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FAKTEN ZUR ENTWICKLUNGVON HAUPTINDIKATOREN FÜR ARMUT IN ÖSTERREICH SEIT 2008
Die EU-Strategie „Europa 2020“ aus dem Jahr 2010 definiert Ziele zur Armutsbekämpfung. Um den Fortschritt
dabei messen zu können, wird der europäisch verbindliche Indikator „Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung“
herangezogen. Er umfasst die drei Zielgruppen „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Deprivation“ und
„Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbstätigkeit“. Nationale Indikatoren vertiefen und
ergänzen die Analysen mit spezifischen Informationen zur Entwicklung der Lebenssituation in Österreich.
Europa 2020-Zielgruppe 2011 kleiner als 2008
Im Jahr 2011 umfasst die Europa 2020-Sozialzielgruppe 1,4 Millionen Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdete in
Österreich. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Jahr 2008 – dem Basisjahr der Europa 2020-Strategie – um
125.000 Personen verringert. 2011 waren 12,6% der Bevölkerung armutsgefährdet, 3,9% erheblich materiell
depriviert und 8% (der Personen unter 60 Jahren) lebten in Haushalten mit keiner/sehr niedriger
Erwerbsintensität. Da diese Merkmale in Kombination auftreten können, ist die Zahl der Armuts- oder
Ausgrenzungsgefährdeten geringer als die Summe der drei Einzelindikatoren.
28% der Ausgrenzungsgefährdeten mehrfach benachteiligt
davon: ausschließlich 2 Merkmale gleichzeitig 3 Merkmale gleichzeitig
Armuts-oderAusgrenzungsgefährdete
(1.407.000)
Armutsgefährdung
(1.051.000)
Armutsgefährdung
(690.000) Armutsgefährdung und
keine/sehr geringe
Erwerbsintensität (181.000)
und/oder
keine/sehr geringe
Erwerbsintensität (519.000)
keine/sehr geringe Erwerbs-
intensität (211.000) Armutsgefährdung und Armutsgefährdung und
erhebliche materielle
Deprivation (80.000)
keine/sehr geringe
Erwerbsintensität und
und/oder
erhebliche materielle
Deprivation (100.000)
erhebliche materielle
Deprivation (325.000)
erhebliche materielle
Deprivation (118.000)
keine/sehr geringe
Erwerbsintensität und
erhebliche materielle
Deprivation (26.000)
in allen 3 Merkmalen
Benachteiligte
3 Merkmale der Armuts- od.
Ausgrenzungsgefährdung
(inkl. Überschneidungen)
ausschließlich in EINEM
Merkmal benachteiligt
Mehrfachbenachteiligte (mind. 2 von 3 Merkmale) (388.000)
Ein gleichzeitiges Vorliegen mehrerer Indikatoren ist als höhere Intensität der Betroffenheit zu werten. 388.000
Personen sind in mindestens zwei der drei Bereiche benachteiligt – das entspricht rund 5% der österreichischen
Gesamtbevölkerung oder 28% der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten. Davon sind 100.000 Personen (1%
insgesamt bzw. 7% der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdete) in allen drei Bereichen benachteiligt.
Rückgang von manifester Armut im Jahr 2011
Im Jahr 2011 waren 5,2% der Bevölkerung bzw. 431.000 Personen von manifester Armut (nationale Definition)
– das heißt von Armutsgefährdung und finanzieller Deprivation (nationale Definition, mind. 2 von 7 Merk-
malen) betroffen. Manifeste Armut war im Jahr 2011 erstmals deutlich rückläufig. Ein Rückgang um 80.000
Personen verglichen mit dem Vorjahr bedeutet, dass die Quote manifester Armut wieder unter den Wert des
Jahres 2008 gefallen ist.
Trendwende bei verfestigter Deprivation im Jahr 2010
Laut EU-SILC 2011 waren 9,7% bzw. 781.000 der in Österreich lebenden Menschen von verfestigter Deprivation
(nationale Definition) betroffen. Der Kreis jener Personen, die seit mindestens zwei Jahren mit finanzieller
Deprivation konfrontiert sind, hat sich seit 2010 wieder verringert. Das Niveau der verfestigten Deprivation ist
aber nach wie vor über dem des Jahres 2008.
2
Langfristige Entwicklung seit 2004: Höhere Intensität von Armutslagen
Im Unterschied zu den seit dem Jahr 2008 beobachteten Entwicklungen hat sich seit dem Jahr 2004 weder die
Anzahl der Armutsgefährdeten noch der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen langfristig deutlich
verändert. Angestiegen ist hingegen die Intensität von Armutslagen. Verglichen mit 2004 ist bis zum Jahr 2011
die Gruppe jener Personen, die von mindestens zwei der drei Problembereiche – Armutsgefährdung,
erhebliche materielle Deprivation und Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität – betroffen
sind, um 106.000 auf 388.000 Personen gewachsen. Ihr Anteil unter den Ausgrenzungsgefährdeten stieg von
19% auf 28%.
Wichtige Indikatoren zu Armut und sozialer Eingliederung auf einen Blick
Die Tabelle zeigt Trends in EU-weit harmonisierten sowie nationalen Hauptindikatoren zu Armut seit 2008. Für
längerfristige Entwicklungen und einen ausführlicheren Indikatorenüberblick siehe:
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/index.html
2008 2009 2010 2011
in 1.000 in % in 1.000 in % in 1.000 in % in 1.000 in % Indexwert1)
Europa 2020 Indikatoren
Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 1.532 18,6 1.406 17,0 1.373 16,6 1.407 16,9 91
Bereiche der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung
Armutsgefährdung 1.018 12,4 993 12,0 1.004 12,1 1.051 12,6 102
Keine/sehr niedrige Erwerbsintensität 503 7,8 461 7,2 497 7,7 519 8,0 103
Erhebliche materielle Deprivation 524 6,4 395 4,8 356 4,3 325 3,9 61
Wichtige nationale Indikatoren
Manifeste Armut 495 6,0 488 5,9 511 6,2 431 5,2 87
Verfestigte Deprivation 713 9,0 957 11,9 855 10,6 781 9,7 108
Q: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC. - 1) Indexwert; fixiert auf das Jahr 2008 (2008 = 100%). Durch den Index wird die prozentuelle Veränderung des Anteils im
Vergleich zu 2008 ausgedrückt, so bedeutet 105 eine Steigerung um 5%.
3
DEFINITIONEN:
EUROPA 2020-Zielgruppe = Armutsgefährdung ODER Erwerbslosigkeit ODER Deprivation
Ein Europa 2020-Ziel ist, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU bis
zum Jahr 2020 um 20 Millionen zu senken (Ausgangswert 2008: rund 120 Millionen). Die Zielgruppe umfasst
Personen, auf die mindestens eines von drei Kriterien zutrifft: Armutsgefährdung oder keine/sehr niedrige
Erwerbsintensität im Haushalt oder erhebliche materielle Deprivation. Die Österreichische Bundesregierung
hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der rund 1,4 Millionen in diesem Sinne Armuts- und
Ausgrenzungsgefährdeten um mindestens 235.000 Personen bis zum Jahr 2020 zu verringern.
Armutsgefährdung = geringes Einkommen
Als armutsgefährdet gelten in der Europäischen Union jene Haushalte, deren (äquivalisierte)
Haushaltseinkommen unter dem Grenzwert von 60% des Medians aller Haushaltseinkommen des Landes
liegen. Schwellenwert für Armutsgefährdung war in Österreich in EU-SILC 2011 ein Betrag von 1.066 Euro pro
Monat für Alleinlebende, plus 320 Euro pro Monat für jedes Kind und 533 Euro pro Monat für jeden weiteren
Erwachsenen.
Geringe Erwerbsintensität = mangelnde Arbeitsmarkteinbindung der Haushaltsmitglieder
Ein Haushalt mit geringer Erwerbsintensität schöpft maximal 20% seines Erwerbspotenzials aus.
Deprivation = Einschränkungen bei Grundbedürfnissen
Um die Einschränkungen der Lebensführung (Deprivation) direkt berücksichtigen zu können, sind Kriterien für
Grundbedürfnisse festzulegen. In Österreich wurde im Jahr 2008 erstmals breiter Konsens über eine solche
Liste von 7 Merkmalen für den „absolut notwendigen Mindestlebensstandard in Österreich“ erzielt. Ein Jahr
später wurde auch von der EU ein Kriterienkatalog von 9 Merkmalen aufgestellt. Festzulegen ist auch, ab
welcher Zahl der Merkmale jemand als depriviert gilt. In Österreich wurde die Schwelle bei 2 oder mehr von
insgesamt 7 Merkmalen gezogen. Die heutige EU-Definition für „erhebliche materieller Deprivation“ (in
„Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung“ verwendet) geht hingegen von mindestens 4 von 9 Merkmalen aus.
Die Wahl der Kriterien und des Schwellenwertes bestimmt, wie viele Menschen als depriviert gezählt werden.
Diese Entscheidungen haben aber meist keinen Einfluss darauf, welche Bevölkerungsgruppen besonders
betroffen sind und ob die Zahl über die Zeit zu- oder abnimmt.
Manifeste Armut = Geringes Einkommen UND Deprivation
Geringes Einkommen bedeutet in reichen Gesellschaften nicht automatisch Armut, wenn z.B. die Versorgung
mit öffentlichen Dienstleistungen auch ohne Geld gewährleistet ist, oder Vermögen vorhanden ist.
Armutsgefährdung wird aber sichtbar, wenn es gleichzeitig zu Einschränkungen bei Grundbedürfnissen kommt.
Die nationale Plattform gegen Armut hat deshalb im Juni 2012 einen nationalen Indikator für manifeste Armut
angenommen. Dieser Indikator bezieht sich auf jene Personen, die gleichzeitig armutsgefährdet sind (60% vom
Median) und nach dem nationalen Kriterienkatalog bei mindestens 2 von 7 Merkmalen depriviert sind.
Verfestigte Deprivation = 2 Jahre oder länger depriviert
Im Laufe ihres Lebens sind viele Menschen irgendwann mit materiellen Einschränkungen konfrontiert.
Entscheidend ist, ob damit ein länger andauernder Prozess sozialer Ausgrenzung beginnt. Um solche
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, berechnet Statistik Austria die Zahl jener Menschen, die schon in zwei
aufeinanderfolgenden Jahren von finanzieller Deprivation (nach nationaler Definition) betroffen sind.
EU-Definition (4 von 9)
Erhebliche materielle Deprivation
Nationale Definition (2 von 7)
Finanzielle Deprivation
− Zahlungsrückstände (Miete, Betriebskosten, Kredit…),
− unerwartete Ausgaben nicht leistbar,
− Wohnung angemessen warm halten nicht leistbar,
− Regelm. Fleisch, Fisch bzw. vegetarisch essen nicht leistbar
− einmal im Jahr Urlaub nicht leistbar,
− PKW nicht leistbar,
− Waschmaschine nicht leistbar,
− Farbfernsehgerät nicht leistbar,
− weder Telefon noch Handy leistbar
− Arzt- / Zahnarztbesuche nicht leistbar;
− neue Kleidung kaufen nicht leistbar;
− Freunde 1x/ Monat einladen nicht leistbar
4
Hintergrund:
Armut und Ausgrenzung kann es auch in reichen Ländern geben
Armut ist ein erzwungener Mangel an Verwirklichungschancen in einer Gesellschaft.
1
Ausgrenzung entsteht,
wenn Einschränkungen beginnen sich von selbst verstärken, also zum Beispiel in bestimmten Wohngegenden
oder Bevölkerungsgruppen und auch zwischen den Generationen weitergegeben werden. In reichen
Gesellschaften ist geringes Einkommen nur eines von vielen Kriterien, an denen solche Armutslagen sichtbar
werden.
Die Definition von Armut als Spiegel der Gesellschaftsverfassung
Jede Definition von Armut hängt von gesellschaftlichen Grundwerten ab. Die Messung von Indikatoren für
Armut wird deshalb überhaupt nur in einem politischen Konsens möglich. Der EU-Indikator für
Armutsgefährdung wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsstaaten als Strukturindikator für die sogenannte
Lissabon Strategie beschlossen und im Jahr 2010 für die Europa 2020 Strategie modifiziert. In Österreich wird
traditionell die breite Einbindung in Arbeitsmarkt, Wohnen, Bildung und Gesundheit betont. Im Jahr 2008
wurden deshalb ergänzende nationale Kriterien für soziale Eingliederung entwickelt. Der Indikatorenkatalog
wurde durch ein Komitee aus Fachleuten und Sozialpartnerorganisationen ausgewählt und im Jahr 2012 durch
die nationale Plattform gegen Armut überarbeitet bzw. ergänzt.
Gesetzlicher Auftrag zur Erhebung von Lebensbedingungen und Indikatoren für Armut
In allen EU-Staaten sind die Nationalen Statistikinstitutionen durch eine gemeinsame Verordnung des
Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments verpflichtet, Statistiken zu Einkommen und
Lebensbedingungen (EU-SILC) zu erstellen.
2
Hauptzweck ist die jährliche Berechnung von Indikatoren zur
Armut. Statistik Austria muss strenge Qualitätsvorgaben erfüllen und internationale Definitionen
berücksichtigen. In Österreich werden seit 2004 in dieser Erhebung jährlich etwa 6.000 Haushalte befragt.
1
Diese Ansicht geht insbesondere auf den Ökonomienobelpreisträger Amartya Sen zurück.
2
VERORDNUNG(EG)1177/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS & RATES vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und
Lebensbedingungen (EU-SILC): „Damit sie ihren Aufgaben insbesondere im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon, Nizza, Stockholm
und Laeken im März bzw. Dezember 2000 und im März bzw. Dezember 2001 gerecht werden kann, sollte die Kommission über die Einkommensverteilung, den
Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Mitgliedstaaten auf dem Laufenden gehalten werden.“ Die Methode der
Datenerfassung ist durch 5 Durchführungsverordnungen der EU-Kommission genau geregelt: VO(EG) Nr. 1980/2003 (Definitionen), VO(EG) Nr. 1981/2003
(Feldarbeit), VO(EG) Nr. 1982/2003 (Stichprobe), VO(EG) Nr. 1983/2003 (Variablen), VO(EG) Nr. 28/2004 (Qualität). Auch national wurde die Durchführung der
Erhebung in einer Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz (ELStV 2010) geregelt.

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  • 1. FAKTEN ZUR ENTWICKLUNGVON HAUPTINDIKATOREN FÜR ARMUT IN ÖSTERREICH SEIT 2008 Die EU-Strategie „Europa 2020“ aus dem Jahr 2010 definiert Ziele zur Armutsbekämpfung. Um den Fortschritt dabei messen zu können, wird der europäisch verbindliche Indikator „Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung“ herangezogen. Er umfasst die drei Zielgruppen „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Deprivation“ und „Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbstätigkeit“. Nationale Indikatoren vertiefen und ergänzen die Analysen mit spezifischen Informationen zur Entwicklung der Lebenssituation in Österreich. Europa 2020-Zielgruppe 2011 kleiner als 2008 Im Jahr 2011 umfasst die Europa 2020-Sozialzielgruppe 1,4 Millionen Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdete in Österreich. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Jahr 2008 – dem Basisjahr der Europa 2020-Strategie – um 125.000 Personen verringert. 2011 waren 12,6% der Bevölkerung armutsgefährdet, 3,9% erheblich materiell depriviert und 8% (der Personen unter 60 Jahren) lebten in Haushalten mit keiner/sehr niedriger Erwerbsintensität. Da diese Merkmale in Kombination auftreten können, ist die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten geringer als die Summe der drei Einzelindikatoren. 28% der Ausgrenzungsgefährdeten mehrfach benachteiligt davon: ausschließlich 2 Merkmale gleichzeitig 3 Merkmale gleichzeitig Armuts-oderAusgrenzungsgefährdete (1.407.000) Armutsgefährdung (1.051.000) Armutsgefährdung (690.000) Armutsgefährdung und keine/sehr geringe Erwerbsintensität (181.000) und/oder keine/sehr geringe Erwerbsintensität (519.000) keine/sehr geringe Erwerbs- intensität (211.000) Armutsgefährdung und Armutsgefährdung und erhebliche materielle Deprivation (80.000) keine/sehr geringe Erwerbsintensität und und/oder erhebliche materielle Deprivation (100.000) erhebliche materielle Deprivation (325.000) erhebliche materielle Deprivation (118.000) keine/sehr geringe Erwerbsintensität und erhebliche materielle Deprivation (26.000) in allen 3 Merkmalen Benachteiligte 3 Merkmale der Armuts- od. Ausgrenzungsgefährdung (inkl. Überschneidungen) ausschließlich in EINEM Merkmal benachteiligt Mehrfachbenachteiligte (mind. 2 von 3 Merkmale) (388.000) Ein gleichzeitiges Vorliegen mehrerer Indikatoren ist als höhere Intensität der Betroffenheit zu werten. 388.000 Personen sind in mindestens zwei der drei Bereiche benachteiligt – das entspricht rund 5% der österreichischen Gesamtbevölkerung oder 28% der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten. Davon sind 100.000 Personen (1% insgesamt bzw. 7% der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdete) in allen drei Bereichen benachteiligt. Rückgang von manifester Armut im Jahr 2011 Im Jahr 2011 waren 5,2% der Bevölkerung bzw. 431.000 Personen von manifester Armut (nationale Definition) – das heißt von Armutsgefährdung und finanzieller Deprivation (nationale Definition, mind. 2 von 7 Merk- malen) betroffen. Manifeste Armut war im Jahr 2011 erstmals deutlich rückläufig. Ein Rückgang um 80.000 Personen verglichen mit dem Vorjahr bedeutet, dass die Quote manifester Armut wieder unter den Wert des Jahres 2008 gefallen ist. Trendwende bei verfestigter Deprivation im Jahr 2010 Laut EU-SILC 2011 waren 9,7% bzw. 781.000 der in Österreich lebenden Menschen von verfestigter Deprivation (nationale Definition) betroffen. Der Kreis jener Personen, die seit mindestens zwei Jahren mit finanzieller Deprivation konfrontiert sind, hat sich seit 2010 wieder verringert. Das Niveau der verfestigten Deprivation ist aber nach wie vor über dem des Jahres 2008.
  • 2. 2 Langfristige Entwicklung seit 2004: Höhere Intensität von Armutslagen Im Unterschied zu den seit dem Jahr 2008 beobachteten Entwicklungen hat sich seit dem Jahr 2004 weder die Anzahl der Armutsgefährdeten noch der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen langfristig deutlich verändert. Angestiegen ist hingegen die Intensität von Armutslagen. Verglichen mit 2004 ist bis zum Jahr 2011 die Gruppe jener Personen, die von mindestens zwei der drei Problembereiche – Armutsgefährdung, erhebliche materielle Deprivation und Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität – betroffen sind, um 106.000 auf 388.000 Personen gewachsen. Ihr Anteil unter den Ausgrenzungsgefährdeten stieg von 19% auf 28%. Wichtige Indikatoren zu Armut und sozialer Eingliederung auf einen Blick Die Tabelle zeigt Trends in EU-weit harmonisierten sowie nationalen Hauptindikatoren zu Armut seit 2008. Für längerfristige Entwicklungen und einen ausführlicheren Indikatorenüberblick siehe: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/index.html 2008 2009 2010 2011 in 1.000 in % in 1.000 in % in 1.000 in % in 1.000 in % Indexwert1) Europa 2020 Indikatoren Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 1.532 18,6 1.406 17,0 1.373 16,6 1.407 16,9 91 Bereiche der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung Armutsgefährdung 1.018 12,4 993 12,0 1.004 12,1 1.051 12,6 102 Keine/sehr niedrige Erwerbsintensität 503 7,8 461 7,2 497 7,7 519 8,0 103 Erhebliche materielle Deprivation 524 6,4 395 4,8 356 4,3 325 3,9 61 Wichtige nationale Indikatoren Manifeste Armut 495 6,0 488 5,9 511 6,2 431 5,2 87 Verfestigte Deprivation 713 9,0 957 11,9 855 10,6 781 9,7 108 Q: STATISTIK AUSTRIA, EU-SILC. - 1) Indexwert; fixiert auf das Jahr 2008 (2008 = 100%). Durch den Index wird die prozentuelle Veränderung des Anteils im Vergleich zu 2008 ausgedrückt, so bedeutet 105 eine Steigerung um 5%.
  • 3. 3 DEFINITIONEN: EUROPA 2020-Zielgruppe = Armutsgefährdung ODER Erwerbslosigkeit ODER Deprivation Ein Europa 2020-Ziel ist, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Millionen zu senken (Ausgangswert 2008: rund 120 Millionen). Die Zielgruppe umfasst Personen, auf die mindestens eines von drei Kriterien zutrifft: Armutsgefährdung oder keine/sehr niedrige Erwerbsintensität im Haushalt oder erhebliche materielle Deprivation. Die Österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der rund 1,4 Millionen in diesem Sinne Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten um mindestens 235.000 Personen bis zum Jahr 2020 zu verringern. Armutsgefährdung = geringes Einkommen Als armutsgefährdet gelten in der Europäischen Union jene Haushalte, deren (äquivalisierte) Haushaltseinkommen unter dem Grenzwert von 60% des Medians aller Haushaltseinkommen des Landes liegen. Schwellenwert für Armutsgefährdung war in Österreich in EU-SILC 2011 ein Betrag von 1.066 Euro pro Monat für Alleinlebende, plus 320 Euro pro Monat für jedes Kind und 533 Euro pro Monat für jeden weiteren Erwachsenen. Geringe Erwerbsintensität = mangelnde Arbeitsmarkteinbindung der Haushaltsmitglieder Ein Haushalt mit geringer Erwerbsintensität schöpft maximal 20% seines Erwerbspotenzials aus. Deprivation = Einschränkungen bei Grundbedürfnissen Um die Einschränkungen der Lebensführung (Deprivation) direkt berücksichtigen zu können, sind Kriterien für Grundbedürfnisse festzulegen. In Österreich wurde im Jahr 2008 erstmals breiter Konsens über eine solche Liste von 7 Merkmalen für den „absolut notwendigen Mindestlebensstandard in Österreich“ erzielt. Ein Jahr später wurde auch von der EU ein Kriterienkatalog von 9 Merkmalen aufgestellt. Festzulegen ist auch, ab welcher Zahl der Merkmale jemand als depriviert gilt. In Österreich wurde die Schwelle bei 2 oder mehr von insgesamt 7 Merkmalen gezogen. Die heutige EU-Definition für „erhebliche materieller Deprivation“ (in „Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung“ verwendet) geht hingegen von mindestens 4 von 9 Merkmalen aus. Die Wahl der Kriterien und des Schwellenwertes bestimmt, wie viele Menschen als depriviert gezählt werden. Diese Entscheidungen haben aber meist keinen Einfluss darauf, welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind und ob die Zahl über die Zeit zu- oder abnimmt. Manifeste Armut = Geringes Einkommen UND Deprivation Geringes Einkommen bedeutet in reichen Gesellschaften nicht automatisch Armut, wenn z.B. die Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen auch ohne Geld gewährleistet ist, oder Vermögen vorhanden ist. Armutsgefährdung wird aber sichtbar, wenn es gleichzeitig zu Einschränkungen bei Grundbedürfnissen kommt. Die nationale Plattform gegen Armut hat deshalb im Juni 2012 einen nationalen Indikator für manifeste Armut angenommen. Dieser Indikator bezieht sich auf jene Personen, die gleichzeitig armutsgefährdet sind (60% vom Median) und nach dem nationalen Kriterienkatalog bei mindestens 2 von 7 Merkmalen depriviert sind. Verfestigte Deprivation = 2 Jahre oder länger depriviert Im Laufe ihres Lebens sind viele Menschen irgendwann mit materiellen Einschränkungen konfrontiert. Entscheidend ist, ob damit ein länger andauernder Prozess sozialer Ausgrenzung beginnt. Um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, berechnet Statistik Austria die Zahl jener Menschen, die schon in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von finanzieller Deprivation (nach nationaler Definition) betroffen sind. EU-Definition (4 von 9) Erhebliche materielle Deprivation Nationale Definition (2 von 7) Finanzielle Deprivation − Zahlungsrückstände (Miete, Betriebskosten, Kredit…), − unerwartete Ausgaben nicht leistbar, − Wohnung angemessen warm halten nicht leistbar, − Regelm. Fleisch, Fisch bzw. vegetarisch essen nicht leistbar − einmal im Jahr Urlaub nicht leistbar, − PKW nicht leistbar, − Waschmaschine nicht leistbar, − Farbfernsehgerät nicht leistbar, − weder Telefon noch Handy leistbar − Arzt- / Zahnarztbesuche nicht leistbar; − neue Kleidung kaufen nicht leistbar; − Freunde 1x/ Monat einladen nicht leistbar
  • 4. 4 Hintergrund: Armut und Ausgrenzung kann es auch in reichen Ländern geben Armut ist ein erzwungener Mangel an Verwirklichungschancen in einer Gesellschaft. 1 Ausgrenzung entsteht, wenn Einschränkungen beginnen sich von selbst verstärken, also zum Beispiel in bestimmten Wohngegenden oder Bevölkerungsgruppen und auch zwischen den Generationen weitergegeben werden. In reichen Gesellschaften ist geringes Einkommen nur eines von vielen Kriterien, an denen solche Armutslagen sichtbar werden. Die Definition von Armut als Spiegel der Gesellschaftsverfassung Jede Definition von Armut hängt von gesellschaftlichen Grundwerten ab. Die Messung von Indikatoren für Armut wird deshalb überhaupt nur in einem politischen Konsens möglich. Der EU-Indikator für Armutsgefährdung wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsstaaten als Strukturindikator für die sogenannte Lissabon Strategie beschlossen und im Jahr 2010 für die Europa 2020 Strategie modifiziert. In Österreich wird traditionell die breite Einbindung in Arbeitsmarkt, Wohnen, Bildung und Gesundheit betont. Im Jahr 2008 wurden deshalb ergänzende nationale Kriterien für soziale Eingliederung entwickelt. Der Indikatorenkatalog wurde durch ein Komitee aus Fachleuten und Sozialpartnerorganisationen ausgewählt und im Jahr 2012 durch die nationale Plattform gegen Armut überarbeitet bzw. ergänzt. Gesetzlicher Auftrag zur Erhebung von Lebensbedingungen und Indikatoren für Armut In allen EU-Staaten sind die Nationalen Statistikinstitutionen durch eine gemeinsame Verordnung des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments verpflichtet, Statistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zu erstellen. 2 Hauptzweck ist die jährliche Berechnung von Indikatoren zur Armut. Statistik Austria muss strenge Qualitätsvorgaben erfüllen und internationale Definitionen berücksichtigen. In Österreich werden seit 2004 in dieser Erhebung jährlich etwa 6.000 Haushalte befragt. 1 Diese Ansicht geht insbesondere auf den Ökonomienobelpreisträger Amartya Sen zurück. 2 VERORDNUNG(EG)1177/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS & RATES vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC): „Damit sie ihren Aufgaben insbesondere im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon, Nizza, Stockholm und Laeken im März bzw. Dezember 2000 und im März bzw. Dezember 2001 gerecht werden kann, sollte die Kommission über die Einkommensverteilung, den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den Mitgliedstaaten auf dem Laufenden gehalten werden.“ Die Methode der Datenerfassung ist durch 5 Durchführungsverordnungen der EU-Kommission genau geregelt: VO(EG) Nr. 1980/2003 (Definitionen), VO(EG) Nr. 1981/2003 (Feldarbeit), VO(EG) Nr. 1982/2003 (Stichprobe), VO(EG) Nr. 1983/2003 (Variablen), VO(EG) Nr. 28/2004 (Qualität). Auch national wurde die Durchführung der Erhebung in einer Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz (ELStV 2010) geregelt.