Second Life aus Sicht der rechtswissenschaftlichen Lehre

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    Second Life aus Sicht der rechtswissenschaftlichen Lehre - Presentation Transcript

    1. Second Life aus Sicht der rechtswissenschaftlichen Lehre Iris Speiser Universität des Saarlandes Institut für Rechtsinformatik 66123 Saarbrücken i.speiser@mx.uni-saarland.de
    2. Virtueller Raum  Avatare interagieren miteinander  Dienstleistungsverhältnisse  Austausch virtueller Güter  Erwerb virtuellen Landes  Nutzung virtuellen Landes  Geschäfte mit Außenwirkung
    3. Virtueller Rechtsraum?  Avatare haben keine eigene Rechtsperönlichkeit  der Nutzer wird durch Handlungen des Avatars rechtlich gebunden  Virtuelle Güter: Kombination aus – Parametern zur Darstellung dreidimensionaler Vektorgrafiken – Texturen – Computerprogrammen
    4. Virtueller Rechtsraum?  Kauf virtuellen Landes  Einrichtungsgebühr für die (teilweise) Nutzung eines Servers  Die Grundsteuer („tier“)  Servermiete  Gebühr für Betrieb der Infrastruktur
    5. Rechtsfreier Raum?  Second Life als „Welt“ hat keine Verfassung, oder Regierung  Keine „Rechtsordnung“  Rechtsrahmen: – „Terms of Service“ (TOS) – Big Six  Problem:keine bindenden Regeln zwischen den Avataren
    6. Anwendbares Recht  Zwischen Linden und Nutzer – Laut TOS gilt Kalifornisches Recht – Aber: Verbrauchern darf der Schutz der eigenen Rechtsordnung nicht entzogen werden  Zwischen den Nutzern – Bestimmt sich nach den Regeln des internationalen Privatrechts
    7. Praktische Bedeutung  Verletzung von Rechten Dritter – Dritte im „Real Life“, z.B. Markenrechtsverletzungen – Dritte im Second Life, z.B. „raubkopierte Objekte“  Verfahren „Volkov Catteneo“, „Rase Kenzo“, „Bragg“  Geschäfte in SL mit „Außenwirkung“ – Verkauf von realen Gütern in SL
    8. Bedeutung für die Lehre  VirtuelleWelten sind im Vordringen  Rechtliche Bewertung ist erforderlich  Rechtswissenschaftliche Ausbildung muss aktuelle Entwicklungen berücksichtigen
    9. Second Life in der Lehre?  JuristischePraxis erfordert Fähigkeiten in Kommunikation und Kooperation  Klassische Lehre trägt dem nur bedingt Rechnung  Rollenspiele können dieses Defizit ausgleichen
    10. Moot Court Engl: „Gericht für virtuelle Streitfälle“   Studenten wird ein fiktiver oder realer Fall zugeteilt; sie müssen jeweils eine der Prozessparteien vertreten  Idee stammt aus den USA; lange Tradition in der juristischen Ausbildung  Internationale Moot Courts, z.B. „Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot“ in Wien und Hongkong
    11. Moot Court in Second Life?  Kennenlernen der zukünftigen Arbeitsumgebung  Gefahrlose Übung  Spielcharakter nimmt Hemmungen  Immersionseffekt durch realistische Umgebung
    12. Harvard Law School  Berkman Center for Law & Society  Simuliert regelmäßig reale Fälle in Second Life – z.B. auch das „Bragg-Verfahren“
    13. JuraWiki-Moot Court
    14. JuraWiki-Moot Court
    15. Ergebnisse des Testlaufs  Sehr realistischer Verfahrensablauf  Starker Immersionseffekt – Bei den Beteiligten – Bei den Zuschauern  GroßeTeilnehmerzahl führt zu Performanceproblemen
    16. Fazit  Virtuelle Welten als zukünftiges juristisches Tätigkeitsfeld  Ergänzung der klassischen Lehre zur Simulation von Kommunikationsvorgängen – Gerichtsverfahren – Mandantengesprächen – Verhandlungssituationen
    17. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Iris Speiser Universität des Saarlandes Institut für Rechtsinformatik 66123 Saarbrücken i.speiser@mx.uni-saarland.de

    i.speiseri.speiser, 2 years ago

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    Vortag im Rahmen der Veranstaltung "Lernen mit virt more

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