[PDF] Pressemitteilung: Aigner: Das neue Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger
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mitteilung
DATUM 13. August 2012
NUMMER 222
SPERRFRIST
Aigner: Das neue Verbraucherinformationsgesetz
stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger
Am 1. September 2012 tritt in Deutschland das neue VIG in Kraft
Das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft.
„Das ist ein wichtiger Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie
bekommen durch das neue VIG mehr Informationen und schnellere Auskünfte, in der Regel
kostenfrei“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. „Mit dem
neuen Verbraucherinformationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei
konkreten Anliegen eine konkrete Behördenauskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten",
so Aigner. So können Verbraucher nun bei Behörden noch leichter erfahren, wenn ein
Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-
Vorschriften nicht eingehalten wurden. "Ich möchte die Verbraucher ermuntern, die
verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen", so Aigner.
Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der
Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld zahlreiche
Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren Anwendungserfahrung
eingeflossen. Durch eine Straffung des Anhörungsverfahrens können die Behörden
insbesondere bei Rechtsverstößen nun noch schneller Auskünfte erteilen. Außerdem haben
sie mehr Rechtssicherheit und sind dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zügig mitzuteilen.
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Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Der Anwendungsbereich des VIG wird ausgeweitet
Mit Hilfe des novellierten Verbraucherinformationsgesetzes können Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht nur - wie bisher - Informationen über Lebens- und Futtermittel und
Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein erhalten, sondern
künftig auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des
Produktsicherheitsgesetzes. Das sind zum Beispiel Haushaltsgeräte, Möbel oder
Heimwerkerartikel.
Noch schnellere und umfassendere Auskunft
Die Bürger werden mit dem neuen VIG noch schneller und unbürokratischer informiert als
bisher. Die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und
die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gestrafft und noch
effizienter ausgestaltet. Während bisher verbindlich eine Frist zur schriftlichen Anhörung von
einem Monat galt, können Anhörungen nun auch kurzfristig und mündlich erfolgen. Bei
Rechtsverstößen und in anderen besonders dringlichen Fällen kann von den zuständigen
Behörden sogar ganz von einer Anhörung abgesehen werden. Es gibt einen formlosen
Informationsanspruch - auch Anträge per E-Mail oder Telefon sind möglich.
Transparenz bei amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung
Künftig müssen alle amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung, die
Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine
Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Bei
Rechtsverstößen muss zusätzlich die komplette Lieferkette offen gelegt werden. Generell gilt
ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an
einer Herausgabe der Information überwiegt. Das Gesetz stellt aber auch klar: Rezepturen
und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben weiterhin
geschützt.
Einfache Anfragen bundesweit kostenfrei
Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von fünf bis
25 Euro sowie bei Auskünften, die einen erheblichen Mehraufwand beinhalteten, Gebühren
von 30 bis 250 Euro erhoben werden. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Nun
werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro
beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu
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1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet. Über diese Freigrenzen hinaus gilt
das Prinzip der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine
Auskunft zum Beispiel für Medien hat, muss lediglich der tatsächlich entstandene
Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden. Ermäßigungen bei Anfragen im öffentlichen
Interesse sind grundsätzlich möglich. Kein Verbraucher muss aus Angst vor Kosten auf
einen Antrag verzichten: Bei Entstehen einer Kostenpflicht muss die Behörde vorab von sich
aus einen Kostenvoranschlag erstellen und vorlegen.
Aktive Veröffentlichung von Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen
Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die
Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen
zwingend zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße - zum Beispiel gegen
Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen in Zukunft veröffentlicht werden,
wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung
gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Bei Verstößen gegen
zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert
sein und auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von akkreditierten Laboratorien
basieren. Bereits bisher sollen Verstöße z.B. gegen Hygienevorschriften in Betrieben wie
z.B. Restaurants von den zuständigen Behörden veröffentlicht werden, auch wenn ein
Bußgeld von weniger als 350 Euro zu erwarten ist. Daran ändert das Inkrafttreten der
Gesetzesnovelle nichts.
Das Bundesverbraucherministerium hat mit der VIG-Novelle klare Konsequenzen aus
vergangenen Lebensmittelskandalen gezogen. So ist mit dem Inkrafttreten des neuen VIG
auch ein wichtiges Vorhaben des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette"
umgesetzt. Der Aktionsplan war in Folge der Dioxin-Verunreinigungen im vergangenen Jahr
für einen besseren Verbraucherschutz im Futtermittelbereich entwickelt worden.
Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist Teil eines Maßnahmenpakets,
mit dem das Verbraucherministerium die Information und Transparenz über Lebensmittel
verbessert und Verbraucher vor Täuschung schützt:
So werden mit der neuen EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ab
Dezember 2014 unter anderem Regelungen zur besseren Lesbarkeit
(Mindestschriftgröße), zu einer klareren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten wie
„Analogkäse“ und einer verbesserten Allergenkennzeichnung verbindlich. Ab
Dezember 2016 folgt die verpflichtende Nährwertinformation auf verpackter Ware.
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Nach der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung dürfen ab Dezember 2012
in Europa nur noch gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die
wissenschaftlich abgesichert und zugelassen sind.
Im Rahmen der Initiative Klarheit und Wahrheit fördert das Ministerium das
Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ zur Information von Verbrauchern über
Regelungen der Lebensmittelkennzeichnung und zum Dialog zwischen Verbrauchern
und Wirtschaft über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die
Auswertung der Ergebnisse sowie die das Portal begleitende Forschung werden in
nächster Zeit auch Gegenstand einer Fachtagung zur Verbesserung des
Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln sein.
Bundesministerin Aigner setzt sich für eine glaubwürdige und verlässliche
Regionalkennzeichnung ein. Derzeit sieht das Konzept eine Regionalfenster vor, in
dem die Anwender Informationen zur regionalen Herkunft des Produkts und der
verwendeten Rohstoffe darstellen können.
Weitere Informationen im Internet unter
www.bmelv.de/vig
www.vig-wirkt.de