Riskanter Durchbruch in der Erkennung des Phänomens der Borreliose
Fazit 1:
Es existiert bereits reichlich Daten und Kartenmaterial zur nüchternen Beurteilung der Sachlage.Die Beurteilung des Phänomens der Borreliose bleibt aber weiterhin vor allem politisch gewollt Gegenstand einerzensierten Darstellung
Fazit 2:
Anlass für die veränderte Meldegesetzgebung in 2011 war weniger das gestiegene interesse an verlässlichen Zahlen über die Häufigkeit der Neuinfektionen, sondern die bereits erfolgte Veröffentlichung entsprechender Zahlen durch Krankenkassen
Fazit 3:
In keinem Teil der Welt hat die Meldegesetzgebung einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Ignoranz des entsprechenden Gesundheitssystems.Eine Verbesserung der Fehlbehandlungssituation ist hierdurch weder beabsichtigt noch zu erwarten.
Fazit 4:
Mutmaßliches Ziel der veränderten Gesetzgebung ist das schleichende Einführen eines Behandlungsverbotes durch Heilpraktiker und damit einen weiteren Ausbau der Monopolstellung bereits hinreichend etablierter Systeme.
24. Weißrussland, Inzidenzrate Hirnhautentzündung gegenüber Borreliose 1998-2008 Unter dem Begriff Tick-borne encephalitis werden in der Medizin verschiedene, durch Zecken übertragene und durch Viren ausgelöste Gehirnentzündungen zusammengefasst: Frühsommer-Meningoenzephalitis Russische Frühsommer-Enzephalitis Louping-ill-Krankheit Powassan-Enzephalitis Westliche Pferdeenzephalomyelitis
26. Meldepflicht für Borreliose soll Klarheit bringen Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen 2011 die Meldepflicht für Borreliose einführen. Die Gesundheitsämter bereiten in Zusammenarbeit mit den Ärzten die Umsetzung vor. Zugleich planen beide Länder eine Studie zu den von Zecken übertragenen Krankheiten. Bislang gibt es die Meldepflicht nur in ostdeutschen Bundesländern. Hier werden dem Robert-Koch-Institut insgesamt zwischen 5.000 und 6.000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr gemeldet. Der überwiegende Teil weist die Borreliose-typische Wanderröte (Erythema migrans) auf und kann frühzeitig mit Antibiotika behandelt werden. Im August 2010 hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), eine bundesweite Meldepflicht gefordert. Dies steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht in Aussicht. Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern bezweifeln den Nutzwert der Meldepflicht gegenüber dem bürokratischen Aufwand. Hinzu kommt, dass aktuelle Testverfahren lediglich Antikörper gegen die Bakterien nachweisen. Dadurch lässt sich aber nicht eindeutig erschließen, ob der Betroffene akut behandlungsbedürftig ist oder ob der Kontakt mit den Bakterien vom Immunsystem erfolgreich abgewehrt wurde. Quelle: Die Rheinpfalz 08.12.2010
28. „ Borreliose: Ab 2011 gilt Meldepflicht im Land Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen als erste Bundesländer im Westen eine Meldepflicht für bakteriell bedingte Zeckeninfektionen einführen. Das Register für Borreliose soll von 2011 an aufgebaut werden. Die Gesundheitsämter sind informiert, mit den Ärzten wird die Organisation vorbereitet. Beide Länder planen außerdem eine Studie zu den von Zecken übertragenen Krankheiten. Dazu braucht man Daten und Fakten. Damit übernehmen Mainz und Saarbrücken eine Vorreiterrolle im Westen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), geht davon aus, dass eine Million Menschen bundesweit unter Borreliose leidet, die oft verkannt wird. Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Erkrankung. Es gibt Schätzungen, wonach in Rheinland-Pfalz jede dritte Zecke mit Borrelien infiziert ist. Anders als bei FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), die ebenfalls durch Zecken übertragen wird, gibt es gegen Borreliose aber noch keine Impfung. Deshalb ist es wichtig, dass die Behandlung mit Antibiotika möglichst schnell nach dem Zeckenbiss beginnt. Wird die Infektion nicht erkannt, kann sie viele Organe befallen – Gelenke, Muskeln, das Nervensystem, das Herz oder Auge. Zöller ist deshalb ebenfalls für die Meldepflicht und hat eine gezielte Ausbildung der Ärzte gefordert.
29. Bisher gibt es die Meldepflicht für Borreliose nur in ostdeutschen Bundesländern. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) hat sich für eine bundesweite Meldepflicht starkgemacht, ist aber am Widerstand ihrer Kollegen gescheitert. Sie halten den Aufwand, gemessen am Erkenntnisgewinn, für zu gering, heißt es immer wieder. „Allen voran Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern verweigern sich seit mehr als zehn Jahren, über Borreliose überhaupt zu diskutieren. Sie behindern damit eine realistische Datenlage, vertuschen die Not der von Borreliose betroffenen Kassenpatienten und verhindern Ärztefortbildung“, kritisiert die Sprecherin der Patientenorganisation Borreliose und FSME, Ute Fischer. In Bayern weigere sich Gesundheitsminister Markus Söder, die Pflicht einzuführen, obwohl CSU, FDP und Freie Wähler, so Fischer, die Notwendigkeit der Meldepflicht einsehen. In Nordrhein-Westfalen sei die SPD noch vor der Wahl für die Meldepflicht gewesen, jetzt aber wieder dagegen. Die Patientenorganisation kritisiert auch „die Blockade gegen Transparenz“, die das Robert Koch-Institut aufbaut. Es verbreite mangels aktueller Untersuchungen 20 Jahre alte Zahlen über Borreliose. Danach erlitten jährlich nur 40 000 bis 80 000 Menschen eine Borreliose-Infektion. Doch nach den Hochrechnungen der Gesetzlichen Krankenkassen rechneten allein im vergangenen Jahr die Ärzte mehr als 800 000 Diagnosen einer akuten Borreliose bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab.“
43. Anzahl und Inzidenz der an das RKI gemeldeten Lyme-Borreliose-Neuerkrankungen aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesland für die Jahre 2002–2009
44.
45.
46. Mittlere Jahresinzidenz der Meldejahre 2007–2009 für Lyme-Borreliose in den sechs örtlichen Bundesländern. Darstellung der Höhe der mittleren Inzidenz farblich abgestuft und aufgeschlüsselt nach Stadt- und Landkreisen.
71. Fazit 1: Es existiert bereits reichlich Daten und Kartenmaterial zur nüchternen Beurteilung der Sachlage. Die Beurteilung des Phänomens der Borreliose bleibt aber weiterhin vor allem politisch gewollt Gegenstand einer zensierten Darstellung
72. Fazit 2: Anlass für die veränderte Meldegesetzgebung in 2011 war weniger das gestiegene interesse an verlässlichen Zahlen über die Häufigkeit der Neuinfektionen, sondern die bereits erfolgte Veröffentlichung entsprechender Zahlen durch Krankenkassen
73. Fazit 3: In keinem Teil der Welt hat die Meldegesetzgebung einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Ignoranz des entsprechenden Gesundheitssystems. Eine Verbesserung der Fehlbehandlungssituation ist hierdurch weder beabsichtigt noch zu erwarten.
74. Fazit 4: Mutmaßliches Ziel der veränderten Gesetzgebung ist das schleichende Einführen eines Behandlungsverbotes durch Heilpraktiker und damit eine