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1. Themen-Abend BWL
         Finanzierung
Herzlich willkommen
                                 zum 1. BWL-Abend in der
                                     KANZLEI NICKERT




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            2
Agenda




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            3
Agenda
              Mezzanine-Finanzierungen
              Förderdarlehen: Welche gibt es? Für wen?
              Und was sind die Voraussetzungen?
              Vorfälligkeitsentschädigung und
              Umschuldung
              Basel III: Auswirkungen auf den Mittelstand




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             4
Mezzanine-Finanzierungen




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EK-Quote gemessen an der
        Bilanzsumme




                                    Quelle: Creditreform, Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand
    Bis 10% unterkapitalisiert
    Über 30% ausreichend kapitalisiert - Branchenabweichungen

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Folgen einer geringen EK-Quote
              Bank verschlechtert die Rating-Einstufung
              Weitere Kreditaufnahme wird
              eingeschränkt
              Expansionsmöglichkeiten wie auch das
              operative Geschäft werden begrenzt




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Folgen einer geringen EK-Quote
              Für viele KMU gilt in der Regel:
              kein Börsengang
              Private Eigenkapitalzuführung wird
              ausgeschlossen, wenn keine Einräumung
              von Mitspracherechten gewünscht ist


                                    Mezzanine-Kapital


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Grundlagen der Mezzanine-
        Finanzierung
              Definition von Mezzanine
              Merkmale von Mezzanine - Kapital
              Vergütung der Mezzanine -
              Finanzierungsformen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   9
Formen der Mezzanine-
        Finanzierung
              Eigenkapitalähnlich
                   Equity Mezzanine Capital
                   Junior Mezzanine
              Fremdkapitalähnlich
                   Debt Mezzanine Capital
                   Senior Mezzanine



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   10
Formen der Mezzanine-
        Finanzierung

                   Aktiva                                 Passiva

                                                        Eigenkapital

        Anlagevermögen                            Equity Mezzanine Capital

        Umlaufvermögen                            Debt Mezzanine Capital

                                                       Fremdkapital

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Mezzanine-Kapital mit
        Eigenkapitalausrichtung
              Genussrechte
                   Anspruch auf Anteil
                      am Reingewinn und
                      am Liquidationserlös
              Atypisch stille Beteiligung
                   Anspruch auf Anteil
                      am Gesellschaftsvermögen und
                      am Verlust
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      12
Mezzanine-Kapital mit
        Fremdkapitalausrichtung
              Nachrangdarlehen
                   Ähnlich einem „klassischen“ Kredit
                   Nachrangig gegenüber anderen FK - Gebern
              Typisch stille Beteiligung
                   Einlage in Unternehmen
                   Kein Außenauftritt



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER               13
Mezzanine-Kapital zur
        Verbesserung des Ratings
              Wirtschaftliches Eigenkapital im Rating
                   Ungleich bilanzielles Eigenkapital
                   Verbesserung der Bonitätseinstufung
                   Verbesserung des Bilanzbildes




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Mezzanine-Kapital zur
        Verbesserung des Ratings
              Voraussetzung für wirtschaftliches
              Eigenkapital
                  Rangrücktritt
                  Langfristige Kapitalüberlassung
                  Erfolgsabhängige Vergütung
                  Keine Besicherung
                  Teilnahme am Verlust bis zur Höhe des
                  Kapitals

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Mögliche Anlässe für Mezzanine-
        Kapital
              Wachstum und Expansion
              Gesellschafterwechsel
              Abspaltung von Unternehmensteilen
              Verbesserung der Bilanzstruktur




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Vorteile des Mezzanine-Kapital
              Eigenkapitalcharakter/Nachrangigkeit
              Verbesserung der Bonität
              Verzicht auf Sicherheiten
              Flexibilität
              Beibehaltung der unternehmerischen
              Freiheit




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Nachteile von Mezzanine -
        Kapital
              Hohe Gesamtkosten, da höheres Risiko
              Überschaubarer Empfängerkreis
              Zeitliche Befristung kann negativ sein
              Vereinbarung von Covenants
              Erhöhte Transparenzerfordernis
              Flexibilität bei der Ausgestaltung der
              Verträge = Komplexität

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Fazit

              Flexibel einsetzbare Finanzierungsform
              Ausblick:
                       durch Umsetzung von Basel III und
                       im Zuge verschärfter Kreditvergabe
                       wird die Mezzanine - Finanzierungs-
                       form mehr Zuspruch erfahren



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Beispiel - Mezzanine
Bilanzsumme vor Investition:                      1.000
Eigenkapital:                                      400 (40%)
Fremdkapital:                                      600 (60%)


Annahmen:
Investitionsvorhaben:                              500
Mit Mezzanine 200 / FK 300:
oder FK 500
Bilanzsumme nach Investition:                     1.500


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                20
Beispiel - Mezzanine
Variante 1:
Bilanzsumme nach Investition:                           1.500
Eigenkapital:                                     400    600 (40%)
Fremdkapital:                                     600    900 (60%)


Variante 2:
Bilanzsumme nach Investition:                           1.500
Eigenkapital:                                     400    400 (27%)
Fremdkapital:                                     600   1.100 (73%)


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Beispiel - Mezzanine
Anmerkungen:
    Besseres Bilanzbild bei der Variante 1
    Erwartung eines niedrigeren
    Fremdkapitalzinssatzes bei der Variante 1
    Mezzanine-Finanzierung teurer als
    Fremdkapitalfinanzierung
    Beide vorgelagerten Punkte müssen
    zusammen betrachtet werden
    Größerer Spielraum bei Variante 1 für weitere
    Investitionen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     22
Förderdarlehen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                    23
Förderdarlehen - Allgemein
              Wichtige Säule der
              Unternehmensfinanzierung
              Fördermitteldschungel – Viele Anbieter/
              Programme
              Attraktive Konditionen
             § Günstige Zinssätze oftmals nochmals
               verbilligt
              Hausbankprinzip
              Voraussetzungen müssen geklärt werden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         24
In welchen Phasen ist ein
        Einsatz möglich?
              Existenzgründungsphase
              Wachstumsphase
              Sicherungsphase
              Unternehmensnachfolgephase
              Somit ist ein Einsatz in nahezu allen
              Lebenszyklen eines Unternehmens
              denkbar/möglich


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       25
Wichtiges rund um Fördermittel?
              Fördermittel kennen
              Konkurrenz belebt das Geschäft
              Chancen auf Fördermittel wahren
              Rechtzeitige Antragsstellung
             § „Heute mit der Bank sprechen, morgen
               Maschine bestellen“
              Eventuell Programme kombinieren


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       26
Wichtiges rund um Fördermittel?
              KMU-Bereich – Kriterien / Richtlinien
              Kein Geld ohne überzeugendes Konzept
              Flexible Darlehensvereinbarungen wie z.B.
             § Tilgungsfreie Jahre
             § Möglichkeit zur vorzeitigen
               Kündigung/Tilgung
              Risikogerechtes Zinssystem


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Fördermittel im
        Innovationsbereich
              Beispiel
             § ZIM – Zentrales Innovationsprogramm
               Mittelstand
             § Von den „Hidden Champions“ lernen:
               Zielsetzung der Unternehmen ist oft ein
               Wachstumskurs und die Erreichung der
               Markführerschaft
             § Forschung & Entwicklung – Quote der
               „Hidden Champions“ oft doppelt so hoch
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          28
Fördermittel - ZIM
              Kooperationsprojekte
             § Zwischen KMU´s und von KMU´s mit
               Forschungseinrichtungen
              Einzelprojekte
             § Einzelbetriebliche Forschungs- und
               Entwicklungsprojekte von KMU
              Netzwerkprojekte




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     29
Fördermittel –
        „De-minimis“- Beihilfen
              Verschiedene Zuwendungen werden als
              sogenannte „De-minimis“-Beihilfen gewährt
              Beihilfe = Wirtschaftlicher Vorteil für
              empfangendes Unternehmen
              Eventueller Wettbewerbsverzug
              widerspricht dem Prinzip der freien
              Marktwirtschaft
              Anderseits für bestimmte Marktteilnehmer
              politisch erwünscht
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          30
Fördermittel –
        „De-minimis“- Beihilfen
              Wird bspw. ein gegenüber
              Marktkonditionen zinsverbilligtes Darlehen
              vergeben, errechnet sich der
              Subventionswert aus der Differenz
              zwischen dem gültigen Marktzins und dem
              Effektivzinssatz des Darlehens
              Subventionswert aller für ein Unternehmen
              zulässigen „De-minimis“-Beihilfen begrenzt
              (kommt auf Branche an)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            31
Fördermittel – L-Bank
              Energieeffizienzfinanzierung
              Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen
              Liquiditätskredit
             § Betriebsmittelfinanzierungen,
               Konsolidierungen, Betriebsübernahmen
              Umweltschutz- und Energiesparprogramm
              MezzaFin
             § Unbesichertes Nachrangdarlehen –
               eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER       32
Fördermittel – L-Bank
              Investitionsfinanzierung
              Bürgschaftsprogramm
             § L-Bank übernimmt Bürgschaften für
               Kredite, die Banken und Sparkassen an
               mittelständische Unternehmen vergeben
              Technologiefinanzierung
             § Investitionen in innovative Technologien



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           33
Fördermittel – Bürgschaftsbank
              „Kein erfolgsversprechendes Vorhaben darf
              an fehlenden Sicherheiten scheitern“
              2011: 2.345 Projekte mit einem
              Bürgschafts- und Garantievolumen von
              290,3 Mio.€
              Damit konnte ein Kreditvolumen von 469,8
              Mio.€ ermöglicht werden
              Die Hälfte davon war für die Bereiche
              Existenzgründungen und
              Unternehmensnachfolgen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          34
Fördermittel – Bürgschaftsbank
              Insgesamt 14.344 Bürgschaften an baden-
              württembergische Unternehmen im
              Volumen von rund 1,5 Mrd.€
              Ziel: Ausbau und Weiterentwicklung des
              mittelständisch geprägten
              Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg
              Im Einzelfall werden bis zu 80% der Kredite
              für gewerbliche Vorhaben verbürgt, die
              maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1 Mio.€

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         35
Fördermittel – Bürgschaftsbank
              Einbeziehung der Bürgschaftsbank
             § Bürgschaft gegenüber der Hausbank
             § Bürgschaft im Rahmen von
               Leasingfinanzierungen
             § Garantien gegenüber
               Beteiligungsgesellschaften zur Absicherung
               stiller Beteiligungen
              Existenzgründung, Etablierte Unternehmen,
              Innovationsfinanzierung, Sonderprogramme

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        36
Fördermittel – MBG
              Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
              Baden-Württemberg (GmbH) – öffentlich
              geförderte Beteiligungsgesellschaft
              Aufgabe wird in der Verbesserung der
              Finanzstruktur in den Unternehmen
              gesehen
              Grundlage für eine solide
              Unternehmensentwicklung und weiteres
              Wachstum

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           37
Fördermittel – MBG
              Existenzgründung,
              Unternehmensnachfolge, etablierte
              Unternehmen, Innovationsfinanzierung
              Mittelstandskooperation
             § MBG-Beteiligungsprogramm der
               Sparkassen – Finanzgruppe Baden-
               Württemberg / Volksbanken
               Raiffeisenbanken
              Sonderprogramme MBG / L-Bank

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      38
Fördermittel - KfW
              KfW Bankengruppe – Förderbank
              Inländische Förderung
              Export- und Projektfinanzierung
             § Finanzierung von Vorhaben deutscher
               und europäischer Unternehmen, damit
               sie sich global behaupten können
              Entwicklungsfinanzierung
              Vielzahl von Fördermöglichkeiten

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   39
Vorfälligkeitsentschädigung
                                 und Umschuldung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      40
Was ist Umschuldung
              Vertragsergänzung/Nachtrag zum
              bestehenden Kredit
             § Verringerung der Annuität
             § Stundung von Tilgungsleistungen
             § Allgemein: Veränderung der Konditionen
              Aufnahme eines neuen Kredits zur
              Ablösung des bestehenden Vertrages



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         41
Vorteile der Umschuldung (Bsp.)
              Günstigere Zinssätze
              Laufzeitenveränderung
              Bessere Übersichtlichkeit
              Verminderung der monatlichen Belastung
              Anpassung der Finanzierung an die neue
              Situation
             § Unternehmensphase
             § Marktbedingungen (Zinsniveau)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        42
Möglichkeiten der Umschuldung
              Umschuldung von Dispokrediten
              Umschuldung von Ratenkrediten
              Umschuldung von Baukrediten oder
              ähnlich langfristigen Krediten




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   43
Umschuldung lohnenswert?
              Von mehreren Faktoren abhängig
              Restlaufzeit des bestehenden Darlehens
              „Vorfälligkeitsentschädigung“
              Bearbeitungsgebühren




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        44
Umschuldung möglich ?
             Kündigungsmöglichkeit für Kreditverträge ?
             problematisch insbesondere bei Verträgen mit
             gebundenem Sollzinssatz; Kündigungsrechte s.
             §§ 489, 490 Abs. 2 BGB (Letzterer für grund-
             pfandrechtlich gesicherte Darlehen)
             Ohne Kündigungsrecht: Verhandlungssache




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             45
„Vorfälligkeitsentschädigung“
        Legaldefinition Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs.
         2 S. 3 BGB):
        „Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen
        Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung
        entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).“

        Davon zu unterscheiden ist Aufhebungsentgelt, das
        Bank bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung fordern
        kann.
        Höhenmäßige Begrenzung:         Sittenwidrigkeit
        Diese soll ohne Hinzutreten weiterer subjektiver Merkmale erreicht
        sein, wenn gefordertes Entgelt eine korrekt berechnete Vorfällig-
        keitsentschädigung um mehr als 90-100 % übersteigt.

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                              46
Beispiel
              Altes Darlehen
                   Auszahlungsbetrag:             250.000 €
                   Nominalzins:                   7%
                   Tilgung:                       1.500 €/Mon
                   Zinsbindung:                   31.12.2015
                   Restschuld 31.12.2011:         142.000 €
              Neuer Zinssatz = 4%



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                 47
Beispiel

          Zinsverschlechterungsschaden

       Zinsverschlechterungsschaden ( 4,000 %      11.945,60
       Neuzinssatz )
        + einmalige Bearbeitungsgebühr               250,00
       = Vorfälligkeitsentschädigung               12.195,60 12.195,60
         + Restschuld am Ablösetermin 31.12.2011               142.000,00
       = insgesamt zu zahlender Ablösebetrag                   154.195,60




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                             48
Basel III: Auswirkungen
                                          auf den Mittelstand




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  49
Basel III - Allgemein
              Reformpaket
             § Eigenkapital- und Liquiditätssituation
              Stärkere und umfangreichere Regeln
              Regeln sollen internationale Gültigkeit
              haben und ab dem 1.1.2013 greifen
              Stabilisierung des Finanzsystems als Ziel
              Transformation der Inhalte durch die
              Banken auf den Endkundenbereich

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           50
Der Mittelstand / Basel III
              Überwiegende Investitions- und
              Betriebsmittelfinanzierungen waren nicht
              der Auslöser der Finanz- und
              Wirtschaftskrise
              Noch transparentere Berichterstattung
              aufgrund der höheren Anforderungen
              Höhere Anforderungen an die
              Sicherheitenstellung


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          51
Auswirkungen / Basel III
              Die Kreditinstitute müssen ihre Risiken
              noch besser überwachen, um negative
              Auswirkungen besser
              abschätzen/beurteilen zu können
              Basel III als Argumentationsbasis bei
              Kreditverhandlungen
              Schwierigere Kreditverhandlungen
              werden erwartet


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         52
Notwendige Transparenz
              Bessere und transparentere
              Informationsbereitstellung gegenüber
              der Bank, um eine bessere Ratingnote
              erzielen zu können – in guten wie in
              schlechten Zeiten
              Umfangreiche Informationsbereitstellung
              (nächste Folie mit Details)
              Fällt Großunternehmens oftmals leichter,
              da andere Struktur, andere Steuerung
              und gesetzliche Verpflichtungen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          53
Notwendige Transparenz
              Bsp. Checkliste der Bürgschaftsbank zu
              den einzureichenden Unterlagen (1)
             § Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
             § Aktuelle BWA´s/SuSa´s
             § Rentabilitätsvorschaurechnung
             § Finanzplan
             § Kapitalbedarfsrechnung
             § Kapitaldienstaufstellung

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        54
Notwendige Transparenz
              Bsp. Checkliste der Bürgschaftsbank zu
              den einzureichenden Unterlagen (2)
             § Lebenslauf, beruflicher Werdegang
             § Übersicht über private
               Vermögensverhältnisse
             § Businessplan
             § Grundstücksunterlagen (sofern
               zutreffend)


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        55
Folgen für die Finanzierung
              Mittelstand stark konfrontiert
              Ziele und Risiken sind den
              Mittelständlern oftmals bekannt, jedoch
              sind sie relativ selten dokumentiert und
              nach außen kommuniziert
              Risikoreich eingestufte Finanzierungen
              (Existenzgründungen,
              Unternehmensnachfolgen, Innovationen)
              sind wahrscheinlich schwieriger
              umzusetzen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          56
Basel III / Zukunft
              Abwarten wie die Umsetzung von Basel
              III tatsächlich ablaufen wird
              Die Hoffnung in eine höhere Sicherheit
              durch Basel III basiert auf einer
              international einheitlichen Umsetzung
              Gerade vor dem Hintergrund des
              globalen Zusammenhangs der einzelnen
              Finanzsysteme ist eine weltweite
              Umsetzung wünschenswert

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        57
Abschließende Worte




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                         58
Mittelstandsfinanzierung
              Die Kreditfinanzierung ist und bleibt
              vorerst das wichtigste
              Finanzierungsinstrument im Mittelstand
              Teilweise sind die Kreditfinanzierungen
              im Mittelstand heutzutage sehr flexibel
              Bspw. Borrowing-Base-Linie –
              Besicherung mit dem Umlaufvermögen
              Schon heute an die Finanzierung von
              morgen denken – auch in wirtschaftlich
              guten Zeiten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         59
- TRANSPARENZ -

     …„Hallo Bank, ich zeig
        dir meine Welt“

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   60
Ausblick

            2. BWL-Abend am 10. Oktober mit dem
            Themenschwerpunkt: Unternehmens-
            planung

            3. BWL-Abend am 21. November mit
            dem Themenschwerpunkt: Betriebs-
            wirtschaftliche Auswertungen (BWA´s)



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER    61
Weitere Veranstaltungen der KN

            29.06.2012 Baufrühstück
            17.07.2012 Personalabend
            21.09.2012 Baufrühstück
            27.09.2012 Bankenworkshop
            10.10.2012 BWL: Unternehmensplanung
            09.11.2012 Unternehmen Online
            21.11.2012 BWL: BWA


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   62
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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                          www.kanzlei-nickert.de
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            Unsere Whitepaper finden Sie unter…

                      scribd.com

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Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

         KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
         und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
         benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
         Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

         KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
         Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
         MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

         Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de




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Präsentation zum 1. Themen-Abend BWL

  • 1. 1. Themen-Abend BWL Finanzierung
  • 2. Herzlich willkommen zum 1. BWL-Abend in der KANZLEI NICKERT KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
  • 3. Agenda KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
  • 4. Agenda Mezzanine-Finanzierungen Förderdarlehen: Welche gibt es? Für wen? Und was sind die Voraussetzungen? Vorfälligkeitsentschädigung und Umschuldung Basel III: Auswirkungen auf den Mittelstand KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
  • 5. Mezzanine-Finanzierungen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
  • 6. EK-Quote gemessen an der Bilanzsumme Quelle: Creditreform, Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand Bis 10% unterkapitalisiert Über 30% ausreichend kapitalisiert - Branchenabweichungen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
  • 7. Folgen einer geringen EK-Quote Bank verschlechtert die Rating-Einstufung Weitere Kreditaufnahme wird eingeschränkt Expansionsmöglichkeiten wie auch das operative Geschäft werden begrenzt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
  • 8. Folgen einer geringen EK-Quote Für viele KMU gilt in der Regel: kein Börsengang Private Eigenkapitalzuführung wird ausgeschlossen, wenn keine Einräumung von Mitspracherechten gewünscht ist Mezzanine-Kapital KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
  • 9. Grundlagen der Mezzanine- Finanzierung Definition von Mezzanine Merkmale von Mezzanine - Kapital Vergütung der Mezzanine - Finanzierungsformen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
  • 10. Formen der Mezzanine- Finanzierung Eigenkapitalähnlich Equity Mezzanine Capital Junior Mezzanine Fremdkapitalähnlich Debt Mezzanine Capital Senior Mezzanine KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
  • 11. Formen der Mezzanine- Finanzierung Aktiva Passiva Eigenkapital Anlagevermögen Equity Mezzanine Capital Umlaufvermögen Debt Mezzanine Capital Fremdkapital KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
  • 12. Mezzanine-Kapital mit Eigenkapitalausrichtung Genussrechte Anspruch auf Anteil am Reingewinn und am Liquidationserlös Atypisch stille Beteiligung Anspruch auf Anteil am Gesellschaftsvermögen und am Verlust KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
  • 13. Mezzanine-Kapital mit Fremdkapitalausrichtung Nachrangdarlehen Ähnlich einem „klassischen“ Kredit Nachrangig gegenüber anderen FK - Gebern Typisch stille Beteiligung Einlage in Unternehmen Kein Außenauftritt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
  • 14. Mezzanine-Kapital zur Verbesserung des Ratings Wirtschaftliches Eigenkapital im Rating Ungleich bilanzielles Eigenkapital Verbesserung der Bonitätseinstufung Verbesserung des Bilanzbildes KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
  • 15. Mezzanine-Kapital zur Verbesserung des Ratings Voraussetzung für wirtschaftliches Eigenkapital Rangrücktritt Langfristige Kapitalüberlassung Erfolgsabhängige Vergütung Keine Besicherung Teilnahme am Verlust bis zur Höhe des Kapitals KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
  • 16. Mögliche Anlässe für Mezzanine- Kapital Wachstum und Expansion Gesellschafterwechsel Abspaltung von Unternehmensteilen Verbesserung der Bilanzstruktur KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
  • 17. Vorteile des Mezzanine-Kapital Eigenkapitalcharakter/Nachrangigkeit Verbesserung der Bonität Verzicht auf Sicherheiten Flexibilität Beibehaltung der unternehmerischen Freiheit KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
  • 18. Nachteile von Mezzanine - Kapital Hohe Gesamtkosten, da höheres Risiko Überschaubarer Empfängerkreis Zeitliche Befristung kann negativ sein Vereinbarung von Covenants Erhöhte Transparenzerfordernis Flexibilität bei der Ausgestaltung der Verträge = Komplexität KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
  • 19. Fazit Flexibel einsetzbare Finanzierungsform Ausblick: durch Umsetzung von Basel III und im Zuge verschärfter Kreditvergabe wird die Mezzanine - Finanzierungs- form mehr Zuspruch erfahren KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
  • 20. Beispiel - Mezzanine Bilanzsumme vor Investition: 1.000 Eigenkapital: 400 (40%) Fremdkapital: 600 (60%) Annahmen: Investitionsvorhaben: 500 Mit Mezzanine 200 / FK 300: oder FK 500 Bilanzsumme nach Investition: 1.500 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
  • 21. Beispiel - Mezzanine Variante 1: Bilanzsumme nach Investition: 1.500 Eigenkapital: 400 600 (40%) Fremdkapital: 600 900 (60%) Variante 2: Bilanzsumme nach Investition: 1.500 Eigenkapital: 400 400 (27%) Fremdkapital: 600 1.100 (73%) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
  • 22. Beispiel - Mezzanine Anmerkungen: Besseres Bilanzbild bei der Variante 1 Erwartung eines niedrigeren Fremdkapitalzinssatzes bei der Variante 1 Mezzanine-Finanzierung teurer als Fremdkapitalfinanzierung Beide vorgelagerten Punkte müssen zusammen betrachtet werden Größerer Spielraum bei Variante 1 für weitere Investitionen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
  • 23. Förderdarlehen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
  • 24. Förderdarlehen - Allgemein Wichtige Säule der Unternehmensfinanzierung Fördermitteldschungel – Viele Anbieter/ Programme Attraktive Konditionen § Günstige Zinssätze oftmals nochmals verbilligt Hausbankprinzip Voraussetzungen müssen geklärt werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
  • 25. In welchen Phasen ist ein Einsatz möglich? Existenzgründungsphase Wachstumsphase Sicherungsphase Unternehmensnachfolgephase Somit ist ein Einsatz in nahezu allen Lebenszyklen eines Unternehmens denkbar/möglich KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
  • 26. Wichtiges rund um Fördermittel? Fördermittel kennen Konkurrenz belebt das Geschäft Chancen auf Fördermittel wahren Rechtzeitige Antragsstellung § „Heute mit der Bank sprechen, morgen Maschine bestellen“ Eventuell Programme kombinieren KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
  • 27. Wichtiges rund um Fördermittel? KMU-Bereich – Kriterien / Richtlinien Kein Geld ohne überzeugendes Konzept Flexible Darlehensvereinbarungen wie z.B. § Tilgungsfreie Jahre § Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung/Tilgung Risikogerechtes Zinssystem KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
  • 28. Fördermittel im Innovationsbereich Beispiel § ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand § Von den „Hidden Champions“ lernen: Zielsetzung der Unternehmen ist oft ein Wachstumskurs und die Erreichung der Markführerschaft § Forschung & Entwicklung – Quote der „Hidden Champions“ oft doppelt so hoch KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
  • 29. Fördermittel - ZIM Kooperationsprojekte § Zwischen KMU´s und von KMU´s mit Forschungseinrichtungen Einzelprojekte § Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU Netzwerkprojekte KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
  • 30. Fördermittel – „De-minimis“- Beihilfen Verschiedene Zuwendungen werden als sogenannte „De-minimis“-Beihilfen gewährt Beihilfe = Wirtschaftlicher Vorteil für empfangendes Unternehmen Eventueller Wettbewerbsverzug widerspricht dem Prinzip der freien Marktwirtschaft Anderseits für bestimmte Marktteilnehmer politisch erwünscht KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
  • 31. Fördermittel – „De-minimis“- Beihilfen Wird bspw. ein gegenüber Marktkonditionen zinsverbilligtes Darlehen vergeben, errechnet sich der Subventionswert aus der Differenz zwischen dem gültigen Marktzins und dem Effektivzinssatz des Darlehens Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen „De-minimis“-Beihilfen begrenzt (kommt auf Branche an) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
  • 32. Fördermittel – L-Bank Energieeffizienzfinanzierung Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen Liquiditätskredit § Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen, Betriebsübernahmen Umweltschutz- und Energiesparprogramm MezzaFin § Unbesichertes Nachrangdarlehen – eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
  • 33. Fördermittel – L-Bank Investitionsfinanzierung Bürgschaftsprogramm § L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an mittelständische Unternehmen vergeben Technologiefinanzierung § Investitionen in innovative Technologien KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
  • 34. Fördermittel – Bürgschaftsbank „Kein erfolgsversprechendes Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern“ 2011: 2.345 Projekte mit einem Bürgschafts- und Garantievolumen von 290,3 Mio.€ Damit konnte ein Kreditvolumen von 469,8 Mio.€ ermöglicht werden Die Hälfte davon war für die Bereiche Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
  • 35. Fördermittel – Bürgschaftsbank Insgesamt 14.344 Bürgschaften an baden- württembergische Unternehmen im Volumen von rund 1,5 Mrd.€ Ziel: Ausbau und Weiterentwicklung des mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg Im Einzelfall werden bis zu 80% der Kredite für gewerbliche Vorhaben verbürgt, die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1 Mio.€ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
  • 36. Fördermittel – Bürgschaftsbank Einbeziehung der Bürgschaftsbank § Bürgschaft gegenüber der Hausbank § Bürgschaft im Rahmen von Leasingfinanzierungen § Garantien gegenüber Beteiligungsgesellschaften zur Absicherung stiller Beteiligungen Existenzgründung, Etablierte Unternehmen, Innovationsfinanzierung, Sonderprogramme KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
  • 37. Fördermittel – MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (GmbH) – öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaft Aufgabe wird in der Verbesserung der Finanzstruktur in den Unternehmen gesehen Grundlage für eine solide Unternehmensentwicklung und weiteres Wachstum KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
  • 38. Fördermittel – MBG Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, etablierte Unternehmen, Innovationsfinanzierung Mittelstandskooperation § MBG-Beteiligungsprogramm der Sparkassen – Finanzgruppe Baden- Württemberg / Volksbanken Raiffeisenbanken Sonderprogramme MBG / L-Bank KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
  • 39. Fördermittel - KfW KfW Bankengruppe – Förderbank Inländische Förderung Export- und Projektfinanzierung § Finanzierung von Vorhaben deutscher und europäischer Unternehmen, damit sie sich global behaupten können Entwicklungsfinanzierung Vielzahl von Fördermöglichkeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
  • 40. Vorfälligkeitsentschädigung und Umschuldung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
  • 41. Was ist Umschuldung Vertragsergänzung/Nachtrag zum bestehenden Kredit § Verringerung der Annuität § Stundung von Tilgungsleistungen § Allgemein: Veränderung der Konditionen Aufnahme eines neuen Kredits zur Ablösung des bestehenden Vertrages KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
  • 42. Vorteile der Umschuldung (Bsp.) Günstigere Zinssätze Laufzeitenveränderung Bessere Übersichtlichkeit Verminderung der monatlichen Belastung Anpassung der Finanzierung an die neue Situation § Unternehmensphase § Marktbedingungen (Zinsniveau) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
  • 43. Möglichkeiten der Umschuldung Umschuldung von Dispokrediten Umschuldung von Ratenkrediten Umschuldung von Baukrediten oder ähnlich langfristigen Krediten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
  • 44. Umschuldung lohnenswert? Von mehreren Faktoren abhängig Restlaufzeit des bestehenden Darlehens „Vorfälligkeitsentschädigung“ Bearbeitungsgebühren KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
  • 45. Umschuldung möglich ? Kündigungsmöglichkeit für Kreditverträge ? problematisch insbesondere bei Verträgen mit gebundenem Sollzinssatz; Kündigungsrechte s. §§ 489, 490 Abs. 2 BGB (Letzterer für grund- pfandrechtlich gesicherte Darlehen) Ohne Kündigungsrecht: Verhandlungssache KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
  • 46. „Vorfälligkeitsentschädigung“ Legaldefinition Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 S. 3 BGB): „Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).“ Davon zu unterscheiden ist Aufhebungsentgelt, das Bank bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung fordern kann. Höhenmäßige Begrenzung: Sittenwidrigkeit Diese soll ohne Hinzutreten weiterer subjektiver Merkmale erreicht sein, wenn gefordertes Entgelt eine korrekt berechnete Vorfällig- keitsentschädigung um mehr als 90-100 % übersteigt. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
  • 47. Beispiel Altes Darlehen Auszahlungsbetrag: 250.000 € Nominalzins: 7% Tilgung: 1.500 €/Mon Zinsbindung: 31.12.2015 Restschuld 31.12.2011: 142.000 € Neuer Zinssatz = 4% KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
  • 48. Beispiel Zinsverschlechterungsschaden Zinsverschlechterungsschaden ( 4,000 % 11.945,60 Neuzinssatz ) + einmalige Bearbeitungsgebühr 250,00 = Vorfälligkeitsentschädigung 12.195,60 12.195,60 + Restschuld am Ablösetermin 31.12.2011 142.000,00 = insgesamt zu zahlender Ablösebetrag 154.195,60 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
  • 49. Basel III: Auswirkungen auf den Mittelstand KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
  • 50. Basel III - Allgemein Reformpaket § Eigenkapital- und Liquiditätssituation Stärkere und umfangreichere Regeln Regeln sollen internationale Gültigkeit haben und ab dem 1.1.2013 greifen Stabilisierung des Finanzsystems als Ziel Transformation der Inhalte durch die Banken auf den Endkundenbereich KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
  • 51. Der Mittelstand / Basel III Überwiegende Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen waren nicht der Auslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise Noch transparentere Berichterstattung aufgrund der höheren Anforderungen Höhere Anforderungen an die Sicherheitenstellung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
  • 52. Auswirkungen / Basel III Die Kreditinstitute müssen ihre Risiken noch besser überwachen, um negative Auswirkungen besser abschätzen/beurteilen zu können Basel III als Argumentationsbasis bei Kreditverhandlungen Schwierigere Kreditverhandlungen werden erwartet KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
  • 53. Notwendige Transparenz Bessere und transparentere Informationsbereitstellung gegenüber der Bank, um eine bessere Ratingnote erzielen zu können – in guten wie in schlechten Zeiten Umfangreiche Informationsbereitstellung (nächste Folie mit Details) Fällt Großunternehmens oftmals leichter, da andere Struktur, andere Steuerung und gesetzliche Verpflichtungen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
  • 54. Notwendige Transparenz Bsp. Checkliste der Bürgschaftsbank zu den einzureichenden Unterlagen (1) § Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre § Aktuelle BWA´s/SuSa´s § Rentabilitätsvorschaurechnung § Finanzplan § Kapitalbedarfsrechnung § Kapitaldienstaufstellung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
  • 55. Notwendige Transparenz Bsp. Checkliste der Bürgschaftsbank zu den einzureichenden Unterlagen (2) § Lebenslauf, beruflicher Werdegang § Übersicht über private Vermögensverhältnisse § Businessplan § Grundstücksunterlagen (sofern zutreffend) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
  • 56. Folgen für die Finanzierung Mittelstand stark konfrontiert Ziele und Risiken sind den Mittelständlern oftmals bekannt, jedoch sind sie relativ selten dokumentiert und nach außen kommuniziert Risikoreich eingestufte Finanzierungen (Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Innovationen) sind wahrscheinlich schwieriger umzusetzen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
  • 57. Basel III / Zukunft Abwarten wie die Umsetzung von Basel III tatsächlich ablaufen wird Die Hoffnung in eine höhere Sicherheit durch Basel III basiert auf einer international einheitlichen Umsetzung Gerade vor dem Hintergrund des globalen Zusammenhangs der einzelnen Finanzsysteme ist eine weltweite Umsetzung wünschenswert KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
  • 58. Abschließende Worte KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
  • 59. Mittelstandsfinanzierung Die Kreditfinanzierung ist und bleibt vorerst das wichtigste Finanzierungsinstrument im Mittelstand Teilweise sind die Kreditfinanzierungen im Mittelstand heutzutage sehr flexibel Bspw. Borrowing-Base-Linie – Besicherung mit dem Umlaufvermögen Schon heute an die Finanzierung von morgen denken – auch in wirtschaftlich guten Zeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
  • 60. - TRANSPARENZ - …„Hallo Bank, ich zeig dir meine Welt“ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60
  • 61. Ausblick 2. BWL-Abend am 10. Oktober mit dem Themenschwerpunkt: Unternehmens- planung 3. BWL-Abend am 21. November mit dem Themenschwerpunkt: Betriebs- wirtschaftliche Auswertungen (BWA´s) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
  • 62. Weitere Veranstaltungen der KN 29.06.2012 Baufrühstück 17.07.2012 Personalabend 21.09.2012 Baufrühstück 27.09.2012 Bankenworkshop 10.10.2012 BWL: Unternehmensplanung 09.11.2012 Unternehmen Online 21.11.2012 BWL: BWA KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
  • 63. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 64. Titel KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64
  • 65. Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Matthias Sebastian Katharina Kühne Broß Zapf Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 65
  • 66. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66