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Brandschutz beim Bauen im Bestand Grundsätze und Maßnahmen  vorbeugender und abwehrender Brandschutz Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz Sachverständiger für Brandschutz Niederlassungsleiter hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
Inhalt ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
1.Grundlagen – übergeordnetes Recht ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],1.Grundlagen - übergeordnete Planung
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],1. Grundlagen – Schutzziele
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],1. Grundlagen – Bestandsschutz
[object Object],[object Object],[object Object],1. Grundlagen – Bestandsschutz
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],1. Grundlagen – Schutzziele
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2. Bestandsschutz
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2. Bestandsschutz
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2. Bestandsschutz
2. Handlungsempfehlung ,[object Object],[object Object],Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept als Grundlage für das Beseitigen realer Gefahren
2. Bestandsaufnahme ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2. Brandschutz zur Verbesserung  des Bestandes
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2.1 Verbesserung durch Anlagentechnik
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2.2 Verbesserung durch  Brandmeldeanlagen
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2.2 Verbesserung durch  Brandmeldeanlagen
2.2 Verbesserung durch  Brandmeldeanlagen Automatische Brandmelder Nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder)
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2.3 Verbesserung durch  Warnanlagen
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],2.4 Verbesserung durch  Sprinkleranlagen
2.5 Verbesserung durch  Sprühwasserlöschanlagen ,[object Object],[object Object],[object Object]
2.6 Verbesserung durch individuelle Pläne
Leistungsorientiertes Brandschutzkonzept Brandschutzkonzepte • Feuerwehrpläne • Flucht & Rettungspläne Brandsimulation • Statik & Konstruktion 3.  Staatsbibliothek Unter den Linden
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.1 Das Gebäude
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.1 Das Gebäude Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.1 Das Gebäude
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.2 Verhinderung der Brandausbreitung
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.2 Verhinderung der Brandausbreitung
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.3 Anforderungen an die Bauteile Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.4 Gestaltung der Rettungswege
[object Object],[object Object],[object Object],3.4 Gestaltung der Rettungswege
3.4 Gestaltung der Rettungswege ,[object Object],[object Object]
3.4 Gestaltung der Angriffswege Altbestand:  Außenleitern mit Umgängen und Steigleitung als Holm der Leiter Neubau:   Baulicher Schutz der Treppenräume und Steigleitung trocken
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen Tresormagazine
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen
[object Object],[object Object],[object Object],3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 0 300 600 900 1200 1500 1800 Zeit in s 2 MW 20 MW RWA- und Zuluftöffnung jeweils 60 m² Mittlere optische Dichte in der Rauchgasschicht in m -1 Zeit in Sekunden
[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],3.5 Anlagentechn. Brandschutzmaßnahmen Freihandmagazin B im Grundriss Lesesaal
4. Fazit Die Nutzung  ingenieurmäßiger Methoden  des Brandschutzes gepaart  mit  unkonventionellen Lösungen , gestützt auf  Erfahrungswerten  und  die  Anwendung   konservativer Brandschutzmaßnahmen Ganzheitliches Brandschutzkonzept für ein Denkmal Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
6. Literatur / Quellen ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Kontaktinformationen hhpberlin  Ingenieure für Brandschutz GmbH Rotherstraße 19 10245 Berlin Fraunhoferstraße 6 80469 München Kurze Mühren 20 20095 Hamburg Wilhelm-Leuschner-Straße 41 60329 Frankfurt am Main Phone: +49 (30) 89 59 55-0   [email_address] Fax: +49 (30) 89 59 55-100   www.hhpberlin.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher Dipl.-Inf. BW (VWA) Stefan Truthän Dipl.-Ing. Karsten Foth Prokurist: Dipl.-Ing. Harald Niemöller Beirat: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 78 927 Deutsche Bank P+G AG BLZ 100 700 24 Konto-Nr. 1419100 IBAN-Nr.  DE52100700240141910000 Swift-Code: DEUTDEDBBER Ust-IdNr. DE217656065
Bauherr/ Eigentümer Sanierung / Nutzung/Umnutzung Bestandsschutz Brandschutz Konfliktfeld Anpassungsverlangen Analyse des Bestandes Sachverständiger Mit Kenntnissen Brand- und Bestandsschutz Gefahrenanalyse mit  Schwerpunkt:  reale Gefahren Handlungsbedarf Handlungsbedarf Überprüfung  Bestandsschutz   Überprüfung  Brandschutz Moderation Darstellung des Erforderlichen Bestandsschutz vorhanden? Wirtschaftlichkeit gegeben? Gebäudeorientiertes Brandschutzkonzept zurück Analyse möglicher  Nutzungseinschränkungen und kompensatorischer Maßnahmen Handlungsbedarf Handlungsbedarf Einvernehmliches Konzept Strategieanpassung: Vorrang Bewältigung realer Gefahren Strategieanpassung: Vorrang Erreichen der Ziele Was ist erforderlich? Was ist notwendig?
Forderungen, Alternativen Bauherr/ Eigentümer Nutzung Denkmalschutz Brandschutz Konfliktfeld Gefahrenverhütungsschau Analyse des Bestandes Sachverständiger Mit Kenntnissen Brand- und Denkmalschutz Gefahrenanalyse mit  Schwerpunkt:  reale Gefahren Handlungsbedarf Handlungsbedarf Strategieanpassung: Vorrang  Denkmalschutz Strategieanpassung: Vorrang  Brandschutz Moderation Darstellung des Möglichen Forderungen, Alternativen Gebäudeorientiertes Brandschutzkonzept zurück Analyse möglicher  Nutzungseinschränkungen und kompensatorischer Maßnahmen Handlungsbedarf Handlungsbedarf Einvernehmliches Konzept Strategieanpassung: Vorrang Brandschutz Strategieanpassung: Vorrang  Denkmalschutz Was ist unabdingbar? Welche Beeinträchtigung ist zulässig?

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Brandschutz Bauen im Bestand

  • 1. Brandschutz beim Bauen im Bestand Grundsätze und Maßnahmen vorbeugender und abwehrender Brandschutz Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz Sachverständiger für Brandschutz Niederlassungsleiter hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
  • 2.
  • 3.
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.
  • 11.
  • 12.
  • 13.
  • 14.
  • 15.
  • 16.
  • 17.
  • 18. 2.2 Verbesserung durch Brandmeldeanlagen Automatische Brandmelder Nichtautomatische Brandmelder (Handfeuermelder)
  • 19.
  • 20.
  • 21.
  • 22. 2.6 Verbesserung durch individuelle Pläne
  • 23. Leistungsorientiertes Brandschutzkonzept Brandschutzkonzepte • Feuerwehrpläne • Flucht & Rettungspläne Brandsimulation • Statik & Konstruktion 3. Staatsbibliothek Unter den Linden
  • 24.
  • 25.
  • 26.
  • 27.
  • 28.
  • 29.
  • 30.
  • 31.
  • 32.
  • 33. 3.4 Gestaltung der Angriffswege Altbestand: Außenleitern mit Umgängen und Steigleitung als Holm der Leiter Neubau: Baulicher Schutz der Treppenräume und Steigleitung trocken
  • 34.
  • 35.
  • 36.
  • 37.
  • 38. 4. Fazit Die Nutzung ingenieurmäßiger Methoden des Brandschutzes gepaart mit unkonventionellen Lösungen , gestützt auf Erfahrungswerten und die Anwendung konservativer Brandschutzmaßnahmen Ganzheitliches Brandschutzkonzept für ein Denkmal Quelle: © hgmerz architekten museumsgestalter
  • 39.
  • 40. Kontaktinformationen hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Rotherstraße 19 10245 Berlin Fraunhoferstraße 6 80469 München Kurze Mühren 20 20095 Hamburg Wilhelm-Leuschner-Straße 41 60329 Frankfurt am Main Phone: +49 (30) 89 59 55-0 [email_address] Fax: +49 (30) 89 59 55-100 www.hhpberlin.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher Dipl.-Inf. BW (VWA) Stefan Truthän Dipl.-Ing. Karsten Foth Prokurist: Dipl.-Ing. Harald Niemöller Beirat: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 78 927 Deutsche Bank P+G AG BLZ 100 700 24 Konto-Nr. 1419100 IBAN-Nr. DE52100700240141910000 Swift-Code: DEUTDEDBBER Ust-IdNr. DE217656065
  • 41. Bauherr/ Eigentümer Sanierung / Nutzung/Umnutzung Bestandsschutz Brandschutz Konfliktfeld Anpassungsverlangen Analyse des Bestandes Sachverständiger Mit Kenntnissen Brand- und Bestandsschutz Gefahrenanalyse mit Schwerpunkt: reale Gefahren Handlungsbedarf Handlungsbedarf Überprüfung Bestandsschutz Überprüfung Brandschutz Moderation Darstellung des Erforderlichen Bestandsschutz vorhanden? Wirtschaftlichkeit gegeben? Gebäudeorientiertes Brandschutzkonzept zurück Analyse möglicher Nutzungseinschränkungen und kompensatorischer Maßnahmen Handlungsbedarf Handlungsbedarf Einvernehmliches Konzept Strategieanpassung: Vorrang Bewältigung realer Gefahren Strategieanpassung: Vorrang Erreichen der Ziele Was ist erforderlich? Was ist notwendig?
  • 42. Forderungen, Alternativen Bauherr/ Eigentümer Nutzung Denkmalschutz Brandschutz Konfliktfeld Gefahrenverhütungsschau Analyse des Bestandes Sachverständiger Mit Kenntnissen Brand- und Denkmalschutz Gefahrenanalyse mit Schwerpunkt: reale Gefahren Handlungsbedarf Handlungsbedarf Strategieanpassung: Vorrang Denkmalschutz Strategieanpassung: Vorrang Brandschutz Moderation Darstellung des Möglichen Forderungen, Alternativen Gebäudeorientiertes Brandschutzkonzept zurück Analyse möglicher Nutzungseinschränkungen und kompensatorischer Maßnahmen Handlungsbedarf Handlungsbedarf Einvernehmliches Konzept Strategieanpassung: Vorrang Brandschutz Strategieanpassung: Vorrang Denkmalschutz Was ist unabdingbar? Welche Beeinträchtigung ist zulässig?

Editor's Notes

  1. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  2. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  3. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  4. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  5. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  6. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  7. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  8. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  9. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  10. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  11. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  12. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  13. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  14. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  15. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.
  16. Die Musterbauordnung Die Musterbauordnung enthält zunächst eine grundsätzliche brandschutztechnische Definitionen für Baustoffe und Bauteile. Sie unterscheidet Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in: nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A) brennbare Baustoffe (Baustoffklasse B) Sie unterscheidet Bauteile hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes in: feuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 30 Minuten – F30) hochfeuerhemmende Bauteile (Feuerwiderstand von 60 Minuten – F60) feuerbeständige Bauteile (Feuerwiderstand von mind. 90 Minuten – F90) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit Die Feuerwiderstandsdauer sagt aus, wie lang ein Bauteil einem Brand widerstehen kann und über den genannten Zeitraum die Übertragung von Feuer und Rauch im definierten Maße verhindern kann. Die Feuerwider­standsklassen F30, F60 und F90 (Feuerwiderstand von 30, 60, 90 Minuten) finden sich dann als Zahlenangabe in den Bauteilbezeichnungen wieder. Des weiteren werden unter Verwendung der o.g. Definitionen die Anforderungen an Bauteile bei unterschiedlicher Einbausituation bzw. Funktion der Räumlichkeiten in der Musterbauordnung definiert. Dies betrifft z.B.: Tragende Wände, Pfeiler, Stützen Außenwände, Trennwände, Brandwände Decken, Dächer Treppen, Treppenräume Flure Aufzugsanlagen Lüftungs- /Leitungs- /Feuerungsanlagen etc.