Manche halten die rechtlichen Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung für ein Hindernis bei der Einführung von elektronischen Dokumenten-Management- und Archivsystemen. Dabei sind Verfahrensdokumentationen selbstverständlich: auch für die Papierablage von kaufmännischen Belegen, die unter das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) fallen, ist eine Verfahrensdokumentation erforderlich. Genau betrachtet erweisen sich die deutschen Regelungen als äußerst nützlich für die Qualität der DMS- und Archivsystem-Produkte und damit für die Sicherheit von Daten und Dokumenten in diesen Systemen. Nicht zuletzt beruht der Erfolg deutscher Archivierungssoftware im internationalen Markt auf den hohen Qualitäts- und Sicherheitsmaßstäben in Deutschland. Deutsche Anbieter wie z. B. A.I.S., CEYONIQ, GFT Solutions, iXOS, Saperion oder SER Systems weisen im Gegensatz zu zahlreichen ausländischen Produkten die erforderlichen Sicherheitsmerkmale auf. Internationale Anbieter wie z. B. FileNET oder IBM genügen auf Grund ihrer langen Tätigkeit im deutschen Markt auch diesen Ansprüchen. Die rechtlichen Anforderungen geben außerdem dem Anwender und dem Hersteller einen Rahmen vor, der die optimale Einführung und einen verläßlichen Betrieb ermöglicht. Dieser Maßstab gilt leider in Deutschland nur für Dokumente, die dem HGB bzw. konkret den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) unterliegen.