Workshop Rad 2008 - 03 Von der Radwegplanung zur -realisierung

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    Workshop Rad 2008 - 03 Von der Radwegplanung zur -realisierung - Presentation Transcript

    1. Workshop Radtourismus
        • Workshop am 21. Januar 2008
        • Planung und Realisierung
        • Der Fahrradtourismus gewinnt weiter an Bedeutung und hat sich in vielen Regionen als wichtiger Wirtschaftsfaktor erwiesen.
        • Über 2 Millionen Deutsche unternehmen jährlich eine mehrtägige Urlaubsreise mit dem Rad.
        • Im Inlandsurlaub nutzen etwa die Hälfte der Deutschen das Fahrrad vor Ort.
        • Die jährliche Zuwachsrate ist höher als bei anderen Urlaubsaktivitäten.
      Sachsen muss beim Radtourismus internationales Niveau erreichen.
    2. Verkehrsplanerische Ziele
      • Wie können Fahrradrouten dazu beitragen?
      • Gleichwertigkeit der Mobilitätschancen
      • • vorhandene Ziele schneller erreichbar machen
      • • den Erreichbarkeitshorizont erweitern
      • • Kosten, Aufwand, Gefährdung reduzieren
      • Zielgruppe: Nicht-Autofahrer
      • Reduzierung der Verkehrsbelastungen
      • • Autofahrten (nicht Fußwege, ÖPNV-Fahrten!) ersetzen
      • - kurze Wege im Nahbereich: fahrradfreundliche Bedingungen schaffen
      • - mittellange Wege im Stadtteil: schneller, sicherer und attraktiver machen
      • - lange Wege in der Stadt: den Weg zur Haltestelle verbessern
      • Zielgruppe: wahlfreie Autofahrer
      • Begrenzung der Kosten des Verkehrssystems
      • • vorhandene Ressourcen (Straßen, Wege…) optimal nutzen
      • • bei allen Maßnahmen günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherstellen
      • Zielgruppe: Investitions-Entscheider
    3. Anforderungen an ein Routennetz
      • Was ist bei der Planung zu beachten?
      • allgemeine Anforderungen an eine Radwegroute
      • • Zusammenhang:
      • - lückenlose Erschließung aller wichtigen Quellen und Ziele
      • - größere Auswahl an Zielen im Erreichbarkeitsradius
      • - Verknüpfung mit benachbarten Radverkehrsrouten
      • • Direktheit:
      • - kurze, umwegfreie Verbindungen
      • - klare und schnelle Orientierung (Eindeutigkeit, Wegweisung)
      • - keine Suche nach dem richtigen Weg
      • • Sicherheit:
      • - Subjektives Gefühl der Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit
      • - weniger Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern
      • • Komfort:
      • - zügiges und bequemes Fahren
      • - geringer Energieaufwand, angenehme Oberflächen
      • - attraktives Umfeld und hohe Erlebnisqualität
      • • Geringes Maß an Belästigungen durch Umweltbeeinträchtigungen
    4. Anforderungen an ein Routennetz
      • spezielle Anforderungen durch Wegebündelung
      • • attraktives Umfeld:
      • - Umwege durch Wegebündelung müssen sich „lohnen“
      • • Wahlmöglichkeiten:
      • - Alternativen für unterschiedliche Nutzerwünsche
      • (Hin- oder Rückweg, Pflicht- oder Freizeitweg, Profi oder Seltenfahrer)
      • • Auffindbarkeit:
      • - auch bei indirekter Führung müssen die Routen problemlos zu finden sein
    5. Von der Planung zum Bau - Verfahrensablauf
      • Bedarfspläne
      • Jede Radwegplanung beginnt mit Bedarfsplänen. Sie sind die Grundlage für den späteren
      • Bau von Radwegen. In den Bedarfsplänen des Landkreises/ der Gemeinde werden die zu
      • bauenden oder auszubauenden Strecken festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe
      • versehen.
      • Linienfindung
      • Bei der Linienfindung werden der grobe Verlauf des geplanten Radweges und die
      • vorgesehenen Verknüpfungsstellen mit dem übrigen Radwegnetz/ Straßennetz festgelegt.
      • Zusätzlich zum Bedarfsplan berücksichtigt werden auch die Belange der Betroffenen und
      • die Umweltverträglichkeit.
      • Entwurfsplanung
      • Nachdem ein großräumiges Konzept gefunden ist, werden die Details erarbeitet.
      • Planfeststellungsverfahren
      • Die Gesetze bestimmen, dass neue Radwege nur gebaut werden dürfen, wenn der aus
      • Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher "festgestellt" ist.
      • Zweck ist es, alle berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen
      • und widerstrebende Interessen auszugleichen.
      • Ausführungsplanung und Bau
      • Ist die Planung bis hierhin fortgeschritten, wird die Baumaßnahme nach einem gesetzlich
      • geregelten Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Der Anbieter mit dem annehmbarsten
      • Angebot erhält den Zuschlag, und der Radweg kann gebaut werden.
    6.  
    7.  
    8. Raumanspruch des Fahrrades Länge: 1,90 m Breite: 0,60 m Radius: 1,50 m Statischer Raumanspruch 1,2 m² Dynamischer Raumanspruch 7 m²/P 2,25 m 2 – 2,50 m mit Gegenverkehr 2,25 m 1,30 m mit Anhänger 2,25 m 1 m Rad Höhe Breite
    9. F ahrradfreundliche Verkehrsplanung Art des Radwegs Material Eigenschaft Fertigung Energie-verbrauch Straßenqualität Feinasphalt längseben Straßenfertiger 100% "Radwegequalität" Feinasphalt schlechte Längsebenheit Walze 120% "Radwegequalität" Betonverbundpflaster ungefast   130% "Radwegequalität" Betonverbundpflaster gefast   140% wassergebunden feines Material     150% wassergebunden grobes Material     200%
    10. Bau- und Unterhaltungskosten Radwege je km
            • Mindestradien
      • Asphalt/Beton ungebund. Decke
      • 20 km/h 10 m 15 m
      • 30 km/h 20 m 35 m
      • 40 km/h 30 m 70 m
      • 50 km/h 50 m 100 m
      Länge von Steigungsstrecken Steigung max. Länge 10 % 20 m 6 % 65 m 5 % 120 m 4 % 250 m 3 % >250 m 15.000 Euro 40-50.000 Euro wassergebunden (touristisch) 300 Euro 165.000 Euro Betonpflaster (überwiegend Ortslage) 300 Euro 90.000 Euro Asphalt (freie Strecke) Unterhaltung/Jahr Bau (2 m Breite) Belag
    11. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) FGSV, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ++ 0 Attraktivität ++ - Rastenplatz 0 + Komfort 0 ++ Steigungsempfindlichkeit + ++ Übersichtlichkeit ++ 0 Raumbedarf ++ 0 Wegweisung - ++ Zeitfaktor + ++ Fahrbahnqualität 0 + Soziale Sicherheit ++ ++ Sicherheit Freizeitverkehr Alltagsverkehr Anforderung
    12. Radverkehrsführung, außerorts gemeinsame Rad- und Gehwege / Radwege außerorts Radfahrstreifen außerorts nur als Zwischenlösung Außerorts ist die Entscheidung leichter, da es praktisch nur zwei Alternativen gibt: Radwege und gemeinsame Rad- und Gehwege
    13. Gemeinsame Geh-/Radwege
      • Mischverkehr mit Fußgängern darf nur nach sorgfältiger Abwägung angeordnet werden. Die Breite
      • von gemeinsamen Geh- und Radwegen sollte zwischen 2,5 m und 3,00 m liegen. Zusätzliche
      • Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn müssen 0,50 m bis 0,75 m breit sein.
      • • Mindestbreite 2,50 m (innerorts)
      • • Nur bei geringem Rad- und Fußgängerverkehr
      • • Nicht bei vielen Grundstückszufahrten mit schlechter Sicht
    14. Radwege
      • • Regelbreite 2,00 m bzw. 1,60 m
      • • Sicherheitstrennstreifen 0,75 m (0,50 m)
      • • Sichtkontakt an Knotenpunkten und Grundstückszufahrten.
    15. Bordsteinradwege
      • Die Regelbreite dieser Radwege beträgt 2,00 m. Die Mindestbreite nach ERA beträgt 1,6 m (nach der
      • VwV- StVO 1,50 m). Es wird jedoch allgemein empfohlen eine Mindestbreite von 2,00 m. Hinzu
      • kommen Schutzstreifen von Mindestens 0,5 m. Nur Radwege, die diesen Anforderungen entsprechen
      • sind benutzungspflichtig. Bei Unterschreitung handelt es sich um „andere Randwege“.
      • Bordsteinradwege werden wegen der Sicherheitsprobleme nur noch eingeschränkt empfohlen.
    16. Radfahrstreifen
      • • Regelbreite 1,60 m (zzgl. Breitstrich)
      • • Mindestbreite 1,25 m (zzgl. Breitstrich)
      • • Sicherheitsraum zu Parkstreifen
      • • Kfz-Stärken als Einsatzgrenzen nach der VwV-StVO entfallen zukünftig
      • • Flächenreserven auf der Fahrbahn nutzen
    17. Wirtschaftswege
      • Wege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr können Funktionen für den Radverkehr
      • übernehmen. Es handelt sich dabei um Freizeitfahrten oder um Fahrten in Nachbargemeinden.
      • Entsprechende Wege sind allerdings häufig nicht während des gesamten Jahres sicher befahrbar.
    18. Aktuelle Entwicklungen im Radverkehr
      • Neufassung der Empfehlungen für den Radverkehr (ERA)
      • als umfassendes Regelwerk für Planung und Entwurf
      • von Radverkehrsführungen
      • Anlass für die Neufassung
      • - Neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis
      • - Harmonisierung mit neuen Regelwerken der FGSV
      •  Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
      •  Hinweise zum Fahrradparken (1995)
      •  Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den
      • Radverkehr
      •  Hinweise für den Radverkehr außerhalb
      • städtischer Gebiete (HRaS 02)
      •  Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa 05)
      • - StVO-Änderungen
      • - Differenzierte Herleitung der Einsatzbedingungen
      • für die Radverkehrsführungen auf
      • Hauptverkehrsstraßen (innerorts)
    19. Aktuelle Entwicklungen im Radverkehr
      • Geplante StVO-Novelle (voraussichtlich 2008)
      • Ziele der Änderungen
      • - Berücksichtigung der Erfahrungen mit der
      • „ Radfahrer-Novelle“ von 1997
      • - Einarbeitung neuer Erkenntnisse und Erfahrungen
      • - Straffung und Vereinfachung der Bestimmungen
      • - Wegfall zahlenmäßiger Einsatzbedingungen der
      • Radverkehrsführungen
      • - Mehr Handlungsspielraum zur Realisierung örtlich
      • angepasster Lösungen
      • - Weniger starre Vorgaben zur Öffnung von Einbahnstraßen für
      • den gegengerichteten Radverkehr
      • - Statt Möglichst- und Mindestbreiten qualitative Vorgaben für
      • benutzungspflichtige Radwege
      • - Erleichterung für die Einrichtung von Fahrradstraßen;
      • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
      •  Verweis in der VwV-StVO auf die ERA
    20. Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! Lerchenweg 2 - 02906 Niesky Telefon: (03588) 20 04 94 Telefax: (03588) 20 13 90 E-MAIL: [email_address] Internet: www.istL-ny.de Workshop Radwandern

    + Holger FreymannHolger Freymann, 2 years ago

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