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Gesetz zur Neuausrichtung
   der Pflegeversicherung
Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG
Der Anteil der Pflegebedürftigen
    an der Gesamtbevölkerung

                                       2,9%




                                 97,1%




                                                                                                           Quelle: BMG
                             Von den 81,472 Millionen in Deutschland Lebenden sind
                             rund 2,43 Millionen pflegebedürftig.



                                         Ein gutes Drittel der Pflegebedürftigen ist 85 Jahre und älter.
                                         68 Prozent der Pflegebedürftigen sind Frauen.



2
      Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Zahl der Pflegebedürftigen steigt aufgrund
    der veränderten Altersstruktur



                        Zahl der Pflegebedürftigen
                                                     2.500.000



                                                     2.000.000



                                                     1.500.000



                                                     1.000.000



                                                      500.000




                                                                                                                                                                   Quelle: BMG
                                                             0




                                                                                                                                              2008
                                                                                                                                                     2009

                                                                                                                                                            2010
                                                                                                                                       2007
                                                                 1997

                                                                        1998
                                                                               1999

                                                                                      2000
                                                                                             2001
                                                                                                    2002

                                                                                                           2003
                                                                                                                  2004

                                                                                                                         2005
                                                                                                                                2006
3
      Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Prognosen zufolge steigt die Zahl
    der Pflegebedürftigen an

    Entwickelt sich die Pflegbedürftigkeit wie bisher, wird sich die Zahl
    der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050
    nahezu verdoppeln:
                              5                                      4,35
                            4,5                               3,72
                                                                     Mio.
                              4                        3,27   Mio.
                                                       Mio.
                            3,5                 2,81
                                                Mio.
                              3        2,24
                                       Mio.
                            2,5
                              2
                            1,5




                                                                             Quelle: BMG, destatis
                              1
                            0,5
                              0
                                       2009     2020   2030   2040   2050


4
       Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Pflegebedürftigkeit in Sachsen-Anhalt
Anzahl Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt




5
       Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
ENTWICKLUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG
Rückblick



    1994        Gesetzesbeschluss


    1995        Einführung der Pflegeversicherung/ambulante Leistungen


    1996        Erweiterung der Leistungen/stationäre Leistungen


    2002        Pflegequalitätssicherung/Pflegeleistungsergänzung


    2004        Beitragspflicht für Rentner


    2005        Familienlastenausgleich


    2008        Pflege-Weiterentwicklungsgesetz


    2012        Pflege-Neuordnungsgesetz


   6
            Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Das PNG ist nur eine „kleine Pflegereform“




    REFORMBEDARF                               KOALITIONSBESCHLUSS 06.11.2011


      •   Demographie

      •   Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
                                                    •   Leistungsverbesserungen
                                                        im Umfang von 0,1 BSP
      •   Pflegende Angehörige                      •   Freiwillige private Zusatz-
                                                        versicherung
      •   Pflegekräftemangel

      •   Nachhaltige Finanzierung




7
      Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
„Kleine“ Pflegereform: Eckpunkte 16.11.2011



     Leistungsverbesserungen für Demente
     Förderung „ambulant vor stationär“       Federführung BMG
                                               zustimmungsfrei
                                               In Kraft treten 1.1.2013
     Entlastung für pflegende Angehörige

     Beitragsatzerhöhung um 0,1 v.H




     Zuschuss /  freiwillige, private         Federführung BMG
                                               zustimmungsfrei
       Zusatzversicherung                      in Kraft treten 1.1.2013




8
      Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Leistungsverbesserungen für Personen mit
    eingeschränkter Alltagskompetenz

       Übergangsregelung bis zur Einführung eines neuen
        Pflegebegriff (§§ 123-125 neu SGB XI)
             Höhere Leistungsbeträge für Pflegestufe I und II (nicht bei
              Pflegestufe III)
             Neu Sachleistung: „häuslichen Betreuung“ für alle
              Pflegebedürftige
       Pflegestufe 0: zusätzlich neben den § 45b-Leistungen
        Anspruch auf Pflegegeld/Kombileistung oder
        Pflegesachleistungen
       Pflegestufe 0: künftig auch Anspruch auf
        Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und
        wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
       Zusätzlichen Betreuungskräfte für je 25 Demente
        auch auf die teilstationäre Pflege (analog der Regelung der
        vollstationären Pflege)
       500.000 Personen mit eingeschränkter
        Alltagskompetenz profitieren



9
        Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Übersicht: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen
     mit eingeschränkter Alltagskompetenz
                                     § 45b „Dementen-Zuschläge“ 100/200 Euro bleiben erhalten

                                     Pflegegeld                        Sachleistung

                          alt            neu      Differenz    alt         neu        Differenz

     Stufe 0              ./.            120       + 120                   225         + 225
     Stufe I             235             ./.         ./.      450          ./.           ./.
     ohne
     Demenz

     Stufe I             235             305       + 70       450          665         + 215
     mit Demenz

     Stufe II            440             ./.         ./.      1100         ./.           ./.
     ohne
     Demenz

     Stufe II            440             525       + 85       1100        1250         + 150
     mit Demenz

     Stufe III        700                ./.         ./.      1550         ./.           ./.
     ohne
10   Demenz bei der AOK Sachsen-Anhalt
        Pflegekasse

     Stufe III
Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“

 Beratungspflicht Pflegekassen
 • Aufklärung über Anspruch auf MDK Gutachten
 • Aufklärung über Anspruch auf Rehaempfehlung




 Pflegeberatung Pflegekassen
 • Neuanträge innerhalb von 2 Wochen
 • Beratungstermin oder Beratungsgutschein,
 • Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen
   Beratungsstellen
 • Auf Wunsch zugehende Beratung



 Leistungsbewilligung Pflegekassen
 • Strafzahlung an Pflegebedürftigen, wenn fünf Wochen Frist nicht eingehalten wird
 • Übermittlung Gutachten / Rehaempfehlung




11
        Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“
     MDK Dienstleistungsorientierung
     • Pflegekassen können externen Gutachter für die
       Begutachtung von Pflegebedürftigkeit beauftragen
     • Richtlinien für unabhängige Gutachter bis März 2013
     • Richtlinien zu Verhaltensgrundsätzen bis März 2013
     • Informationspflichten, Beschwerdemanagement


     Gesonderte Rehaempfehlung
     bei Begutachtung
     • durch MDK
     • Stellungnahme durch Pflegekasse
     • Mit Berichtspflicht durch GKV-SV




     Reha für pflegende Angehörige
     • Erleichterung durch Mitnahme der Pflegebedürftigen
     • Finanzierung über Kurzzeitpflegemittel
     • Keine Zulassung als Vertragspartner durch Pflegekassen notwendig




12
          Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“
 Förderung neuer Wohnformen
 • Zuschlag Versicherte 200 €/Monat, bei Leben (3 Vers) in selbstorganisierten Wohngruppen mit Präsenzkraft
 • Anschubfinanzierung ambulante Wohngruppe 2500 € je Versicherter (max. 10.000 €) / Budget 30 Mio. €,
 • Ende 31.12.2015


 Förderung der Selbsthilfe
 • Zusätzlich zu bisheriger Förderung der KK
 • 10 Cent je Versichertem /Jahr durch Pflegekasse / § 45 c findet Anwendung


 Wohnumfeldverbesserung
 • Abschaffung der Eigenbeteiligung
 • Addition Zuschüsse für 4 Versicherte bei gemeinsamen Wohnen


 Entlastung Angehörige
 • hälftiges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
 • Addition Pflegezeiten mehrer Pflegebedürftiger für Leistungen zur Rentenversicherung


 Einzelpflegekräfte
 • Soll-Regelung für Vertragsabschlüsse / Qualitätssicherung nach § 112 ff SGB XI
 • Vertrag mit einer Pflegekasse gilt künftig für alle Pflegekassen
 • kein Beschäftigungsverhältnis
 • Pflegeverträge zwischen Pflegebedürftigen und Einzelpflegekraft


13
        Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ (Forts.)
 Wahlmöglichkeiten bei Vergütung
 • Umstellung Vergütungsvereinbarungen zum 01.01.2013
 • Neben Leistungskomplexen Einführung von Zeitkontingenten bei Pflege-Sachleistung
 • Wahlmöglichkeit Versicherter der Abrechnungsform



 Pflegeverträge
 • Kündigung Versicherter ohne Frist
 • Umfang Komplexleistungen bzw. Zeitvergütungen festhalten
 • Information zu Auswirkungen Komplexleistungen / Zeitvergütungen /Entscheidung Pflegebedürftiger
 • Dokumentation Entscheidung Pflegebedürftiger


 Neue Sachleistung „häusliche Betreuung“
 • Neben Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zusätzliche Sachleistung
 • neben zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI
 • Anspruch nur wenn Grundpflege und häusliche Betreuung sichergestellt sind
 • Vertrags,- und Vergütungsrecht findet Anwendung
 • Vergütungen sind gemeinsam mit Träger der Sozialhilfe zu vereinbaren
 • Qualitätssicherung findet Anwendung


 Betreuungsdienste/Modellprojekt
 • Zulassung von Pflegediensten für Betreuungsleistungen
 • Reduzierung der Anforderungen


14
        Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ (Forts.)

 Betreuungskräfte
 • zusätzliche Betreuungskräfte für die Tagespflege



 Verträge
 • Verlängerung der Rahmenfrist für leitende Fachkraft von 5 auf 8 Jahre




 Qualitätssicherung
 • Informationspflicht Heime zu ärztlicher Versorgung, Apothekenverträge (ab.01.01.2014)
 • Veröffentlichung durch Kassen
 • Anmeldung amb. Qualitätsprüfungen
 • schrift. Einverständniserklärung für Begutachtung




     Medizinische Versorgung im Heim
     • Verträge zwischen Heimen und Ärzten durch KV verbindlich unterstützen
     • Zuschläge zur kooperativen und koordinierten
       ärztlichen Versorgung / befristet bis 2015
     • Zuschläge für zahnärztliche Versorgung



15
           Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Was kostet die „kleine Pflegereform“?                                                              SPV
     Vorgesehene Leistung                            2013 eigene        2013 BMG   2015 eigene         2015 BMG
     mit Kostenwirkung                               Berechnungen                  Berechnungen
     Vorziehen neuer
     Pflegebedürftigkeitsbegriff                     582 Mio           655 Mio     640 Mio            772 Mio

     Flexibilisierung Leistungsrecht
                                                     200 Mio           200 Mio     395 Mio            395 Mio
     und Leistungserbringerrecht

     Betreuungskräfte für Demente                    41 Mio            15 Mio      41 Mio             15 Mio

     ½ Pflegegeld bei Kurzzeitpflege
     und Verhinderungspflege                         12,7 Mio          140 Mio     17,5 Mio           140 Mio

     Wohngruppen Orgazuschlag                        120 Mio           40 Mio      120 Mio            80 Mio

     Kurzzeitpflege bei Reha der
     Pflegenden Angehörigen                          25 Mio            25 Mio      25 Mio             25 Mio

     Selbsthilfe                                     6,9 Mio           8 Mio       6,9 Mio            8 Mio

     Abschaffung Eigenbeteiligung
                                                     5 Mio             5 Mio       5 Mio              5 Mio
     Wohnumfeld

     Pflegeberatung                                  70-90 Mio         10 Mio      70-90 Mio          10 Mio

     Ausgaben Teil 1                                 582 Mio           655 Mio     640 Mio            772 Mio

     Ausgaben Teil 2                                 max.   498 Mio    443 Mio     max.   505,4 Mio   678 Mio
16
            Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
     GESAMT                                          max.1,085   Mrd   1,09 Mrd    max.   1,155 Mrd   1,45 Mrd
Was kostet die „kleine“ Pflegereform?                          GKV




     Reha für Angehörige                           32 Mio


     Ärzte/Zahnärzte                               80 Mio


     2013 GESAMT                                   112 Mio / Jahr




17
          Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Freiwillige private Zusatzversicherung

  Bundeskabinett hat Festlegungen zur Förderung der freiwilligen privaten
      Zusatzversicherung getroffen
  Regelungen werden in das Pflege-Neuausrichtungsgesetz aufgenommen

  Umsetzung zum 01.01.2013

  Unabhängig vom Einkommen Zulage in Höhe von 60 EUR im Jahr

  Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden

  Muss Pflege-Tagegeldversicherung sein

  Umfang kann individuell bestimmt werden

  Monatlicher Mindestbetrag von 10 EUR

  Ablehnung durch Versicherer aufgrund Gesundheitsrisiken verboten

  Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge ausgeschlossen



18
         Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Politische Bewertung …

    Grundsätzlich: Chancen einer nachhaltigen Pflegereform wurden nicht genutzt:
     Die Koalition ist im November 2011 deutlich „zu kurz gesprungen“

     Die Inhalte des Gesetzentwurfs rechtfertigen in keiner Weise den Namen: „Neuausrichtung der
     Pflegeversicherung“

    Gut ist: Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen werden von den höheren Sach- und
     Geldleistungen profitieren

    Richtig ist auch: Für pflegende Angehörige gibt es Verbesserungen – wenn auch im geringen
     Umfang

    Und: Manche Änderungen gehen in die richtige Richtung („ambulant vor stationär“), werden
     aber keine große Bedeutung bekommen (betreute Wohngruppen); andere Regelungen sind
     fraglich („Betreuungssachleistung“ für alle)

    Aber: Viele symbolische Regelungen (Kosmetik) ohne Praxis-Relevanz (Pflegeberatung, MDK-
     Dienstleistungsorientierung)

    Fazit: Vielfältiger Nachbesserungsbedarf, weil: unklare Regelungen, mehr Bürokratie und
     Absenkung der Pflegequalität




19
        Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Wie geht es weiter?
     Gesetz noch in der Abstimmung, verschiedene Änderungsanträge liegen
     vor, Gegenäußerung der BR zeigt Ablehnung einer Vielzahl der
     Änderungswünsche, eigene Änderungsanträge wurden durch CDU /
     CSU und FDP Fraktion eingereicht

     Koalitionsbeschluss                         06.11.2011
     Eckpunkte Kabinett                          16.11.2011
     Referentenentwurf                           20.01.2012
     Fachanhörung BMG                            13.02.2012
     Kabinettsbeschluss                          28.03.2012
     BT 1. Lesung                                26.04.2012
     BR 1. Durchgang                             11.05.2012
     Anhörung AfG                                21.05.2012
     BT 2.und 3. Lesung                          29.06.2012
     BR. 2. Durchgang                            21.09.2012

     In Kraft treten                             01.10.2012 / 01.01.2013


20
        Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Expertenbeirat Pflege zur Einführung neuer Pflegebegriff
      Am 1.3.2012 wieder einberufen

      Auf der Basis der bereits vorliegenden Empfehlungen des Beirates aus dem Jahr
       2009 sollen die „bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen,
       administrativen und rechtstechnischen Fragen“ geklärt werden

      POLITISCHE VORGABEN:
        voller Bestandsschutz für die heutigen Leistungsbezieher
        Kein Finanzvolumen vorgegeben
        „Kostenniveauneutralität“ für alle Sozialleistungsträger bzw.
            „Erhalten der Kostenrelationen“ der Sozialleistungsträger !
      Vier Arbeitsgruppen:
        Leistungsrechtliche Fragen einschließlich der Schnittstellen zur Sozialhilfe
        Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens
        Konsequenzen für Vertrags- und Vergütungsrecht
        Überleitungsregelungen („Bestandsschutz“)

      Koordinierungsgruppe soll Ergebnisse der AGs zusammenführen

      kein Zeitplan – ggf. Ergebnisse bis Jahresende 2012/13


21
          Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
22
     Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Expertenbeirat Pflege zur Einführung neuer Pflegebegriff
      Am 1.3.2012 wieder einberufen.

      Auf der Basis der bereits vorliegenden Empfehlungen des Beirates aus dem Jahr
       2009 sollen die „bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen,
       administrativen und rechtstechnischen Fragen“ geklärt werden.

      POLITISCHE VORGABEN:
        voller Bestandsschutz für die heutigen Leistungsbezieher
        Kein Finanzvolumen vorgegeben
        „Kostenniveauneutralität“ für alle Sozialleistungsträger bzw.
            „Erhalten der Kostenrelationen“ der Sozialleistungsträger !
      Vier Arbeitsgruppen:
        Leistungsrechtliche Fragen einschließlich der Schnittstellen zur Sozialhilfe
        Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens
        Konsequenzen für Vertrags- und Vergütungsrecht
        Überleitungsregelungen („Bestandsschutz“)

      Koordinierungsgruppe soll Ergebnisse der AGs zusammenführen.

      kein Zeitplan – ggf. Ergebnisse bis Jahresende 2012/13


23
          Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt

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Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

  • 1. Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG
  • 2. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 2,9% 97,1% Quelle: BMG Von den 81,472 Millionen in Deutschland Lebenden sind rund 2,43 Millionen pflegebedürftig. Ein gutes Drittel der Pflegebedürftigen ist 85 Jahre und älter. 68 Prozent der Pflegebedürftigen sind Frauen. 2 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 3. Zahl der Pflegebedürftigen steigt aufgrund der veränderten Altersstruktur Zahl der Pflegebedürftigen 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 Quelle: BMG 0 2008 2009 2010 2007 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 3 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 4. Prognosen zufolge steigt die Zahl der Pflegebedürftigen an Entwickelt sich die Pflegbedürftigkeit wie bisher, wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050 nahezu verdoppeln: 5 4,35 4,5 3,72 Mio. 4 3,27 Mio. Mio. 3,5 2,81 Mio. 3 2,24 Mio. 2,5 2 1,5 Quelle: BMG, destatis 1 0,5 0 2009 2020 2030 2040 2050 4 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 5. Pflegebedürftigkeit in Sachsen-Anhalt Anzahl Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt 5 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 6. ENTWICKLUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG Rückblick 1994 Gesetzesbeschluss 1995 Einführung der Pflegeversicherung/ambulante Leistungen 1996 Erweiterung der Leistungen/stationäre Leistungen 2002 Pflegequalitätssicherung/Pflegeleistungsergänzung 2004 Beitragspflicht für Rentner 2005 Familienlastenausgleich 2008 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2012 Pflege-Neuordnungsgesetz 6 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 7. Das PNG ist nur eine „kleine Pflegereform“ REFORMBEDARF KOALITIONSBESCHLUSS 06.11.2011 • Demographie • Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff • Leistungsverbesserungen im Umfang von 0,1 BSP • Pflegende Angehörige • Freiwillige private Zusatz- versicherung • Pflegekräftemangel • Nachhaltige Finanzierung 7 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 8. „Kleine“ Pflegereform: Eckpunkte 16.11.2011  Leistungsverbesserungen für Demente  Förderung „ambulant vor stationär“ Federführung BMG zustimmungsfrei In Kraft treten 1.1.2013  Entlastung für pflegende Angehörige  Beitragsatzerhöhung um 0,1 v.H  Zuschuss / freiwillige, private Federführung BMG zustimmungsfrei Zusatzversicherung in Kraft treten 1.1.2013 8 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 9. Leistungsverbesserungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz  Übergangsregelung bis zur Einführung eines neuen Pflegebegriff (§§ 123-125 neu SGB XI)  Höhere Leistungsbeträge für Pflegestufe I und II (nicht bei Pflegestufe III)  Neu Sachleistung: „häuslichen Betreuung“ für alle Pflegebedürftige  Pflegestufe 0: zusätzlich neben den § 45b-Leistungen Anspruch auf Pflegegeld/Kombileistung oder Pflegesachleistungen  Pflegestufe 0: künftig auch Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen  Zusätzlichen Betreuungskräfte für je 25 Demente auch auf die teilstationäre Pflege (analog der Regelung der vollstationären Pflege)  500.000 Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz profitieren 9 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 10. Übersicht: Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz § 45b „Dementen-Zuschläge“ 100/200 Euro bleiben erhalten Pflegegeld Sachleistung alt neu Differenz alt neu Differenz Stufe 0 ./. 120 + 120 225 + 225 Stufe I 235 ./. ./. 450 ./. ./. ohne Demenz Stufe I 235 305 + 70 450 665 + 215 mit Demenz Stufe II 440 ./. ./. 1100 ./. ./. ohne Demenz Stufe II 440 525 + 85 1100 1250 + 150 mit Demenz Stufe III 700 ./. ./. 1550 ./. ./. ohne 10 Demenz bei der AOK Sachsen-Anhalt Pflegekasse Stufe III
  • 11. Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ Beratungspflicht Pflegekassen • Aufklärung über Anspruch auf MDK Gutachten • Aufklärung über Anspruch auf Rehaempfehlung Pflegeberatung Pflegekassen • Neuanträge innerhalb von 2 Wochen • Beratungstermin oder Beratungsgutschein, • Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen • Auf Wunsch zugehende Beratung Leistungsbewilligung Pflegekassen • Strafzahlung an Pflegebedürftigen, wenn fünf Wochen Frist nicht eingehalten wird • Übermittlung Gutachten / Rehaempfehlung 11 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 12. Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ MDK Dienstleistungsorientierung • Pflegekassen können externen Gutachter für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit beauftragen • Richtlinien für unabhängige Gutachter bis März 2013 • Richtlinien zu Verhaltensgrundsätzen bis März 2013 • Informationspflichten, Beschwerdemanagement Gesonderte Rehaempfehlung bei Begutachtung • durch MDK • Stellungnahme durch Pflegekasse • Mit Berichtspflicht durch GKV-SV Reha für pflegende Angehörige • Erleichterung durch Mitnahme der Pflegebedürftigen • Finanzierung über Kurzzeitpflegemittel • Keine Zulassung als Vertragspartner durch Pflegekassen notwendig 12 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 13. Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ Förderung neuer Wohnformen • Zuschlag Versicherte 200 €/Monat, bei Leben (3 Vers) in selbstorganisierten Wohngruppen mit Präsenzkraft • Anschubfinanzierung ambulante Wohngruppe 2500 € je Versicherter (max. 10.000 €) / Budget 30 Mio. €, • Ende 31.12.2015 Förderung der Selbsthilfe • Zusätzlich zu bisheriger Förderung der KK • 10 Cent je Versichertem /Jahr durch Pflegekasse / § 45 c findet Anwendung Wohnumfeldverbesserung • Abschaffung der Eigenbeteiligung • Addition Zuschüsse für 4 Versicherte bei gemeinsamen Wohnen Entlastung Angehörige • hälftiges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege • Addition Pflegezeiten mehrer Pflegebedürftiger für Leistungen zur Rentenversicherung Einzelpflegekräfte • Soll-Regelung für Vertragsabschlüsse / Qualitätssicherung nach § 112 ff SGB XI • Vertrag mit einer Pflegekasse gilt künftig für alle Pflegekassen • kein Beschäftigungsverhältnis • Pflegeverträge zwischen Pflegebedürftigen und Einzelpflegekraft 13 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 14. Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ (Forts.) Wahlmöglichkeiten bei Vergütung • Umstellung Vergütungsvereinbarungen zum 01.01.2013 • Neben Leistungskomplexen Einführung von Zeitkontingenten bei Pflege-Sachleistung • Wahlmöglichkeit Versicherter der Abrechnungsform Pflegeverträge • Kündigung Versicherter ohne Frist • Umfang Komplexleistungen bzw. Zeitvergütungen festhalten • Information zu Auswirkungen Komplexleistungen / Zeitvergütungen /Entscheidung Pflegebedürftiger • Dokumentation Entscheidung Pflegebedürftiger Neue Sachleistung „häusliche Betreuung“ • Neben Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zusätzliche Sachleistung • neben zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI • Anspruch nur wenn Grundpflege und häusliche Betreuung sichergestellt sind • Vertrags,- und Vergütungsrecht findet Anwendung • Vergütungen sind gemeinsam mit Träger der Sozialhilfe zu vereinbaren • Qualitätssicherung findet Anwendung Betreuungsdienste/Modellprojekt • Zulassung von Pflegediensten für Betreuungsleistungen • Reduzierung der Anforderungen 14 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 15. Weitere Inhalte der „kleinen Pflegereform“ (Forts.) Betreuungskräfte • zusätzliche Betreuungskräfte für die Tagespflege Verträge • Verlängerung der Rahmenfrist für leitende Fachkraft von 5 auf 8 Jahre Qualitätssicherung • Informationspflicht Heime zu ärztlicher Versorgung, Apothekenverträge (ab.01.01.2014) • Veröffentlichung durch Kassen • Anmeldung amb. Qualitätsprüfungen • schrift. Einverständniserklärung für Begutachtung Medizinische Versorgung im Heim • Verträge zwischen Heimen und Ärzten durch KV verbindlich unterstützen • Zuschläge zur kooperativen und koordinierten ärztlichen Versorgung / befristet bis 2015 • Zuschläge für zahnärztliche Versorgung 15 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 16. Was kostet die „kleine Pflegereform“? SPV Vorgesehene Leistung 2013 eigene 2013 BMG 2015 eigene 2015 BMG mit Kostenwirkung Berechnungen Berechnungen Vorziehen neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff 582 Mio 655 Mio 640 Mio 772 Mio Flexibilisierung Leistungsrecht 200 Mio 200 Mio 395 Mio 395 Mio und Leistungserbringerrecht Betreuungskräfte für Demente 41 Mio 15 Mio 41 Mio 15 Mio ½ Pflegegeld bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 12,7 Mio 140 Mio 17,5 Mio 140 Mio Wohngruppen Orgazuschlag 120 Mio 40 Mio 120 Mio 80 Mio Kurzzeitpflege bei Reha der Pflegenden Angehörigen 25 Mio 25 Mio 25 Mio 25 Mio Selbsthilfe 6,9 Mio 8 Mio 6,9 Mio 8 Mio Abschaffung Eigenbeteiligung 5 Mio 5 Mio 5 Mio 5 Mio Wohnumfeld Pflegeberatung 70-90 Mio 10 Mio 70-90 Mio 10 Mio Ausgaben Teil 1 582 Mio 655 Mio 640 Mio 772 Mio Ausgaben Teil 2 max. 498 Mio 443 Mio max. 505,4 Mio 678 Mio 16 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt GESAMT max.1,085 Mrd 1,09 Mrd max. 1,155 Mrd 1,45 Mrd
  • 17. Was kostet die „kleine“ Pflegereform? GKV Reha für Angehörige 32 Mio Ärzte/Zahnärzte 80 Mio 2013 GESAMT 112 Mio / Jahr 17 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 18. Freiwillige private Zusatzversicherung  Bundeskabinett hat Festlegungen zur Förderung der freiwilligen privaten Zusatzversicherung getroffen  Regelungen werden in das Pflege-Neuausrichtungsgesetz aufgenommen  Umsetzung zum 01.01.2013  Unabhängig vom Einkommen Zulage in Höhe von 60 EUR im Jahr  Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden  Muss Pflege-Tagegeldversicherung sein  Umfang kann individuell bestimmt werden  Monatlicher Mindestbetrag von 10 EUR  Ablehnung durch Versicherer aufgrund Gesundheitsrisiken verboten  Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge ausgeschlossen 18 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 19. Politische Bewertung …  Grundsätzlich: Chancen einer nachhaltigen Pflegereform wurden nicht genutzt: Die Koalition ist im November 2011 deutlich „zu kurz gesprungen“ Die Inhalte des Gesetzentwurfs rechtfertigen in keiner Weise den Namen: „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“  Gut ist: Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen werden von den höheren Sach- und Geldleistungen profitieren  Richtig ist auch: Für pflegende Angehörige gibt es Verbesserungen – wenn auch im geringen Umfang  Und: Manche Änderungen gehen in die richtige Richtung („ambulant vor stationär“), werden aber keine große Bedeutung bekommen (betreute Wohngruppen); andere Regelungen sind fraglich („Betreuungssachleistung“ für alle)  Aber: Viele symbolische Regelungen (Kosmetik) ohne Praxis-Relevanz (Pflegeberatung, MDK- Dienstleistungsorientierung)  Fazit: Vielfältiger Nachbesserungsbedarf, weil: unklare Regelungen, mehr Bürokratie und Absenkung der Pflegequalität 19 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 20. Wie geht es weiter? Gesetz noch in der Abstimmung, verschiedene Änderungsanträge liegen vor, Gegenäußerung der BR zeigt Ablehnung einer Vielzahl der Änderungswünsche, eigene Änderungsanträge wurden durch CDU / CSU und FDP Fraktion eingereicht Koalitionsbeschluss 06.11.2011 Eckpunkte Kabinett 16.11.2011 Referentenentwurf 20.01.2012 Fachanhörung BMG 13.02.2012 Kabinettsbeschluss 28.03.2012 BT 1. Lesung 26.04.2012 BR 1. Durchgang 11.05.2012 Anhörung AfG 21.05.2012 BT 2.und 3. Lesung 29.06.2012 BR. 2. Durchgang 21.09.2012 In Kraft treten 01.10.2012 / 01.01.2013 20 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 21. Expertenbeirat Pflege zur Einführung neuer Pflegebegriff  Am 1.3.2012 wieder einberufen  Auf der Basis der bereits vorliegenden Empfehlungen des Beirates aus dem Jahr 2009 sollen die „bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen, administrativen und rechtstechnischen Fragen“ geklärt werden  POLITISCHE VORGABEN:  voller Bestandsschutz für die heutigen Leistungsbezieher  Kein Finanzvolumen vorgegeben  „Kostenniveauneutralität“ für alle Sozialleistungsträger bzw. „Erhalten der Kostenrelationen“ der Sozialleistungsträger !  Vier Arbeitsgruppen:  Leistungsrechtliche Fragen einschließlich der Schnittstellen zur Sozialhilfe  Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens  Konsequenzen für Vertrags- und Vergütungsrecht  Überleitungsregelungen („Bestandsschutz“)  Koordinierungsgruppe soll Ergebnisse der AGs zusammenführen  kein Zeitplan – ggf. Ergebnisse bis Jahresende 2012/13 21 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 22. 22 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
  • 23. Expertenbeirat Pflege zur Einführung neuer Pflegebegriff  Am 1.3.2012 wieder einberufen.  Auf der Basis der bereits vorliegenden Empfehlungen des Beirates aus dem Jahr 2009 sollen die „bisher nicht hinreichend konkretisierten fachlichen, administrativen und rechtstechnischen Fragen“ geklärt werden.  POLITISCHE VORGABEN:  voller Bestandsschutz für die heutigen Leistungsbezieher  Kein Finanzvolumen vorgegeben  „Kostenniveauneutralität“ für alle Sozialleistungsträger bzw. „Erhalten der Kostenrelationen“ der Sozialleistungsträger !  Vier Arbeitsgruppen:  Leistungsrechtliche Fragen einschließlich der Schnittstellen zur Sozialhilfe  Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens  Konsequenzen für Vertrags- und Vergütungsrecht  Überleitungsregelungen („Bestandsschutz“)  Koordinierungsgruppe soll Ergebnisse der AGs zusammenführen.  kein Zeitplan – ggf. Ergebnisse bis Jahresende 2012/13 23 Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt