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WUSSTEN SIE,
… dass der Kollektivvertrag (KV)
nicht vom Himmel fällt?
für Innendienst-Teilzeit MitarbeiterInnen, KV-I Neu ab 1997


… dass es KEIN Gesetz für Gehaltserhöhungen gibt?
          Weil erst durch die jährlichen KV-Gehaltsverhandlungen
          nachhaltige Einkommenserhöhungen für Sie erreicht werden.

... dass es KEIN Gesetz für Gehaltsvorrückungen gibt?
          Weil diese nur im KV verankert sind, das bringt Ihnen den Anspruch auf
          regelmäßige zusätzliche Gehaltssteigerungen.

… warum Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit einen Zuschlag bekommen?
       Weil die Gewerkschaft diese Verbesserung durchgesetzt hat. Werden innerhalb eines
       Durchrechnungszeitraums geleistete Mehrarbeitsstunden nicht in Freizeit ausgeglichen,
       sind diese zusätzlich mit einem 25%-igen Zuschlag auszuzahlen.

… warum der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei sind?
          Weil nur der KV regelt, dass diese Tage für Sie arbeitsfrei bleiben!

… warum Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben?
          Weil der KV festlegt, dass Sie z. B. bei Geburt, Eheschließung, Wohnungswechsel,
          etc. bezahlte Freizeittage bekommen.

… warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten?
          Weil dies nur im KV geregelt ist, das ist eine willkommene Sozialleistung,
          welche bei jeder Gehaltsverhandlung mit angehoben wird.

… warum es bei Notfällen Ansprüche auf Betriebsfürsorgeleistungen gibt?
          Weil der KV regelt, dass bei langer Krankheit Zuschussleistungen und
          bei Ableben finanzielle Unterstützungen für die Hinterbliebenen geleistet werden.

… warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen?
          Weil nur unser KV (und nicht etwa ein Gesetz) das 13./14. Gehalt regelt!

… dass sich Ihr Betriebsrat und die GPA-djp schon seit langem für
  eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen (z.B. variable Arbeitszeit)?

… warum wir aufzeigen woher alle diese Ansprüche kommen?

           Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss!
           Weil die Vorteile aus dem KV gesichert und ausgebaut gehören!
          Weil die Gewerkschaft auch Sie braucht, um dabei erfolgreich zu sein!
Kollektivvertrag Innendienst (NEU)
Nehmen wir an, es hätte in den letzten 12 Jahren keine Kollektivvertragsverhandlungen gegeben.
Um wieviel würden Sie weniger bekommen?

                                       Beispiel: Gehalterhöhungen
      Funktionsgruppe                1998                     2010
                                                                                    Prozent
         (Stufe 1)               Jahresgehalt:            Jahresgehalt:
             III                 € 17.805,00             € 23.782,64                33,57 %
             IV                  € 18.968,00             € 25.304,86                33,41 %
              V                  € 20.348,00             € 27.141,94                33,39 %


In KV-Verhandlungen wurden Gehaltserhöhungen von fast 33,60 % in 12 Jahren erreicht und das bei
einem Preisindex von 20,5%.
Ein echter Reallohnzuwachs!


Weitere Vorteile und Bargeldleistungen durch den KV:

                                                               Das Gesetz sagt:     Unser KV sagt:
Gehaltsvorrückungen                                                 Leider nicht!        JA!
38,5 Stundenwoche                                                   Leider nicht!        JA!
24. und 31. Dez. sind arbeitsfrei                                   Leider nicht!        JA!
Höhere Überstundenabgeltung                                         Leider nicht!        JA!
Kinderzulage                                                        Leider nicht!        JA!
Bezahlte Freizeit für Weiterbildung                                 Leider nicht!        JA!
Sonderzahlung (13./14. Gehalt)                                      Leider nicht!        JA!


Unsere Gewerkschaft hat den KollegInnen im Innendienst nicht nur viel Geld gebracht, sondern auch
soziale Ansprüche im Kollektivvertrag ermöglicht, die einzigartig sind.
Sie trägt damit zum Wohlstand des Einzelnen bei und bietet ihre Beratungskompetenz und zusätzliche
Serviceleistungen an:

•   Berufshaftpflichtversicherung
•   Berufsrechtsschutzversicherung
•   Spitaltagegeld
•   Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit
•   Invaliditätsversicherung


Dem gegenüber steht eine Mitgliedschaft, eine gute Investition für die Zukunft!

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  • 1. WUSSTEN SIE, … dass der Kollektivvertrag (KV) nicht vom Himmel fällt? für Innendienst-Teilzeit MitarbeiterInnen, KV-I Neu ab 1997 … dass es KEIN Gesetz für Gehaltserhöhungen gibt? Weil erst durch die jährlichen KV-Gehaltsverhandlungen nachhaltige Einkommenserhöhungen für Sie erreicht werden. ... dass es KEIN Gesetz für Gehaltsvorrückungen gibt? Weil diese nur im KV verankert sind, das bringt Ihnen den Anspruch auf regelmäßige zusätzliche Gehaltssteigerungen. … warum Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit einen Zuschlag bekommen? Weil die Gewerkschaft diese Verbesserung durchgesetzt hat. Werden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums geleistete Mehrarbeitsstunden nicht in Freizeit ausgeglichen, sind diese zusätzlich mit einem 25%-igen Zuschlag auszuzahlen. … warum der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei sind? Weil nur der KV regelt, dass diese Tage für Sie arbeitsfrei bleiben! … warum Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben? Weil der KV festlegt, dass Sie z. B. bei Geburt, Eheschließung, Wohnungswechsel, etc. bezahlte Freizeittage bekommen. … warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten? Weil dies nur im KV geregelt ist, das ist eine willkommene Sozialleistung, welche bei jeder Gehaltsverhandlung mit angehoben wird. … warum es bei Notfällen Ansprüche auf Betriebsfürsorgeleistungen gibt? Weil der KV regelt, dass bei langer Krankheit Zuschussleistungen und bei Ableben finanzielle Unterstützungen für die Hinterbliebenen geleistet werden. … warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen? Weil nur unser KV (und nicht etwa ein Gesetz) das 13./14. Gehalt regelt! … dass sich Ihr Betriebsrat und die GPA-djp schon seit langem für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen (z.B. variable Arbeitszeit)? … warum wir aufzeigen woher alle diese Ansprüche kommen?  Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss!  Weil die Vorteile aus dem KV gesichert und ausgebaut gehören!   Weil die Gewerkschaft auch Sie braucht, um dabei erfolgreich zu sein!
  • 2. Kollektivvertrag Innendienst (NEU) Nehmen wir an, es hätte in den letzten 12 Jahren keine Kollektivvertragsverhandlungen gegeben. Um wieviel würden Sie weniger bekommen? Beispiel: Gehalterhöhungen Funktionsgruppe 1998 2010 Prozent (Stufe 1) Jahresgehalt: Jahresgehalt: III € 17.805,00 € 23.782,64 33,57 % IV € 18.968,00 € 25.304,86 33,41 % V € 20.348,00 € 27.141,94 33,39 % In KV-Verhandlungen wurden Gehaltserhöhungen von fast 33,60 % in 12 Jahren erreicht und das bei einem Preisindex von 20,5%. Ein echter Reallohnzuwachs! Weitere Vorteile und Bargeldleistungen durch den KV: Das Gesetz sagt: Unser KV sagt: Gehaltsvorrückungen Leider nicht! JA! 38,5 Stundenwoche Leider nicht! JA! 24. und 31. Dez. sind arbeitsfrei Leider nicht! JA! Höhere Überstundenabgeltung Leider nicht! JA! Kinderzulage Leider nicht! JA! Bezahlte Freizeit für Weiterbildung Leider nicht! JA! Sonderzahlung (13./14. Gehalt) Leider nicht! JA! Unsere Gewerkschaft hat den KollegInnen im Innendienst nicht nur viel Geld gebracht, sondern auch soziale Ansprüche im Kollektivvertrag ermöglicht, die einzigartig sind. Sie trägt damit zum Wohlstand des Einzelnen bei und bietet ihre Beratungskompetenz und zusätzliche Serviceleistungen an: • Berufshaftpflichtversicherung • Berufsrechtsschutzversicherung • Spitaltagegeld • Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit • Invaliditätsversicherung Dem gegenüber steht eine Mitgliedschaft, eine gute Investition für die Zukunft!