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Zivilrechtliche Aspekte der
 Unternehmensnachfolge
Überblick



I.    Ziele der Unternehmensnachfolge
II.   Arten der Unternehmensnachfolge
      1.   Die Unternehmensnachfolge von Todes wegen
      2.   Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden
III. Fazit




           Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
I. Ziele der Unternehmensnachfolge


Gestaltungsebenen der Unternehmensnachfolge:
   Fließender Übergang auf die Folgegeneration
    unter Gewährleistung des Unternehmensfort-
    bestandes
   Unternehmensnachfolge als zwingender
    Bestandteil der Erbfolge des Unternehmers
   Steuerlich optimierte Durchführung des
    Unternehmensübergangs und der Ziel-
    konstellation


        Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
I. Ziele der Unternehmensnachfolge


Ziele der Unternehmensnachfolge:
   Sicherung des Unternehmens, Absicherung der
    Lebensversorgung des Seniorunternehmers,
    seines Ehegatten und der nicht übernehmenden
    Kinder
   Vermeidung von Streitigkeiten im Familien- und
    Erbenkreis durch reibungslose Übertragung
   Vermeidung eines „Führungsvakuums“, Erhalt
    von Flexibilität und Liquidität im Unternehmen



        Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
II. Arten der Unternehmensnachfolge


1. Unternehmensnachfolge von Todes wegen
   durch Erbfall und Erbauseinandersetzung
     zeitlich nicht gestaltbar


2. Unternehmensnachfolge unter Lebenden
   durch vorweggenommene Erbfolge
     zeitlich gestaltbar



      Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
1. Die Unternehmensnachfolge
                  von Todes wegen

Gesamtrechtsnachfolge in das Vermögen des
Unternehmererblassers durch:
   gesetzliche Erbfolge
         Verwandte und Ehegatte des Erblassers
         automatischer Vermögensübergang
          „Vonselbsterwerb“


Gesamtrechtsnachfolge in das Vermögen des
Unternehmererblassers durch:

   gewillkürte Erbfolge (letztwillige Verfügungen)
         Testament
         Erbvertrag




           Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
1. Die Unternehmensnachfolge
               von Todes wegen


a) Fortführung des Unternehmens durch eine
   Erbengemeinschaft

       auf Auseinandersetzung gerichtete
        Zufallsgemeinschaft
       Unklarheiten bei der Unternehmensführung

          problematische Entscheidungsfindung
          uneinheitliches Abstimmungsverhalten
          grundsätzlich jederzeitiges Verlangen der
           Auseinandersetzung durch jeden Miterben möglich



        Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
1. Die Unternehmensnachfolge
               von Todes wegen


b) Fortführung des Unternehmens durch einen
   Erben und Abfindung der übrigen Personen

      Vorzugswürdige Alternative zur Erbengemeinschaft
      Bestimmung eines Nachfolgers durch den
       Unternehmer
      Gerechter Ausgleich für die übrigen Erben
      Achtung: Besondere steuerliche Fallstricke (Gefahr
       der Aufdeckung stiller Reserven)




        Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
1. Die Unternehmensnachfolge
               von Todes wegen


c) Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten

      Gesetzliche Regelung

      Gesellschaftsvertragliche Regelung

      Abfindungsregelung
         Höhe, Berechnungsverfahren, Fälligkeit




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2. Die Unternehmensnachfolge
               unter Lebenden


   Begriff der vorweggenommenen Erbfolge
     Vermögensübertragung durch
      Rechtsgeschäft unter Lebenden
     keine gesetzliche Regelung, sondern reine
      Vertragsgestaltung
   Ziele der vorweggenommenen Erbfolge
     planmäßige Organisation des Generations-
      wechsels: zeitlich und inhaltlich
     Schutz des Unternehmens, Einarbeitung des
      Nachfolgers


        Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
2. Die Unternehmensnachfolge
              unter Lebenden


a)    Übertragung des Unternehmens an Dritte (ggf.
      Management – MBO)

        Unternehmensverkauf
b)    Übertragung des Unternehmens im Familienkreis

        Halten des Unternehmens (des Lebenswerks) im
         Familienvermögen

       Zu klärende Punkte:

        Wer wird der Nachfolger?
        Wie wird der Übergang gestaltet?
        Know-How und Einfluss der Seniors versus
         „standing“ des Juniors („Tradition vs. Neuanfang“)


      Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
2. Die Unternehmensnachfolge
             unter Lebenden


   Der Unternehmensnachfolger

     - Die Wahl der konkreten Person

     - Die Einführung des gewählten Nachfolgers
       z.B. durch einen 3 - Stufen - Plan:

             • mittelbare Beteiligung (Unterbeteiligung)
             • Vollmitgliedschaft
             • Eintritt in die Geschäftsführung




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2. Die Unternehmensnachfolge
             unter Lebenden


    Der Unternehmenssenior

      - Einflusssicherung und –begrenzung auf
        Geschäftsführung und
        Gesellschafterversammlung
                „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“

      - Versorgungssicherung:

                •   Erträge aus zurückbehaltenem Vermögen
                •   Erträge aus Tätigkeitsvergütungen
                •   Erträge aus zurückbehaltenen Nutzungsrechten
                •   Erträge aus wiederkehrenden Bezügen




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2. Die Unternehmensnachfolge
             unter Lebenden


    Die weichenden Erben

      - Ausgleich zur Vermeidung von Nachteilen
                (Gleichbehandlung der Kinder; Versorgung des Ehepartners)
      - Zeitpunkt des Interessenausgleichs
                (bei Übergabe oder im Todesfall)
      - Person des Ausgleichenden
                (der Übertragende oder der Übernehmende)
      - Gegenstand und Höhe der Ausgleichsleistung
      - Vermeidung von Pflichtteils- und
        Zugewinnausgleichsansprüchen
                (vertragliche Regelung mit allen Beteiligten anzustreben)



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III. Fazit


   Grundsätzliche Ziele der Unternehmensnachfolge
      Sicherung des Unternehmens
      Sicherung des Unternehmers und seiner Angehörigen
      Sicherung des Übernehmers

   Gestaltungshinweise zum Unternehmensübergang durch Erbfolge
      Rechtzeitige letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag)
      Anpassung der gesellschaftsvertragrechtlichen Situation
      Einbindung der Angehörigen (ggf. Pflichtteilsverzichte)
      Steuerliche Optimierung

   Gestaltungshinweise zum Unternehmensübergang durch
    vorweggenommene Erbfolge
      Finden des richtigen Nachfolgers
      Einbindung der Angehörigen
      Rechtzeitige und planvolle Umsetzung
      Steuerliche Optimierung




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Unternehmensnachfolge

  • 1. Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
  • 2. Überblick I. Ziele der Unternehmensnachfolge II. Arten der Unternehmensnachfolge 1. Die Unternehmensnachfolge von Todes wegen 2. Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden III. Fazit Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 3. I. Ziele der Unternehmensnachfolge Gestaltungsebenen der Unternehmensnachfolge:  Fließender Übergang auf die Folgegeneration unter Gewährleistung des Unternehmensfort- bestandes  Unternehmensnachfolge als zwingender Bestandteil der Erbfolge des Unternehmers  Steuerlich optimierte Durchführung des Unternehmensübergangs und der Ziel- konstellation Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 4. I. Ziele der Unternehmensnachfolge Ziele der Unternehmensnachfolge:  Sicherung des Unternehmens, Absicherung der Lebensversorgung des Seniorunternehmers, seines Ehegatten und der nicht übernehmenden Kinder  Vermeidung von Streitigkeiten im Familien- und Erbenkreis durch reibungslose Übertragung  Vermeidung eines „Führungsvakuums“, Erhalt von Flexibilität und Liquidität im Unternehmen Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 5. II. Arten der Unternehmensnachfolge 1. Unternehmensnachfolge von Todes wegen  durch Erbfall und Erbauseinandersetzung zeitlich nicht gestaltbar 2. Unternehmensnachfolge unter Lebenden  durch vorweggenommene Erbfolge zeitlich gestaltbar Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 6. 1. Die Unternehmensnachfolge von Todes wegen Gesamtrechtsnachfolge in das Vermögen des Unternehmererblassers durch:  gesetzliche Erbfolge  Verwandte und Ehegatte des Erblassers  automatischer Vermögensübergang „Vonselbsterwerb“ Gesamtrechtsnachfolge in das Vermögen des Unternehmererblassers durch:  gewillkürte Erbfolge (letztwillige Verfügungen)  Testament  Erbvertrag Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 7. 1. Die Unternehmensnachfolge von Todes wegen a) Fortführung des Unternehmens durch eine Erbengemeinschaft  auf Auseinandersetzung gerichtete Zufallsgemeinschaft  Unklarheiten bei der Unternehmensführung  problematische Entscheidungsfindung  uneinheitliches Abstimmungsverhalten  grundsätzlich jederzeitiges Verlangen der Auseinandersetzung durch jeden Miterben möglich Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 8. 1. Die Unternehmensnachfolge von Todes wegen b) Fortführung des Unternehmens durch einen Erben und Abfindung der übrigen Personen  Vorzugswürdige Alternative zur Erbengemeinschaft  Bestimmung eines Nachfolgers durch den Unternehmer  Gerechter Ausgleich für die übrigen Erben  Achtung: Besondere steuerliche Fallstricke (Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven) Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 9. 1. Die Unternehmensnachfolge von Todes wegen c) Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten  Gesetzliche Regelung  Gesellschaftsvertragliche Regelung  Abfindungsregelung  Höhe, Berechnungsverfahren, Fälligkeit Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 10. 2. Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden  Begriff der vorweggenommenen Erbfolge  Vermögensübertragung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden  keine gesetzliche Regelung, sondern reine Vertragsgestaltung  Ziele der vorweggenommenen Erbfolge  planmäßige Organisation des Generations- wechsels: zeitlich und inhaltlich  Schutz des Unternehmens, Einarbeitung des Nachfolgers Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 11. 2. Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden a) Übertragung des Unternehmens an Dritte (ggf. Management – MBO)  Unternehmensverkauf b) Übertragung des Unternehmens im Familienkreis  Halten des Unternehmens (des Lebenswerks) im Familienvermögen Zu klärende Punkte:  Wer wird der Nachfolger?  Wie wird der Übergang gestaltet?  Know-How und Einfluss der Seniors versus „standing“ des Juniors („Tradition vs. Neuanfang“) Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 12. 2. Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden  Der Unternehmensnachfolger - Die Wahl der konkreten Person - Die Einführung des gewählten Nachfolgers z.B. durch einen 3 - Stufen - Plan: • mittelbare Beteiligung (Unterbeteiligung) • Vollmitgliedschaft • Eintritt in die Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 13. 2. Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden  Der Unternehmenssenior - Einflusssicherung und –begrenzung auf Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ - Versorgungssicherung: • Erträge aus zurückbehaltenem Vermögen • Erträge aus Tätigkeitsvergütungen • Erträge aus zurückbehaltenen Nutzungsrechten • Erträge aus wiederkehrenden Bezügen Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 14. 2. Die Unternehmensnachfolge unter Lebenden  Die weichenden Erben - Ausgleich zur Vermeidung von Nachteilen (Gleichbehandlung der Kinder; Versorgung des Ehepartners) - Zeitpunkt des Interessenausgleichs (bei Übergabe oder im Todesfall) - Person des Ausgleichenden (der Übertragende oder der Übernehmende) - Gegenstand und Höhe der Ausgleichsleistung - Vermeidung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen (vertragliche Regelung mit allen Beteiligten anzustreben) Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de
  • 15. III. Fazit  Grundsätzliche Ziele der Unternehmensnachfolge  Sicherung des Unternehmens  Sicherung des Unternehmers und seiner Angehörigen  Sicherung des Übernehmers  Gestaltungshinweise zum Unternehmensübergang durch Erbfolge  Rechtzeitige letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag)  Anpassung der gesellschaftsvertragrechtlichen Situation  Einbindung der Angehörigen (ggf. Pflichtteilsverzichte)  Steuerliche Optimierung  Gestaltungshinweise zum Unternehmensübergang durch vorweggenommene Erbfolge  Finden des richtigen Nachfolgers  Einbindung der Angehörigen  Rechtzeitige und planvolle Umsetzung  Steuerliche Optimierung Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin – http://www.steuerschroeder.de