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DATUM 29. März 2012
NUMMER 93
SPERRFRIST
86 Prozent aller Legehennen in Boden-, Freiland und Öko-Haltung
Deutschland nimmt beim Tierschutz europaweit eine Spitzenstellung ein:
Die Haltungsformen haben sich grundlegend gewandelt und verbessert
Die Haltungsformen für Legehennen haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren
grundlegend gewandelt und dadurch deutlich verbessert: Einer der Hauptgründe ist, dass
Deutschland die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen bereits zum 1. Januar 2010
verboten hat – zwei Jahre früher, als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre. Die
Legehennenhaltung erfolgt seitdem nur noch in Kleingruppen-, Boden- und Freilandhaltung
sowie in ökologischer Erzeugung. Damit ist Deutschland beim Tierschutz weiter als alle
Länder in der Europäischen Union. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung sind
ausgestaltete Käfige auch in Zukunft in der EU weiter zulässig – mit Ausnahme
Deutschlands. Deutschland hat auch ausgestaltete Käfige bereits seit 2010 verboten. Die
tierschutzgerechtere, seit 2010 einzig zugelassene Form der Kleingruppenhaltung soll im
Einvernehmen zwischen Bund und Ländern ebenfalls auslaufen.
Wie aus einer aktuellen Bilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht, hat das
Käfigverbot in Deutschland zu einer deutlichen Veränderung der Produktionsstruktur
geführt: Waren 2008 noch rund 62 Prozent der Legehennen in Deutschland in
konventionellen Käfigen und Kleingruppenhaltung untergebracht, leben nach dem Verbot der
konventionellen Käfige aktuell nur noch rund 14 Prozent in Kleingruppen. Der Großteil der
Legehennen – zwei Drittel aller Tiere – ist in der Bodenhaltung untergebracht: Der Anteil an
der Bodenhaltung hat sich zwischen 2008 (21,7 Prozent) und 2011 (64,2 Prozent) fast
verdreifacht. 14,4 Prozent der Legehennen lebten 2011 in Freilandhaltung (2008: 11,1%).
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Die ökologische Erzeugung steigerte ihren Anteil von 5,1 Prozent in 2008 auf 7,4 Prozent
im Jahr 2011.
Die modernen, artgerechten Haltungsformen spiegeln das veränderte Einkaufsverhalten
der Verbraucher wider: Mit über 50 Prozent Marktanteil in Deutschland kaufen die
Verbraucher ihre Eier am häufigsten aus Bodenhaltung, danach folgt die Freilandhaltung.
Der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu
2010 um etwa 30 Prozent gestiegen, der Einkauf von Eiern aus der Kleingruppenhaltung um
fast 40 Prozent gesunken.
Zur Kleingruppenhaltung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen: Ab
1. April 2012 sind aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichts die bestehenden
Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kleingruppenhaltung nicht mehr
anzuwenden. Das heißt konkret: Bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung ist die
Kleingruppenhaltung dann von den Vollzugsbehörden der Länder anhand allgemeiner
tierschutzrechtlicher Vorgaben zu beurteilen (§ 2 des Tierschutzgesetzes sowie die §§ 3,4
und 13 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Die Bundesregierung hatte 2011 die
Initiative ergriffen und einen Vorschlag vorgelegt, der den Ausstieg aus der
Kleingruppenhaltung festschreiben sollte. Weil zwischen Bund und Länder keine Einigung
erzielt werden konnte über eine zeitlich befristete Übergangsregelung für bestehende
Anlagen, sind nun die Länder selbst gefordert, eine verfassungskonforme Regelung zu
treffen. Einig sind sich Bund und Länder in dem Grundsatz, dass die Kleingruppenhaltung
auslaufen wird. Die Haltungsformen der Zukunft sind Boden-, Freiland- und Biohaltung.
Auf europäischer Ebene hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass
das seit 1. Januar 2012 geltende Verbot der konventionellen Käfighaltung in allen EU-
Mitgliedstaaten strikt umgesetzt und die Umsetzung zuverlässig kontrolliert werden muss.
Es darf beim Tierschutz keine Rolle rückwärts geben. Die EU-Kommission hat
zwischenzeitlich angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und
Verstöße zu ahnden. Es wurden in einzelnen EU-Staaten bereits
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung bekräftigt ihre Forderung an
die Kommission, dass eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts in ganz Europa
gewährleisten sein muss - notfalls durch Strafzahlungen jener Mitgliedsstaaten, die sich nicht
an EU-Recht halten und ungeachtet des Verbots weiter Batterie-Käfige dulden.