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3. Personalabend
Thema: Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld
Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld




                                                  (Bildquelle: http://www.vza.at/uploads/pics/typo3_Weihnachtsgeld_01.jpg)


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                                                       2
Nettolohn-Optimierung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                3
Warum Nettolohnoptimierung
            Mitarbeiter zu motivieren
            Neue Mitarbeiter zu gewinnen
            Mitarbeiter zu halten




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   4
Grundsatz: Steuer- und sozial-
        versicherungspflichtiger Arbeitslohn
        Sämtliche Geld- und Sachzuwendungen des
        Arbeitgebers sind grundsätzlich Arbeitslohn,
        womit sie der Lohnsteuer unterliegen und
        sozialversicherungspflichtig sind.
        Von diesem Grundsatz gibt es allerdings
        Ausnahmen:
         Steuerfreie Einnahmen
         Pauschale Versteuerung
         Sachbezüge

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        5
Steuerfreie Einnahmen




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  6
Berufskleidung
        Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung
        von typischer Berufskleidung z. B. Arbeits-
        schutzkleidung, Sicherheitsschuhe,
        Arbeitskittel
                           Steuer- und beitragsfrei!




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        7
Kinderbetreuung
            Nur zusätzliche Arbeitgeberleistungen,
            keine Umwandlung von Arbeitslohn
            Nachweispflicht über die Verwendung der
            Leistung.
            Nur für Unterbringung und Betreuung des
            Kindes, keine Fahrkosten
            Nur für nicht schulpflichtige Kinder.
            z. B. Kindergartenzuschuss
                           Steuer- und Beitragsfrei!


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        8
Gesundheitsförderung
            Jährlicher Höchstbetrag von 500,- €
            Zusätzliche Leistungen, keine
            Gehaltsumwandlung
            z. B. Raucherentwöhnungskurse, Vorbeugung
            körperlicher Gebrechen wie
            Rückenschulungen, Stressbewältigung,
            gesundheitsgerechte Ernährung, Seminare
            über Suchtmittelmissbrauch
            Keine Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für
            Sportvereine oder Fitnessstudios
                           Steuer- und Beitragsfrei!
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Private Nutzung betr. PCs und
        Telekommunikationsgeräten
            Zur privaten Nutzung überlassene PCs oder
            Telekommunikationsgeräte müssen im
            Eigentum des AG bleiben.
            Gilt auch wenn der PC beim AN zuhause steht.
            Außer der PC oder das Handy wird an den AN
            übereignet, dann pflichtig bzw.
            Pauschalierungsmöglichkeit!
                           Steuer- und Beitragsfrei!


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            10
Sonntags-, Feiertags- und
        Nachtzuschläge
            Nur für tatsächlich geleistete Stunden!
            Nachtarbeit: 25 % bzw. 40 % > 20 bis 6 Uhr
            Sonntagsarbeit: 50 %
            Feiertagsarbeit: 125 % bzw. 150 % je nach
                              Feiertag
                         Steuer- und Beitragsfrei!



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER          11
Arbeitsessen
            Speise während eines
            außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes
            Um Arbeitsablauf günstiger zu gestalten.
            „Überstundenessen“
            Wert darf für jeden Arbeitnehmer nicht
            mehr als 40 € betragen.
            Darf nicht regelmäßig stattfinden.
                         Steuer- und Beitragsfrei!


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        12
Pauschale Versteuerung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER              13
Mahlzeitengestellung
        Amtliche Sachbezugswerte oder
        Tatsächliche Werte für Frühstück, Mittag-
        oder Abendessen z. B. Betriebskantine,
        Bäckerei, Gastronomie
                         Pauschalierung der LSt mit 25%
                         möglich!




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           14
Zuschüsse für Fahrten
        Wohnung Arbeitsstätte
        In Sonderfällen:                          Sammelbeförderung, AN mit
                                                  Auswärtstätigkeiten
                         Steuer- und Beitragsfrei!


        In Höhe der Entfernungspauschale
                         Pauschalierung der LSt mit 25% möglich!


        Übersteigender Betrag
                         Steuer- und Beitragspflichtig!

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Sachbezüge




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Rabattfreibetrag
        Teilentgeltliche oder unentgeltliche Waren
        oder Dienstleistungen
         die der AN aufgrund seines
         Dienstverhältnisses erhält
         Die vom AG nicht überwiegend für den
         AN hergestellt oder erbracht wird
        Hier können übliche Preisnachlässe
        berücksichtigt werden


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER      17
Rabattfreibetrag
        Freibetrag 1.080,- € / Jahr
                                            Steuer- und Beitragsfrei!


        Übersteigender Wert inkl. USt
                                            Steuer- und Beitragspflichtig!




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44,- € Grenze
            Generell gilt als Bezugsgröße der übliche
            Endpreis inkl. USt.
            Wenn Preisnachlässe für die Ware üblich
            sind, kann aus Vereinfachungsgründen
            ein pauschaler Abschlag von 4 %
            zugrunde gelegt werden oder der
            tatsächliche Nachlass.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER         19
44,- € Grenze
        Betrag bis 44,- € / Monat
                         Steuer- und Beitragsfrei!


        Übersteigt der Wert inkl. USt die 44,- €, ist
        der komplette Betrag
                         Steuer- und Beitragspflichtig!




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           20
44,- € Grenze
        Amtliche Sachbezugswerte oder Negative
        Abgrenzung der Anwendungsmöglichkeit:
            Sachbezüge mit amtlichen Sachbezugswerten
            Vorteile aus Überlassung eines Firmenwagens
            Gleichzeitiger Anwendung des
            Rabattfreibetrags

                         Monatliche Freigrenze, darf nicht auf
                         einen Jahresbetrag hochgerechnet
                         werden!


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Warengutscheine / Tankkarten
        Warengutschein
        Auf dem Gutschein muss die Sache bezeichnet
        sein, es darf nach neuer Regelung aber auch der
        Betrag notiert sein.


        Der AN kauft im Auftrag des AG!
                           44,- € Grenze anwendbar!
                           Vorrangig Rabattfreibetrag
                           (wenn möglich)


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Warengutscheine / Tankkarten
        Tankkarte
        Der AN darf auf Namen des AG und auf dessen
        Rechnung tanken
                           44,- € Grenze anwendbar,
                           Steuer- und Beitragsfrei!


        Liegt die Tankkarte im regelmäßigen Besitz des
        AN, d.h. Firmenkreditkarten ähnliche Funktion,
        handelt es sich um Barlohn
                           Steuer- und Beitragspflichtig!

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Fahrt- und Reisekosten




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Job-Ticket
            Monats- oder Jahres-Fahrkarten für
            Fahrten zwischen Wohnung und
            Arbeitsstätte stellen einen Sachbezug dar.
            Höhe des geldwerten Vorteils ist der Preis
            für das Ticket abzüglich Zuzahlungen des
            Arbeitnehmers.
                           Steuer- und Beitragspflichtig!

                           Pauschalbesteuerung mit 15% möglich


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  25
Fahrten zwischen Wohnung und
        Arbeitsstätte
        Erstattung von Kosten mit dem eigenen
        PKW
                           Pauschalierung der LSt mit 15%
                           möglich




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER             26
Firmenwagenüberlassung
        Unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassung
        eines Firmenwagens zur Nutzung.
        Es ist zu unterscheiden, welche
        Nutzungsmöglichkeit besteht:
         für private Nutzung (z. B.: Freizeit, Wege
         zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
         Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung)
         für berufliche Nutzung (z. B.:
         Auswärtstätigkeit)



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER            27
Firmenwagenüberlassung
        Ohne private Nutzung
                           ist kein geldwerter Vorteil,
                           daher keine lohnsteuerlichen
                           Folgen.
        Diese Fälle werden vom Finanzamt streng
        kontrolliert. Dokumentation und
        schriftlicher Ausschluss der privaten
        Nutzung im Arbeitsvertrag ist sinnvoll.


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER           28
Firmenwagenüberlassung
        Mit privater Nutzung
                           ist geldwerter Vorteil,
                           daher steuerpflichtiger Arbeitslohn.
            Betrag entspricht den Aufwendungen, die
            sich der Arbeitnehmer erspart, einschl.
            Umsatzsteuer.
            Fahrten zwischen Wohnung und
            Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen
            der doppelten Haushaltsführung sind mit
            einem gesonderten Wert anzusetzen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                   29
Firmenwagenüberlassung
        Berechnungsmethode des geldwerten Vorteils
        Pauschal:
            Privatfahrten: 1% des Bruttolistenpreises bei
            Erstzulassung je Kalendermonat
            Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
            0,03 % des inländischen BLP bei Erstzulassung *
            Entfernungskilometer je Kalendermonat
            Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung:
            0,002 % des inländischen BLP bei Erstzulassung *
            Entfernungskilometer je Kalendermonat, für jede mehr
            als einmal pro Woche durchgeführten Heimfahrt

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                    30
Firmenwagenüberlassung
        Berechnungsmethode des geldwerten
        Vorteils
        Oder:
        Einzelnachweis / Fahrtenbuchmethode




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   31
Berechnungsbeispiel
        Fall:
        AN nutzt den Firmenwagen privat an 230
        Arbeitstagen im Jahr zwischen Wohnung
        und Arbeitsstätte. Die kürzeste Strecke
        beträgt 15,5 km. Der Arbeitnehmer nutzt
        die verkehrsgünstigere Strecke (18 km).
        Der Bruttolistenpreis betrug bei Erst-
        zulassung 20.000 €



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   32
Berechnungsbeispiel
        Lösung:
        Sachbezugswert für Privatfahrten (1%)       200,00
         Sachbezugswert für Wohnung-Arbeitsstätte
        (0,03% von 20.000) = 6,00 * 15km              90,00
         geldwerter Vorteil monatlich               290,00
         geldwerter Vorteil im Jahr (290,-*12)      3480,00




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER               33
Firmenwagenüberlassung
        Möglichkeit der Zuzahlung durch den AN.
        Dies Zuzahlung wird vom Brutto
        abgezogen, wodurch ein steuerlicher und
        sozialversicherungsrechtlicher Vorteil
        entsteht.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   34
Firmenwagenüberlassung
        Beispiel:
                                                  mit Zuzahlung       ohne Zuzahlung
        Gehalt                                           1.000,-             1.000,-
         private Nutzung                                     382,-            382,-
         Zuzahlung                                       -    32,-
         Brutto gesamt                                   1.350,-             1.382,-
         - Steuer                                        -    70,25           - 77,25
        -    SV                                          - 281,82            - 288,49
        Netto                                                997,93          1.016,26
        -    Private KfZ-Nutzung                         - 382,-             - 382,-
         Auszahlungsbetrag                                   615,93           634,26

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                         35
Reisekosten
            AN bei denen Reisekosten anfallen, ist
            zu beachten, dass der AG diese
            steuerfrei erstatten kann.
            Unter Reisekosten fallen Fahrtkosten,
            Verpflegungsmehraufwendungen,
            Übernachtungs- sowie
            Reisenebenkosten.
            Diese Reisekosten müssen so gut wie
            ausschließlich durch beruflich
            veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        36
Reisekosten
        Verpflegungsmehraufwendungen:
                           Kann AG erstatten: bis zur Höhe des
                           steuerlich zulässigen Pauschbetrags
                           steuerfrei.
        Pauschbeträge für
        Verpflegungsmehraufwendungen:
                24 Stunden                            24,- €
                14 bis 24 Stunden                     12,- €
                8 bis 14 Stunden                       6,- €
        Höhere Erstattungen können pauschal mit 25%
        versteuert werden.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  37
Darlehensgewährung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                    38
Darlehensgewährung
        Zinsvorteil eines unverzinslichen oder teilverzinslichen
        Darlehen stellt einen geldwerten Vorteil dar.

        Zinsvorteil:                Darlehensbetrag * marktüblicher Zinssatz
                                    - vom AN zu zahlende Zinsen
                                    = Zinsvorteil

        Marktüblicher Zinssatz: aus Vereinfachungsgründen ist
                                der zuletzt veröffentlichte
                                Effektivzinssatz der Deutschen
                                Bundesbank heranzuziehen.



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                39
Darlehensgewährung
            Werden Zinskonditionen geändert, so ist der
            Zinsvorteil neu zu berechnen.
            Bei variablem Zinssatz: gezahlter Zinssatz ist
            jeweils mit dem aktuellen marktüblichen
            Zinssatz zu vergleichen.
            Mehrere Darlehen sind gesondert zu
            betrachten.
            Vom marktüblichen Zinssatz kann ein Abschlag
            von 4% vorgenommen werden.
                         Pauschalierung der LSt mit 15% möglich


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                   40
Darlehensgewährung
        Berechnungsbeispiel:
        Der AN bekommt ein Arbeitgeberdarlehen
        von 10.000 € zu einem monatlichen
        Effektivzins von 2,5 %. Der marktübliche
        Zinssatz beträgt 5 %.




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER    41
Darlehensgewährung
        Lösung:
        Marktüblicher Zinssatz:                            5,00 %
        -Abschlag von 4%:                                  0,20 %
        Maßstabszinssatz:                                  4,80 %
        -Vom AN zu zahlender Zinssatz:                     2,50 %
        Zinsverbilligung                                   2,30 %

        2,3 % von 10.000 € = 230,00 €                      Zinsvorteil
        = entspricht monatlich 19,16 €
                         liegen unter 44,- € Grenze,
                         somit steuer- und beitragsfrei.


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                          42
Betriebliche Altersversorgung




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   43
Betriebliche Altersversorgung
            BAV = Wenn der AG gegenüber dem AN aus Anlass
            des Arbeitsverhältnisses eine Zusage über Leistungen
            zur Abdeckung eines biometrischen Risikos abgibt
            (Alter, Tod, Invalidität)
            Anspruch auf BAV hat jeder rentenversicherungspflichtig
            beschäftigte AN in Form der Entgeltumwandlung.
            Geringfügig Beschäftigte können auch eine BAV
            bekommen, es besteht aber kein Anspruch.
            Für die BAV gibt es bestimmte Grenzen und
            Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen.

                         Grds. Steuer- und Beitragsfrei



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                       44
Betriebliche Altersversorgung
                                                  Vor BAV    Nach BAV   Diff.


        Gehalt                                    1.800,00   1.700,00   100,00
        BAV                                                   100,00
        Steuer                                    - 436,40   - 399,13   37,27
        SV                                        - 365,85   - 345,53   20,32


        Netto                                      997,75    1055,34
        - BAV                                                - 100,00
        Auszahlung                                 997,75     955,34     42,41



KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                  45
Weihnachtsgeld




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                    46
Weihnachtsgeld
        Anspruch auf Weihnachtsgeld?
         Bei ausdrücklicher Vereinbarung im
         Arbeitsvertrag
         Betriebliche Übung (mind. 3 Jahre ohne
         Vorbehalt der Freiwilligkeit in
         gleichförmiger Weise
         Aus arbeitsrechtlichem
         Gleichbehandlungsgrundsatz (vergl. AN
         erhalten es auch)
         Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   47
Weihnachtsgeld
            Kürzung Anspruch auf Weihnachtsgeld,
            z. B. Bei längerer Krankheit oder bei
            vorzeitigem Ausscheiden des
            Arbeitnehmers?
            Reiner Entgeltcharakter
            Belohnung der „Betriebstreue“




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     48
Weihnachtsgeld
        Beseitigung Anspruch auf
        Weihnachtsgeld?
         Einvernehmliche Änderung
         Änderungskündigung
         Bei betrieblicher Übung zudem:
         abändernde betriebliche Übung?
         Sonderfall: Bei Notlage des
         Unternehmens?


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   49
Weihnachtsgeld
        Bindungsgrenzen
         Bis 100 €: keine
         100 € bis 1 Monatsgehalt: 3 Monate
         1 bis 2 Monatsgehälter: 6 Monate
         Mehr als 2 Monatsgehälter: mehr als 6
         Monate möglich, Einzelfall




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   50
Weihnachtsgeld
        Freiwilligkeitsvorbehalt:
         Wenn nicht im Arbeitsvertrag zumindest
         bei Auszahlung klarstellen, dass freiwillig
         Beweisbarkeit
         Muss klar und deutlich formuliert sein
         Vorsicht AGB-Kontrolle: kein
         Freiwilligkeitsvorbehalt mit einem
         Widerrufsvorbehalt verbinden


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER        51
Weihnachtsgeld
        Widerrufsvorbehalt:
         Verhindert nicht das Entstehen des
         Anspruchs
         Gründe für Widerruf müssen klar sein




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER   52
Weihnachtsgeld
       Zusammenfassung:
        Es besteht die Gefahr der betrieblichen
        Übung auch bei vertraglicher Regelung,
        wenn diese nicht AGB-Kontrolle stand
        hält




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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

         KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
         und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
         benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
         Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

         KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
         Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
         MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

         Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de




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KANZLEI NICKERT Präsentation Nettolohnoptimierung und Weihnachtsgeld

  • 2. Nettolohnoptimierung / Weihnachtsgeld (Bildquelle: http://www.vza.at/uploads/pics/typo3_Weihnachtsgeld_01.jpg) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
  • 3. Nettolohn-Optimierung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
  • 4. Warum Nettolohnoptimierung Mitarbeiter zu motivieren Neue Mitarbeiter zu gewinnen Mitarbeiter zu halten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
  • 5. Grundsatz: Steuer- und sozial- versicherungspflichtiger Arbeitslohn Sämtliche Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich Arbeitslohn, womit sie der Lohnsteuer unterliegen und sozialversicherungspflichtig sind. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen: Steuerfreie Einnahmen Pauschale Versteuerung Sachbezüge KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
  • 6. Steuerfreie Einnahmen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
  • 7. Berufskleidung Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von typischer Berufskleidung z. B. Arbeits- schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Arbeitskittel Steuer- und beitragsfrei! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
  • 8. Kinderbetreuung Nur zusätzliche Arbeitgeberleistungen, keine Umwandlung von Arbeitslohn Nachweispflicht über die Verwendung der Leistung. Nur für Unterbringung und Betreuung des Kindes, keine Fahrkosten Nur für nicht schulpflichtige Kinder. z. B. Kindergartenzuschuss Steuer- und Beitragsfrei! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
  • 9. Gesundheitsförderung Jährlicher Höchstbetrag von 500,- € Zusätzliche Leistungen, keine Gehaltsumwandlung z. B. Raucherentwöhnungskurse, Vorbeugung körperlicher Gebrechen wie Rückenschulungen, Stressbewältigung, gesundheitsgerechte Ernährung, Seminare über Suchtmittelmissbrauch Keine Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios Steuer- und Beitragsfrei! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
  • 10. Private Nutzung betr. PCs und Telekommunikationsgeräten Zur privaten Nutzung überlassene PCs oder Telekommunikationsgeräte müssen im Eigentum des AG bleiben. Gilt auch wenn der PC beim AN zuhause steht. Außer der PC oder das Handy wird an den AN übereignet, dann pflichtig bzw. Pauschalierungsmöglichkeit! Steuer- und Beitragsfrei! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
  • 11. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge Nur für tatsächlich geleistete Stunden! Nachtarbeit: 25 % bzw. 40 % > 20 bis 6 Uhr Sonntagsarbeit: 50 % Feiertagsarbeit: 125 % bzw. 150 % je nach Feiertag Steuer- und Beitragsfrei! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
  • 12. Arbeitsessen Speise während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Um Arbeitsablauf günstiger zu gestalten. „Überstundenessen“ Wert darf für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 40 € betragen. Darf nicht regelmäßig stattfinden. Steuer- und Beitragsfrei! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
  • 13. Pauschale Versteuerung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
  • 14. Mahlzeitengestellung Amtliche Sachbezugswerte oder Tatsächliche Werte für Frühstück, Mittag- oder Abendessen z. B. Betriebskantine, Bäckerei, Gastronomie Pauschalierung der LSt mit 25% möglich! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
  • 15. Zuschüsse für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte In Sonderfällen: Sammelbeförderung, AN mit Auswärtstätigkeiten Steuer- und Beitragsfrei! In Höhe der Entfernungspauschale Pauschalierung der LSt mit 25% möglich! Übersteigender Betrag Steuer- und Beitragspflichtig! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
  • 16. Sachbezüge KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
  • 17. Rabattfreibetrag Teilentgeltliche oder unentgeltliche Waren oder Dienstleistungen die der AN aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält Die vom AG nicht überwiegend für den AN hergestellt oder erbracht wird Hier können übliche Preisnachlässe berücksichtigt werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
  • 18. Rabattfreibetrag Freibetrag 1.080,- € / Jahr Steuer- und Beitragsfrei! Übersteigender Wert inkl. USt Steuer- und Beitragspflichtig! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
  • 19. 44,- € Grenze Generell gilt als Bezugsgröße der übliche Endpreis inkl. USt. Wenn Preisnachlässe für die Ware üblich sind, kann aus Vereinfachungsgründen ein pauschaler Abschlag von 4 % zugrunde gelegt werden oder der tatsächliche Nachlass. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
  • 20. 44,- € Grenze Betrag bis 44,- € / Monat Steuer- und Beitragsfrei! Übersteigt der Wert inkl. USt die 44,- €, ist der komplette Betrag Steuer- und Beitragspflichtig! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
  • 21. 44,- € Grenze Amtliche Sachbezugswerte oder Negative Abgrenzung der Anwendungsmöglichkeit: Sachbezüge mit amtlichen Sachbezugswerten Vorteile aus Überlassung eines Firmenwagens Gleichzeitiger Anwendung des Rabattfreibetrags Monatliche Freigrenze, darf nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
  • 22. Warengutscheine / Tankkarten Warengutschein Auf dem Gutschein muss die Sache bezeichnet sein, es darf nach neuer Regelung aber auch der Betrag notiert sein. Der AN kauft im Auftrag des AG! 44,- € Grenze anwendbar! Vorrangig Rabattfreibetrag (wenn möglich) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
  • 23. Warengutscheine / Tankkarten Tankkarte Der AN darf auf Namen des AG und auf dessen Rechnung tanken 44,- € Grenze anwendbar, Steuer- und Beitragsfrei! Liegt die Tankkarte im regelmäßigen Besitz des AN, d.h. Firmenkreditkarten ähnliche Funktion, handelt es sich um Barlohn Steuer- und Beitragspflichtig! KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
  • 24. Fahrt- und Reisekosten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
  • 25. Job-Ticket Monats- oder Jahres-Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stellen einen Sachbezug dar. Höhe des geldwerten Vorteils ist der Preis für das Ticket abzüglich Zuzahlungen des Arbeitnehmers. Steuer- und Beitragspflichtig! Pauschalbesteuerung mit 15% möglich KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
  • 26. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Erstattung von Kosten mit dem eigenen PKW Pauschalierung der LSt mit 15% möglich KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
  • 27. Firmenwagenüberlassung Unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassung eines Firmenwagens zur Nutzung. Es ist zu unterscheiden, welche Nutzungsmöglichkeit besteht: für private Nutzung (z. B.: Freizeit, Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) für berufliche Nutzung (z. B.: Auswärtstätigkeit) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
  • 28. Firmenwagenüberlassung Ohne private Nutzung ist kein geldwerter Vorteil, daher keine lohnsteuerlichen Folgen. Diese Fälle werden vom Finanzamt streng kontrolliert. Dokumentation und schriftlicher Ausschluss der privaten Nutzung im Arbeitsvertrag ist sinnvoll. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
  • 29. Firmenwagenüberlassung Mit privater Nutzung ist geldwerter Vorteil, daher steuerpflichtiger Arbeitslohn. Betrag entspricht den Aufwendungen, die sich der Arbeitnehmer erspart, einschl. Umsatzsteuer. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind mit einem gesonderten Wert anzusetzen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
  • 30. Firmenwagenüberlassung Berechnungsmethode des geldwerten Vorteils Pauschal: Privatfahrten: 1% des Bruttolistenpreises bei Erstzulassung je Kalendermonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 0,03 % des inländischen BLP bei Erstzulassung * Entfernungskilometer je Kalendermonat Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: 0,002 % des inländischen BLP bei Erstzulassung * Entfernungskilometer je Kalendermonat, für jede mehr als einmal pro Woche durchgeführten Heimfahrt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
  • 31. Firmenwagenüberlassung Berechnungsmethode des geldwerten Vorteils Oder: Einzelnachweis / Fahrtenbuchmethode KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
  • 32. Berechnungsbeispiel Fall: AN nutzt den Firmenwagen privat an 230 Arbeitstagen im Jahr zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die kürzeste Strecke beträgt 15,5 km. Der Arbeitnehmer nutzt die verkehrsgünstigere Strecke (18 km). Der Bruttolistenpreis betrug bei Erst- zulassung 20.000 € KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
  • 33. Berechnungsbeispiel Lösung: Sachbezugswert für Privatfahrten (1%) 200,00 Sachbezugswert für Wohnung-Arbeitsstätte (0,03% von 20.000) = 6,00 * 15km 90,00 geldwerter Vorteil monatlich 290,00 geldwerter Vorteil im Jahr (290,-*12) 3480,00 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
  • 34. Firmenwagenüberlassung Möglichkeit der Zuzahlung durch den AN. Dies Zuzahlung wird vom Brutto abgezogen, wodurch ein steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorteil entsteht. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
  • 35. Firmenwagenüberlassung Beispiel: mit Zuzahlung ohne Zuzahlung Gehalt 1.000,- 1.000,- private Nutzung 382,- 382,- Zuzahlung - 32,- Brutto gesamt 1.350,- 1.382,- - Steuer - 70,25 - 77,25 - SV - 281,82 - 288,49 Netto 997,93 1.016,26 - Private KfZ-Nutzung - 382,- - 382,- Auszahlungsbetrag 615,93 634,26 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
  • 36. Reisekosten AN bei denen Reisekosten anfallen, ist zu beachten, dass der AG diese steuerfrei erstatten kann. Unter Reisekosten fallen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs- sowie Reisenebenkosten. Diese Reisekosten müssen so gut wie ausschließlich durch beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
  • 37. Reisekosten Verpflegungsmehraufwendungen: Kann AG erstatten: bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Pauschbetrags steuerfrei. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen: 24 Stunden 24,- € 14 bis 24 Stunden 12,- € 8 bis 14 Stunden 6,- € Höhere Erstattungen können pauschal mit 25% versteuert werden. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
  • 38. Darlehensgewährung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
  • 39. Darlehensgewährung Zinsvorteil eines unverzinslichen oder teilverzinslichen Darlehen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Zinsvorteil: Darlehensbetrag * marktüblicher Zinssatz - vom AN zu zahlende Zinsen = Zinsvorteil Marktüblicher Zinssatz: aus Vereinfachungsgründen ist der zuletzt veröffentlichte Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank heranzuziehen. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
  • 40. Darlehensgewährung Werden Zinskonditionen geändert, so ist der Zinsvorteil neu zu berechnen. Bei variablem Zinssatz: gezahlter Zinssatz ist jeweils mit dem aktuellen marktüblichen Zinssatz zu vergleichen. Mehrere Darlehen sind gesondert zu betrachten. Vom marktüblichen Zinssatz kann ein Abschlag von 4% vorgenommen werden. Pauschalierung der LSt mit 15% möglich KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
  • 41. Darlehensgewährung Berechnungsbeispiel: Der AN bekommt ein Arbeitgeberdarlehen von 10.000 € zu einem monatlichen Effektivzins von 2,5 %. Der marktübliche Zinssatz beträgt 5 %. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
  • 42. Darlehensgewährung Lösung: Marktüblicher Zinssatz: 5,00 % -Abschlag von 4%: 0,20 % Maßstabszinssatz: 4,80 % -Vom AN zu zahlender Zinssatz: 2,50 % Zinsverbilligung 2,30 % 2,3 % von 10.000 € = 230,00 € Zinsvorteil = entspricht monatlich 19,16 € liegen unter 44,- € Grenze, somit steuer- und beitragsfrei. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
  • 43. Betriebliche Altersversorgung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
  • 44. Betriebliche Altersversorgung BAV = Wenn der AG gegenüber dem AN aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Zusage über Leistungen zur Abdeckung eines biometrischen Risikos abgibt (Alter, Tod, Invalidität) Anspruch auf BAV hat jeder rentenversicherungspflichtig beschäftigte AN in Form der Entgeltumwandlung. Geringfügig Beschäftigte können auch eine BAV bekommen, es besteht aber kein Anspruch. Für die BAV gibt es bestimmte Grenzen und Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Grds. Steuer- und Beitragsfrei KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
  • 45. Betriebliche Altersversorgung Vor BAV Nach BAV Diff. Gehalt 1.800,00 1.700,00 100,00 BAV 100,00 Steuer - 436,40 - 399,13 37,27 SV - 365,85 - 345,53 20,32 Netto 997,75 1055,34 - BAV - 100,00 Auszahlung 997,75 955,34 42,41 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
  • 46. Weihnachtsgeld KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
  • 47. Weihnachtsgeld Anspruch auf Weihnachtsgeld? Bei ausdrücklicher Vereinbarung im Arbeitsvertrag Betriebliche Übung (mind. 3 Jahre ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit in gleichförmiger Weise Aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz (vergl. AN erhalten es auch) Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
  • 48. Weihnachtsgeld Kürzung Anspruch auf Weihnachtsgeld, z. B. Bei längerer Krankheit oder bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers? Reiner Entgeltcharakter Belohnung der „Betriebstreue“ KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
  • 49. Weihnachtsgeld Beseitigung Anspruch auf Weihnachtsgeld? Einvernehmliche Änderung Änderungskündigung Bei betrieblicher Übung zudem: abändernde betriebliche Übung? Sonderfall: Bei Notlage des Unternehmens? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
  • 50. Weihnachtsgeld Bindungsgrenzen Bis 100 €: keine 100 € bis 1 Monatsgehalt: 3 Monate 1 bis 2 Monatsgehälter: 6 Monate Mehr als 2 Monatsgehälter: mehr als 6 Monate möglich, Einzelfall KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
  • 51. Weihnachtsgeld Freiwilligkeitsvorbehalt: Wenn nicht im Arbeitsvertrag zumindest bei Auszahlung klarstellen, dass freiwillig Beweisbarkeit Muss klar und deutlich formuliert sein Vorsicht AGB-Kontrolle: kein Freiwilligkeitsvorbehalt mit einem Widerrufsvorbehalt verbinden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
  • 52. Weihnachtsgeld Widerrufsvorbehalt: Verhindert nicht das Entstehen des Anspruchs Gründe für Widerruf müssen klar sein KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
  • 53. Weihnachtsgeld Zusammenfassung: Es besteht die Gefahr der betrieblichen Übung auch bei vertraglicher Regelung, wenn diese nicht AGB-Kontrolle stand hält KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
  • 54. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 55. Titel KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
  • 56. Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Nadine Jablonski Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
  • 57. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57