Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

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    Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life - Presentation Transcript

    1. Rechtsverhältnisse und „Dispute Resolution“ in Second Life Iris Speiser („Carina Raymaker“) Universität des Saarlandes Institut für Rechtsinformatik
    2. SL als virtueller Raum  Avatare interagieren  Dienstleistungsverhältnisse  Austausch virtueller Güter  Erwerb virtuellen Landes  Nutzung virtuellen Landes  Geschäfte mit Außenwirkung ins „Real Life“
    3. Ist SL ein virtueller Rechtsraum?  Avatare haben keine eigene Rechtspersönlichkeit – der Nutzer selbst wird durch die von ihm ferngesteuerten Handlungen des Avatars rechtlich gebunden – Rechtsgeschäfte in SL sind reale Rechtsgeschäfte in einem realen Rechtsraum
    4. Rechtsstatus virtueller Rechtsgüter Virtuelle Güter: Kombination aus  – Parametern zur Darstellung dreidimensionaler Vektorgrafiken – Texturen – Computerprogrammen  Kauf virtuellen Landes – Einrichtungsgebühr für die (teilweise) Nutzung eines Servers  Grundsteuer („tier“) – Servermiete – Gebühr für Betrieb der Infrastruktur
    5. Ist SL ein rechtsfreier Raum?  Second Life als „Welt“ hat keine Verfassung, oder Regierung  Keine „Rechtsordnung“  Rechtsrahmen: – „Terms of Service“ (TOS) – „Big Six“
    6. Welches Recht gilt in SL? Zwischen Linden und Nutzer  – TOS 7.1: Es gilt Kalifornisches Recht – TOS 7.2: Gerichte in San Francisco sind zuständig – Linden darf auch anderswo , klagen Ist die Klausel wirksam?  – Verbrauchern darf der Schutz der eigenen Rechtsordnung nicht entzogen werden, wenn ein Angebot im eigenen Land erfolgt – u.U. Klage in Deutschland zulässig
    7. Welches Recht gilt in SL?  Zwischen den „Residents“ – Keine Regelung in den TOS zur anwendbaren Rechtsordnung – TOS 5.1.  Linden ist nicht verantwortlich für das Handeln anderer Nutzer  Linden hat das Recht, aber nicht die Pflicht, zu schlichten  Schlichtung durch Linden hat ausdrücklich keine Auswirkungen im „Real Life“ (also keine Schlichtung im Rechtssinne)
    8. Sicht des deutschen Residents  Welche Rechte habe ich an den von mir geschaffenen Content?  Wie gehe ich bei Konflikten mit Linden vor?  Was mache ich bei Konflikten mit anderen Residents?
    9. Content  Objekte,Skripte und Texturen sind urheberrechtlich geschützt  TOS 3.3: Daten gehören Linden  TOS 3.2: Zwangslizenz an Linden und andere Residents – Anzeige im Viewer – Screenshots (Nutzung außerhalb SL)
    10. Konflikt mit Linden  Klage vor kalifornischem Gericht – Sprachbarriere – Fremde Rechtsordnung – Kosten für Korrespondenzanwalt – Reisekosten bei Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen bei Gericht
    11. Alternative: Schlichtung  TOS7.3: Optionale Schlichtung vor einem anerkannten Schiedsgericht – Abschluss eines Schiedsvertrages – Verhandlung über Fernkommunikationsmittel – theoretisch auch „in world“ – Bindende Entscheidung, die spätere Gerichtsverfahren ausschließt – Voraussetzung: Streitwert geringer als 10.000 US$
    12. Konflikt mit Residents Kein Anspruch auf Schlichtung durch  Linden  Grundsatz: – Rechtsordnung der bestimmenden Leistung – Klage vor dem nationalen Gericht des Gegners  Problem: Nationalität des Gegners ist oftmals unbekannt  Zuvor „Subpoena“ gegen Linden, Paypal, Kreditkartenuntern. und/oder ISP zur Ermittlung der Identität
    13. Schlichtung zwischen Residents?  Erfordert das aktive Mitwirken beider Parteien – bei Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen nicht zu erwarten  Erste Ansätze – z.B. eJustice Centre des portugiesichen Justizministerium – Bisher keine organisierten deutschen Ansätze
    14. Vergleich zum „normalen“ Netz  Belehrungspflichtenbei gewerblichen Angeboten (Fernabsatzrichtlinie, RL über el. Geschäftsverkehr, etc.) – Durch RL-Umsetzung ähnliche Regeln in den EU-Staaten  Impressumspflicht für Websites  Registrierungspflicht für Domains – Whois-Abfrage durch jedermann
    15. Fazit  SL ist kein rechtsfreier Raum – aber ein Raum mit erschwerter Rechtsdurchsetzung  Die Konfliktlösung zwischen den Residents bedarf einer Regelung  Die Möglichkeit zur Identifikation von Nutzern im Konfliktfall muss verbessert werden
    16. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Iris Speiser („Carina Raymaker“) Universität des Saarlandes Institut für Rechtsinformatik

    + i.speiseri.speiser, 2 years ago

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    Vortrag am 27.11.2007 im ComMeta Convention Center, more

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