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    DATUM    29. März 2012
  NUMMER     93
SPERRFRIST



             86 Prozent aller Legehennen in Boden-, Freiland und Öko-Haltung

             Deutschland nimmt beim Tierschutz europaweit eine Spitzenstellung ein:
             Die Haltungsformen haben sich grundlegend gewandelt und verbessert

             Die Haltungsformen für Legehennen haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren
             grundlegend gewandelt und dadurch deutlich verbessert: Einer der Hauptgründe ist, dass
             Deutschland die Haltung in konventionellen Batterie-Käfigen bereits zum 1. Januar 2010
             verboten hat – zwei Jahre früher, als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre. Die
             Legehennenhaltung erfolgt seitdem nur noch in Kleingruppen-, Boden- und Freilandhaltung
             sowie in ökologischer Erzeugung. Damit ist Deutschland beim Tierschutz weiter als alle
             Länder in der Europäischen Union. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung sind
             ausgestaltete Käfige auch in Zukunft in der EU weiter zulässig – mit Ausnahme
             Deutschlands. Deutschland hat auch ausgestaltete Käfige bereits seit 2010 verboten. Die
             tierschutzgerechtere, seit 2010 einzig zugelassene Form der Kleingruppenhaltung soll im
             Einvernehmen zwischen Bund und Ländern ebenfalls auslaufen.


             Wie aus einer aktuellen Bilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht, hat das
             Käfigverbot in Deutschland zu einer deutlichen Veränderung der Produktionsstruktur
             geführt: Waren 2008 noch rund 62 Prozent der Legehennen in Deutschland in
             konventionellen Käfigen und Kleingruppenhaltung untergebracht, leben nach dem Verbot der
             konventionellen Käfige aktuell nur noch rund 14 Prozent in Kleingruppen. Der Großteil der
             Legehennen – zwei Drittel aller Tiere – ist in der Bodenhaltung untergebracht: Der Anteil an
             der Bodenhaltung hat sich zwischen 2008 (21,7 Prozent) und 2011 (64,2 Prozent) fast
             verdreifacht. 14,4 Prozent der Legehennen lebten 2011 in Freilandhaltung (2008: 11,1%).
DATUM    29. März 2012                                                                          SEITE 2 VON 2

  NUMMER     93
SPERRFRIST



             Die ökologische Erzeugung steigerte ihren Anteil von 5,1 Prozent in 2008 auf 7,4 Prozent
             im Jahr 2011.


             Die modernen, artgerechten Haltungsformen spiegeln das veränderte Einkaufsverhalten
             der Verbraucher wider: Mit über 50 Prozent Marktanteil in Deutschland kaufen die
             Verbraucher ihre Eier am häufigsten aus Bodenhaltung, danach folgt die Freilandhaltung.
             Der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu
             2010 um etwa 30 Prozent gestiegen, der Einkauf von Eiern aus der Kleingruppenhaltung um
             fast 40 Prozent gesunken.


             Zur Kleingruppenhaltung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen: Ab
             1. April 2012 sind aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichts die bestehenden
             Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kleingruppenhaltung nicht mehr
             anzuwenden. Das heißt konkret: Bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung ist die
             Kleingruppenhaltung dann von den Vollzugsbehörden der Länder anhand allgemeiner
             tierschutzrechtlicher Vorgaben zu beurteilen (§ 2 des Tierschutzgesetzes sowie die §§ 3,4
             und 13 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Die Bundesregierung hatte 2011 die
             Initiative ergriffen und einen Vorschlag vorgelegt, der den Ausstieg aus der
             Kleingruppenhaltung festschreiben sollte. Weil zwischen Bund und Länder keine Einigung
             erzielt werden konnte über eine zeitlich befristete Übergangsregelung für bestehende
             Anlagen, sind nun die Länder selbst gefordert, eine verfassungskonforme Regelung zu
             treffen. Einig sind sich Bund und Länder in dem Grundsatz, dass die Kleingruppenhaltung
             auslaufen wird. Die Haltungsformen der Zukunft sind Boden-, Freiland- und Biohaltung.


             Auf europäischer Ebene hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass
             das seit 1. Januar 2012 geltende Verbot der konventionellen Käfighaltung in allen EU-
             Mitgliedstaaten strikt umgesetzt und die Umsetzung zuverlässig kontrolliert werden muss.
             Es darf beim Tierschutz keine Rolle rückwärts geben. Die EU-Kommission hat
             zwischenzeitlich angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und
             Verstöße zu ahnden. Es wurden in einzelnen EU-Staaten bereits
             Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung bekräftigt ihre Forderung an
             die Kommission, dass eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts in ganz Europa
             gewährleisten sein muss - notfalls durch Strafzahlungen jener Mitgliedsstaaten, die sich nicht
             an EU-Recht halten und ungeachtet des Verbots weiter Batterie-Käfige dulden.

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  • 2. DATUM 29. März 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 93 SPERRFRIST Die ökologische Erzeugung steigerte ihren Anteil von 5,1 Prozent in 2008 auf 7,4 Prozent im Jahr 2011. Die modernen, artgerechten Haltungsformen spiegeln das veränderte Einkaufsverhalten der Verbraucher wider: Mit über 50 Prozent Marktanteil in Deutschland kaufen die Verbraucher ihre Eier am häufigsten aus Bodenhaltung, danach folgt die Freilandhaltung. Der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2010 um etwa 30 Prozent gestiegen, der Einkauf von Eiern aus der Kleingruppenhaltung um fast 40 Prozent gesunken. Zur Kleingruppenhaltung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen: Ab 1. April 2012 sind aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichts die bestehenden Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kleingruppenhaltung nicht mehr anzuwenden. Das heißt konkret: Bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung ist die Kleingruppenhaltung dann von den Vollzugsbehörden der Länder anhand allgemeiner tierschutzrechtlicher Vorgaben zu beurteilen (§ 2 des Tierschutzgesetzes sowie die §§ 3,4 und 13 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Die Bundesregierung hatte 2011 die Initiative ergriffen und einen Vorschlag vorgelegt, der den Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung festschreiben sollte. Weil zwischen Bund und Länder keine Einigung erzielt werden konnte über eine zeitlich befristete Übergangsregelung für bestehende Anlagen, sind nun die Länder selbst gefordert, eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Einig sind sich Bund und Länder in dem Grundsatz, dass die Kleingruppenhaltung auslaufen wird. Die Haltungsformen der Zukunft sind Boden-, Freiland- und Biohaltung. Auf europäischer Ebene hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das seit 1. Januar 2012 geltende Verbot der konventionellen Käfighaltung in allen EU- Mitgliedstaaten strikt umgesetzt und die Umsetzung zuverlässig kontrolliert werden muss. Es darf beim Tierschutz keine Rolle rückwärts geben. Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Es wurden in einzelnen EU-Staaten bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung bekräftigt ihre Forderung an die Kommission, dass eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts in ganz Europa gewährleisten sein muss - notfalls durch Strafzahlungen jener Mitgliedsstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten und ungeachtet des Verbots weiter Batterie-Käfige dulden.