4. Agenda
Mezzanine-Finanzierungen
Förderdarlehen: Welche gibt es? Für wen?
Und was sind die Voraussetzungen?
Vorfälligkeitsentschädigung und
Umschuldung
Basel III: Auswirkungen auf den Mittelstand
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
6. EK-Quote gemessen an der
Bilanzsumme
Quelle: Creditreform, Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand
Bis 10% unterkapitalisiert
Über 30% ausreichend kapitalisiert - Branchenabweichungen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
7. Folgen einer geringen EK-Quote
Bank verschlechtert die Rating-Einstufung
Weitere Kreditaufnahme wird
eingeschränkt
Expansionsmöglichkeiten wie auch das
operative Geschäft werden begrenzt
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
8. Folgen einer geringen EK-Quote
Für viele KMU gilt in der Regel:
kein Börsengang
Private Eigenkapitalzuführung wird
ausgeschlossen, wenn keine Einräumung
von Mitspracherechten gewünscht ist
Mezzanine-Kapital
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
9. Grundlagen der Mezzanine-
Finanzierung
Definition von Mezzanine
Merkmale von Mezzanine - Kapital
Vergütung der Mezzanine -
Finanzierungsformen
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10. Formen der Mezzanine-
Finanzierung
Eigenkapitalähnlich
Equity Mezzanine Capital
Junior Mezzanine
Fremdkapitalähnlich
Debt Mezzanine Capital
Senior Mezzanine
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11. Formen der Mezzanine-
Finanzierung
Aktiva Passiva
Eigenkapital
Anlagevermögen Equity Mezzanine Capital
Umlaufvermögen Debt Mezzanine Capital
Fremdkapital
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12. Mezzanine-Kapital mit
Eigenkapitalausrichtung
Genussrechte
Anspruch auf Anteil
am Reingewinn und
am Liquidationserlös
Atypisch stille Beteiligung
Anspruch auf Anteil
am Gesellschaftsvermögen und
am Verlust
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13. Mezzanine-Kapital mit
Fremdkapitalausrichtung
Nachrangdarlehen
Ähnlich einem „klassischen“ Kredit
Nachrangig gegenüber anderen FK - Gebern
Typisch stille Beteiligung
Einlage in Unternehmen
Kein Außenauftritt
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14. Mezzanine-Kapital zur
Verbesserung des Ratings
Wirtschaftliches Eigenkapital im Rating
Ungleich bilanzielles Eigenkapital
Verbesserung der Bonitätseinstufung
Verbesserung des Bilanzbildes
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
15. Mezzanine-Kapital zur
Verbesserung des Ratings
Voraussetzung für wirtschaftliches
Eigenkapital
Rangrücktritt
Langfristige Kapitalüberlassung
Erfolgsabhängige Vergütung
Keine Besicherung
Teilnahme am Verlust bis zur Höhe des
Kapitals
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16. Mögliche Anlässe für Mezzanine-
Kapital
Wachstum und Expansion
Gesellschafterwechsel
Abspaltung von Unternehmensteilen
Verbesserung der Bilanzstruktur
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17. Vorteile des Mezzanine-Kapital
Eigenkapitalcharakter/Nachrangigkeit
Verbesserung der Bonität
Verzicht auf Sicherheiten
Flexibilität
Beibehaltung der unternehmerischen
Freiheit
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
18. Nachteile von Mezzanine -
Kapital
Hohe Gesamtkosten, da höheres Risiko
Überschaubarer Empfängerkreis
Zeitliche Befristung kann negativ sein
Vereinbarung von Covenants
Erhöhte Transparenzerfordernis
Flexibilität bei der Ausgestaltung der
Verträge = Komplexität
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19. Fazit
Flexibel einsetzbare Finanzierungsform
Ausblick:
durch Umsetzung von Basel III und
im Zuge verschärfter Kreditvergabe
wird die Mezzanine - Finanzierungs-
form mehr Zuspruch erfahren
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
20. Beispiel - Mezzanine
Bilanzsumme vor Investition: 1.000
Eigenkapital: 400 (40%)
Fremdkapital: 600 (60%)
Annahmen:
Investitionsvorhaben: 500
Mit Mezzanine 200 / FK 300:
oder FK 500
Bilanzsumme nach Investition: 1.500
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
22. Beispiel - Mezzanine
Anmerkungen:
Besseres Bilanzbild bei der Variante 1
Erwartung eines niedrigeren
Fremdkapitalzinssatzes bei der Variante 1
Mezzanine-Finanzierung teurer als
Fremdkapitalfinanzierung
Beide vorgelagerten Punkte müssen
zusammen betrachtet werden
Größerer Spielraum bei Variante 1 für weitere
Investitionen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
25. In welchen Phasen ist ein
Einsatz möglich?
Existenzgründungsphase
Wachstumsphase
Sicherungsphase
Unternehmensnachfolgephase
Somit ist ein Einsatz in nahezu allen
Lebenszyklen eines Unternehmens
denkbar/möglich
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
26. Wichtiges rund um Fördermittel?
Fördermittel kennen
Konkurrenz belebt das Geschäft
Chancen auf Fördermittel wahren
Rechtzeitige Antragsstellung
§ „Heute mit der Bank sprechen, morgen
Maschine bestellen“
Eventuell Programme kombinieren
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
27. Wichtiges rund um Fördermittel?
KMU-Bereich – Kriterien / Richtlinien
Kein Geld ohne überzeugendes Konzept
Flexible Darlehensvereinbarungen wie z.B.
§ Tilgungsfreie Jahre
§ Möglichkeit zur vorzeitigen
Kündigung/Tilgung
Risikogerechtes Zinssystem
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
28. Fördermittel im
Innovationsbereich
Beispiel
§ ZIM – Zentrales Innovationsprogramm
Mittelstand
§ Von den „Hidden Champions“ lernen:
Zielsetzung der Unternehmen ist oft ein
Wachstumskurs und die Erreichung der
Markführerschaft
§ Forschung & Entwicklung – Quote der
„Hidden Champions“ oft doppelt so hoch
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
29. Fördermittel - ZIM
Kooperationsprojekte
§ Zwischen KMU´s und von KMU´s mit
Forschungseinrichtungen
Einzelprojekte
§ Einzelbetriebliche Forschungs- und
Entwicklungsprojekte von KMU
Netzwerkprojekte
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
30. Fördermittel –
„De-minimis“- Beihilfen
Verschiedene Zuwendungen werden als
sogenannte „De-minimis“-Beihilfen gewährt
Beihilfe = Wirtschaftlicher Vorteil für
empfangendes Unternehmen
Eventueller Wettbewerbsverzug
widerspricht dem Prinzip der freien
Marktwirtschaft
Anderseits für bestimmte Marktteilnehmer
politisch erwünscht
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
31. Fördermittel –
„De-minimis“- Beihilfen
Wird bspw. ein gegenüber
Marktkonditionen zinsverbilligtes Darlehen
vergeben, errechnet sich der
Subventionswert aus der Differenz
zwischen dem gültigen Marktzins und dem
Effektivzinssatz des Darlehens
Subventionswert aller für ein Unternehmen
zulässigen „De-minimis“-Beihilfen begrenzt
(kommt auf Branche an)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
33. Fördermittel – L-Bank
Investitionsfinanzierung
Bürgschaftsprogramm
§ L-Bank übernimmt Bürgschaften für
Kredite, die Banken und Sparkassen an
mittelständische Unternehmen vergeben
Technologiefinanzierung
§ Investitionen in innovative Technologien
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
34. Fördermittel – Bürgschaftsbank
„Kein erfolgsversprechendes Vorhaben darf
an fehlenden Sicherheiten scheitern“
2011: 2.345 Projekte mit einem
Bürgschafts- und Garantievolumen von
290,3 Mio.€
Damit konnte ein Kreditvolumen von 469,8
Mio.€ ermöglicht werden
Die Hälfte davon war für die Bereiche
Existenzgründungen und
Unternehmensnachfolgen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
35. Fördermittel – Bürgschaftsbank
Insgesamt 14.344 Bürgschaften an baden-
württembergische Unternehmen im
Volumen von rund 1,5 Mrd.€
Ziel: Ausbau und Weiterentwicklung des
mittelständisch geprägten
Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg
Im Einzelfall werden bis zu 80% der Kredite
für gewerbliche Vorhaben verbürgt, die
maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1 Mio.€
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
36. Fördermittel – Bürgschaftsbank
Einbeziehung der Bürgschaftsbank
§ Bürgschaft gegenüber der Hausbank
§ Bürgschaft im Rahmen von
Leasingfinanzierungen
§ Garantien gegenüber
Beteiligungsgesellschaften zur Absicherung
stiller Beteiligungen
Existenzgründung, Etablierte Unternehmen,
Innovationsfinanzierung, Sonderprogramme
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
37. Fördermittel – MBG
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Baden-Württemberg (GmbH) – öffentlich
geförderte Beteiligungsgesellschaft
Aufgabe wird in der Verbesserung der
Finanzstruktur in den Unternehmen
gesehen
Grundlage für eine solide
Unternehmensentwicklung und weiteres
Wachstum
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
39. Fördermittel - KfW
KfW Bankengruppe – Förderbank
Inländische Förderung
Export- und Projektfinanzierung
§ Finanzierung von Vorhaben deutscher
und europäischer Unternehmen, damit
sie sich global behaupten können
Entwicklungsfinanzierung
Vielzahl von Fördermöglichkeiten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
41. Was ist Umschuldung
Vertragsergänzung/Nachtrag zum
bestehenden Kredit
§ Verringerung der Annuität
§ Stundung von Tilgungsleistungen
§ Allgemein: Veränderung der Konditionen
Aufnahme eines neuen Kredits zur
Ablösung des bestehenden Vertrages
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
42. Vorteile der Umschuldung (Bsp.)
Günstigere Zinssätze
Laufzeitenveränderung
Bessere Übersichtlichkeit
Verminderung der monatlichen Belastung
Anpassung der Finanzierung an die neue
Situation
§ Unternehmensphase
§ Marktbedingungen (Zinsniveau)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
43. Möglichkeiten der Umschuldung
Umschuldung von Dispokrediten
Umschuldung von Ratenkrediten
Umschuldung von Baukrediten oder
ähnlich langfristigen Krediten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
44. Umschuldung lohnenswert?
Von mehreren Faktoren abhängig
Restlaufzeit des bestehenden Darlehens
„Vorfälligkeitsentschädigung“
Bearbeitungsgebühren
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
45. Umschuldung möglich ?
Kündigungsmöglichkeit für Kreditverträge ?
problematisch insbesondere bei Verträgen mit
gebundenem Sollzinssatz; Kündigungsrechte s.
§§ 489, 490 Abs. 2 BGB (Letzterer für grund-
pfandrechtlich gesicherte Darlehen)
Ohne Kündigungsrecht: Verhandlungssache
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
46. „Vorfälligkeitsentschädigung“
Legaldefinition Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs.
2 S. 3 BGB):
„Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen
Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung
entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).“
Davon zu unterscheiden ist Aufhebungsentgelt, das
Bank bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung fordern
kann.
Höhenmäßige Begrenzung: Sittenwidrigkeit
Diese soll ohne Hinzutreten weiterer subjektiver Merkmale erreicht
sein, wenn gefordertes Entgelt eine korrekt berechnete Vorfällig-
keitsentschädigung um mehr als 90-100 % übersteigt.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
48. Beispiel
Zinsverschlechterungsschaden
Zinsverschlechterungsschaden ( 4,000 % 11.945,60
Neuzinssatz )
+ einmalige Bearbeitungsgebühr 250,00
= Vorfälligkeitsentschädigung 12.195,60 12.195,60
+ Restschuld am Ablösetermin 31.12.2011 142.000,00
= insgesamt zu zahlender Ablösebetrag 154.195,60
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
49. Basel III: Auswirkungen
auf den Mittelstand
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
50. Basel III - Allgemein
Reformpaket
§ Eigenkapital- und Liquiditätssituation
Stärkere und umfangreichere Regeln
Regeln sollen internationale Gültigkeit
haben und ab dem 1.1.2013 greifen
Stabilisierung des Finanzsystems als Ziel
Transformation der Inhalte durch die
Banken auf den Endkundenbereich
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
51. Der Mittelstand / Basel III
Überwiegende Investitions- und
Betriebsmittelfinanzierungen waren nicht
der Auslöser der Finanz- und
Wirtschaftskrise
Noch transparentere Berichterstattung
aufgrund der höheren Anforderungen
Höhere Anforderungen an die
Sicherheitenstellung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
52. Auswirkungen / Basel III
Die Kreditinstitute müssen ihre Risiken
noch besser überwachen, um negative
Auswirkungen besser
abschätzen/beurteilen zu können
Basel III als Argumentationsbasis bei
Kreditverhandlungen
Schwierigere Kreditverhandlungen
werden erwartet
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
53. Notwendige Transparenz
Bessere und transparentere
Informationsbereitstellung gegenüber
der Bank, um eine bessere Ratingnote
erzielen zu können – in guten wie in
schlechten Zeiten
Umfangreiche Informationsbereitstellung
(nächste Folie mit Details)
Fällt Großunternehmens oftmals leichter,
da andere Struktur, andere Steuerung
und gesetzliche Verpflichtungen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
54. Notwendige Transparenz
Bsp. Checkliste der Bürgschaftsbank zu
den einzureichenden Unterlagen (1)
§ Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
§ Aktuelle BWA´s/SuSa´s
§ Rentabilitätsvorschaurechnung
§ Finanzplan
§ Kapitalbedarfsrechnung
§ Kapitaldienstaufstellung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
55. Notwendige Transparenz
Bsp. Checkliste der Bürgschaftsbank zu
den einzureichenden Unterlagen (2)
§ Lebenslauf, beruflicher Werdegang
§ Übersicht über private
Vermögensverhältnisse
§ Businessplan
§ Grundstücksunterlagen (sofern
zutreffend)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
56. Folgen für die Finanzierung
Mittelstand stark konfrontiert
Ziele und Risiken sind den
Mittelständlern oftmals bekannt, jedoch
sind sie relativ selten dokumentiert und
nach außen kommuniziert
Risikoreich eingestufte Finanzierungen
(Existenzgründungen,
Unternehmensnachfolgen, Innovationen)
sind wahrscheinlich schwieriger
umzusetzen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
57. Basel III / Zukunft
Abwarten wie die Umsetzung von Basel
III tatsächlich ablaufen wird
Die Hoffnung in eine höhere Sicherheit
durch Basel III basiert auf einer
international einheitlichen Umsetzung
Gerade vor dem Hintergrund des
globalen Zusammenhangs der einzelnen
Finanzsysteme ist eine weltweite
Umsetzung wünschenswert
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
59. Mittelstandsfinanzierung
Die Kreditfinanzierung ist und bleibt
vorerst das wichtigste
Finanzierungsinstrument im Mittelstand
Teilweise sind die Kreditfinanzierungen
im Mittelstand heutzutage sehr flexibel
Bspw. Borrowing-Base-Linie –
Besicherung mit dem Umlaufvermögen
Schon heute an die Finanzierung von
morgen denken – auch in wirtschaftlich
guten Zeiten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
60. - TRANSPARENZ -
…„Hallo Bank, ich zeig
dir meine Welt“
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60
61. Ausblick
2. BWL-Abend am 10. Oktober mit dem
Themenschwerpunkt: Unternehmens-
planung
3. BWL-Abend am 21. November mit
dem Themenschwerpunkt: Betriebs-
wirtschaftliche Auswertungen (BWA´s)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
62. Weitere Veranstaltungen der KN
29.06.2012 Baufrühstück
17.07.2012 Personalabend
21.09.2012 Baufrühstück
27.09.2012 Bankenworkshop
10.10.2012 BWL: Unternehmensplanung
09.11.2012 Unternehmen Online
21.11.2012 BWL: BWA
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63. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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66. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:
KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.
KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66