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Teil 2 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!
2009-09-04 14:09:51 Nives Mestrovic "Hanna"
Teil 2 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!
Ist Ihr Unternehmen familienfreundlich?
Im ersten Teil dieser Serie finden Sie eine Checkliste, um zu überprüfen inwieweit Ihre
Arbeitsorganisation familienfreundlich ist.
Heute möchte ich Ihnen den zweiten Teil der Checkliste vorstellen. Es geht um die
Familienfreundlichkeit Ihres Unternehmens in Bezug auf Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
und Rückkehr sowie Kinderbetreuung und Eldercare.
Checkliste (Teil 2)
Heute:
Wie familienfreundlich ist Ihr Unternehmen in Bezug auf die Familienmitglieder Ihrer
Mitarbeiter (2)?
Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr
1. Generell sollten schon in der Schwangerschaft und vor Inanspruchnahme des
Mutterschutzes bzw. der Elternzeit alle Maßnahmen, die während und nach Beendigung der
Elternzeit angeboten werden, mit den Betroffenen durchgesprochen werden. So kann eine
frühzeitige Rückkehr gefördert und geplant sowie eine Bindung an das Unternehmen erreicht
werden.
2. Vorhandenen Vorurteilen gegenüber Elternteilen in Elternzeit, insbesondere Männern, die
Elternzeit in Anspruch nehmen, sollte entgegengewirkt werden.
3. Es werden Informationen zu familienfreundlichen Maßnahmen im Unternehmen
zusammengestellt und veröffentlicht.
4. Es werden Informationen zu den Rechten und Pfl ichten bei Inanspruchnahme von
Elternzeiten zusammenstellt und bei Vorgesetzten und Betroffenen verteilt.
5. Regelmäßig ein Stimmungsbild zum Bedarf der Unterstützung im Unternehmen erfragen
und Mitarbeitern in Elternzeit anbieten.
6. Ein Schulungsprogramm zur Wiedereingliederung nach Rückkehr aus der Elternzeit ist
vorhanden.
7. Es gibt einen Ansprechpartner zur „Vereinbarung von Familie und Beruf“, der alle
Maßnahmen rund um die Elternzeit koordiniert.
8. Es werden Gespräche zwischen werdenden Elternteil, Familienbeauftragten und
Führungskraft geführt über
Rechte und Pflichten bei Inanspruchnahme von Elternzeiten
Teilzeitmöglichkeiten oder Vertretungen
Weiterbildung
Weiterbildung
Personal- und Lebensplanung
Art und Umfang des Kontaktes während der Elternzeiten
evtl. Gewährung von zusätzlichen Elternjahren
Rückkehrregelungen
9. Der/ die Familienbeauftragte hält aktiv Kontakt während der Elternzeit durch
Zusendung der Mitarbeiterzeitschrift und/ oder des Kundenmagazins
Informationen über Unterstützungsangebote für Familien
regelmäßige Gespräche (z. B. einmal jährlich) mit dem/ der Familienbeauftragten bzw. der
Führungskraft
Einladung zu Betriebs- und Weihnachtsfeiern, Stammtischterminen, Einbeziehung in
Betriebssportangebote auch während der Elternzeit
weitere berufliche Einbindung durch Einladungen zu Seminaren und
Weiterbildungsmaßnahmen mit Übernahme von Kinderbetreuungskosten
Einladung zur Teilnahme an internen Seminaren mit Übernahme von
Kinderbetreuungskosten
Einladung zu internen Informationsveranstaltungen
Anfragen für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, Arbeit auf Abruf oder Einsatz in Spitzenzeiten
10. Einrichtung eines unternehmensübergreifenden Erfahrungskreises mit regelmäßigen Treffen
(z. B. zweimal jährlich) zum Austausch der Möglichkeiten der Organisation, der Kinderbetreuung und
von internen Informationen; Regelungen und Neuerungen durch die/ den Familienbeauftragte/ n
11. Einrichtung einer Mailgruppe, der alle Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen angehören, die sich in
Elternzeit befinden
12. Zuordnung dieser Mailgruppe zu übergreifenden Verteilergruppen
13. Ermöglichung des Zugriffs auf die Mail- Datenbank und des Intranets von zu Hause
14. ausführliches Gespräch über Wiedereinstieg mit dem Vorgesetzten nach Beendigung des
Elternzeit
Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung
1. zuverlässige Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern
2. zuverlässige Betreuung in Not- und Ausnahmesituationen (z. B. durch den Familienservice)
3. Bereitstellung eines Services, der die Mitarbeiter zur Kinderbetreuung berät und für jeden
Bedarf und Ort Kinderbetreuung vermittelt (z. B. durch einen externen Dienstleister)
4. Einkauf von Angeboten für ein betriebliches Ferienprogramm (z. B. durch einen externen
Dienstleister)
5. Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten
6. Bereitstellung von Ferienprogrammangeboten, ggf. durch einen externen Anbieter
7. Eröffnung einer Familienkrippe durch den Beratungs- und Vermittlungsservice
8. Nutzung einer Kindertagesstätte des Beratungs- und Vermittlungsservice, auch als
Notfallbetreuung
9. Möglichkeit für alle Mitarbeiter, an kostenfreien bzw. kostengünstigen Seminaren des
Beratungs- und Vermittlungsservices teilzunehmen
10. Bereitstellung des angebotenen Ferienprogramms des Beratungs- und Vermittlungsservice
für alle Mitarbeiter
Eldercare und Homecare
1. Möglichkeit für alle Mitarbeiter, sich in Fragen rund um Familie, Beruf, Elder- und Homecare
beraten und helfen zu lassen
2. Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern für Eldercare und Homecare
Viele Unternehmer stellen fest, dass sie viele dieser Punkte bereits erfüllen, aber noch nach
außen tragen sollten. Es ist durchaus sehr einfach, ein familienfreundliches Unternehmen
retweet
zu sein.
Lesen Sie dazu auch diese Artikel
Teil 3 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!
Teil 1 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!
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