3. internationales SteuerrechtAnsässigkeit (OECD-MA 4) Geltungsbereich (OECD-MA 1): in Vertragsstaat ansässig nach innerstaatlichem Recht bei Doppelansässigkeit (n.P.): ständige Wohnstätte/tatsächliche Geschäftsleitung Mittelpunkt der Lebensinteressen gewöhnlicher Aufenthalt Staatsangehörigkeit Verständigungsverfahren j.P.: Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (≠ statutarischer Sitz) Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 3
4. internationales SteuerrechtFunktionsweise der DBA Zuweisungsnorm: „wer darf das welches Einkommen besteuern“ ausschliesslich nicht ausschliesslich Methodenartikel Methodenartikel: „wie ist eine Doppelbesteuerung zu vermeiden“ Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 4
9. internationales SteuerrechtZuweisung Unselbständigerwerbende (OECD-MA 15) Grundsatz: am Arbeitsort (Arbeitsortprinzip) Ausnahme: im Ansässigkeitsstaat („Monteurklausel“) bei nur kurzer Tätigkeit (≤183 Tage/Jahr) und Tätigkeit nicht für lokalen Arbeitgeber und keine Betriebstätte im Quellenstaat. Künstler/Sportler am Arbeitsort (OECD-MA 17) VR-/Aufsichtsratsvergütung i.d.R. im Ansässig-keitsstaat der Schuldnerin (OECD-MA 16) Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 9