Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger
Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben.
Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen?
Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.
Suchmaschinenmarketing – Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu SEO und SEA für Ag...
Social Media mit Recht - 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!
1. Social Media mit Recht
7 Tipps für Sie als Unternehmer, damit Sie nicht
in die Abmahnfalle laufen!
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Inhalt
Einleitung
Tipp 1 - Der Accountname
Tipp 2 - Das Impressum
Tipp 3 - Fremdes Bild- und Textmaterial
Tipp 4 - Recht am eigenen Bild
Tipp 5 - Inhalte von Tweets & Beiträgen
Tipp 6 - Social Media Guidelines
Tipp 7 - Datenschutz
Was wir für Sie tun können
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3. Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger
Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als
Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook
und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut
eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69%
der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass
sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu
haben.
Aber welche rechtlichen Risiken
bergen diese Plattformen?
Wir haben Ihnen Sieben Tipps
zusammengestellt, damit
Sie nicht in die Abmahnfalle
tappen.
Einleitung
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Beachten Sie bei der Wahl Ihres Accountnamens die
Namens- und Markenrechte Dritter – und passen Sie
auch auf Ihre eigenen Rechte auf!
Tipp 1 - Der Accountname
Don’ts
Registrieren Sie keine
- fremden Namen und Firmennamen und
- fremden Markennamen!
Und
Lassen Sie keine fremden Namen innerhalb Ihres Ac-
countnamens zu!
5. Beispiel:
Das US-Internetportal Phonedog, in dem Mobiltelefone und
Smartphones bewertet und besprochen werden, verklagt
derzeit seinen ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf
340.000 $ Schadenersatz. Dieser hatte bei seinem Weggang
17.000 Follower des Accounts www.twitter.com/phonedog_Noah auf
seinen privaten Account twitter.com/noahkravitz übertragen.
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Muster-Impressum einer GmbH
Demofirma GmbH
Demostraße 1, 12345 Demostadt
Telefon: +49 (0)221 12345, Telefax: +49 (0)221 67890
E-Mail: online-shop @ domain.de
Geschäftsführer: Max Muster
Amtsgericht Demostadt, HRB 12345 Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer: DE123456789
Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller
Fügen Sie in sämtliche Social-Media-Auftritte ein
korrektes Impressum nach § 5 Telemediengesetz ein!
Tipp 2 - Das Impressum
7. Lösung für Social Networks:
• Einfügen eines Links zur Startseite der Website,
WENN dort direkt das Impressum geöffnet werden kann
• Oder Einfügen eines „sprechenden“ Links
http://www.ihreseite.de/impressum“
facebook:
Hier kann eine Seite „Impressum“ angelegt werden:
https://www.facebook.com/IMPRESSUM.GENERATOR
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Wir empfehlen die Einrichtung eines Datenpools
mit rechtmäßig erworbenen Bildern zur Nutzung
durch Ihre Mitarbeiter und Redakteure innerhalb
Ihrer Social-Media-Accounts. Lassen Sie niemals
das Hochladen von fremdem Bild- und Videoma-
terial zu.
Prüfen Sie, welche Fotos, Grafiken, Videos und
sonstige Materialien verwendet werden!
Tipp 3 - Fremdes Bild- und Textmaterial
9. Kann ich fremdes Material verwenden, wenn ich die Quelle
angebe?
Nein!
Die Nutzung ist nicht zulässig ohne vorheriges Einverständnis des
Urhebers – unabhängig davon, ob er als Quelle genannt wird.
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„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebil-
deten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt
werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden
ließ, eine Entlohnung erhielt [...]“, § 22 Kunstur-
hebergesetz (KUG).
Beachten Sie das Recht am eigenen Bild, wenn Sie
Fotos von Personen verwenden!
Tipp 4 - Recht am eigenen Bild
11. • Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die
Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen ist.
• Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die
Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell erkennbar
ist.
Ausnahme:
1. PersonderZeitgeschichte
2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse
Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt
werden.
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Da Sie der Betreiber Ihres Facebook-, Google+- und
Twitter-Accounts sind, haften Sie ggf. für rechtswidri-
ge Inhalte, die Ihre Mitarbeiter oder Redakteure dort
in Ihrem Namen einstellen.
Kontrollieren Sie den Inhalt Ihrer Social-Media-
Beiträge!
Tipp 5 - Inhalte von Tweets & Beiträgen
13. Meinungsäußerung vs. Schmähkritik
• „Ich finde das Produkt X echt doof zu bedienen, ich finde Y viel
besser....“ - ZULÄSSIG
• Meinungsäußerungen dürfen die Schwelle der Schmähkritik nicht
überschreiten (= Meinungsäußerung mit Verächtlichmachung).
Beispiel: „Der Kunde hat sich wie ein A.... verhalten!“
- UNZULÄSSIG
Tatsachenbehauptungen
• Sind überprüfbar
• Sind zulässig, wenn sie den Tatsachen entsprechen, also
nachweislich wahr sind
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Was gehört rein?
• Umfang des „Netzwerkelns“ während der Arbeitszeit
• Zuständigkeiten: Wer darf „offiziell“ im Firmen-
account posten, twittern, bloggen ...
• Zuständigkeiten und Vertretungen bei Urlaub,
Krankheit usw.
• Was darf und soll veröffentlicht werden?
• Darstellung des Mitarbeiters in der Öffentlichkeit –
auch „privat“, soweit es die Firma betrifft
• Welche Bilder, Fotos und sonstigen Materialien
dürfen verwendet werden?
• Verhalten bei kritischen Kommentaren, Beiträgen
und negativem Feedback im Internet
Geben Sie Ihren Mitarbeitern/Redakteuren
grundlegende Regeln an die Hand!
Tipp 6 - Social Media Guidelines
15. Beispiele von Statusmeldungen:
• „Ich bin auf dem Weg zu XY, der nervt wieder rum. Will uns wieder
nur runterhandeln bis zum geht nicht mehr ...“
• „Ich habe heute so gar keinen Bock auf das Meeting.“
• „Montag Morgen halb zehn in Deutschland: Stimmung ist wieder
Scheiße, Chef motzt nur rum.“
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Was ist das Problem?
• Weiterleitung der Daten des Nutzers an Facebook,
Twitter & Co. in die USA ohne vorherige, datens-
chutzrechtliche Einwilligung des Nutzers
• Datenübertragung schon bei Aufruf der Seite
• Facebook informiert nicht darüber, welche Daten
übertragen werden
• IP-Adresse des Nutzers könnte zu den Personen-
daten gehören (str. in der Rspr.)
Beachten Sie den Datenschutz bei der Verwendung
von Social Media-Plugins!
Tipp 7 - Datenschutz
17. Die Lösung:
1. Anforderung: Seite „Datenschutz“ mit den Informationen über
die jeweils genutzten Plugins in die Webseite integrieren (siehe
Muster!)
2. Anforderung: Einwilligung des Nutzers VOR der Datenübertragung
an Facebook, Google usw. einholen:
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Was wir für Sie tun können
• Prüfung der Rechtssicherheit Ihres Social Media
Auftritts
• Einführung und Umsetzung der Social Media
Maßnahmen im Unternehmen
• Verträge mit Mitarbeitern zum Umgang mit
Social Media
• Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen,
Social Media Policy
• Datenschutzrechtliche Beratung
• Prüfung von Werbemaßnahmen (Gewinnspiele,
CRM, Newsletter)
19. Das Team der Rechtsanwälte und Mitarbeiter von RESMEDIA
bietet Rechtsberatung und Interessenvertretung zu allen
Fragen des IT-Rechts, des E-Commerce-Rechts und des gewer-
blichen Rechtsschutzes.
Die Kanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz verfügt über fünf spezi-
alisierte Rechtsanwälte, davon zwei Fachanwälte für
Informationstechnologierecht (IT-Recht) und einer Fachanwältin
für gewerblichen Rechtsschutz.
RESMEDIA
Wir beraten Unterenhmen im IT-Recht.
20. Kanzlei RESMEDIA Mainz
RESMEDIA - Kanzlei für IT-Recht, E-Commerce-Recht
und gewerblichen Rechtsschutz
Am Winterhafen78
55131 Mainz
Telefon: 06131.144 56 0
Telefax: 06131.144 56 20
E-Mail: mainz@res-media.net
Web: www.res-media.net