Diese Tafelbilder haben wir in der Sitzung zur "Einführung in das Medienrecht" vom 20.04.2010 erarbeitet. Das Seminar Medienrecht findet im Studiengang Medien- und Bildungsmanagement an der Pädagogischen Hochschule Weingarten statt.
1. Funktionen: Diverse Gesetzestexte:
1. Pluralistische Meinungsbildung • Grundgesetz
2. Kontrolle in der Demokratie • Presse- und Rundfunkgesetze
3. Wirtschaftsfaktor • BGB
4. Kulturträger • StGB
5. Bildungs- und Erziehungsfunktion • UrhG
Rechtsgrundlagen:
6. Informations- und Warnfunktion • Telemediengesetz
1. Presserecht
7. Unterhaltungsfunktion • Rechtsprechung der Gerichte (Art. 5 Abs. 1 GG)
• Gewohnheitsrecht 2. Rundfunkrecht
… 3. Multimediarecht
Einführung in das
MEDIEN- RECHT
Staatsprinzipien:
Arten:
1. Demokratieprinzip
frei von staatlichem Einfluß, Pluralität der Meinungen
Massenkommunikation Individualkommunikation
2. Bundesstaatsprinzip
• Geistige, optische und akustische Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern
Gehalte 3. Rechtsstaatsprinzip
Telekommunikation
• Verbreitung durch distanzüber- Gewaltenteilung, Grundrechte
windende technische Mittel
• Undefinierter Adressatenkreis 4. Sozialstaatsprinzip
Grundversorgung, Verfügbarkeit von bzw. Zugang zu Informationen
5. Kulturstaatsprinzip
Presse Rundfunk Film
6. Völkerfreundlichkeit und Europäische Integration
„Deutsche Welle“, EU-Recht (z.B. E-Commerce-Richtlinie)
Hörfunk TV
Aufgabe des Medienrechts ist es, bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, Rechte und Pflichten
der Medien bzw. der Medienschaffenden festzulegen, die notfalls mit staatlichem Zwang
Multimedia / Neue Medien durchsetzbar sind.
Ziel des Medienrechtswar es früher vor allem einen inhaltlichen Einfluss des Staates auf die
Medien zu verhindern und den freien Zugang der Bürger zu Medien und Informationen zu
gewähren. Heute besteht das Ziel zunehmend auch im Schutz der Bürger vor den Medien und darin
die Dominanz einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen in den Medien zu verhindern.
2. Allgemeine Orientierungshilfe für das Vorgehen bei der Fallbearbeitung
Sachverhalt
Bsp. Die Zeitung Z veröffentlicht auf der Titelseite einen Artikel
„Student X frisst kleine Kinder“
Parteien und Anliegen identifizieren
Bsp. Partei A: Zeitung Z möchte freie Berichterstattung, Partei
B: Student X möchte Widerruf und Schadenersatz
Einschlägige Normen suchen
Welche Gesetze und rechtliche Normen spielen in dem
Dieses Schema kann lediglich als grobe
konkreten Fall eine Rolle Orientierungshilfe für das Vorgehen bei der
medienrechtlichen Fallprüfung dienen.
4 W‘s Für spezifische Fälle gibt es jeweils
spezielle Prüfschemata.
WER will von WEM WAS WORAUS?
Obersatz formulieren
Prüfen, ob die Normen anwendbar sind
Abwägen eventuell gegensätzlicher Ansprüche
Begründetes Urteil finden