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Gordon Blennemann, Christine Kleinjung und Thomas Kohl (Hg.)
Sonderdruck aus:
Konstanz und Wandel
Religiöse Lebensformen im europäischen Mittelalter
Studien und Texte zur Geistes- und Sozialgeschichte
des Mittelalters
Herausgegeben von
Andreas Bihrer, Cordula Nolte und Jörg Rogge
BAND 11
Didymos-Verlag
© 2016 by Didymos-Verlag, Affalterbach
www.didymos-verlag.de · info@didymos-verlag.de
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elektronische Systeme sowie jegliche Formen der tontechnischen und photo-
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Der Titel »Konstanz und Wandel« ist unter der
ISBN 978-3-939020-31-8 zu beziehen.
Gedruckt mit Unterstützung
des Bistums Mainz
und der Université de Montréal
Inhalt
Vorwort	 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	7
Gert Melville
Anregungen zu einem Vergleich diachroner Strukturen
in der Welt der mittelalterlichen Klöster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	9
Ludger Körntgen
Bonifatius, Bayern und das fränkische Kirchenrecht.
Zur Überlieferung des Capitulare Papst Gregors II. für Bayern (716) . . . . . . . . . . . . . 	33
Alison I. Beach
»In diu desideratum mansiunculam«.
Der Weg zum Inklusentum in den Heiligenviten von Verena und Wiborada . . . . . . . 	57
Wolfgang Haubrichs
Laien, Klerus, Mönche, König als Anreger und Rezipienten
des volkssprachigen Evangelienbuchs Otfrids von Weißenburg (a. 863/71) . . . . . . . . . 	71
Ingrid H. Ringel
»Vorratshaltung« oder ideelles Konzept.
Warum wurde nach Vollendung des Neubaues des Mainzer Doms
durch Erzbischof Willigis und seine Nachfolger der »Alte Dom«
nicht aufgegeben, sondern zu einer ­Johanniskirche umgewidmet?
Eine Hypothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	113
Thomas Kohl
Hildegard von Bingen – Klausur und Heiligkeit im 12. Jahrhundert . . . . . . . . . . . . . 	135
Letha Böhringer
Ein Fragment der zisterziensischen Kodifikation von 1237
aus dem Hessischen Staatsarchiv Marburg (Hr 8, Nr. 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	151
Gordon Blennemann
Eine Bildurkunde aus dem Benediktinerinnenkloster Sainte-Glossinde in Metz.
Zugleich ein Beitrag zur mediävistischen Bild- und Objektwissenschaft . . . . . . . . . . 	169
Christina Lutter
Geteilte soziale Räume und gemeinsame Zugehörigkeiten:
Die Wiener Zisterzienserinnen um 1300 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	199
Sigrid Hirbodian
Die Erforschung geistlicher Frauen als Aufgabe
der südwestdeutschen Landesgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	217
Joachim Kemper
Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde«: Aspekte der Beziehungen
der Freien Reichsstadt Speyer zu Kaiser Friedrich III. (1440–1493) . . . . . . . . . . . . . . . 	237
Michael Matheus
Schnittstellen zwischen Kirche und Welt:
spätmittelalterliche Bildungseinrichtungen am Mittelrhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 	247
Joachim Kemper
Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde«:
Aspekte der Beziehungen der Freien Reichsstadt Speyer
zu Kaiser Friedrich III. (1440–1493) 1
Der folgende Beitrag basiert einerseits auf dem oberrheinischen stadt- und landesgeschicht-
lichen Blickwinkel, andererseits steht ein habsburgisches Reichsoberhaupt im Mittelpunkt:
Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Die hergebrachte Perspektive am Oberrhein würde, von
der Reichsstadt Speyer ausgehend, zunächst die Rolle der Speyerer Oberhirten betrachten.
Diese hatten am Ende des 13. Jahrhunderts die von der Bürgerschaft erstrittene Unabhän-
gigkeit der Stadt anerkennen müssen (was freilich nicht zahlreiche Streitigkeiten zwischen
Stadt, Bischof und Geistlichkeit in den folgenden Jahrhunderten verhinderte).2 Neben dem
Speyerer Bischof und dessen Hochstift ist dann zunächst die im späten Mittelalter regional
dominierende Kurpfalz zu nennen; gleiches gilt, mehr oder weniger, für deren territoriale
Konkurrenten (wie z. B. Pfalz-Zweibrücken oder die Grafen von Leiningen).3 Und spätestens
hier käme dann vermutlich auch der viele Jahrzehnte regierende Habsburgerkaiser auf das
Tableau: Kaiser Friedrich III. ergriff bekanntlich regelmäßig Partei für die Gegner Kurfürst
Friedrichs des Siegreichen und verhängte über diesen im Jahr 1474, allerdings ohne Erfolg,
die Reichsacht.4
1   Leicht überarbeitete und mit Nachweisen versehene Fassung eines Vortrags am 20. Mai 2015 (Heidelberger
Vorträge zur Landesgeschichte, Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Volkskunde). Der Vf. verdankt
dem Jubilar nicht nur seine wissenschaftliche »Ausbildung« samt Betreuung der Dissertation, sondern auch, ihn
im Jahr 1998 zu den Regesta Imperii (Arbeitsstelle Regesten Kaiser Friedrichs III., Mainz) vermittelt zu haben – ein
wichtiger Schritt zum späteren Eintritt in den Archivdienst (ab 2003).
2   Zur Geschichte der Stadt Speyer (sowie der Beziehungen zu Bischof und Domkapitel) ist die dreibändige Stadt-
geschichte aus den 1980er Jahren grundlegend (Geschichte Speyer I–III); neuer knapper Überblick: Ammerich,
Speyer; Ammerich, Bistum Speyer.
3   Zur Kurpfalz im späten Mittelalter zusammenfassend z. B. Schaab, Kurpfalz 1; Griff nach der Krone (Aus-
stellungskatalog, mit verschiedenen Beiträgen). Zu Pfalz-Zweibrücken zuletzt: Wiege der Könige (Ausstellungs­
katalog); zu den Grafschaften Leiningen im 15. Jahrhundert fehlen umfassende neuere Untersuchungen.
4   Zu Friedrich III. zuletzt als Resümee jahrzehntelanger Forschungen: Koller, Kaiser Friedrich III. Grund­
legend: Heinig, Kaiser Friedrich III. 1–3.
238  Joachim Kemper
»Erzschlafmütze« des Reiches?
Friedrich III. ist bereits in der zeitgenössischen sowie dann vor allem in der kleindeutsch
orientierten Historiographie des 19. Jahrhunderts schlecht weggekommen – am bekanntesten
dürfte die Bezeichnung als »Erzschlafmütze« des Reiches sein.5 Erst in den letzten Jahrzehnten
ist der Habsburger positiver bewertet worden.6 Dies hat sicherlich damit zu tun, dass seine
Urkunden seit gut 35 Jahren von den Regesta Imperii bearbeitet werden. Die Arbeitsstellen­
in Mainz, Wien und Berlin (hinzu kommen verschiedene ehrenamtliche Bearbeiter/innen)
publizieren die Regesten des Kaisers nicht mehr nach Abschluss der Gesamtedition, sondern­
nach regionalen Gesichtspunkten und »heftweise«. Seither sind, geordnet nach der Überliefe-
rung in den »Empfängerarchiven«, 30 Bände/Hefte erschienen; darunter findet sich auch die
archivalische Überlieferung großer ehemaliger Reichsstädte (wie Frankfurt, sowie noch mehr:
Nürnberg). Ebenso ist das kaiserliche »Empfängerarchiv«, das heutige Haus-, Hof- und Staats-
archiv Wien (als Teil des Österreichischen Staatsarchivs), derzeit in ­Bearbeitung – hier wie
in Nürnberg wird die Gesamtüberlieferung wiederum jahrgangsweise in mehreren Bänden
abgearbeitet.7 Auch aus den Speyerer Archiven gibt es seit einigen Jahren einen Regestenband
Friedrichs III. (dieser markierte die erste Beschäftigung des Vf. mit der Speyerer Geschichte
und Archivüberlieferung).8 Das Unternehmen greift, was ebenfalls sehr wichtig ist, seit einiger
Zeit auf Osteuropa aus (Polen, Tschechien, auch Slowenien). Die Gesamtsituation stellt sich
derzeit folgendermaßen dar: Die 30 bisher publizierten Regestenbände sind als hervorragende
Quellengrundlage zu werten, zumal die Regesta Imperii über einen sehr guten Internetauf-
tritt mit etlichen weiteren Suchmöglichkeiten und Angeboten (gerade im Fall der Regesten
Friedrichs III.) verfügen.9 Dennoch ist damit von der schriftlichen Hinterlassenschaft des
Herrschers (konkret: ca. 40 000 bis 50 000 Urkunden sowie auf Papier ausgefertigte »Offene«
und »Geschlossene« Briefe) immer noch erst ein Teil publiziert worden. Es verwundert nicht,
dass man sich bei der Bearbeitung der Überlieferung Kaiser Maximilians I. angesichts einer
nochmals mehr als doppelt so umfangreichen Überlieferung von Anfang an auf Kurzregesten
(in Auswahl!) beschränkt hat.10
Die positivere Bewertung Friedrichs in der Forschung verweist unter anderem darauf, dass er
in seiner langen Regierungszeit mit vielen Bedrohungen innen und außen zu kämpfen hatte.
Er habe, obwohl lange Zeit mehr in den Erblanden gebunden, immerhin die Grundlagen für
die Dominanz des Hauses Österreich im Reich gelegt (also auch: den Weg für seinen Sohn
5   Wer Urheber dieser bis heute viel zitierten Bezeichnung war, ist nicht klar.
6   Dies ist nicht nur in der neueren Literatur deutlich zu erkennen (Koller, Kaiser Friedrich III.; Heinig, Kaiser
Friedrich III. 1–3), sondern auch in verschiedenen neuen Online-Publikationen/Übersichten: http://de.wikipedia.
org/wiki/Friedrich_III._(HRR); http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/abteilungen/xiii-friedrich-iii.html#
c187 (»Friedrich war nicht des Heiligen Römischen Reiches Erzschlafmütze«).
7   Überblick zu den bisher erschienenen Bänden: http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/publikationen.
html#c210.
8   Regg. FIII. H. 17 (Speyer).
9   http://www.regesta-imperii.de/startseite.html (aktueller Relaunch, Juli 2015).
10   Zum Stand und zur Entwicklung der Regesten Maximilians: http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/
abteilungen/xiv-maximilian-i.html.
Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 239
Maximilian geebnet). Ob jetzt seine Politik nun »passiv« oder doch eher, wie der vor kurzem
verstorbene Salzburger Friedrich-Spezialist Heinrich Koller zusammenfasst, zwar bedächtig,
aber dadurch auch »überlegen« und an alle Situationen »angepasst« war – dies kann und
soll im vorliegenden Beitrag nicht geklärt werden.11 Betrachtet man die Fakten, dann ist
festzustellen: Der Habsburger hat nahezu sämtliche seiner Widersacher und großen Gegner
überlebt, angefangen bei Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz bis hin zum Ungarnkönig
Matthias Corvinus.12 Auch wenn Friedrich persönlich mit äußerst wenig »Charisma« ausge-
stattet war13 und dabei dann auch äußerst skrupellos vorgehen konnte:14 Er hat unnachgiebig
auf seiner kaiserlichen Position und den damit verbundenen kaiserlichen Rechten bestanden;
und diese wurden, wie schon die reine Zahl an erhaltenen Schreiben und Urkunden nahe
legt, publiziert und im ganzen Reich verbreitet. Dabei spielten naturgemäß die Reichsstädte
eine wichtige Rolle.
Speyer – Freie Reichsstadt
Diesen gegenüber war der kaiserliche Standpunkt ziemlich eindeutig. Friedrich formulierte
mehrfach gegenüber Speyer und vor allem an die Widersacher der Stadt gerichtet, die Bürger
von Speyer seien uns und dem heiligen reiche an mittel gewont und nymand anders verpflicht.15
Für Speyer und Worms, wo die Entwicklung ja vielfach vergleichbar verlief, war die Lage
im späten Mittelalter prekär: Einerseits blickte man auf eine lange Zeit der Reichsunmittel­
barkeit zurück, der Einfluss der Bischöfe war in beiden Städten minimiert. Zugleich waren
allerdings die Wormser und Speyerer Oberhirten im ausgehenden Mittelalter zumeist dezi-
dierte Parteigänger der Heidelberger Kurfürsten; ebenso wurden beide Domkapitel vom
pfalznahen Adel dominiert. Hinzu kam im Fall von Speyer, dass der Speyerer Bischof selbst
über größere hochstiftische Territorien verfügte und insofern auch dadurch bereits zu einer
direkten Bedrohung der städtischen Unabhängigkeit werden konnte.16
Kaum vergessen waren in Speyer um die Mitte des 15. Jahrhunderts die heftigen Auseinan-
dersetzungen mit Bischof Raban von Helmstatt (1396–1430), die beinahe zu einer Wieder-
herstellung der bischöflichen Stadtherrschaft geführt hätten.17
11   Vgl. Koller, Kaiser Friedrich III., S. 238–247. Zuletzt auch dezidiert Petersohn, Reichsrecht, S. 113–117.
12   Diese Beobachtung, bezogen auf die Erblande bzw. Krain/Görz, auch bei Koller, Kaiser Friedrich III., S. 245.
13   Vgl. Petersohn, Reichsrecht, S. 113.
14   Bekanntes Beispiel ist die Gefangennahme und Hinrichtung des verdienten kaiserlichen Söldnerführers
­Andreas Baumkircher im Jahr 1471. Baumkircher, Anführer eines Adelsaufstands in den Erblanden, war trotz
Zusage eines freien Geleits und ohne Prozess in Graz hingerichtet worden (Vgl. Koller, Kaiser Friedrich III.,
S. 178–179).
15   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 182.
16   Vgl. Schaab, Kurpfalz, S. 185–186; Vgl. Keilmann, Bistum, S. 138–153. Zum Speyerer Domkapitel grund­
legend: Fouquet, Domkapitel.
17   Vgl. Ammerich, Speyer, S. 57–58.
240  Joachim Kemper
Die Stadt Speyer musste auch in den Jahrzehnten danach (vor allem in der Amtszeit des
1464 zum Bischof erhobenen pfälzischen Kanzlers Matthias Rammung) immer wieder eine
gewaltsame Mediatisierung durch die Kurpfalz und den Bischof befürchten; die Bedrohung
war zweifellos vorhanden und entbehrte nicht der Grundlage, wie das Beispiel der 1462 im
Verlauf der Mainzer Stiftsfehde eroberten Stadt Mainz zeigte.18 Der Speyerer Rat tat also gut
daran und hatte vermutlich auch keine andere Wahl, als mit Kurfürst Friedrich 1461 und 1467
Verträge abzuschließen. Bereits zuvor hatte es (analog zu Worms, Wimpfen, Heilbronn oder
auch Gelnhausen) ähnliche Schutzverträge gegeben, die beispielsweise Fragen des Geleits
und des Verkaufs von Nahrungsmitteln regelten, aber auch gerichtliche und militärische
Fragen klärten; dabei sicherte die Pfalz etwa Bürgermeistern und Rat Unterstützung gegen
Aufstände und Unruhen zu.19
Konflikt um Stuhlbrüderpfründen
Der Vertrag von 1467 bildete letztlich den Schlusspunkt in den mehrjährigen Auseinander-
setzungen um die Besetzung von Stuhlbrüderpfründen am Speyerer Dom.20 Erster Anlass
war der Einsatz des Kaisers für seinen Kanzleischreiber Wolfgang Spitzweg; Spitzweg war
1458 durch den Speyerer Rat auf Bitte Friedrichs auch eine der Pfründen verliehen worden,
aber der Stuhlbrüderpropst und nicht zuletzt der Speyerer Bischof konnten den kaiserlichen
Günstling verhindern.21 Die Auseinandersetzungen kulminierten dann einige Jahre später,
als aufgrund der Einsetzung eines vom Kaiser protegierten Speyerer Bürgers (Peter Schreier)
in eine der Pfründen eine städtische Gesandtschaft im bischöflichen Udenheim festgesetzt
wurde. Aus den fernen Erblanden verfolgte, wenn man dieses Bild verwenden möchte, Kaiser
Friedrich die Auseinandersetzungen und den Eklat der Gefangensetzung – und nahm Partei
für die Stadt Speyer. Diese unterhielt gerade damals regelrecht einen Gesandten am Kaiserhof:
den Stadtschreiber Bernhard Fröwis. Letztlich hatte die herrscherliche Parteinahme für die
Speyerer wenig Erfolg, aber die im Stadtarchiv Speyer zahlreich überlieferten Schreiben des
Kaisers zeugen auch von der unnachgiebigen Beharrung des Kaisers auf seinem Rechtsstand-
punkt – und von der Stellung Speyers als nur ihm als obersten Richter und natürlichen Herrn
zugewandten Stadt.22
18   Vgl. Heinig, Mainzer Kirche, S. 536–540.
19   Vgl. Alter, Von der Konradinischen Rachtung, S. 386–432; Vgl. Schaab, Kurpfalz, S. 205.
20   Zur Gemeinschaft der Stuhlbrüder (zu denen sich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts auch sorores gesellten),
die seit dem 13. Jahrhundert für die liturgischen Dienste an den Speyerer Kaisergräbern zuständig waren (Auf­
lösung der Gemeinschaft erst 1802/03), jetzt grundlegend: Gütermann, Stuhlbrüder.
21   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 119–121; vgl. Krieger, Reise, S. 180–181.
22   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 146 u.ö. (Register); vgl. Krieger, Reise, S. 180–182.
Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 241
Zur Überlieferung Kaiser Friedrichs III. in Speyer
Die Streitigkeiten um die Gemeinschaft der Stuhlbrüder und deren Propst Eberhard Pfeil von
Aulenbach haben in der landesgeschichtlichen Forschung einige Aufmerksamkeit erfahren.
Der Blick sei in diesem Beitrag daher auf die gesamte Überlieferung Friedrichs im Zusammen­
hang mit der Stadt Speyer gerichtet. Der einschlägige Regestenband umfasst nicht ganz 400
Belege. Selbstverständlich machen dabei die im Landesarchiv sowie im Stadtarchiv Speyer
verwahrten Urkunden und Briefe des Kaisers den übergroßen Teil aus, während die beiden
kirchlichen Archive kaum eine Rolle spielen.23 Mehr als eine Notiz wert ist sicherlich, dass
aus dem Speyerer Kommunalarchiv im Vergleich zum für die gesamte Pfalz zuständigen
Landesarchiv mehr Regesten erstellt werden konnten.24 Die Vermutungen, die man auch in
der Friedrich-Forschung immer wieder bezüglich der guten reichischen Beziehungen Speyers
angestellt hat25 – sie spiegeln sich somit bereits in der vorhandenen Überlieferung. Zum
Hintergrund (und als Hinweis für weitere Forschungen): Das Speyerer Stadtarchiv hat ganz
generell über die Jahrhunderte hinweg wenig Verluste erlitten; auch der große Stadtbrand des
Jahres 1689 war für das damals nach Straßburg »deportierte« Stadtarchiv wenig folgenreich.
Die Dichte der Überlieferung von Akten, Urkunden und Amtsbüchern ist daher auch für das
späte Mittelalter bereits sehr gut; andererseits ist die Forschung lange Zeit an den Speyerer
Beständen vorbei gegangen.26
Doch jetzt zurück zu den Beziehungen der Stadt zu Kaiser und Reich während der Regie-
rungszeit Kaiser Friedrichs III. Zunächst eine Beobachtung, die aus der Arbeit mit den
Urkunden und Briefen des Herrschers im Speyerer Stadtarchiv erwachsen ist: Die Archivalien
mit Bezug zu Friedrich III. sind dort sehr dicht erhalten – und gemeint sind nicht nur die
kaiserlichen Mandate oder Privilegien: Bürgermeister und Rat haben sich, aus heutiger Sicht
betrachtet, intensiv um die »Dokumentation« gekümmert; teilweise wurden Akten zu den
Vorgängen bzw. zu den einzelnen Streitfällen angelegt. Dies ist allein schon Hinweis genug
für die Bedeutung der Reichskontakte Speyers. Residierte der Kaiser auch zumeist in den
Erblanden, etwa in Wien, Wiener Neustadt oder Graz – das Interesse an Kaiser und Reich
musste in einer Freien Reichsstadt naturgemäß recht groß sein.
Die Überlieferung zeigt auch, dass keineswegs nur politische Reichsfragen, manifestiert in
großen Rundschreiben an alle Reichsuntertanen und mit der Bitte um Waffenhilfe o. ä.,
oder die grundlegenden kaiserlichen Privilegien und -bestätigungen im Zentrum standen.
Die Überlieferung macht durchaus (ohne jegliche Wertung) einen »kleinteiligen« Eindruck.
Positiv gewendet ist zu konstatieren: Die Stadt versicherte sich der kaiserlichen Unterstützung
23   Regg. F. III. H. 17 (Speyer), S. 7–8.
24   Hier spiegelt sich die nicht unproblematische Überlieferungslage der »pfälzischen« Archivalien – für zahl­
reiche Fragestellungen sind namentlich die großen rechtsrheinischen Archive (München, Karlsruhe) zu »befragen«.
Dazu knapp: Rödel, Wege und Irrwege.
25   Vgl. Heinig, Kaiser Friedrich III. 2, S. 1245.
26   Eine umfassende Archivgeschichte fehlt (ältere Übersicht bei Pfeiffer, Archiv), als erster Überblick hilfreich
ist die im Internet abrufbare Ausstellung zur Archivgeschichte des Jahres 2011: http://www.flickr.com/photos/
stadtarchiv_speyer/sets/72157627399357266/.
242  Joachim Kemper
auch in alltäglichen Angelegenheiten und lokalen Streitfällen; aus Perspektive des Kaisers
betrachtet: Friedrich III. agierte auch bis in kleinere kommunal-reichsstädtische Angelegen-
heiten hinein.27
Die Speyerer Überlieferung Friedrichs III. besteht nur zum kleineren Teil aus den typischen
Gratialsachen – also aus Privilegien, Gerichtsbefreiungen, Marktrechten oder auch Quit-
tungen über geleistete Hilfen. Typisch hierfür wären z. B. die allgemeine Bestätigung der
Privilegien der Stadt vom Juli 1442 oder das ebenfalls 1442 ausgestellte Speyerer Exemplar
der sogenannten Frankfurter »Reformatio Friderici«. Weitere Gratialsachen betrafen sehr
konkret wirtschaftliche Fragen – und auch die unsichere Situation der Stadt wird immer
wieder deutlich: Den Einwohnern des Speyer benachbarten Dorfes Waldsee, damals im Besitz
des Domkapitels, wurde beispielsweise im Jahr 1453 verboten, ihr Dorf weiter mit burglichem
gepauw zu befestigen. Der kaiserliche Befehl ist mithin auch einziger Hinweis auf diese wohl
nur sehr kurzlebige Burg bei Speyer.28 Und es war damals auch nicht der erste Fall eines
Burgbaus von Seiten des Bischofs bzw. Domkapitels in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadt.
Viel bekannter ist der Fall der dezidiert gegen Speyer gerichteten Wasserburg Marientraut
bei Hanhofen (westlich von Speyer); der Bau der Burg war 1414 begonnen worden. Bischof
Matthias Rammung erweiterte die Anlage; auch dagegen intervenierte der Speyerer Rat bei
Friedrich III., jedoch ohne Erfolg.29
Zurück zur Speyerer Fridericiana-Gesamtüberlieferung: Die eigentlichen Reichssachen, also
Rundschreiben, Aufforderungen zur militärischen oder finanziellen Hilfe (etwa gegen König
Matthias Corvinus von Ungarn, die Türken oder, am Ende seiner Regierungszeit, gegen
den französischen König) sind zwar ebenfalls breit vertreten – aber insgesamt gesehen in
der Minderheit.30
Diejenigen kaiserlichen Briefe, die im Zusammenhang mit der Beilegung und Regelung von
Konflikten und Streitfällen entstanden sind, machen die Hauptsache des Speyerer Materials
aus. Darunter befinden sich dann ganz vielfältige Formen: Gebote und Verbote, Ladungen,
Kommissionen (d. h. die Übertragung der Streitfälle an einen Kommissar zur Entscheidung
oder Untersuchung31), Urteile des Kammergerichts und ähnliches. Die dahinter stehenden
Materien und Streitfälle zeigen, dass der Speyerer Rat auch in lokalen oder regionalen Kon-
flikten (etwa mit Adligen) immer rasch den Weg zum Kaiser suchte – Speyer spielte hier seine
Gerichtsfreiheiten zumindest dann aus, so hat man den Eindruck, wenn der Konfliktgegner
nicht allzu mächtig oder zu eng mit dem Kurpfälzer Hof verbunden war. Ein Beispiel wäre
der mehrjährige, auch gewaltsam ausgetragene Konflikt der Stadt mit Nikolaus Vogt von
27   Dass der Kaiser namentlich in den Erblanden bis in die lokalen Tiefen hinein agierte (beispielsweise bei
der Vergabe von Besitzungen und Höfen an Hintersassen oder beim Kauf und Verkauf von Häusern in Städten),
dies wird in zahlreichen Bänden der Regesten Kaiser Friedrichs III. manifest. Zuletzt mit einigen prägnanten
Beispielen­: Regg. FIII. H. 29 (Slowenien).
28   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 95 bzw. S. 9–10; Kemper, Art. »Waldsee«.
29   Marientraut wurde Sitz eines bischöflichen Unteramtes; die Anlage wurde erst Ende des 18. Jahrhunderts
vollständig zerstört. Handbuch Rheinland-Pfalz, S. 128.
30   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), S. 10.
31   Dazu grundlegend: Mitsch, Ralf, Das Kommissionswesen unter Kaiser Friedrich III., Online-Ressource
unter http://www.regesta-imperii.de/fileadmin/user_upload/downloads/Mitsch_2015.pdf.
Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 243
Hunolstein; dieser Hunsrücker Adlige hatte die Stadt vor die westfälischen Femegerichte
laden lassen – was aber der damals gerade erlassenen »Reformatio« des Kaisers zuwiderlief.32
Weitere Konflikte und Fehden, die dann schließlich an den Kaiserhof gebracht wurden,
oder für die sich Friedrich aus verschiedenen Gründen (etwa fiskalischen oder finan­ziellen)
interessierte, sollen im Rahmen dieses Beitrags nun nicht weiter interessieren. Der ange-
führte Konflikt mit den Speyerer Stuhlbrüdern ist sicherlich der bekannteste. In der älteren
stadtgeschichtlichen Literatur wurde auch der Konflikt des Rates mit den ehemals den
Rat dominierenden patrizischen Münzern und Hausgenossen ausführlicher erwähnt.33 Die
jüngere Literatur zur Stadtgeschichte, namentlich die in den 1980er Jahren erschienene
dreibändige Stadtgeschichte, hat von der Mehrzahl der kaiserlichen Schreiben im Stadtarchiv
und den dahinter stehenden Konflikten so gut wie keine Notiz genommen bzw. nehmen
können. Dies ist aus Sicht der regionalen bzw. kommunalen Forschung zweifellos bedauerlich.
Das Handeln und ansatzweise das Selbstverständnis des Kaisers kann aus vielen Mosaik­
steinen zusammengesetzt werden – dies ist schließlich auch einer der großen Vorteile der
seit Jahrzehnten erscheinenden Regestenhefte Kaiser Friedrichs III.
Ratsherren und »Bastarde«
Einen umfangreichen Austausch von Schreiben hat etwa die Streitsache des Speyerer Rats­
herren Peter Sassensack hinterlassen; Sassensack, viel mehr ist über den eigentlichen Hinter­
grund nicht bekannt, lag Ende der 1480er Jahre im Streit mit einem anderen Bürger. Er
nutzte, als er vor dem Speyerer Gericht in Nachteil kam, den Kaiser als Appellationsinstanz.
Seine Forderung an den Speyerer Rat kreiste eigentlich nur um die Herausgabe beglaubigter
Kopien von Urteilen und anderen Schriftstücken. Wie so oft ist in den Quellen schwer
nachzuvollziehen, wer (aus moderner Sicht) »Recht hatte«. Peter Sassensack hatte freilich die
Stadtobrigkeit gegen sich. Der Kontakt zum Kaiserhof nutzte Sassensack letztlich wenig, auch
wenn er hartnäckig blieb und bei dem damals in Nürnberg weilenden Kaiser die Einsetzung
eines Kommissars erwirken konnte: Dieser, Graf Eberhard von Württemberg, setzte seinerseits
einen Speyerer Stiftsherren als Subdelegierten ein – gegen dessen Urteil, das gegen Sassensack
ausfiel, klagte der Speyerer Ratsherr erneut.34
In welche »Untiefen« der Stadtgeschichte die kaiserlichen Schreiben führen können, dies
sei abschließend anhand einer bis vor wenigen Jahren fast unbekannten Streitsache verdeut-
licht35: Ein Kreditgeschäft des sehr vermögenden Speyerer Bürgers Jakob von Nürnberg mit
dem Heilbronner Rat aus dem Jahr 1454 sorgte nach dessen Tod dafür, dass sich allein im
32   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 42 u.ö. (Register).
33   Harster, Urkundliche Nachrichten; Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 350 u.ä. (Register).
34   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 326 u.ö. (Register).
35   Dazu ausführlich (danach sowie nach Regg. FIII. H. 17 [Speyer] die folgenden Ausführungen): Kemper,
Testament.
244  Joachim Kemper
Speyerer Archiv über 20 Schreiben des Kaisers erhalten haben – hinzu kam sehr vermutlich
eine ähnliche Anzahl im Heilbronner Stadtarchiv, das aber im 2. Weltkrieg weitgehend
zerstört wurde. Im Stadtarchiv Speyer finden sich noch zahlreiche weitere Entwürfe und
Schreiben der Parteien und beteiligten Personen: Dies waren neben dem Kaiser und den
beiden Reichsstädten Speyer und Heilbronn Graf Kraft von Hohenlohe, der als Rat des
Kaisers seinerseits über gute Kontakte an den Kaiserhof verfügte, dann später auch dessen
Söhne, dann (wer sonst im regionalen Umfeld Speyers!) Kurfürst Friedrich der Siegreiche
sowie eine ganze Anzahl von mehr oder weniger involvierten, manchmal auch wirtschaftlich
geschädigten Ratsherren und Kaufleuten beider Städte.
Jakob von Nürnberg hatte an Heilbronn die Summe von 1 000 Gulden aus seinem Vermögen
verliehen; der Zins sollte nach seinem Tod (der wohl im Jahr 1457 eintrat) an das Speyerer
Spital St. Georg und das dortige Sondersiechenhaus gehen. Die Heilbronner hatten daraufhin
die Summe an Graf Kraft weiter verliehen, der zunächst die Zinsen zahlte, aber bald eine
andere »Lösung« suchte. Kraft erwirkte beim Kaiser, dass das gesamte Vermögen Jakobs, dem
nun vorgeworfen wurde, er sei von unehelicher Geburt gewesen, als an das Reich heimgefallen
zu betrachten sei. Die fragliche Summe von 1 000 Gulden sollte durch Kraft für das Reich
abgesichert und zu Händen genommen werden: Ein guter Schachzug des Hohenlohers. Kaiser
Friedrich III. stand auch in diesem Fall in Konfrontation mit dem Heidelberger Kurfürsten;
Friedrich der Siegreiche hatte parallel vom Speyerer Rat die Herausgabe des Vermögens des
»Bastards« Jakob verlangt.36
Der Streitfall zog über viele Jahre weite Kreise, bis schließlich im Jahr 1473 ein kaiserliches
Kammergerichtsurteil im Umfang von 24 Seiten die Sache für beendet erklärte und Speyer
weitgehend Recht gab. Die letzten Schadenersatzklagen zogen sich noch bis in die frühen
1480er Jahre hin, so dass alles in allem eine fast 25-jährige Dauer des Streitfalls konstatiert
werden kann. Wer die Zeit findet, sich in einen solchen Fall zu vertiefen, der erhält einen
Einblick in spätmittelalterliche Stadt- und Regionalgeschichte, aber auch Sozial- und Rechts-
geschichte, wie sie in der gedruckten Literatur kaum zu finden ist. Und auch die in diesem
Fall ja konkurrierenden Beziehungen zweier Reichsstädte und eines Grafen, der ebenfalls
gut am Kaiserhof vernetzt war, kommen sehr prägnant zur Sprache.37 Gesandte der Stadt
Speyer hielten sich, wie bereits ausgeführt wurde, in diesem Zeitraum wegen verschiedener
Konflikte immer wieder am Kaiserhof auf. Wenn denn das Reichsoberhaupt »fern« war, dann
musste man eben zu diesem reisen – und die Menge an überliefertem Material zeigt, auch
für eine weniger bedeutende Reichsstadt wie Speyer, welche Bedeutung man immer noch
diesen Kontakten beimaß.
36   Es handelt sich in diesem Fall um einen frühen Beleg für das von den Pfalzgrafen seit dem späten Mittelalter
beanspruchte sogenannte »Wildfangrecht« (1518 kaiserliche Bestätigung).
37   Das ausführliche Regest zum Urteil des Kammergerichts von 1473 (Juli 7) findet sich bei Kemper, Testament,
S. 211–216 (gekürzt in Regg. FIII. H. 17 [Speyer], n. 275).
Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 245
Epilog – der Kaiser zu Besuch in Speyer
Schließlich ist mehr als eine Randnotiz wert, dass der Kaiser immerhin ca. 2 Monate selbst
in Speyer residierte: Vom 18. Dezember 1486 bis Mitte Februar 1487. Friedrich hielt sich in
Speyer im Anschluss an einen ebenfalls in der Stadt abgehaltenen Städtetag auf – es handelte
sich um einen sogenannten »kaiserlichen Tag«, bei dem unter anderem mit den rheinischen
Kurfürsten verhandelt wurde und der kommende Frankfurter Reichstag vorbereitet wurde.
Die Stadt Speyer war hier zwar mehr Verhandlungsort als Gegenstand von Verhandlungen,
hatte aber das Reichsoberhaupt nach vielen Jahrzehnten endlich einmal wieder in seinen
Mauern zu Gast.38
Bibliographie
Alter, Willi, Von der Konradinischen Rachtung bis zum letzten Reichstag in Speyer (1420/22 bis
1570), in: Geschichte der Stadt Speyer 1, hrsg. von Eger, Wolfgang, ²Stuttgart 1983, S. 369–570.
Ammerich, Hans, Das Bistum Speyer. Von der Römerzeit bis zur Gegenwart (Schriften des Diözesan-
Archivs Speyer 42), Speyer 2011.
Ammerich, Hans, Kleine Geschichte der Stadt Speyer, Karlsruhe 2008.
Deutsche Reichstagsakten: Mittlere Reihe 1: Reichstag zu Frankfurt 1486, bearb. von Angermeier,
Heinz / Seyboth, Reinhard, Göttingen 1989.
Fouquet, Gerhard, Das Speyerer Domkapitel im späten Mittelalter (ca. 1350–1540). Adlige Freund-
schaft, fürstliche Patronage und päpstliche Klientel (Quellen und Abhandlungen zur mittel­
rheinischen Kirchengeschichte 57), Mainz 1987.
Geschichte der Stadt Speyer, hrsg. von Eger, Wolfgang, Bände I–II ²Stuttgart 1983; Band III Stuttgart
1989.
Gütermann, Sven, Die Stuhlbrüder des Speyerer Domstifts. Betbrüder, Kirchendiener und Almosener­
des Reichs (Bensheimer Forschungen zur Personengeschichte 2), Frankfurt a. M. 2014.
Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands. Rheinland-Pfalz und Saarland, hrsg. von Petry,
Ludwig, 3. neu bearbeitete Auflage Stuttgart 1988.
Harster, Wilhelm, Urkundliche Nachrichten über den Ausgang der Speierer Münzerhausgenossen-
schaft, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 36 (1883), S. 322–426.
Heinig, Paul-Joachim, Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung und Politik (Beihefte zu
J. F. Böhmer, Regesta Imperii 17), 3 Bände, Köln/Weimar/Wien 1997.
Heinig, Paul-Joachim, Die Mainzer Kirche im Spätmittelalter (1305–1484), in: Handbuch der Mainzer­
Kirchengeschichte, Band 1: Christliche Antike und Mittelalter (Beiträge zur Mainzer Kirchen­
geschichte 6 1/1–2), hrsg. von Jürgensmeier, Friedhelm, Würzburg 2000, S. 416–554.
Keilmann, Burkard, Das Bistum vom Hochmittelalter bis zur Frühen Neuzeit, in: Das Bistum Worms.
Von der Römerzeit bis zur Auflösung 1801 (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, Band 5), hrsg.
von Jürgensmeier, Friedhelm, Würzburg 1997, S. 44–193.
Kemper, Joachim, Art. »Waldsee«, in: Pfälzisches Burgenlexikon 4.2: St-Z, hrsg. von Keddigkeit,
Jürgen / Burkhart, Ulrich / Übel, Rolf, Kaiserslautern 2007, S. 211–212.
38   Vgl. RTA MR II (Reichstag 1486), S. 103–162.
246  Joachim Kemper
Kemper, Joachim, Das Testament des Speyerer Bürgers Jakob von Nürnberg und Kaiser Friedrich III.
(1440–1493). Bemerkungen zu einem Streitfall zwischen dem Speyerer Rat und Graf Kraft V. von
Hohenlohe, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz, 100 (2002), S. 191–216.
Koller, Heinrich, Kaiser Friedrich III. (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance), Darmstadt
2005.
Krieger, Karl-Friedrich, Die Reise des Speyerer Domvikars Bernhard Russ an den Kaiserhof in
Wien (1482). Zur Praxis kaiserlicher Herrschaftsausübung im Spätmittelalter, in: Archiv für mittel­­
rheinische Kirchengeschichte, 38 (1986), S. 175–223.
Mitsch, Ralf, Das Kommissionswesen unter Kaiser Friedrich III., Mannheim 2000 (Habil. masch.).
Mittelalter. Der Griff nach der Krone. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter. Begleitpublikation
zur Ausstellung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und des Generallandes-
archivs Karlsruhe (Schätze aus unseren Schlössern 4), bearb. von Rödel, Volker, Regensburg 2000.
Petersohn, Jürgen, Reichsrecht versus Kirchenrecht. Kaiser Friedrich III. im Ringen mit Papst
­Sixtus IV. um die Strafgewalt über den Basler Konzilspronuntiator Andreas Jamometic 1482–1484
(Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 35), Köln/Weimar/Wien 2015.
Pfeiffer, Albert, Das Archiv der Stadt Speier, Speyer 1912.
Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493), nach Archiven und Bibliotheken geordnet, Heft 17: Die
Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Stadt Speyer, barb. von Kemper,
Joachim, Wien/Weimar/Köln 2002.
Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493), nach Archiven und Bibliotheken geordnet, Heft 29: Die
Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Republik Slowenien. Teil 1: Die staat-
lichen, kommunalen und kirchlichen Archive in der Stadt Laibach/Ljubljana, bearb. von Kemper,
Joachim / Volcjak, Jure / Armgart, Martin, Wien/Weimar/Köln 2014.
Rödel, Volker, Zerstreut und auch verloren – Wege und Irrwege rheinpfälzischer Archivalien, in: Das
Landesarchiv Speyer (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Band 40),
hrsg. von Debus, Karl Heinz, S. 123–128.
Schaab, Meinrad; Geschichte der Kurpfalz 1: Mittelalter, 2. verbesserte und aktualisierte Auflage
Stuttgart 1999.
Die Wiege der Könige. 600 Jahre Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, hrsg. von Glück-Christmann,
Charlotte, Zweibrücken 2010.

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Ratsherren, Stuhlbrüder und "Bastarde"

  • 1. Gordon Blennemann, Christine Kleinjung und Thomas Kohl (Hg.) Sonderdruck aus: Konstanz und Wandel Religiöse Lebensformen im europäischen Mittelalter Studien und Texte zur Geistes- und Sozialgeschichte des Mittelalters Herausgegeben von Andreas Bihrer, Cordula Nolte und Jörg Rogge BAND 11 Didymos-Verlag
  • 2. © 2016 by Didymos-Verlag, Affalterbach www.didymos-verlag.de · info@didymos-verlag.de Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig. Insbesondere vorbehalten sind die Rechte, auch auszugsweise, für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Speicherungen in elektronische Systeme sowie jegliche Formen der tontechnischen und photo- mechanischen Wiedergabe. Der Titel »Konstanz und Wandel« ist unter der ISBN 978-3-939020-31-8 zu beziehen. Gedruckt mit Unterstützung des Bistums Mainz und der Université de Montréal
  • 3. Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gert Melville Anregungen zu einem Vergleich diachroner Strukturen in der Welt der mittelalterlichen Klöster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ludger Körntgen Bonifatius, Bayern und das fränkische Kirchenrecht. Zur Überlieferung des Capitulare Papst Gregors II. für Bayern (716) . . . . . . . . . . . . . 33 Alison I. Beach »In diu desideratum mansiunculam«. Der Weg zum Inklusentum in den Heiligenviten von Verena und Wiborada . . . . . . . 57 Wolfgang Haubrichs Laien, Klerus, Mönche, König als Anreger und Rezipienten des volkssprachigen Evangelienbuchs Otfrids von Weißenburg (a. 863/71) . . . . . . . . . 71 Ingrid H. Ringel »Vorratshaltung« oder ideelles Konzept. Warum wurde nach Vollendung des Neubaues des Mainzer Doms durch Erzbischof Willigis und seine Nachfolger der »Alte Dom« nicht aufgegeben, sondern zu einer ­Johanniskirche umgewidmet? Eine Hypothese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Thomas Kohl Hildegard von Bingen – Klausur und Heiligkeit im 12. Jahrhundert . . . . . . . . . . . . . 135 Letha Böhringer Ein Fragment der zisterziensischen Kodifikation von 1237 aus dem Hessischen Staatsarchiv Marburg (Hr 8, Nr. 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Gordon Blennemann Eine Bildurkunde aus dem Benediktinerinnenkloster Sainte-Glossinde in Metz. Zugleich ein Beitrag zur mediävistischen Bild- und Objektwissenschaft . . . . . . . . . . 169
  • 4. Christina Lutter Geteilte soziale Räume und gemeinsame Zugehörigkeiten: Die Wiener Zisterzienserinnen um 1300 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Sigrid Hirbodian Die Erforschung geistlicher Frauen als Aufgabe der südwestdeutschen Landesgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Joachim Kemper Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde«: Aspekte der Beziehungen der Freien Reichsstadt Speyer zu Kaiser Friedrich III. (1440–1493) . . . . . . . . . . . . . . . 237 Michael Matheus Schnittstellen zwischen Kirche und Welt: spätmittelalterliche Bildungseinrichtungen am Mittelrhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
  • 5. Joachim Kemper Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde«: Aspekte der Beziehungen der Freien Reichsstadt Speyer zu Kaiser Friedrich III. (1440–1493) 1 Der folgende Beitrag basiert einerseits auf dem oberrheinischen stadt- und landesgeschicht- lichen Blickwinkel, andererseits steht ein habsburgisches Reichsoberhaupt im Mittelpunkt: Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Die hergebrachte Perspektive am Oberrhein würde, von der Reichsstadt Speyer ausgehend, zunächst die Rolle der Speyerer Oberhirten betrachten. Diese hatten am Ende des 13. Jahrhunderts die von der Bürgerschaft erstrittene Unabhän- gigkeit der Stadt anerkennen müssen (was freilich nicht zahlreiche Streitigkeiten zwischen Stadt, Bischof und Geistlichkeit in den folgenden Jahrhunderten verhinderte).2 Neben dem Speyerer Bischof und dessen Hochstift ist dann zunächst die im späten Mittelalter regional dominierende Kurpfalz zu nennen; gleiches gilt, mehr oder weniger, für deren territoriale Konkurrenten (wie z. B. Pfalz-Zweibrücken oder die Grafen von Leiningen).3 Und spätestens hier käme dann vermutlich auch der viele Jahrzehnte regierende Habsburgerkaiser auf das Tableau: Kaiser Friedrich III. ergriff bekanntlich regelmäßig Partei für die Gegner Kurfürst Friedrichs des Siegreichen und verhängte über diesen im Jahr 1474, allerdings ohne Erfolg, die Reichsacht.4 1   Leicht überarbeitete und mit Nachweisen versehene Fassung eines Vortrags am 20. Mai 2015 (Heidelberger Vorträge zur Landesgeschichte, Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Volkskunde). Der Vf. verdankt dem Jubilar nicht nur seine wissenschaftliche »Ausbildung« samt Betreuung der Dissertation, sondern auch, ihn im Jahr 1998 zu den Regesta Imperii (Arbeitsstelle Regesten Kaiser Friedrichs III., Mainz) vermittelt zu haben – ein wichtiger Schritt zum späteren Eintritt in den Archivdienst (ab 2003). 2   Zur Geschichte der Stadt Speyer (sowie der Beziehungen zu Bischof und Domkapitel) ist die dreibändige Stadt- geschichte aus den 1980er Jahren grundlegend (Geschichte Speyer I–III); neuer knapper Überblick: Ammerich, Speyer; Ammerich, Bistum Speyer. 3   Zur Kurpfalz im späten Mittelalter zusammenfassend z. B. Schaab, Kurpfalz 1; Griff nach der Krone (Aus- stellungskatalog, mit verschiedenen Beiträgen). Zu Pfalz-Zweibrücken zuletzt: Wiege der Könige (Ausstellungs­ katalog); zu den Grafschaften Leiningen im 15. Jahrhundert fehlen umfassende neuere Untersuchungen. 4   Zu Friedrich III. zuletzt als Resümee jahrzehntelanger Forschungen: Koller, Kaiser Friedrich III. Grund­ legend: Heinig, Kaiser Friedrich III. 1–3.
  • 6. 238  Joachim Kemper »Erzschlafmütze« des Reiches? Friedrich III. ist bereits in der zeitgenössischen sowie dann vor allem in der kleindeutsch orientierten Historiographie des 19. Jahrhunderts schlecht weggekommen – am bekanntesten dürfte die Bezeichnung als »Erzschlafmütze« des Reiches sein.5 Erst in den letzten Jahrzehnten ist der Habsburger positiver bewertet worden.6 Dies hat sicherlich damit zu tun, dass seine Urkunden seit gut 35 Jahren von den Regesta Imperii bearbeitet werden. Die Arbeitsstellen­ in Mainz, Wien und Berlin (hinzu kommen verschiedene ehrenamtliche Bearbeiter/innen) publizieren die Regesten des Kaisers nicht mehr nach Abschluss der Gesamtedition, sondern­ nach regionalen Gesichtspunkten und »heftweise«. Seither sind, geordnet nach der Überliefe- rung in den »Empfängerarchiven«, 30 Bände/Hefte erschienen; darunter findet sich auch die archivalische Überlieferung großer ehemaliger Reichsstädte (wie Frankfurt, sowie noch mehr: Nürnberg). Ebenso ist das kaiserliche »Empfängerarchiv«, das heutige Haus-, Hof- und Staats- archiv Wien (als Teil des Österreichischen Staatsarchivs), derzeit in ­Bearbeitung – hier wie in Nürnberg wird die Gesamtüberlieferung wiederum jahrgangsweise in mehreren Bänden abgearbeitet.7 Auch aus den Speyerer Archiven gibt es seit einigen Jahren einen Regestenband Friedrichs III. (dieser markierte die erste Beschäftigung des Vf. mit der Speyerer Geschichte und Archivüberlieferung).8 Das Unternehmen greift, was ebenfalls sehr wichtig ist, seit einiger Zeit auf Osteuropa aus (Polen, Tschechien, auch Slowenien). Die Gesamtsituation stellt sich derzeit folgendermaßen dar: Die 30 bisher publizierten Regestenbände sind als hervorragende Quellengrundlage zu werten, zumal die Regesta Imperii über einen sehr guten Internetauf- tritt mit etlichen weiteren Suchmöglichkeiten und Angeboten (gerade im Fall der Regesten Friedrichs III.) verfügen.9 Dennoch ist damit von der schriftlichen Hinterlassenschaft des Herrschers (konkret: ca. 40 000 bis 50 000 Urkunden sowie auf Papier ausgefertigte »Offene« und »Geschlossene« Briefe) immer noch erst ein Teil publiziert worden. Es verwundert nicht, dass man sich bei der Bearbeitung der Überlieferung Kaiser Maximilians I. angesichts einer nochmals mehr als doppelt so umfangreichen Überlieferung von Anfang an auf Kurzregesten (in Auswahl!) beschränkt hat.10 Die positivere Bewertung Friedrichs in der Forschung verweist unter anderem darauf, dass er in seiner langen Regierungszeit mit vielen Bedrohungen innen und außen zu kämpfen hatte. Er habe, obwohl lange Zeit mehr in den Erblanden gebunden, immerhin die Grundlagen für die Dominanz des Hauses Österreich im Reich gelegt (also auch: den Weg für seinen Sohn 5   Wer Urheber dieser bis heute viel zitierten Bezeichnung war, ist nicht klar. 6   Dies ist nicht nur in der neueren Literatur deutlich zu erkennen (Koller, Kaiser Friedrich III.; Heinig, Kaiser Friedrich III. 1–3), sondern auch in verschiedenen neuen Online-Publikationen/Übersichten: http://de.wikipedia. org/wiki/Friedrich_III._(HRR); http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/abteilungen/xiii-friedrich-iii.html# c187 (»Friedrich war nicht des Heiligen Römischen Reiches Erzschlafmütze«). 7   Überblick zu den bisher erschienenen Bänden: http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/publikationen. html#c210. 8   Regg. FIII. H. 17 (Speyer). 9   http://www.regesta-imperii.de/startseite.html (aktueller Relaunch, Juli 2015). 10   Zum Stand und zur Entwicklung der Regesten Maximilians: http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/ abteilungen/xiv-maximilian-i.html.
  • 7. Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 239 Maximilian geebnet). Ob jetzt seine Politik nun »passiv« oder doch eher, wie der vor kurzem verstorbene Salzburger Friedrich-Spezialist Heinrich Koller zusammenfasst, zwar bedächtig, aber dadurch auch »überlegen« und an alle Situationen »angepasst« war – dies kann und soll im vorliegenden Beitrag nicht geklärt werden.11 Betrachtet man die Fakten, dann ist festzustellen: Der Habsburger hat nahezu sämtliche seiner Widersacher und großen Gegner überlebt, angefangen bei Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz bis hin zum Ungarnkönig Matthias Corvinus.12 Auch wenn Friedrich persönlich mit äußerst wenig »Charisma« ausge- stattet war13 und dabei dann auch äußerst skrupellos vorgehen konnte:14 Er hat unnachgiebig auf seiner kaiserlichen Position und den damit verbundenen kaiserlichen Rechten bestanden; und diese wurden, wie schon die reine Zahl an erhaltenen Schreiben und Urkunden nahe legt, publiziert und im ganzen Reich verbreitet. Dabei spielten naturgemäß die Reichsstädte eine wichtige Rolle. Speyer – Freie Reichsstadt Diesen gegenüber war der kaiserliche Standpunkt ziemlich eindeutig. Friedrich formulierte mehrfach gegenüber Speyer und vor allem an die Widersacher der Stadt gerichtet, die Bürger von Speyer seien uns und dem heiligen reiche an mittel gewont und nymand anders verpflicht.15 Für Speyer und Worms, wo die Entwicklung ja vielfach vergleichbar verlief, war die Lage im späten Mittelalter prekär: Einerseits blickte man auf eine lange Zeit der Reichsunmittel­ barkeit zurück, der Einfluss der Bischöfe war in beiden Städten minimiert. Zugleich waren allerdings die Wormser und Speyerer Oberhirten im ausgehenden Mittelalter zumeist dezi- dierte Parteigänger der Heidelberger Kurfürsten; ebenso wurden beide Domkapitel vom pfalznahen Adel dominiert. Hinzu kam im Fall von Speyer, dass der Speyerer Bischof selbst über größere hochstiftische Territorien verfügte und insofern auch dadurch bereits zu einer direkten Bedrohung der städtischen Unabhängigkeit werden konnte.16 Kaum vergessen waren in Speyer um die Mitte des 15. Jahrhunderts die heftigen Auseinan- dersetzungen mit Bischof Raban von Helmstatt (1396–1430), die beinahe zu einer Wieder- herstellung der bischöflichen Stadtherrschaft geführt hätten.17 11   Vgl. Koller, Kaiser Friedrich III., S. 238–247. Zuletzt auch dezidiert Petersohn, Reichsrecht, S. 113–117. 12   Diese Beobachtung, bezogen auf die Erblande bzw. Krain/Görz, auch bei Koller, Kaiser Friedrich III., S. 245. 13   Vgl. Petersohn, Reichsrecht, S. 113. 14   Bekanntes Beispiel ist die Gefangennahme und Hinrichtung des verdienten kaiserlichen Söldnerführers ­Andreas Baumkircher im Jahr 1471. Baumkircher, Anführer eines Adelsaufstands in den Erblanden, war trotz Zusage eines freien Geleits und ohne Prozess in Graz hingerichtet worden (Vgl. Koller, Kaiser Friedrich III., S. 178–179). 15   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 182. 16   Vgl. Schaab, Kurpfalz, S. 185–186; Vgl. Keilmann, Bistum, S. 138–153. Zum Speyerer Domkapitel grund­ legend: Fouquet, Domkapitel. 17   Vgl. Ammerich, Speyer, S. 57–58.
  • 8. 240  Joachim Kemper Die Stadt Speyer musste auch in den Jahrzehnten danach (vor allem in der Amtszeit des 1464 zum Bischof erhobenen pfälzischen Kanzlers Matthias Rammung) immer wieder eine gewaltsame Mediatisierung durch die Kurpfalz und den Bischof befürchten; die Bedrohung war zweifellos vorhanden und entbehrte nicht der Grundlage, wie das Beispiel der 1462 im Verlauf der Mainzer Stiftsfehde eroberten Stadt Mainz zeigte.18 Der Speyerer Rat tat also gut daran und hatte vermutlich auch keine andere Wahl, als mit Kurfürst Friedrich 1461 und 1467 Verträge abzuschließen. Bereits zuvor hatte es (analog zu Worms, Wimpfen, Heilbronn oder auch Gelnhausen) ähnliche Schutzverträge gegeben, die beispielsweise Fragen des Geleits und des Verkaufs von Nahrungsmitteln regelten, aber auch gerichtliche und militärische Fragen klärten; dabei sicherte die Pfalz etwa Bürgermeistern und Rat Unterstützung gegen Aufstände und Unruhen zu.19 Konflikt um Stuhlbrüderpfründen Der Vertrag von 1467 bildete letztlich den Schlusspunkt in den mehrjährigen Auseinander- setzungen um die Besetzung von Stuhlbrüderpfründen am Speyerer Dom.20 Erster Anlass war der Einsatz des Kaisers für seinen Kanzleischreiber Wolfgang Spitzweg; Spitzweg war 1458 durch den Speyerer Rat auf Bitte Friedrichs auch eine der Pfründen verliehen worden, aber der Stuhlbrüderpropst und nicht zuletzt der Speyerer Bischof konnten den kaiserlichen Günstling verhindern.21 Die Auseinandersetzungen kulminierten dann einige Jahre später, als aufgrund der Einsetzung eines vom Kaiser protegierten Speyerer Bürgers (Peter Schreier) in eine der Pfründen eine städtische Gesandtschaft im bischöflichen Udenheim festgesetzt wurde. Aus den fernen Erblanden verfolgte, wenn man dieses Bild verwenden möchte, Kaiser Friedrich die Auseinandersetzungen und den Eklat der Gefangensetzung – und nahm Partei für die Stadt Speyer. Diese unterhielt gerade damals regelrecht einen Gesandten am Kaiserhof: den Stadtschreiber Bernhard Fröwis. Letztlich hatte die herrscherliche Parteinahme für die Speyerer wenig Erfolg, aber die im Stadtarchiv Speyer zahlreich überlieferten Schreiben des Kaisers zeugen auch von der unnachgiebigen Beharrung des Kaisers auf seinem Rechtsstand- punkt – und von der Stellung Speyers als nur ihm als obersten Richter und natürlichen Herrn zugewandten Stadt.22 18   Vgl. Heinig, Mainzer Kirche, S. 536–540. 19   Vgl. Alter, Von der Konradinischen Rachtung, S. 386–432; Vgl. Schaab, Kurpfalz, S. 205. 20   Zur Gemeinschaft der Stuhlbrüder (zu denen sich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts auch sorores gesellten), die seit dem 13. Jahrhundert für die liturgischen Dienste an den Speyerer Kaisergräbern zuständig waren (Auf­ lösung der Gemeinschaft erst 1802/03), jetzt grundlegend: Gütermann, Stuhlbrüder. 21   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 119–121; vgl. Krieger, Reise, S. 180–181. 22   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 146 u.ö. (Register); vgl. Krieger, Reise, S. 180–182.
  • 9. Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 241 Zur Überlieferung Kaiser Friedrichs III. in Speyer Die Streitigkeiten um die Gemeinschaft der Stuhlbrüder und deren Propst Eberhard Pfeil von Aulenbach haben in der landesgeschichtlichen Forschung einige Aufmerksamkeit erfahren. Der Blick sei in diesem Beitrag daher auf die gesamte Überlieferung Friedrichs im Zusammen­ hang mit der Stadt Speyer gerichtet. Der einschlägige Regestenband umfasst nicht ganz 400 Belege. Selbstverständlich machen dabei die im Landesarchiv sowie im Stadtarchiv Speyer verwahrten Urkunden und Briefe des Kaisers den übergroßen Teil aus, während die beiden kirchlichen Archive kaum eine Rolle spielen.23 Mehr als eine Notiz wert ist sicherlich, dass aus dem Speyerer Kommunalarchiv im Vergleich zum für die gesamte Pfalz zuständigen Landesarchiv mehr Regesten erstellt werden konnten.24 Die Vermutungen, die man auch in der Friedrich-Forschung immer wieder bezüglich der guten reichischen Beziehungen Speyers angestellt hat25 – sie spiegeln sich somit bereits in der vorhandenen Überlieferung. Zum Hintergrund (und als Hinweis für weitere Forschungen): Das Speyerer Stadtarchiv hat ganz generell über die Jahrhunderte hinweg wenig Verluste erlitten; auch der große Stadtbrand des Jahres 1689 war für das damals nach Straßburg »deportierte« Stadtarchiv wenig folgenreich. Die Dichte der Überlieferung von Akten, Urkunden und Amtsbüchern ist daher auch für das späte Mittelalter bereits sehr gut; andererseits ist die Forschung lange Zeit an den Speyerer Beständen vorbei gegangen.26 Doch jetzt zurück zu den Beziehungen der Stadt zu Kaiser und Reich während der Regie- rungszeit Kaiser Friedrichs III. Zunächst eine Beobachtung, die aus der Arbeit mit den Urkunden und Briefen des Herrschers im Speyerer Stadtarchiv erwachsen ist: Die Archivalien mit Bezug zu Friedrich III. sind dort sehr dicht erhalten – und gemeint sind nicht nur die kaiserlichen Mandate oder Privilegien: Bürgermeister und Rat haben sich, aus heutiger Sicht betrachtet, intensiv um die »Dokumentation« gekümmert; teilweise wurden Akten zu den Vorgängen bzw. zu den einzelnen Streitfällen angelegt. Dies ist allein schon Hinweis genug für die Bedeutung der Reichskontakte Speyers. Residierte der Kaiser auch zumeist in den Erblanden, etwa in Wien, Wiener Neustadt oder Graz – das Interesse an Kaiser und Reich musste in einer Freien Reichsstadt naturgemäß recht groß sein. Die Überlieferung zeigt auch, dass keineswegs nur politische Reichsfragen, manifestiert in großen Rundschreiben an alle Reichsuntertanen und mit der Bitte um Waffenhilfe o. ä., oder die grundlegenden kaiserlichen Privilegien und -bestätigungen im Zentrum standen. Die Überlieferung macht durchaus (ohne jegliche Wertung) einen »kleinteiligen« Eindruck. Positiv gewendet ist zu konstatieren: Die Stadt versicherte sich der kaiserlichen Unterstützung 23   Regg. F. III. H. 17 (Speyer), S. 7–8. 24   Hier spiegelt sich die nicht unproblematische Überlieferungslage der »pfälzischen« Archivalien – für zahl­ reiche Fragestellungen sind namentlich die großen rechtsrheinischen Archive (München, Karlsruhe) zu »befragen«. Dazu knapp: Rödel, Wege und Irrwege. 25   Vgl. Heinig, Kaiser Friedrich III. 2, S. 1245. 26   Eine umfassende Archivgeschichte fehlt (ältere Übersicht bei Pfeiffer, Archiv), als erster Überblick hilfreich ist die im Internet abrufbare Ausstellung zur Archivgeschichte des Jahres 2011: http://www.flickr.com/photos/ stadtarchiv_speyer/sets/72157627399357266/.
  • 10. 242  Joachim Kemper auch in alltäglichen Angelegenheiten und lokalen Streitfällen; aus Perspektive des Kaisers betrachtet: Friedrich III. agierte auch bis in kleinere kommunal-reichsstädtische Angelegen- heiten hinein.27 Die Speyerer Überlieferung Friedrichs III. besteht nur zum kleineren Teil aus den typischen Gratialsachen – also aus Privilegien, Gerichtsbefreiungen, Marktrechten oder auch Quit- tungen über geleistete Hilfen. Typisch hierfür wären z. B. die allgemeine Bestätigung der Privilegien der Stadt vom Juli 1442 oder das ebenfalls 1442 ausgestellte Speyerer Exemplar der sogenannten Frankfurter »Reformatio Friderici«. Weitere Gratialsachen betrafen sehr konkret wirtschaftliche Fragen – und auch die unsichere Situation der Stadt wird immer wieder deutlich: Den Einwohnern des Speyer benachbarten Dorfes Waldsee, damals im Besitz des Domkapitels, wurde beispielsweise im Jahr 1453 verboten, ihr Dorf weiter mit burglichem gepauw zu befestigen. Der kaiserliche Befehl ist mithin auch einziger Hinweis auf diese wohl nur sehr kurzlebige Burg bei Speyer.28 Und es war damals auch nicht der erste Fall eines Burgbaus von Seiten des Bischofs bzw. Domkapitels in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadt. Viel bekannter ist der Fall der dezidiert gegen Speyer gerichteten Wasserburg Marientraut bei Hanhofen (westlich von Speyer); der Bau der Burg war 1414 begonnen worden. Bischof Matthias Rammung erweiterte die Anlage; auch dagegen intervenierte der Speyerer Rat bei Friedrich III., jedoch ohne Erfolg.29 Zurück zur Speyerer Fridericiana-Gesamtüberlieferung: Die eigentlichen Reichssachen, also Rundschreiben, Aufforderungen zur militärischen oder finanziellen Hilfe (etwa gegen König Matthias Corvinus von Ungarn, die Türken oder, am Ende seiner Regierungszeit, gegen den französischen König) sind zwar ebenfalls breit vertreten – aber insgesamt gesehen in der Minderheit.30 Diejenigen kaiserlichen Briefe, die im Zusammenhang mit der Beilegung und Regelung von Konflikten und Streitfällen entstanden sind, machen die Hauptsache des Speyerer Materials aus. Darunter befinden sich dann ganz vielfältige Formen: Gebote und Verbote, Ladungen, Kommissionen (d. h. die Übertragung der Streitfälle an einen Kommissar zur Entscheidung oder Untersuchung31), Urteile des Kammergerichts und ähnliches. Die dahinter stehenden Materien und Streitfälle zeigen, dass der Speyerer Rat auch in lokalen oder regionalen Kon- flikten (etwa mit Adligen) immer rasch den Weg zum Kaiser suchte – Speyer spielte hier seine Gerichtsfreiheiten zumindest dann aus, so hat man den Eindruck, wenn der Konfliktgegner nicht allzu mächtig oder zu eng mit dem Kurpfälzer Hof verbunden war. Ein Beispiel wäre der mehrjährige, auch gewaltsam ausgetragene Konflikt der Stadt mit Nikolaus Vogt von 27   Dass der Kaiser namentlich in den Erblanden bis in die lokalen Tiefen hinein agierte (beispielsweise bei der Vergabe von Besitzungen und Höfen an Hintersassen oder beim Kauf und Verkauf von Häusern in Städten), dies wird in zahlreichen Bänden der Regesten Kaiser Friedrichs III. manifest. Zuletzt mit einigen prägnanten Beispielen­: Regg. FIII. H. 29 (Slowenien). 28   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 95 bzw. S. 9–10; Kemper, Art. »Waldsee«. 29   Marientraut wurde Sitz eines bischöflichen Unteramtes; die Anlage wurde erst Ende des 18. Jahrhunderts vollständig zerstört. Handbuch Rheinland-Pfalz, S. 128. 30   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), S. 10. 31   Dazu grundlegend: Mitsch, Ralf, Das Kommissionswesen unter Kaiser Friedrich III., Online-Ressource unter http://www.regesta-imperii.de/fileadmin/user_upload/downloads/Mitsch_2015.pdf.
  • 11. Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 243 Hunolstein; dieser Hunsrücker Adlige hatte die Stadt vor die westfälischen Femegerichte laden lassen – was aber der damals gerade erlassenen »Reformatio« des Kaisers zuwiderlief.32 Weitere Konflikte und Fehden, die dann schließlich an den Kaiserhof gebracht wurden, oder für die sich Friedrich aus verschiedenen Gründen (etwa fiskalischen oder finan­ziellen) interessierte, sollen im Rahmen dieses Beitrags nun nicht weiter interessieren. Der ange- führte Konflikt mit den Speyerer Stuhlbrüdern ist sicherlich der bekannteste. In der älteren stadtgeschichtlichen Literatur wurde auch der Konflikt des Rates mit den ehemals den Rat dominierenden patrizischen Münzern und Hausgenossen ausführlicher erwähnt.33 Die jüngere Literatur zur Stadtgeschichte, namentlich die in den 1980er Jahren erschienene dreibändige Stadtgeschichte, hat von der Mehrzahl der kaiserlichen Schreiben im Stadtarchiv und den dahinter stehenden Konflikten so gut wie keine Notiz genommen bzw. nehmen können. Dies ist aus Sicht der regionalen bzw. kommunalen Forschung zweifellos bedauerlich. Das Handeln und ansatzweise das Selbstverständnis des Kaisers kann aus vielen Mosaik­ steinen zusammengesetzt werden – dies ist schließlich auch einer der großen Vorteile der seit Jahrzehnten erscheinenden Regestenhefte Kaiser Friedrichs III. Ratsherren und »Bastarde« Einen umfangreichen Austausch von Schreiben hat etwa die Streitsache des Speyerer Rats­ herren Peter Sassensack hinterlassen; Sassensack, viel mehr ist über den eigentlichen Hinter­ grund nicht bekannt, lag Ende der 1480er Jahre im Streit mit einem anderen Bürger. Er nutzte, als er vor dem Speyerer Gericht in Nachteil kam, den Kaiser als Appellationsinstanz. Seine Forderung an den Speyerer Rat kreiste eigentlich nur um die Herausgabe beglaubigter Kopien von Urteilen und anderen Schriftstücken. Wie so oft ist in den Quellen schwer nachzuvollziehen, wer (aus moderner Sicht) »Recht hatte«. Peter Sassensack hatte freilich die Stadtobrigkeit gegen sich. Der Kontakt zum Kaiserhof nutzte Sassensack letztlich wenig, auch wenn er hartnäckig blieb und bei dem damals in Nürnberg weilenden Kaiser die Einsetzung eines Kommissars erwirken konnte: Dieser, Graf Eberhard von Württemberg, setzte seinerseits einen Speyerer Stiftsherren als Subdelegierten ein – gegen dessen Urteil, das gegen Sassensack ausfiel, klagte der Speyerer Ratsherr erneut.34 In welche »Untiefen« der Stadtgeschichte die kaiserlichen Schreiben führen können, dies sei abschließend anhand einer bis vor wenigen Jahren fast unbekannten Streitsache verdeut- licht35: Ein Kreditgeschäft des sehr vermögenden Speyerer Bürgers Jakob von Nürnberg mit dem Heilbronner Rat aus dem Jahr 1454 sorgte nach dessen Tod dafür, dass sich allein im 32   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 42 u.ö. (Register). 33   Harster, Urkundliche Nachrichten; Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 350 u.ä. (Register). 34   Regg. FIII. H. 17 (Speyer), n. 326 u.ö. (Register). 35   Dazu ausführlich (danach sowie nach Regg. FIII. H. 17 [Speyer] die folgenden Ausführungen): Kemper, Testament.
  • 12. 244  Joachim Kemper Speyerer Archiv über 20 Schreiben des Kaisers erhalten haben – hinzu kam sehr vermutlich eine ähnliche Anzahl im Heilbronner Stadtarchiv, das aber im 2. Weltkrieg weitgehend zerstört wurde. Im Stadtarchiv Speyer finden sich noch zahlreiche weitere Entwürfe und Schreiben der Parteien und beteiligten Personen: Dies waren neben dem Kaiser und den beiden Reichsstädten Speyer und Heilbronn Graf Kraft von Hohenlohe, der als Rat des Kaisers seinerseits über gute Kontakte an den Kaiserhof verfügte, dann später auch dessen Söhne, dann (wer sonst im regionalen Umfeld Speyers!) Kurfürst Friedrich der Siegreiche sowie eine ganze Anzahl von mehr oder weniger involvierten, manchmal auch wirtschaftlich geschädigten Ratsherren und Kaufleuten beider Städte. Jakob von Nürnberg hatte an Heilbronn die Summe von 1 000 Gulden aus seinem Vermögen verliehen; der Zins sollte nach seinem Tod (der wohl im Jahr 1457 eintrat) an das Speyerer Spital St. Georg und das dortige Sondersiechenhaus gehen. Die Heilbronner hatten daraufhin die Summe an Graf Kraft weiter verliehen, der zunächst die Zinsen zahlte, aber bald eine andere »Lösung« suchte. Kraft erwirkte beim Kaiser, dass das gesamte Vermögen Jakobs, dem nun vorgeworfen wurde, er sei von unehelicher Geburt gewesen, als an das Reich heimgefallen zu betrachten sei. Die fragliche Summe von 1 000 Gulden sollte durch Kraft für das Reich abgesichert und zu Händen genommen werden: Ein guter Schachzug des Hohenlohers. Kaiser Friedrich III. stand auch in diesem Fall in Konfrontation mit dem Heidelberger Kurfürsten; Friedrich der Siegreiche hatte parallel vom Speyerer Rat die Herausgabe des Vermögens des »Bastards« Jakob verlangt.36 Der Streitfall zog über viele Jahre weite Kreise, bis schließlich im Jahr 1473 ein kaiserliches Kammergerichtsurteil im Umfang von 24 Seiten die Sache für beendet erklärte und Speyer weitgehend Recht gab. Die letzten Schadenersatzklagen zogen sich noch bis in die frühen 1480er Jahre hin, so dass alles in allem eine fast 25-jährige Dauer des Streitfalls konstatiert werden kann. Wer die Zeit findet, sich in einen solchen Fall zu vertiefen, der erhält einen Einblick in spätmittelalterliche Stadt- und Regionalgeschichte, aber auch Sozial- und Rechts- geschichte, wie sie in der gedruckten Literatur kaum zu finden ist. Und auch die in diesem Fall ja konkurrierenden Beziehungen zweier Reichsstädte und eines Grafen, der ebenfalls gut am Kaiserhof vernetzt war, kommen sehr prägnant zur Sprache.37 Gesandte der Stadt Speyer hielten sich, wie bereits ausgeführt wurde, in diesem Zeitraum wegen verschiedener Konflikte immer wieder am Kaiserhof auf. Wenn denn das Reichsoberhaupt »fern« war, dann musste man eben zu diesem reisen – und die Menge an überliefertem Material zeigt, auch für eine weniger bedeutende Reichsstadt wie Speyer, welche Bedeutung man immer noch diesen Kontakten beimaß. 36   Es handelt sich in diesem Fall um einen frühen Beleg für das von den Pfalzgrafen seit dem späten Mittelalter beanspruchte sogenannte »Wildfangrecht« (1518 kaiserliche Bestätigung). 37   Das ausführliche Regest zum Urteil des Kammergerichts von 1473 (Juli 7) findet sich bei Kemper, Testament, S. 211–216 (gekürzt in Regg. FIII. H. 17 [Speyer], n. 275).
  • 13. Ratsherren, Stuhlbrüder und »Bastarde« 245 Epilog – der Kaiser zu Besuch in Speyer Schließlich ist mehr als eine Randnotiz wert, dass der Kaiser immerhin ca. 2 Monate selbst in Speyer residierte: Vom 18. Dezember 1486 bis Mitte Februar 1487. Friedrich hielt sich in Speyer im Anschluss an einen ebenfalls in der Stadt abgehaltenen Städtetag auf – es handelte sich um einen sogenannten »kaiserlichen Tag«, bei dem unter anderem mit den rheinischen Kurfürsten verhandelt wurde und der kommende Frankfurter Reichstag vorbereitet wurde. Die Stadt Speyer war hier zwar mehr Verhandlungsort als Gegenstand von Verhandlungen, hatte aber das Reichsoberhaupt nach vielen Jahrzehnten endlich einmal wieder in seinen Mauern zu Gast.38 Bibliographie Alter, Willi, Von der Konradinischen Rachtung bis zum letzten Reichstag in Speyer (1420/22 bis 1570), in: Geschichte der Stadt Speyer 1, hrsg. von Eger, Wolfgang, ²Stuttgart 1983, S. 369–570. Ammerich, Hans, Das Bistum Speyer. Von der Römerzeit bis zur Gegenwart (Schriften des Diözesan- Archivs Speyer 42), Speyer 2011. Ammerich, Hans, Kleine Geschichte der Stadt Speyer, Karlsruhe 2008. Deutsche Reichstagsakten: Mittlere Reihe 1: Reichstag zu Frankfurt 1486, bearb. von Angermeier, Heinz / Seyboth, Reinhard, Göttingen 1989. Fouquet, Gerhard, Das Speyerer Domkapitel im späten Mittelalter (ca. 1350–1540). Adlige Freund- schaft, fürstliche Patronage und päpstliche Klientel (Quellen und Abhandlungen zur mittel­ rheinischen Kirchengeschichte 57), Mainz 1987. Geschichte der Stadt Speyer, hrsg. von Eger, Wolfgang, Bände I–II ²Stuttgart 1983; Band III Stuttgart 1989. Gütermann, Sven, Die Stuhlbrüder des Speyerer Domstifts. Betbrüder, Kirchendiener und Almosener­ des Reichs (Bensheimer Forschungen zur Personengeschichte 2), Frankfurt a. M. 2014. Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands. Rheinland-Pfalz und Saarland, hrsg. von Petry, Ludwig, 3. neu bearbeitete Auflage Stuttgart 1988. Harster, Wilhelm, Urkundliche Nachrichten über den Ausgang der Speierer Münzerhausgenossen- schaft, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 36 (1883), S. 322–426. Heinig, Paul-Joachim, Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung und Politik (Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 17), 3 Bände, Köln/Weimar/Wien 1997. Heinig, Paul-Joachim, Die Mainzer Kirche im Spätmittelalter (1305–1484), in: Handbuch der Mainzer­ Kirchengeschichte, Band 1: Christliche Antike und Mittelalter (Beiträge zur Mainzer Kirchen­ geschichte 6 1/1–2), hrsg. von Jürgensmeier, Friedhelm, Würzburg 2000, S. 416–554. Keilmann, Burkard, Das Bistum vom Hochmittelalter bis zur Frühen Neuzeit, in: Das Bistum Worms. Von der Römerzeit bis zur Auflösung 1801 (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, Band 5), hrsg. von Jürgensmeier, Friedhelm, Würzburg 1997, S. 44–193. Kemper, Joachim, Art. »Waldsee«, in: Pfälzisches Burgenlexikon 4.2: St-Z, hrsg. von Keddigkeit, Jürgen / Burkhart, Ulrich / Übel, Rolf, Kaiserslautern 2007, S. 211–212. 38   Vgl. RTA MR II (Reichstag 1486), S. 103–162.
  • 14. 246  Joachim Kemper Kemper, Joachim, Das Testament des Speyerer Bürgers Jakob von Nürnberg und Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Bemerkungen zu einem Streitfall zwischen dem Speyerer Rat und Graf Kraft V. von Hohenlohe, in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz, 100 (2002), S. 191–216. Koller, Heinrich, Kaiser Friedrich III. (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance), Darmstadt 2005. Krieger, Karl-Friedrich, Die Reise des Speyerer Domvikars Bernhard Russ an den Kaiserhof in Wien (1482). Zur Praxis kaiserlicher Herrschaftsausübung im Spätmittelalter, in: Archiv für mittel­­ rheinische Kirchengeschichte, 38 (1986), S. 175–223. Mitsch, Ralf, Das Kommissionswesen unter Kaiser Friedrich III., Mannheim 2000 (Habil. masch.). Mittelalter. Der Griff nach der Krone. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter. Begleitpublikation zur Ausstellung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und des Generallandes- archivs Karlsruhe (Schätze aus unseren Schlössern 4), bearb. von Rödel, Volker, Regensburg 2000. Petersohn, Jürgen, Reichsrecht versus Kirchenrecht. Kaiser Friedrich III. im Ringen mit Papst ­Sixtus IV. um die Strafgewalt über den Basler Konzilspronuntiator Andreas Jamometic 1482–1484 (Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 35), Köln/Weimar/Wien 2015. Pfeiffer, Albert, Das Archiv der Stadt Speier, Speyer 1912. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493), nach Archiven und Bibliotheken geordnet, Heft 17: Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Stadt Speyer, barb. von Kemper, Joachim, Wien/Weimar/Köln 2002. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493), nach Archiven und Bibliotheken geordnet, Heft 29: Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken der Republik Slowenien. Teil 1: Die staat- lichen, kommunalen und kirchlichen Archive in der Stadt Laibach/Ljubljana, bearb. von Kemper, Joachim / Volcjak, Jure / Armgart, Martin, Wien/Weimar/Köln 2014. Rödel, Volker, Zerstreut und auch verloren – Wege und Irrwege rheinpfälzischer Archivalien, in: Das Landesarchiv Speyer (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Band 40), hrsg. von Debus, Karl Heinz, S. 123–128. Schaab, Meinrad; Geschichte der Kurpfalz 1: Mittelalter, 2. verbesserte und aktualisierte Auflage Stuttgart 1999. Die Wiege der Könige. 600 Jahre Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, hrsg. von Glück-Christmann, Charlotte, Zweibrücken 2010.