Ausgestaltung der betrieblichen Alters-
                                 versorgung eine Rolle, weil durch die Rentenreformen der letzten Jahre die
                                 gesetzliche Rente kontinuierlich sinken wird. Attraktive Leistungszusagen bei
                                 der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sind für Fachkräfte ein
                                 nicht zu unterschätzender Entscheidungsgrund, zu einem Unternehmen zu
                                 wechseln, und „gehören ins Schaufenster“. Das rät Ulf Kesting, Vorstand der
                                 DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG, der mit
                                 rund 70 bAV-Beratern bundesweit Unternehmen hilft, schlecht aufgestellte
Redaktion:
Matthias von Debschitz (djv)     Versorgungswerke zeitgemäß zu gestalten. Bei der Jagd auf Talente sollten
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Im Wingert 9 65835 Liederbach    Personalverantwortliche auch größtmögliche Flexibilität bei der Frage zeigen,
Tel. (069) 30 96 01              wie bestehende bAV-Ansprüche der Bewerber in die eigenen Versorgungs-
Fax (069) 31 83 34
eMail: presse@debschitz.de       systeme integriert werden können.

                                                                                                        –2–
DGbAV Nr. 3 – 11/10                   –2–



Die DGbAV-Clearing-Stelle offeriert die Möglichkeit, bestehende bAV-Verträge
des Arbeitnehmers bei einem Arbeitsplatzwechsel beim neuen Arbeitgeber
weiterzuführen und zu verwalten. Damit wird die im Betriebsrentengesetz seit
2005 geregelte „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeber-
wechsel erst praktikabel. Vorteil für die Arbeitnehmer: Die Fortführung der bis-
herigen Verträge beim neuen Arbeitgeber spart bares Geld, weil sich bei „Um-
deckung“ bestehender bAV-Verträge fast immer ungünstigere Konditionen er-
geben. Einige Zig-Tausend Euro an Betriebsrente können rein rechnerisch in
den Jahren des Ruhestands fehlen, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel die
mit einem relativ hohen Garantiezins versehenen bAV-Altverträge „umgedeckt“
– also auf ein im neuen Unternehmen bestehendes Versorgungswerk umge-
schrieben – werden. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist der Garantiezins dras-
tisch gesunken (von rund 4 % auf derzeit 2,25 %), und die allgemein höheren
Lebenserwartungen drückten die neu policierten Ablaufleistungen nach unten.
Wenn ein Arbeitnehmer im Einverständnis mit seinem neuen Arbeitgeber die
DGbAV-Clearing-Stelle nutzt und sich damit seine ursprünglich günstigen Kon-
ditionen für die Zukunft erhält, kostet das nur rund 3 Euro pro Monat.

Bald könnte durch eine Umdeckung beim Arbeitgeberwechsel noch mehr Geld
an der Betriebsrente fehlen, weil beim Garantiezins eine Eins vor dem Komma
droht. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der die Mathematiker der Ver-
sicherungen versammelt sind, sieht die mittelfristige Zinsentwicklung auf den
Märkten mit Sorge. Ihre jährliche Expertise ist die Grundlage, nach der das
Bundesfinanzministerium den Garantiezins den Assekuranzen vorgibt. Ange-
sichts des Zinsnotstandes bleibt den Aktuaren möglicherweise gar nichts ande-
res übrig, als eine Empfehlung unterhalb von zwei Prozent auszusprechen, der
das Ministerium wohl entsprechen wird.

Laut DGbAV-Vorstand Ulf Kesting könnte man sogar trefflich darüber diskutie-
ren, ob bei Umdeckung der bAV-Verträge für die Unternehmen ein Haftungs-
problem erwächst. „Wenn die Differenz zwischen den garantierten Leistungen
ihres vorherigen, günstigeren bAV-Vertrags und den schlechteren Konditionen
bei Umdeckung offensichtlich wird – und das ist spätestens beim Eintritt ins
Rentenalter der Fall – könnten Arbeitnehmer versucht sein, die Differenzsum-
me einzuklagen. Eine zwangsweise Eingliederung ins Versorgungswerk ihres
neuen Arbeitgebers kann sie im Rentenalter ein kleines Vermögen kosten“.

                                                                     DGbAV

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  • 1. DGbAV Nr. 3 – 11/10 DGbAV: Viele Unternehmen vom Fachkräftemangel gebeutelt Attraktive bAV-Angebote gehören „ins Schaufenster“ Ein Wachstum von fast 4 Prozent im laufenden Jahr prognostiziert der Sach- verständigenrat der deutschen Wirtschaft in seinem Jahresgutachten. Die wirt- schaftliche Erholung, die zur Jahresmitte 2009 einsetzte, habe eine “beeindru- ckende Dynamik“ gezeigt, heißt es im Gutachten der „Wirtschaftsweisen“. Die Kehrseite des Aufschwungs sind Fachkräfteengpässe, die zunehmend zur Herausforderung für die Unternehmen werden: Siebzig Prozent der Firmen haben derzeit generell oder teilweise Probleme, passende Bewerber für ihre offenen Stellen zu finden. Die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung beste- hen über alle Qualifikationsniveaus hinweg. Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer aktuellen Studie feststellt, wird es künftig sogar vermehrt zu Kräfteengpässen kommen: Fast 50 Prozent der Unterneh- men erwarten in den kommenden fünf Jahren einen Fachkräftemangel im Be- reich der Hochqualifizierten, 43 Prozent rechnen mit einem Fachkräftemangel über alle Berufsgruppen hinweg. Da größere Unternehmen bei den Beschäftigten häufig als die attraktiveren Arbeitgeber gelten, verschärfen sich die Probleme der klein- und mittelständi- schen Unternehmen beim Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Bei Einstel- lungsgesprächen spielt neben den Grundfragen – berufliche Aufgabe, Arbeits- bedingungen, Gehalt – zunehmend die Ausgestaltung der betrieblichen Alters- versorgung eine Rolle, weil durch die Rentenreformen der letzten Jahre die gesetzliche Rente kontinuierlich sinken wird. Attraktive Leistungszusagen bei der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sind für Fachkräfte ein nicht zu unterschätzender Entscheidungsgrund, zu einem Unternehmen zu wechseln, und „gehören ins Schaufenster“. Das rät Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG, der mit rund 70 bAV-Beratern bundesweit Unternehmen hilft, schlecht aufgestellte Redaktion: Matthias von Debschitz (djv) Versorgungswerke zeitgemäß zu gestalten. Bei der Jagd auf Talente sollten Büro für Öffentlichkeitsarbeit Im Wingert 9 65835 Liederbach Personalverantwortliche auch größtmögliche Flexibilität bei der Frage zeigen, Tel. (069) 30 96 01 wie bestehende bAV-Ansprüche der Bewerber in die eigenen Versorgungs- Fax (069) 31 83 34 eMail: presse@debschitz.de systeme integriert werden können. –2–
  • 2. DGbAV Nr. 3 – 11/10 –2– Die DGbAV-Clearing-Stelle offeriert die Möglichkeit, bestehende bAV-Verträge des Arbeitnehmers bei einem Arbeitsplatzwechsel beim neuen Arbeitgeber weiterzuführen und zu verwalten. Damit wird die im Betriebsrentengesetz seit 2005 geregelte „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeber- wechsel erst praktikabel. Vorteil für die Arbeitnehmer: Die Fortführung der bis- herigen Verträge beim neuen Arbeitgeber spart bares Geld, weil sich bei „Um- deckung“ bestehender bAV-Verträge fast immer ungünstigere Konditionen er- geben. Einige Zig-Tausend Euro an Betriebsrente können rein rechnerisch in den Jahren des Ruhestands fehlen, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel die mit einem relativ hohen Garantiezins versehenen bAV-Altverträge „umgedeckt“ – also auf ein im neuen Unternehmen bestehendes Versorgungswerk umge- schrieben – werden. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist der Garantiezins dras- tisch gesunken (von rund 4 % auf derzeit 2,25 %), und die allgemein höheren Lebenserwartungen drückten die neu policierten Ablaufleistungen nach unten. Wenn ein Arbeitnehmer im Einverständnis mit seinem neuen Arbeitgeber die DGbAV-Clearing-Stelle nutzt und sich damit seine ursprünglich günstigen Kon- ditionen für die Zukunft erhält, kostet das nur rund 3 Euro pro Monat. Bald könnte durch eine Umdeckung beim Arbeitgeberwechsel noch mehr Geld an der Betriebsrente fehlen, weil beim Garantiezins eine Eins vor dem Komma droht. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der die Mathematiker der Ver- sicherungen versammelt sind, sieht die mittelfristige Zinsentwicklung auf den Märkten mit Sorge. Ihre jährliche Expertise ist die Grundlage, nach der das Bundesfinanzministerium den Garantiezins den Assekuranzen vorgibt. Ange- sichts des Zinsnotstandes bleibt den Aktuaren möglicherweise gar nichts ande- res übrig, als eine Empfehlung unterhalb von zwei Prozent auszusprechen, der das Ministerium wohl entsprechen wird. Laut DGbAV-Vorstand Ulf Kesting könnte man sogar trefflich darüber diskutie- ren, ob bei Umdeckung der bAV-Verträge für die Unternehmen ein Haftungs- problem erwächst. „Wenn die Differenz zwischen den garantierten Leistungen ihres vorherigen, günstigeren bAV-Vertrags und den schlechteren Konditionen bei Umdeckung offensichtlich wird – und das ist spätestens beim Eintritt ins Rentenalter der Fall – könnten Arbeitnehmer versucht sein, die Differenzsum- me einzuklagen. Eine zwangsweise Eingliederung ins Versorgungswerk ihres neuen Arbeitgebers kann sie im Rentenalter ein kleines Vermögen kosten“. DGbAV