Die Definition von Qualifizierung hat sich in europäischer Diskussion weiterentwickelt.
Einigungsprozesse gibt es für den Gedanken des Lebenslangen Lernens
Für die Beratungsausbildung benötigte Kompetenzbündel werden diskutiert:
• Personenkompetenz (Personale Offenheit – Reflektiertes Engagement der Arbeit und sich selbst gegenüber
– Ethische Aspekte
– Beziehungen zu erhalten ohne zu ermüden)
• Fachkompetenz (Reflektiertes Wissen
– Methodenerfahrung
– Berücksichtigung der Rahmenbedingungen – Prävention)
• Kooperationskompetenz (u.a. Effektivität – Multiprofessionelle Zusammenarbeit
– Formale Aspekte der Beratung
– Niederschwelliger Zugang zur Beratung
– Kooperation der Anbieter in der psychosozialen
Fach- und Handlungskompetenz
1. Wissenskompetenz
2. Kompetenzen für Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung
3. Mediale Kompetenzen
4. Ethische Kompetenzen
5. System- und Rechtskompetenz
6. Sozial-und Kommunikationskompetenz
7. Personale Kompetenzen
39. breites
Kompetenzen zu
Methodeninventar
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
40. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
41. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
fachlich
dokumentieren
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
42. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
fachlich Qualität managen und
dokumentieren sichern (Evaluation)
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
43. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
fachlich Qualität managen und
dokumentieren sichern (Evaluation)
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
verwenden
Praxisreflexion
44. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
fachlich Qualität managen und
dokumentieren sichern (Evaluation)
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
verwenden beherrschen
Praxisreflexion Wissensmanagement
45. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
fachlich Qualität managen und
dokumentieren sichern (Evaluation)
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
verwenden beherrschen
Praxisreflexion Wissensmanagement
beherrschen
Zeitmanagement
46. breites Beratungsstrategien
Kompetenzen zu
Methodeninventar zur Problemlösefähigkeit
fachlich Qualität managen und
dokumentieren sichern (Evaluation)
Methodik, Evaluation und
Qualitätssicherung
verwenden beherrschen
Praxisreflexion Wissensmanagement
beherrschen beherrschen Medien- PC-
Zeitmanagement Anwenderkompetenz
50. Kompetenzen zu
beherrschen können körperorientierte
Kunstgattungen Verfahren nutzen
verfügen über
Medien- und PC-
Medialem Können
Anwenderkompetenz
51. Kompetenzen zu
beherrschen können körperorientierte
Kunstgattungen Verfahren nutzen
verfügen über für die Praxis wichtige
Medien- und PC- Programme (kreativ)
Medialem Können
Anwenderkompetenz beherrschen
52. Kompetenzen zu
beherrschen können körperorientierte
Kunstgattungen Verfahren nutzen
verfügen über für die Praxis wichtige
Medien- und PC- Programme (kreativ)
Medialem Können
Anwenderkompetenz beherrschen
können Einsatz von E-
Learning, DVD,Video
nutzen
53. Kompetenzen zu
beherrschen können körperorientierte
Kunstgattungen Verfahren nutzen
verfügen über für die Praxis wichtige
Medien- und PC- Programme (kreativ)
Medialem Können
Anwenderkompetenz beherrschen
können Einsatz von E- zu beratungsförderliche
Learning, DVD,Video Information, Wissen,
nutzen Aufklärung
57. nach geltenden
fähig, persönliche
Kompetenzen zu
Verantwortung
berufsethischen
Grundsätzen
Kennen ihre Pflichten,
persönliche
Ethik und Verhalten
58. nach geltenden
fähig, persönliche
Kompetenzen zu
Verantwortung
berufsethischen
Grundsätzen
Kennen ihre Pflichten, Integrität, Grenzen, Werte,
persönliche Lebensstile
Ethik und Verhalten
59. nach geltenden
fähig, persönliche
Kompetenzen zu
Verantwortung
berufsethischen
Grundsätzen
Kennen ihre Pflichten, Integrität, Grenzen, Werte,
persönliche Lebensstile
Ethik und Verhalten
der eigenen und von
Klienten
60. nach geltenden
fähig, persönliche
Kompetenzen zu
Verantwortung
berufsethischen
Grundsätzen
Kennen ihre Pflichten, Integrität, Grenzen, Werte,
persönliche Lebensstile
Ethik und Verhalten
der eigenen und von vorurteilsfrei zu begegnen
Klienten und zu hinterfragen
61. nach geltenden
fähig, persönliche
Kompetenzen zu
Verantwortung
berufsethischen
Grundsätzen
Kennen ihre Pflichten, Integrität, Grenzen, Werte,
persönliche Lebensstile
Ethik und Verhalten
der eigenen und von vorurteilsfrei zu begegnen
Klienten und zu hinterfragen
geklärtes Menschbild
62. nach geltenden
fähig, persönliche
Kompetenzen zu
Verantwortung
berufsethischen
Grundsätzen
Kennen ihre Pflichten, Integrität, Grenzen, Werte,
persönliche Lebensstile
Ethik und Verhalten
der eigenen und von vorurteilsfrei zu begegnen
Klienten und zu hinterfragen
Bewusstsein für ethische
geklärtes Menschbild
Dilemmata
67. kontextuelle Einflüsse Organisation, Institution,
Kompetenzen zu?
einordnen können Kulturen
systemisch, komplexe
können vernetzt
Wechselbeziehungen
denken,
berücksichtigen
Systemen und Recht
68. kontextuelle Einflüsse Organisation, Institution,
Kompetenzen zu?
einordnen können Kulturen
systemisch, komplexe
können vernetzt
Wechselbeziehungen
denken,
berücksichtigen
Systemen und Recht
die Einbindungen ihrer
Klienten in Systeme
verstehen
69. kontextuelle Einflüsse Organisation, Institution,
Kompetenzen zu?
einordnen können Kulturen
systemisch, komplexe
können vernetzt
Wechselbeziehungen
denken,
berücksichtigen
Systemen und Recht
die Einbindungen ihrer
darin vorhandene
Klienten in Systeme
Ressourcen nutzen
verstehen
70. kontextuelle Einflüsse Organisation, Institution,
Kompetenzen zu?
einordnen können Kulturen
systemisch, komplexe
können vernetzt
Wechselbeziehungen
denken,
berücksichtigen
Systemen und Recht
die Einbindungen ihrer
darin vorhandene
Klienten in Systeme
Ressourcen nutzen
verstehen
erfassen komplexe
Auftragssituationen
71. kontextuelle Einflüsse Organisation, Institution,
Kompetenzen zu?
einordnen können Kulturen
systemisch, komplexe
können vernetzt
Wechselbeziehungen
denken,
berücksichtigen
Systemen und Recht
die Einbindungen ihrer
darin vorhandene
Klienten in Systeme
Ressourcen nutzen
verstehen
managen organisatorisch-
erfassen komplexe
administrative
Auftragssituationen
Herausforderungen
73. bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Sozialen Leben
und Kommunikation
74. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
Sozialen Leben
und Kommunikation
75. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
aufmerksam und
innerlich mitvollziehen
Sozialen Leben
und Kommunikation
76. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
aufmerksam und in geeigneter Weise
innerlich mitvollziehen zurückmelden
Sozialen Leben
und Kommunikation
77. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
aufmerksam und in geeigneter Weise
innerlich mitvollziehen zurückmelden
Sozialen Leben
Beraterpersönlichkeit
und Kommunikation
passend zur Entfaltung
bringen
78. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
aufmerksam und in geeigneter Weise
innerlich mitvollziehen zurückmelden
Sozialen Leben
Beraterpersönlichkeit
und Kommunikationsoziale Prozesse
nehmen
passend zur Entfaltung
und Interaktionen wahr
bringen
79. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
aufmerksam und in geeigneter Weise
innerlich mitvollziehen zurückmelden
Sozialen Leben
Beraterpersönlichkeit
und Kommunikationsoziale Prozesse
nehmen
passend zur Entfaltung
und Interaktionen wahr
bringen
behalten Ruhe und
Überblick
80. aufgeschlossen gg.
bauen tragende
Kompetenzen zu
Beziehungen auf
Denken, Fühlen, Erleben,
Handeln der Klienten
aufmerksam und in geeigneter Weise
innerlich mitvollziehen zurückmelden
Sozialen Leben
Beraterpersönlichkeit
und Kommunikationsoziale Prozesse
nehmen
passend zur Entfaltung
und Interaktionen wahr
bringen
behalten Ruhe und Konflikt- und Kompromiss-
Überblick Fähigkeit
83. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
personale Kompetenzen
84. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
minimieren ihre
Wahrnehmungs-
Verzerrungen
personale Kompetenzen
85. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
minimieren ihre können ihr Erleben und
Wahrnehmungs- Verhalten entsprechend
Verzerrungen steuern
personale Kompetenzen
86. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
minimieren ihre können ihr Erleben und
Wahrnehmungs- Verhalten entsprechend
Verzerrungen steuern
personale Kompetenzen
lernbereit, offen für
neue Erfahrungen
87. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
minimieren ihre können ihr Erleben und
Wahrnehmungs- Verhalten entsprechend
Verzerrungen steuern
personale Kompetenzen
lernbereit, offen für zeigen Kreativität und
neue Erfahrungen Einfallsreichtum
88. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
minimieren ihre können ihr Erleben und
Wahrnehmungs- Verhalten entsprechend
Verzerrungen steuern
personale Kompetenzen
lernbereit, offen für zeigen Kreativität und
neue Erfahrungen Einfallsreichtum
selbstorganisiert
lernfähig
89. erweitern durch
kennen ihre Stärken
Kompentenzen?
und Schwächen
Selbsterfahrung ihre
Kompetenzen
minimieren ihre können ihr Erleben und
Wahrnehmungs- Verhalten entsprechend
Verzerrungen steuern
personale Kompetenzen
lernbereit, offen für zeigen Kreativität und
neue Erfahrungen Einfallsreichtum
selbstorganisiert sorgfältig, gewissenhaft und
lernfähig umsichtig-flexibel
123. Niveauindikator (8 Ebenen)
Anforderungsstruktur
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbständigkeit
Methodenkompetenz
Tiefe Instrumentale Team-/
Wichtig ist, was jemand Eigenständigkeit
und und Führungs- Verantwortung,
kann, und nicht, wo es Reflexivität
systemische fähigkeit,
Breite
gelernt Mitgestaltung Lernkompetenz
Fertigkeiten, wurde
Beurteilungs- und Kommuni-
fähigkeit kation
• Standarddefinition von ACC in Anlehnung an DGfB\n• Qualitätsfragen problematisieren (siehe DGfB-Papier des Ausschusses)\n• Gesellschaftlicher Horizont für Qualitätsdiskussion wahrnehmen\n
ACC-Deutschland erhielt seinen Namen von der britischen Mutterorganisation Association of Christian Counsellors. \nACC–Deutschland setzt Standards, damit Seelsorge und Beratung vergleichbar werden – trotz unterschiedlicher Ausbildungsorganisationen und Kurssystemen. So kann Qualität definiert und gesichert werden. \nACC ist konfessionell nicht gebunden. Mitglieder von ACC oder Ausbildungsinstitutionen gehören zum Arbeitskreis christlicher Kirchen (ACK). ACC arbeitet für ein zeitgemäßes und hilfreiches Angebot in Glaubens- und Lebensfragen in den christlichen Gemeinden.\n\nVisionstatement: “ die Ortsgemeinden benötigen ein geschärftes Verständnis von der Dringlichkeit der Seelsorge. Seelsorgerliche Menschen wiederum brauchen Maßstäbe für Qualität von Beratung und Seelsorge. Christliche Seelsorge umfasst ein weites Feld von hilfreichen Begegnungen, zu denen grundsätzlich jeder Christ befähigt und beauftragt ist: Das Spektrum reicht von der alltäglichen Begegnung zwischen Freunden über ehrenamtlich berufene SeelsorgerInnen bis hin zu professionellen christlichen BeraterInnnen.”\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Wir haben eine breite personale Basis zu schaffen durch Berufungen \nKommissionen neu besetzen.\n- Personen besetzen (Nicola Beerstecher Kooptiert)\n- Strukturen anpassen (KLÄRUNGEN = Geschäftsordnung)\n- Werke sollten ein Interesse haben, den Vorstand mitzubesetzen\n\nINTERN bis zur nächsten Sitzung\nArbeitsgruppen gründen:\n- Christiane Mack (Christiane Mack) 2. Vorsitzende ab „sofort“ (EUROPA)\n- VEESER?\n- Dr. Thomas Dienlin\n- Daniel Hess (IGNIS)?\n- Nicola Beerstecher (BI-ACC-Beauftragte) ab sofort VORSTAND\n\n\n
Qualifikationen verschiedener Träger können mittels vergleichbarer Gestaltung in einem einzigen QR (Qualifikations-Rahmen) in Beziehung miteinander gesetzt werden, was vorerst jedoch die Definition von „Schwierigkeitsniveaus“ (Levelbeschreibungen) benötigt,\n\n•Qualifikationen werden als präzise spezifizierte Lernergebnisse bzw. Kompetenzstandards beschrieben, unabhängig wo und wann auf welche Weise sie erworben wurden,\n•Qualifikationen können mittels formaler/ nichtformaler Programme oder informell im Arbeitsleben, sowie außerhalb davon erworben werden (outcome- based approach) und\n•Ziel: Die Steigerung der Transparenz von Qualifizierungs- und Prüfungsprozessen = was individuelle Lernwege erleichtert.\n\n• Klärung der Frage nach der Messbarkeit von Kompetenzen (meiner Meinung nach nur Kompetenzbündel)(vgl. Derow) vermittelt werden.\n\n
1.1 Zulassungsbedingungen\n\nEs wird ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) vorausgesetzt.\nBei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und –befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen / Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen / Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger mit besonderen Aufgaben) ist eine „Begabtensonderprüfungen“ möglich. \n(Näheres dazu regeln die einzelnen Verbände.) Die Anbieter von Weiterbildungen sind gehalten, das Rationale und das Procedere ihrer Auswahl- prozesse für Sonderzulassungen transparent machen.\n\nDie Fragen von Zulassungsvoraussetzungen („Begabtensonderprüfung“) sind nicht mit Fragen bezüglich Quereinstiegen und Äquivalenzprüfungen von Kandidaten zu verwechseln, die schon anderweitig inhaltliche Vorleistungen erbracht haben.\n\nDie Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungsteilnehmerinnen sollen bis zum Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Eine die Weiterbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.\n----------------------------------------\n
1.1 Zulassungsbedingungen\n\nEs wird ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) vorausgesetzt.\nBei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und –befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen / Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen / Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger mit besonderen Aufgaben) ist eine „Begabtensonderprüfungen“ möglich. \n(Näheres dazu regeln die einzelnen Verbände.) Die Anbieter von Weiterbildungen sind gehalten, das Rationale und das Procedere ihrer Auswahl- prozesse für Sonderzulassungen transparent machen.\n\nDie Fragen von Zulassungsvoraussetzungen („Begabtensonderprüfung“) sind nicht mit Fragen bezüglich Quereinstiegen und Äquivalenzprüfungen von Kandidaten zu verwechseln, die schon anderweitig inhaltliche Vorleistungen erbracht haben.\n\nDie Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungsteilnehmerinnen sollen bis zum Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Eine die Weiterbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.\n----------------------------------------\n
1.1 Zulassungsbedingungen\n\nEs wird ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) vorausgesetzt.\nBei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und –befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen / Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen / Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger mit besonderen Aufgaben) ist eine „Begabtensonderprüfungen“ möglich. \n(Näheres dazu regeln die einzelnen Verbände.) Die Anbieter von Weiterbildungen sind gehalten, das Rationale und das Procedere ihrer Auswahl- prozesse für Sonderzulassungen transparent machen.\n\nDie Fragen von Zulassungsvoraussetzungen („Begabtensonderprüfung“) sind nicht mit Fragen bezüglich Quereinstiegen und Äquivalenzprüfungen von Kandidaten zu verwechseln, die schon anderweitig inhaltliche Vorleistungen erbracht haben.\n\nDie Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungsteilnehmerinnen sollen bis zum Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Eine die Weiterbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.\n----------------------------------------\n
1.1 Zulassungsbedingungen\n\nEs wird ein (Fach-)Hochschul-Abschluss in einem einschlägigen Studiengang (z. B. Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft) vorausgesetzt.\nBei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Feld, in dem Beratungswissen und –befähigung benötigt werden (z.B. Erzieherinnen / Erzieher, Ausbildungsmeister / Ausbildungsmeisterinnen, Personal-Managerinnen / Personal-Manager, Personalentwicklerinnen / Personalentwickler, Krankenschwester / Krankenpfleger mit besonderen Aufgaben) ist eine „Begabtensonderprüfungen“ möglich. \n(Näheres dazu regeln die einzelnen Verbände.) Die Anbieter von Weiterbildungen sind gehalten, das Rationale und das Procedere ihrer Auswahl- prozesse für Sonderzulassungen transparent machen.\n\nDie Fragen von Zulassungsvoraussetzungen („Begabtensonderprüfung“) sind nicht mit Fragen bezüglich Quereinstiegen und Äquivalenzprüfungen von Kandidaten zu verwechseln, die schon anderweitig inhaltliche Vorleistungen erbracht haben.\n\nDie Weiterbildungsteilnehmer und Weiterbildungsteilnehmerinnen sollen bis zum Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Jahre in ihrem Grundberuf tätig gewesen sein. Eine die Weiterbildung begleitende Praxis muss gewährleistet sein.\n----------------------------------------\n
Dringend stünde nun die vertikale Differenzierung an (klare Unterscheidung zwischen nicht-akademischen Berufsabschlüssen und z. B. Bachelor als Zulassungskriterium). Mit dieser vertikalen Differenzierung kämen wir dem bildungspolitischen Trend entgegen, der die Durchgängigkeit / bzw. Durchlässigkeit berufsqualifizierender Abschlüsse zunehmend unter Einschluß des Weiterbildungsbereichs anstrebt. \nDie Durchgängigkeit von unten her soll helfen, berufliche Sackgassen zu verhindern und zu den anerkannten nächsthöheren Berufsabschlüssen aufschließen zu können. \nUmgekehrt suchen die Hochschulen mit der gegenwärtigen Strukturreform – Modularisierung, Kreditpunkte, Outcome – ebenfalls die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssäulen zu verbessern, horizontale Differenzierung\n
1.1 Kompetenzenfragen und Taxonomien (Ordnungsprinzipien)\n\nPersonenkompetenz (Personale Offenheit – Reflektiertes Engagement der Arbeit und sich selbst gegenüber – Ethische Aspekte – Beziehungen zu erhalten ohne zu ermüden)\n•Fachkompetenz (Reflektiertes Wissen – Methodenerfahrung – Berücksichtigung der Rahmenbedingungen – Prävention)\n•Kooperationskompetenz (u.a. Effektivität – Multiprofessionelle Zusammenarbeit – Formale Aspekte der Beratung – Niederschwelliger Zugang zur Beratung – Kooperation der Anbieter in der psychosozialen\n\nFach- und Handlungskompetenz\n1. Wissenskompetenz 2. Kompetenzen für Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung 3. Mediale Kompetenzen 4. Ethische Kompetenzen 5. System- und Rechtskompetenz 6. Sozial-und Kommunikationskompetenz 7. Personale Kompetenzen\n\n\n
1.1 Kompetenzenfragen und Taxonomien (Ordnungsprinzipien)\n\nPersonenkompetenz (Personale Offenheit – Reflektiertes Engagement der Arbeit und sich selbst gegenüber – Ethische Aspekte – Beziehungen zu erhalten ohne zu ermüden)\n•Fachkompetenz (Reflektiertes Wissen – Methodenerfahrung – Berücksichtigung der Rahmenbedingungen – Prävention)\n•Kooperationskompetenz (u.a. Effektivität – Multiprofessionelle Zusammenarbeit – Formale Aspekte der Beratung – Niederschwelliger Zugang zur Beratung – Kooperation der Anbieter in der psychosozialen\n\nFach- und Handlungskompetenz\n1. Wissenskompetenz 2. Kompetenzen für Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung 3. Mediale Kompetenzen 4. Ethische Kompetenzen 5. System- und Rechtskompetenz 6. Sozial-und Kommunikationskompetenz 7. Personale Kompetenzen\n\n\n
1.1 Kompetenzenfragen und Taxonomien (Ordnungsprinzipien)\n\nPersonenkompetenz (Personale Offenheit – Reflektiertes Engagement der Arbeit und sich selbst gegenüber – Ethische Aspekte – Beziehungen zu erhalten ohne zu ermüden)\n•Fachkompetenz (Reflektiertes Wissen – Methodenerfahrung – Berücksichtigung der Rahmenbedingungen – Prävention)\n•Kooperationskompetenz (u.a. Effektivität – Multiprofessionelle Zusammenarbeit – Formale Aspekte der Beratung – Niederschwelliger Zugang zur Beratung – Kooperation der Anbieter in der psychosozialen\n\nFach- und Handlungskompetenz\n1. Wissenskompetenz 2. Kompetenzen für Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung 3. Mediale Kompetenzen 4. Ethische Kompetenzen 5. System- und Rechtskompetenz 6. Sozial-und Kommunikationskompetenz 7. Personale Kompetenzen\n\n\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Wissenskompetenzen\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Kompetenzen zu Methodik, Evaluation und Qualitätssicherung\n
Mediale Kompetenzen\n
Mediale Kompetenzen\n
Mediale Kompetenzen\n
Mediale Kompetenzen\n
Mediale Kompetenzen\n
Mediale Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
Ethische Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
System und Rechts-Kompetenzen\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Sozial - und Kommunikationskompetenz\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Personale Kompetenzen\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Die Messbarkeit und die Bewertung der Wirkung dieser Kompetenzbündel stehen im direkten Zusammenhang mit der handelnden Umsetzung der Fachkräfte in der konkreten Praxis, die immanenter Bestandteil der Ausbildungen ist. D.h., dass die Messbarkeit von Kompetenzen möglich ist, wenn sie in einem differenziellen Vorgehen sich auf situativ festgelegte Bedingungen, einen bestimmten (diagnostizierten) Kontext und einen konkreten Fall beziehen. Die konzeptgebundene Dokumentation, Evaluation und Reflexion der durchgeführten Beratungen kann – entsprechend unserer langjährigen Erfahrungen - in den Ausbildungssupervisionen und Ausbildungscoachings eine gute Grundlage für die Überprüfung von Kompetenzen bieten.\nIn den Verlaufsprotokollen der Beratungen wird die (Über)-prüfung der Kompetenzen auch verbunden mit Wirkungsanalysen, die\n•zum einen auf die im Beratungskonzept definierten Ziele mit den darin umschriebenen (fachlich definierten) Kompetenzbündel der Beraterin und des Beraters und\n•zum anderen auf die vom Auftraggeber und den beratenen Personen formulierten Wünsche, Bedürfnisse und Ziele in einem definierten Kontext\nbezogen sind.\nDies Vorgehen verlangt jedoch ein fachlich begründetes Beratungskonzept, Verfahren der Diagnostik, Fallverstehen, Verfahren der konzeptgebundenen Dokumentation, Evaluation und (selbst-) Reflexion der Beratungspraxis, Wirkungsanalysen, die mit der Hilfe dialogischer Verfahren mit den Auftraggebern und Beratenen durchgeführt werden, Feedbackverfahren und Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen vonseiten der Klientel bzw. Auftraggeber, Wirksamkeitsprüfungen, die auch ökonomische, sozialpolitische und u.a. kulturelle Sichtweisen berücksichtigen und konzeptgebundene (kollegiale) Fallsupervisionen.S.12\n
Information für Ratsuchende (Fokus Verbraucher)\nLeiter: Winfried Jancovius\nAuftrag: Es soll eine Orientierungshilfe für Ratsuchende erarbeitet werden. Thema ist:\n„Woran erkenne ich einen geeigneten Berater“ (nicht: „Wie finde ich einen\ngeeigneten Berater“). Dabei sollen unter dem Gesichtspunkt des\nVerbraucherschutzes Anforderungen an Berater und Klientenrechte\nthematisiert werden. Auch die Berufsausübungsaufsicht soll behandelt\nwerden.\nZeitplan: 4 Sitzungen bis Sommer 2009\nErgebnisse sollen dem Vorstand 3 Monate vor der MV 2009 vorliegen.\nQualitätsmanagement (Fokus Berater)\nLeiter: Robert Bolz\nAuftrag: Eruierung, ob es ein Qualitätsmanagementsystem gibt, das für den Kontext\nBeratung geeignet ist. Vorhandene Systeme (sowohl übergreifende als auch\nverbandsbezogene) sollen überprüft und kritisch gewürdigt werden.\nZeitplan: 5 Sitzungen bis Frühjahr 2010,\nZwischenbericht an den Vorstand 3 Monate vor der MV 2009\nWir bitten die Verbände, Interessenten für die Mitarbeit in den AG`s bis zum 15.06.2008 an\ndie Geschäftsstelle zu melden.\nEs liegt eine Anfrage des EAC (European Association for Counselling) vor, in dem um eine\nMitgliedschaft der DGfB geworben wird. Um dies zu entscheiden und insgesamt das Thema\n„Beratung in Europa“ mehr in den Fokus zu nehmen, bitten wir die Verbände, den Vorstand\nüber ihre Verbindungen und Erfahrungen zu informieren und Vertreter mit Wissen über den\neuropäischen Kontext zu benennen.\n
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Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. \nDurch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt.\n\nREFRENZINSTRUMENT: \nnationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtig der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.\nCHANCENGLEICHEIT\nZiel: Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. \n\nKulturelle Eigenarten von DEUTSCHLAND: \n2004: Europarat Grundsätze: Definitionen von Qualifikationen, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. \n2006 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt…\n\nBUND-LÄNDER-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR)\n2009: DQR-Entwurf (Einführungstext, Matrix, Glossar)\nBILDUNGSÜBERGREIFENDE MATRIX zur Einordnung von Qualifikationen\n\n2012 ZIELSETZUNG: \nAlle Diplome, usw. gelten europaweit\n\nEntwicklungsorientierte Bewertungsverfahren fokussieren dagegen auf das Individuum. Beratungs‐ und Orientierungsfunktionen stehen hier im Vordergrund. Die Mehrzahl von Bildungspässen ist in diesem Bereich anzusiedeln. Diese Verfahren sind überwiegend formativ angelegt.\nFür anforderungs‐ und entwicklungsorientierte Bewertungsverfahren gelten idealtypisch folgende Phasen:\n1. Information, Beratung: Die Interessenten werden über Anforderungen, Dauer, Ablauf, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, infrage kommende Zertifikate und Qualifikationen, vorhandene Anbieter etc. informiert.\n2. Nachweis der erworbenen Kompetenzen: Der Kandidat/die Kandidatin dokumentiert seine/ihre Kompetenzen, z. B. in Portfolios und erläuternden Gesprächen.\n3. Der Kandidat/die Kandidatin präsentiert seine/ihre Kompetenzen (Dokumentation, ggf. Präsentation oder Fachgespräche) vor einem bewertenden7 Gremium.\n4. Bestätigung: Das Gremium stellt eine Bestätigung der festgestellten Kompetenzen aus. \n5. Zertifizierung: Die zuständige Stelle erteilt auf Grundlage der Bestätigung ein Zertifikat.\n\n1. Erlangung von Zertifikaten/Berechtigungen des formalen Bildungssystems, \n2. Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem (Hier ACC!)\n3. Verfahren zur Feststellung und Validierung von informellem Lernen.\n\n\n
Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. \nDurch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt.\n\nREFRENZINSTRUMENT: \nnationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtig der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.\nCHANCENGLEICHEIT\nZiel: Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. \n\nKulturelle Eigenarten von DEUTSCHLAND: \n2004: Europarat Grundsätze: Definitionen von Qualifikationen, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. \n2006 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt…\n\nBUND-LÄNDER-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR)\n2009: DQR-Entwurf (Einführungstext, Matrix, Glossar)\nBILDUNGSÜBERGREIFENDE MATRIX zur Einordnung von Qualifikationen\n\n2012 ZIELSETZUNG: \nAlle Diplome, usw. gelten europaweit\n\nEntwicklungsorientierte Bewertungsverfahren fokussieren dagegen auf das Individuum. Beratungs‐ und Orientierungsfunktionen stehen hier im Vordergrund. Die Mehrzahl von Bildungspässen ist in diesem Bereich anzusiedeln. Diese Verfahren sind überwiegend formativ angelegt.\nFür anforderungs‐ und entwicklungsorientierte Bewertungsverfahren gelten idealtypisch folgende Phasen:\n1. Information, Beratung: Die Interessenten werden über Anforderungen, Dauer, Ablauf, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, infrage kommende Zertifikate und Qualifikationen, vorhandene Anbieter etc. informiert.\n2. Nachweis der erworbenen Kompetenzen: Der Kandidat/die Kandidatin dokumentiert seine/ihre Kompetenzen, z. B. in Portfolios und erläuternden Gesprächen.\n3. Der Kandidat/die Kandidatin präsentiert seine/ihre Kompetenzen (Dokumentation, ggf. Präsentation oder Fachgespräche) vor einem bewertenden7 Gremium.\n4. Bestätigung: Das Gremium stellt eine Bestätigung der festgestellten Kompetenzen aus. \n5. Zertifizierung: Die zuständige Stelle erteilt auf Grundlage der Bestätigung ein Zertifikat.\n\n1. Erlangung von Zertifikaten/Berechtigungen des formalen Bildungssystems, \n2. Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem (Hier ACC!)\n3. Verfahren zur Feststellung und Validierung von informellem Lernen.\n\n\n
Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. \nDurch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt.\n\nREFRENZINSTRUMENT: \nnationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtig der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.\nCHANCENGLEICHEIT\nZiel: Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. \n\nKulturelle Eigenarten von DEUTSCHLAND: \n2004: Europarat Grundsätze: Definitionen von Qualifikationen, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. \n2006 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt…\n\nBUND-LÄNDER-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR)\n2009: DQR-Entwurf (Einführungstext, Matrix, Glossar)\nBILDUNGSÜBERGREIFENDE MATRIX zur Einordnung von Qualifikationen\n\n2012 ZIELSETZUNG: \nAlle Diplome, usw. gelten europaweit\n\nEntwicklungsorientierte Bewertungsverfahren fokussieren dagegen auf das Individuum. Beratungs‐ und Orientierungsfunktionen stehen hier im Vordergrund. Die Mehrzahl von Bildungspässen ist in diesem Bereich anzusiedeln. Diese Verfahren sind überwiegend formativ angelegt.\nFür anforderungs‐ und entwicklungsorientierte Bewertungsverfahren gelten idealtypisch folgende Phasen:\n1. Information, Beratung: Die Interessenten werden über Anforderungen, Dauer, Ablauf, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, infrage kommende Zertifikate und Qualifikationen, vorhandene Anbieter etc. informiert.\n2. Nachweis der erworbenen Kompetenzen: Der Kandidat/die Kandidatin dokumentiert seine/ihre Kompetenzen, z. B. in Portfolios und erläuternden Gesprächen.\n3. Der Kandidat/die Kandidatin präsentiert seine/ihre Kompetenzen (Dokumentation, ggf. Präsentation oder Fachgespräche) vor einem bewertenden7 Gremium.\n4. Bestätigung: Das Gremium stellt eine Bestätigung der festgestellten Kompetenzen aus. \n5. Zertifizierung: Die zuständige Stelle erteilt auf Grundlage der Bestätigung ein Zertifikat.\n\n1. Erlangung von Zertifikaten/Berechtigungen des formalen Bildungssystems, \n2. Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem (Hier ACC!)\n3. Verfahren zur Feststellung und Validierung von informellem Lernen.\n\n\n
Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. \nDurch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt.\n\nREFRENZINSTRUMENT: \nnationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtig der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.\nCHANCENGLEICHEIT\nZiel: Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. \n\nKulturelle Eigenarten von DEUTSCHLAND: \n2004: Europarat Grundsätze: Definitionen von Qualifikationen, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. \n2006 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt…\n\nBUND-LÄNDER-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR)\n2009: DQR-Entwurf (Einführungstext, Matrix, Glossar)\nBILDUNGSÜBERGREIFENDE MATRIX zur Einordnung von Qualifikationen\n\n2012 ZIELSETZUNG: \nAlle Diplome, usw. gelten europaweit\n\nEntwicklungsorientierte Bewertungsverfahren fokussieren dagegen auf das Individuum. Beratungs‐ und Orientierungsfunktionen stehen hier im Vordergrund. Die Mehrzahl von Bildungspässen ist in diesem Bereich anzusiedeln. Diese Verfahren sind überwiegend formativ angelegt.\nFür anforderungs‐ und entwicklungsorientierte Bewertungsverfahren gelten idealtypisch folgende Phasen:\n1. Information, Beratung: Die Interessenten werden über Anforderungen, Dauer, Ablauf, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, infrage kommende Zertifikate und Qualifikationen, vorhandene Anbieter etc. informiert.\n2. Nachweis der erworbenen Kompetenzen: Der Kandidat/die Kandidatin dokumentiert seine/ihre Kompetenzen, z. B. in Portfolios und erläuternden Gesprächen.\n3. Der Kandidat/die Kandidatin präsentiert seine/ihre Kompetenzen (Dokumentation, ggf. Präsentation oder Fachgespräche) vor einem bewertenden7 Gremium.\n4. Bestätigung: Das Gremium stellt eine Bestätigung der festgestellten Kompetenzen aus. \n5. Zertifizierung: Die zuständige Stelle erteilt auf Grundlage der Bestätigung ein Zertifikat.\n\n1. Erlangung von Zertifikaten/Berechtigungen des formalen Bildungssystems, \n2. Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem (Hier ACC!)\n3. Verfahren zur Feststellung und Validierung von informellem Lernen.\n\n\n
Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. \nDurch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt.\n\nREFRENZINSTRUMENT: \nnationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtig der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.\nCHANCENGLEICHEIT\nZiel: Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. \n\nKulturelle Eigenarten von DEUTSCHLAND: \n2004: Europarat Grundsätze: Definitionen von Qualifikationen, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. \n2006 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt…\n\nBUND-LÄNDER-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR)\n2009: DQR-Entwurf (Einführungstext, Matrix, Glossar)\nBILDUNGSÜBERGREIFENDE MATRIX zur Einordnung von Qualifikationen\n\n2012 ZIELSETZUNG: \nAlle Diplome, usw. gelten europaweit\n\nEntwicklungsorientierte Bewertungsverfahren fokussieren dagegen auf das Individuum. Beratungs‐ und Orientierungsfunktionen stehen hier im Vordergrund. Die Mehrzahl von Bildungspässen ist in diesem Bereich anzusiedeln. Diese Verfahren sind überwiegend formativ angelegt.\nFür anforderungs‐ und entwicklungsorientierte Bewertungsverfahren gelten idealtypisch folgende Phasen:\n1. Information, Beratung: Die Interessenten werden über Anforderungen, Dauer, Ablauf, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, infrage kommende Zertifikate und Qualifikationen, vorhandene Anbieter etc. informiert.\n2. Nachweis der erworbenen Kompetenzen: Der Kandidat/die Kandidatin dokumentiert seine/ihre Kompetenzen, z. B. in Portfolios und erläuternden Gesprächen.\n3. Der Kandidat/die Kandidatin präsentiert seine/ihre Kompetenzen (Dokumentation, ggf. Präsentation oder Fachgespräche) vor einem bewertenden7 Gremium.\n4. Bestätigung: Das Gremium stellt eine Bestätigung der festgestellten Kompetenzen aus. \n5. Zertifizierung: Die zuständige Stelle erteilt auf Grundlage der Bestätigung ein Zertifikat.\n\n1. Erlangung von Zertifikaten/Berechtigungen des formalen Bildungssystems, \n2. Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem (Hier ACC!)\n3. Verfahren zur Feststellung und Validierung von informellem Lernen.\n\n\n
Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. \nDurch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt.\n\nREFRENZINSTRUMENT: \nnationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) berücksichtig der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.\nCHANCENGLEICHEIT\nZiel: Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. \n\nKulturelle Eigenarten von DEUTSCHLAND: \n2004: Europarat Grundsätze: Definitionen von Qualifikationen, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. \n2006 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt…\n\nBUND-LÄNDER-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen (B-L-KG DQR)\n2009: DQR-Entwurf (Einführungstext, Matrix, Glossar)\nBILDUNGSÜBERGREIFENDE MATRIX zur Einordnung von Qualifikationen\n\n2012 ZIELSETZUNG: \nAlle Diplome, usw. gelten europaweit\n\nEntwicklungsorientierte Bewertungsverfahren fokussieren dagegen auf das Individuum. Beratungs‐ und Orientierungsfunktionen stehen hier im Vordergrund. Die Mehrzahl von Bildungspässen ist in diesem Bereich anzusiedeln. Diese Verfahren sind überwiegend formativ angelegt.\nFür anforderungs‐ und entwicklungsorientierte Bewertungsverfahren gelten idealtypisch folgende Phasen:\n1. Information, Beratung: Die Interessenten werden über Anforderungen, Dauer, Ablauf, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, infrage kommende Zertifikate und Qualifikationen, vorhandene Anbieter etc. informiert.\n2. Nachweis der erworbenen Kompetenzen: Der Kandidat/die Kandidatin dokumentiert seine/ihre Kompetenzen, z. B. in Portfolios und erläuternden Gesprächen.\n3. Der Kandidat/die Kandidatin präsentiert seine/ihre Kompetenzen (Dokumentation, ggf. Präsentation oder Fachgespräche) vor einem bewertenden7 Gremium.\n4. Bestätigung: Das Gremium stellt eine Bestätigung der festgestellten Kompetenzen aus. \n5. Zertifizierung: Die zuständige Stelle erteilt auf Grundlage der Bestätigung ein Zertifikat.\n\n1. Erlangung von Zertifikaten/Berechtigungen des formalen Bildungssystems, \n2. Erlangung von Zertifikaten ohne Entsprechung im formalen Bildungssystem (Hier ACC!)\n3. Verfahren zur Feststellung und Validierung von informellem Lernen.\n\n\n
Bisher wurden deutsche Studienprogramm vor allem durch ihre Studieninhalten, Zulassungskriterien, Studienlänge beschrieben. \nEin Qualifikationsrahmen ermöglicht dagegen die Beschreibung anhand der Qualifikationen, die der Absolvent nach einem erfolgreich absolvierten Abschluss erworben haben soll. \nDies spiegelt die Umorientierung von Input- zu Outputorientierung wieder und soll die Transparenz des Bildungssystems fördern.\n\nFORDERUNG EQR (Europäischer Qualifikations-Rahmen)\n„In der kognitiven Gesellschaft muß der einzelne die Möglichkeit haben, grundlegende fachliche und berufliche Fähigkeiten anerkennen zu lassen, unabhängig davon, ob er eine Ausbildung mit Abschlußdiplom durchläuft bzw. sich eine Praxis aneignet. Jeder müßte auf Wunsch über einen persönlichen Kompetenzenausweis verfügen können, auf dem die so validierten Fachkenntnisse vermerkt wären.“\n\nS. 16 Expertise_Gutschow_u.a.pdf\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR ersetzt das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht! \nUnd ist entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen (PUH).\nABER: Jedes Qualifikationsniveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein.\n\nDQR und HQR (Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse) sind kompatibel (Niveau 6, 7, 8): 6 = Stufe 1 (Bachelor-Ebene)\n7 = Stufe 2 (Master-Ebene)\n8 = Stufe 3 (Doktoratsebene)\n\n2. Beschreibung der ANforderungsstruktur\n\n3. Kompetenz: als „Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. \nKompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. \n\naufgegliedert in 4 SÄULEN / 2 Felder\n\n\n
Kompetenz in 4-Säulen-Struktur (interdependent)\nMethodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb nicht eigens Erwähnung.\n\nAuf einem Niveau sind gleichwertige, nicht gleichartige Qualifikationen abgebildet!\nFormulierungen grundsätzlich dem INKLUSIONSPRINZIP verpflichtet: Merkmal der niedrigeren Stufe sind automatisch in der höheren vorausgesetzt, nicht erneut erwähnt.\nFür die FACHKOMPETENZ bedeutet dies jedoch nicht, dass in jedem Fall das jeweils höhere Niveau Wissen und Fertigkeiten der vorherigen Stufe beinhaltet.\n\n
Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde\n
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Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
Multiplikation: Werke? Akkreditierungsnetzwerke der Werke?\n\nParallele Entwicklung zur EKFUL (Evangelische Konferenz)\n09.05.1958\n   \nKonstituierung der "Konferenz für Evangelische Eheberatung" (DDR)\n\n17.03.1959\n\nGründung der Konferenz für Evangelische Familienberatung" im Dominikanerkloster Frankfurt/Main (BRD)\n\n25.05.1959\n\nVeröffentlichung der Satzung durch das gewählte Kuratorium\n\nAb 1960\n\nAusbildungskurse in Düsseldorf, Celle, Rummelsberg\n\n19.09.1961\n\nUmwandlung der Konferenz in einen eingetragenen Verein "Konferenz für Evangelische Familien- und Lebensberatung e.V.(KEFuL)\n\n09.01.1964\n\nGründung des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung GmbH in Westberlin (EZI)\n\n17.09.1966\n\nNeubildung des Ausbildungsauschusses der KEFul Gründung der "evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Ehe- und Familienberatung"(DDR)\n\nAb 1967\n\nAusbildungskurse in der DDR in Zusammenarbeit von EZI, KEFuL und Diakonischem Qualifizierungszentrum (DQZ) in Ostberlin.\n\n20.12.1966\n\nErste Konferenz der Hauptstellenleiter/innen und landeskirchlichen Beauftragten für Beratungsarbeit (eingeladen durch EZI, später EKFuL)\n\n06.06.1969\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien und Lebensberatung e.V." (EKFuL)\n\n18.09.1981\n\nDer Rat der EKD nimmt "Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes" zustimmend zur Kenntnis\n\n29.05.1991\n\nVereinigung der Fachverbände Ost und West in der EKFuL\n\n24.05.1995\n\nSatzungsänderung: "Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision"\n
\nAndreas Bochmann  16:43 27.09.2011\nAusbildungsleitung\nDas Schaubild ist ein Versuch, die Komplexität abzubilden, und zeigt gerade darin die Schwachstellen der Systemanalyse.\n\nOrgane (Institutionen) und Funktionen (Aufgabenstellungen) werden hier noch nicht deutlich abgegrenzt. Ich habe noch keine Lösung für das Darstellungs- / Abbildungsproblem, hier aber ein Versuch der Beschreibung des Problems:\n\n\nMir scheint es notwendig, diese Ebenen (und es gibt mehr) in der Diskussion zu trennen, denn gerade hinsichtlich ACC liegt ja die Bedeutung darin, von der DGfB anerkannt zu sein. Wo beispielsweise befindet sich aber in diesem Gebilde APS? Unter dem Dach der DEA? \n\nWie gesagt, ohne eine Lösung für die Komplexität zu haben, so scheint mir der Fokus auf der funktionalen Ebene für den augenblicklichen Dialog bedeutsamer und hilfreicher.  \nSchlichtung, Evaluation, Standardentwicklung  wird dann eine Funktion der Qualitätssicherung (ACC)\nKonferenzen, Kongresse, Forschung etc. könnte eine Funktion unter der Rubrik Weiterbildung sein (APS?)\nDatenbank, Publikationen, PR könnte der Funktion "Infrastruktur" zugeordnet werden (oder auch anders gesplittet)\n\nC-STAB.NET ist dabei lediglich der Versuch, eine Infrastruktur der Vernetzung zur Verfügung zu stellen, die aber eben nicht auf ACC und/oder APS und/oder XYZ begrenzt sein will (gegenwärtiger Stand). Daher auch das Zögern beim Begriff "Meta-System", sofern es als ein Organ / eine Organisation und nicht als Konstrukt gedacht ist.\n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Jetzt ein Organe-Orientiertes BILD: \n\nACC-EU, DGfB, ACC-D,\n\n APS, etc.... aber eben auch BTS, Ignis, BI, Weisses Kreuz etc....  \nAuf dieser Ebene gibt es durchaus Hierarchien in der Zuordnung!  \nDie DGfB ist z.B. ACC übergeordnet (d.h. ein Dachverband), während z.B. Ignis der ACC untergeordnet ist (sprich: Ignis erhält Anerkennung durch ACC, ACC erhält Anerkennung durch DGfB).  \n\nFunktionen:\nQualitätssicherung, Weiterbildung, Vernetzung (Infrastruktur), Kongressorganisation, Forschung etc. .... Hier gibt es m.E. eher keine Hierarchien, sondern eigenständige, im Verbund sich ergänzende Aufgaben.  \n\n
Leistungen: • ACC ist selbst keine Ausbildungsinstitution.\n\n
Leistungen: • ACC ist selbst keine Ausbildungsinstitution.\n\n
Leistungen: • ACC ist selbst keine Ausbildungsinstitution.\n\n
ACC ist Partner für Ausbildungsinstitutionen und zertifiziert Ausbildungsgänge für Seelsorge und Beratung. • ACC beschreibt einen Klärungs– und Schlichtungsweg für KlientInnen und BeraterInnen.\n
ACC ist Partner für Ausbildungsinstitutionen und zertifiziert Ausbildungsgänge für Seelsorge und Beratung. • ACC beschreibt einen Klärungs– und Schlichtungsweg für KlientInnen und BeraterInnen.\n
ACC ist Partner für Ausbildungsinstitutionen und zertifiziert Ausbildungsgänge für Seelsorge und Beratung. • ACC beschreibt einen Klärungs– und Schlichtungsweg für KlientInnen und BeraterInnen.\n
Formelle und informelle Absprachen in offizielle Papiere füllen.\n\nSystemisch betrachtet: \n• ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Ressourcen-Anbietern und LeistungsempfängerInnen\n\n• in einem gesellschaftlichen Horizont, einer spezifischen Christlichen Kultur. KLAR IST: Jede Art von Seelsorge oder Beratung beinhaltet weltanschaulich geprägte Voraussetzungen, die die Ziele und Methoden beeinflussen. Es ist nicht die Absicht von ACC,die Theorie und Praxis christlicher Beratung und Seelsorge zu vereinheitlichen.\n• ACC–Mitglieder haben gemeinsam, dass sie eine ausdrücklich christliche Perspektive für die Voraussetzungen, Ziele und Methoden ihrer Beratung und Seelsorge einnehmen und theologisch (auch unterschiedlich) begründete Beziehung zu Humanwissenschaften und wissenschaftlichen Beratungsansätzen vertreten.\n• Der Erfolg dieser Beratung wird davon abhängig sein wie passgenau BeraterIn und KlientIn aufeinander einwirken.\n- ideologische Passung\n- menschliche Passung\n- kulturelle Passung\n\n\n
Formelle und informelle Absprachen in offizielle Papiere füllen.\n\nSystemisch betrachtet: \n• ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Ressourcen-Anbietern und LeistungsempfängerInnen\n\n• in einem gesellschaftlichen Horizont, einer spezifischen Christlichen Kultur. KLAR IST: Jede Art von Seelsorge oder Beratung beinhaltet weltanschaulich geprägte Voraussetzungen, die die Ziele und Methoden beeinflussen. Es ist nicht die Absicht von ACC,die Theorie und Praxis christlicher Beratung und Seelsorge zu vereinheitlichen.\n• ACC–Mitglieder haben gemeinsam, dass sie eine ausdrücklich christliche Perspektive für die Voraussetzungen, Ziele und Methoden ihrer Beratung und Seelsorge einnehmen und theologisch (auch unterschiedlich) begründete Beziehung zu Humanwissenschaften und wissenschaftlichen Beratungsansätzen vertreten.\n• Der Erfolg dieser Beratung wird davon abhängig sein wie passgenau BeraterIn und KlientIn aufeinander einwirken.\n- ideologische Passung\n- menschliche Passung\n- kulturelle Passung\n\n\n
Formelle und informelle Absprachen in offizielle Papiere füllen.\n\nSystemisch betrachtet: \n• ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Ressourcen-Anbietern und LeistungsempfängerInnen\n\n• in einem gesellschaftlichen Horizont, einer spezifischen Christlichen Kultur. KLAR IST: Jede Art von Seelsorge oder Beratung beinhaltet weltanschaulich geprägte Voraussetzungen, die die Ziele und Methoden beeinflussen. Es ist nicht die Absicht von ACC,die Theorie und Praxis christlicher Beratung und Seelsorge zu vereinheitlichen.\n• ACC–Mitglieder haben gemeinsam, dass sie eine ausdrücklich christliche Perspektive für die Voraussetzungen, Ziele und Methoden ihrer Beratung und Seelsorge einnehmen und theologisch (auch unterschiedlich) begründete Beziehung zu Humanwissenschaften und wissenschaftlichen Beratungsansätzen vertreten.\n• Der Erfolg dieser Beratung wird davon abhängig sein wie passgenau BeraterIn und KlientIn aufeinander einwirken.\n- ideologische Passung\n- menschliche Passung\n- kulturelle Passung\n\n\n
Formelle und informelle Absprachen in offizielle Papiere füllen.\n\nSystemisch betrachtet: \n• ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Ressourcen-Anbietern und LeistungsempfängerInnen\n\n• in einem gesellschaftlichen Horizont, einer spezifischen Christlichen Kultur. KLAR IST: Jede Art von Seelsorge oder Beratung beinhaltet weltanschaulich geprägte Voraussetzungen, die die Ziele und Methoden beeinflussen. Es ist nicht die Absicht von ACC,die Theorie und Praxis christlicher Beratung und Seelsorge zu vereinheitlichen.\n• ACC–Mitglieder haben gemeinsam, dass sie eine ausdrücklich christliche Perspektive für die Voraussetzungen, Ziele und Methoden ihrer Beratung und Seelsorge einnehmen und theologisch (auch unterschiedlich) begründete Beziehung zu Humanwissenschaften und wissenschaftlichen Beratungsansätzen vertreten.\n• Der Erfolg dieser Beratung wird davon abhängig sein wie passgenau BeraterIn und KlientIn aufeinander einwirken.\n- ideologische Passung\n- menschliche Passung\n- kulturelle Passung\n\n\n