SlideShare a Scribd company logo
1 of 4
Pressestelle

                                                                  HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin


             Presse-                                                        TEL
                                                                            FAX
                                                                         E-MAIL
                                                                       INTERNET
                                                                                  +49 (0)30 18 529 - 3170
                                                                                  +49 (0)30 18 529 - 3179
                                                                                  pressestelle@bmelv.bund.de
                                                                                  www.bmelv.de
                           mitteilung
    DATUM    13. August 2012
  NUMMER     222
SPERRFRIST




             Aigner: Das neue Verbraucherinformationsgesetz
             stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger
             Am 1. September 2012 tritt in Deutschland das neue VIG in Kraft


             Das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft.
             „Das ist ein wichtiger Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie
             bekommen durch das neue VIG mehr Informationen und schnellere Auskünfte, in der Regel
             kostenfrei“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. „Mit dem
             neuen Verbraucherinformationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei
             konkreten Anliegen eine konkrete Behördenauskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten",
             so Aigner. So können Verbraucher nun bei Behörden noch leichter erfahren, wenn ein
             Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-
             Vorschriften nicht eingehalten wurden. "Ich möchte die Verbraucher ermuntern, die
             verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen", so Aigner.


             Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der
             Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld zahlreiche
             Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren Anwendungserfahrung
             eingeflossen. Durch eine Straffung des Anhörungsverfahrens können die Behörden
             insbesondere bei Rechtsverstößen nun noch schneller Auskünfte erteilen. Außerdem haben
             sie mehr Rechtssicherheit und sind dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zügig mitzuteilen.
DATUM    13. August 2012                                                                        SEITE 2 VON 2

  NUMMER     222
SPERRFRIST




             Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:


             Der Anwendungsbereich des VIG wird ausgeweitet
             Mit Hilfe des novellierten Verbraucherinformationsgesetzes können Verbraucherinnen und
             Verbraucher nicht nur - wie bisher - Informationen über Lebens- und Futtermittel und
             Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein erhalten, sondern
             künftig auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des
             Produktsicherheitsgesetzes. Das sind zum Beispiel Haushaltsgeräte, Möbel oder
             Heimwerkerartikel.


             Noch schnellere und umfassendere Auskunft
             Die Bürger werden mit dem neuen VIG noch schneller und unbürokratischer informiert als
             bisher. Die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und
             die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gestrafft und noch
             effizienter ausgestaltet. Während bisher verbindlich eine Frist zur schriftlichen Anhörung von
             einem Monat galt, können Anhörungen nun auch kurzfristig und mündlich erfolgen. Bei
             Rechtsverstößen und in anderen besonders dringlichen Fällen kann von den zuständigen
             Behörden sogar ganz von einer Anhörung abgesehen werden. Es gibt einen formlosen
             Informationsanspruch - auch Anträge per E-Mail oder Telefon sind möglich.


             Transparenz bei amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung
             Künftig müssen alle amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung, die
             Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine
             Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt
             unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Bei
             Rechtsverstößen muss zusätzlich die komplette Lieferkette offen gelegt werden. Generell gilt
             ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an
             einer Herausgabe der Information überwiegt. Das Gesetz stellt aber auch klar: Rezepturen
             und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben weiterhin
             geschützt.


             Einfache Anfragen bundesweit kostenfrei
             Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von fünf bis
             25 Euro sowie bei Auskünften, die einen erheblichen Mehraufwand beinhalteten, Gebühren
             von 30 bis 250 Euro erhoben werden. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Nun
             werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro
             beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu
DATUM    13. August 2012                                                                        SEITE 3 VON 3

  NUMMER     222
SPERRFRIST



             1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet. Über diese Freigrenzen hinaus gilt
             das Prinzip der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine
             Auskunft zum Beispiel für Medien hat, muss lediglich der tatsächlich entstandene
             Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden. Ermäßigungen bei Anfragen im öffentlichen
             Interesse sind grundsätzlich möglich. Kein Verbraucher muss aus Angst vor Kosten auf
             einen Antrag verzichten: Bei Entstehen einer Kostenpflicht muss die Behörde vorab von sich
             aus einen Kostenvoranschlag erstellen und vorlegen.


             Aktive Veröffentlichung von Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen
             Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die
             Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen
             zwingend zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße - zum Beispiel gegen
             Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen in Zukunft veröffentlicht werden,
             wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung
             gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Bei Verstößen gegen
             zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert
             sein und auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von akkreditierten Laboratorien
             basieren. Bereits bisher sollen Verstöße z.B. gegen Hygienevorschriften in Betrieben wie
             z.B. Restaurants von den zuständigen Behörden veröffentlicht werden, auch wenn ein
             Bußgeld von weniger als 350 Euro zu erwarten ist. Daran ändert das Inkrafttreten der
             Gesetzesnovelle nichts.


             Das Bundesverbraucherministerium hat mit der VIG-Novelle klare Konsequenzen aus
             vergangenen Lebensmittelskandalen gezogen. So ist mit dem Inkrafttreten des neuen VIG
             auch ein wichtiges Vorhaben des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette"
             umgesetzt. Der Aktionsplan war in Folge der Dioxin-Verunreinigungen im vergangenen Jahr
             für einen besseren Verbraucherschutz im Futtermittelbereich entwickelt worden.




             Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist Teil eines Maßnahmenpakets,
             mit dem das Verbraucherministerium die Information und Transparenz über Lebensmittel
             verbessert und Verbraucher vor Täuschung schützt:
                    So werden mit der neuen EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ab
                     Dezember 2014 unter anderem Regelungen zur besseren Lesbarkeit
                     (Mindestschriftgröße), zu einer klareren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten wie
                     „Analogkäse“ und einer verbesserten Allergenkennzeichnung verbindlich. Ab
                     Dezember 2016 folgt die verpflichtende Nährwertinformation auf verpackter Ware.
DATUM    13. August 2012                                                                      SEITE 4 VON 4

  NUMMER     222
SPERRFRIST




                    Nach der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung dürfen ab Dezember 2012
                     in Europa nur noch gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die
                     wissenschaftlich abgesichert und zugelassen sind.
                    Im Rahmen der Initiative Klarheit und Wahrheit fördert das Ministerium das
                     Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ zur Information von Verbrauchern über
                     Regelungen der Lebensmittelkennzeichnung und zum Dialog zwischen Verbrauchern
                     und Wirtschaft über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die
                     Auswertung der Ergebnisse sowie die das Portal begleitende Forschung werden in
                     nächster Zeit auch Gegenstand einer Fachtagung zur Verbesserung des
                     Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln sein.
                    Bundesministerin Aigner setzt sich für eine glaubwürdige und verlässliche
                     Regionalkennzeichnung ein. Derzeit sieht das Konzept eine Regionalfenster vor, in
                     dem die Anwender Informationen zur regionalen Herkunft des Produkts und der
                     verwendeten Rohstoffe darstellen können.




             Weitere Informationen im Internet unter
             www.bmelv.de/vig
             www.vig-wirkt.de

More Related Content

Viewers also liked

Imágenes digitales
Imágenes digitalesImágenes digitales
Imágenes digitalesw2j
 
12 de octubre
12 de octubre12 de octubre
12 de octubremarythaa
 
TRABAJO COLABORATIVO
TRABAJO COLABORATIVOTRABAJO COLABORATIVO
TRABAJO COLABORATIVOMemo Brand
 
Páginas educativas
Páginas educativasPáginas educativas
Páginas educativasTere7777777
 
La prevención construye ciudadanía
La prevención construye ciudadaníaLa prevención construye ciudadanía
La prevención construye ciudadaníaMariana Alonso
 
Alpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro jorge reyna bsca
Alpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro  jorge reyna  bscaAlpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro  jorge reyna  bsca
Alpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro jorge reyna bscaANGEL MENDOZA RAMOS
 
T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE
T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE
T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE Orientacion Tecnica
 
El teclado clara aguzzi 1
El teclado clara aguzzi 1El teclado clara aguzzi 1
El teclado clara aguzzi 1ClaraAguzzi
 
Derecho internacional publico cap xix
Derecho internacional publico cap xixDerecho internacional publico cap xix
Derecho internacional publico cap xixelisacontreras777
 

Viewers also liked (13)

Recursos Remotos
Recursos RemotosRecursos Remotos
Recursos Remotos
 
Señalizacion
SeñalizacionSeñalizacion
Señalizacion
 
estilo-musical
estilo-musicalestilo-musical
estilo-musical
 
Imágenes digitales
Imágenes digitalesImágenes digitales
Imágenes digitales
 
Presentación1
Presentación1Presentación1
Presentación1
 
12 de octubre
12 de octubre12 de octubre
12 de octubre
 
TRABAJO COLABORATIVO
TRABAJO COLABORATIVOTRABAJO COLABORATIVO
TRABAJO COLABORATIVO
 
Páginas educativas
Páginas educativasPáginas educativas
Páginas educativas
 
La prevención construye ciudadanía
La prevención construye ciudadaníaLa prevención construye ciudadanía
La prevención construye ciudadanía
 
Alpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro jorge reyna bsca
Alpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro  jorge reyna  bscaAlpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro  jorge reyna  bsca
Alpaca que cría en perú y las perspectivas para el futuro jorge reyna bsca
 
T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE
T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE
T4 CAMUA SITUACION DE APRENDIZAJE
 
El teclado clara aguzzi 1
El teclado clara aguzzi 1El teclado clara aguzzi 1
El teclado clara aguzzi 1
 
Derecho internacional publico cap xix
Derecho internacional publico cap xixDerecho internacional publico cap xix
Derecho internacional publico cap xix
 

More from unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH

Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfPresseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfVerkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 

More from unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH (20)

Über den Valentinstag.pdf
Über den Valentinstag.pdfÜber den Valentinstag.pdf
Über den Valentinstag.pdf
 
PM.pdf
PM.pdfPM.pdf
PM.pdf
 
130124_zoll_weltzolltag.pdf
130124_zoll_weltzolltag.pdf130124_zoll_weltzolltag.pdf
130124_zoll_weltzolltag.pdf
 
AL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdf
AL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdfAL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdf
AL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdf
 
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfPresseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
 
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdfPresseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
 
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
 
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfVerkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
 
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdfZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
 
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
 
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
 
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
 
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdfPrinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
 
PI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdfPI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdf
 
PM.pdf
PM.pdfPM.pdf
PM.pdf
 
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
 
01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
 
Text EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdfText EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdf
 
PM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdfPM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdf
 

08-222-AI-VIG.pdf

  • 1. Pressestelle HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Presse- TEL FAX E-MAIL INTERNET +49 (0)30 18 529 - 3170 +49 (0)30 18 529 - 3179 pressestelle@bmelv.bund.de www.bmelv.de mitteilung DATUM 13. August 2012 NUMMER 222 SPERRFRIST Aigner: Das neue Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger Am 1. September 2012 tritt in Deutschland das neue VIG in Kraft Das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft. „Das ist ein wichtiger Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Sie bekommen durch das neue VIG mehr Informationen und schnellere Auskünfte, in der Regel kostenfrei“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. „Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei konkreten Anliegen eine konkrete Behördenauskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten", so Aigner. So können Verbraucher nun bei Behörden noch leichter erfahren, wenn ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene- Vorschriften nicht eingehalten wurden. "Ich möchte die Verbraucher ermuntern, die verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen", so Aigner. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine noch aktivere Informationskultur der Behörden auf allen Ebenen. In das Gesetz sind durch die Evaluation im Vorfeld zahlreiche Anregungen von Wissenschaft und Praxis aus zwei Jahren Anwendungserfahrung eingeflossen. Durch eine Straffung des Anhörungsverfahrens können die Behörden insbesondere bei Rechtsverstößen nun noch schneller Auskünfte erteilen. Außerdem haben sie mehr Rechtssicherheit und sind dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zügig mitzuteilen.
  • 2. DATUM 13. August 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 222 SPERRFRIST Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Der Anwendungsbereich des VIG wird ausgeweitet Mit Hilfe des novellierten Verbraucherinformationsgesetzes können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur - wie bisher - Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein erhalten, sondern künftig auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes. Das sind zum Beispiel Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel. Noch schnellere und umfassendere Auskunft Die Bürger werden mit dem neuen VIG noch schneller und unbürokratischer informiert als bisher. Die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gestrafft und noch effizienter ausgestaltet. Während bisher verbindlich eine Frist zur schriftlichen Anhörung von einem Monat galt, können Anhörungen nun auch kurzfristig und mündlich erfolgen. Bei Rechtsverstößen und in anderen besonders dringlichen Fällen kann von den zuständigen Behörden sogar ganz von einer Anhörung abgesehen werden. Es gibt einen formlosen Informationsanspruch - auch Anträge per E-Mail oder Telefon sind möglich. Transparenz bei amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung Künftig müssen alle amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Bei Rechtsverstößen muss zusätzlich die komplette Lieferkette offen gelegt werden. Generell gilt ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. Das Gesetz stellt aber auch klar: Rezepturen und sonstiges exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen bleiben weiterhin geschützt. Einfache Anfragen bundesweit kostenfrei Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von fünf bis 25 Euro sowie bei Auskünften, die einen erheblichen Mehraufwand beinhalteten, Gebühren von 30 bis 250 Euro erhoben werden. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Nun werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu
  • 3. DATUM 13. August 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 222 SPERRFRIST 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet. Über diese Freigrenzen hinaus gilt das Prinzip der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine Auskunft zum Beispiel für Medien hat, muss lediglich der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden. Ermäßigungen bei Anfragen im öffentlichen Interesse sind grundsätzlich möglich. Kein Verbraucher muss aus Angst vor Kosten auf einen Antrag verzichten: Bei Entstehen einer Kostenpflicht muss die Behörde vorab von sich aus einen Kostenvoranschlag erstellen und vorlegen. Aktive Veröffentlichung von Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße - zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz - müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Bei Verstößen gegen zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert sein und auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von akkreditierten Laboratorien basieren. Bereits bisher sollen Verstöße z.B. gegen Hygienevorschriften in Betrieben wie z.B. Restaurants von den zuständigen Behörden veröffentlicht werden, auch wenn ein Bußgeld von weniger als 350 Euro zu erwarten ist. Daran ändert das Inkrafttreten der Gesetzesnovelle nichts. Das Bundesverbraucherministerium hat mit der VIG-Novelle klare Konsequenzen aus vergangenen Lebensmittelskandalen gezogen. So ist mit dem Inkrafttreten des neuen VIG auch ein wichtiges Vorhaben des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" umgesetzt. Der Aktionsplan war in Folge der Dioxin-Verunreinigungen im vergangenen Jahr für einen besseren Verbraucherschutz im Futtermittelbereich entwickelt worden. Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem das Verbraucherministerium die Information und Transparenz über Lebensmittel verbessert und Verbraucher vor Täuschung schützt:  So werden mit der neuen EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ab Dezember 2014 unter anderem Regelungen zur besseren Lesbarkeit (Mindestschriftgröße), zu einer klareren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten wie „Analogkäse“ und einer verbesserten Allergenkennzeichnung verbindlich. Ab Dezember 2016 folgt die verpflichtende Nährwertinformation auf verpackter Ware.
  • 4. DATUM 13. August 2012 SEITE 4 VON 4 NUMMER 222 SPERRFRIST  Nach der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung dürfen ab Dezember 2012 in Europa nur noch gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die wissenschaftlich abgesichert und zugelassen sind.  Im Rahmen der Initiative Klarheit und Wahrheit fördert das Ministerium das Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ zur Information von Verbrauchern über Regelungen der Lebensmittelkennzeichnung und zum Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die Auswertung der Ergebnisse sowie die das Portal begleitende Forschung werden in nächster Zeit auch Gegenstand einer Fachtagung zur Verbesserung des Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln sein.  Bundesministerin Aigner setzt sich für eine glaubwürdige und verlässliche Regionalkennzeichnung ein. Derzeit sieht das Konzept eine Regionalfenster vor, in dem die Anwender Informationen zur regionalen Herkunft des Produkts und der verwendeten Rohstoffe darstellen können. Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de/vig www.vig-wirkt.de