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Brexit ‒
Positionen des Bankenverbandes
Pressegespräch
Dr. Michael Kemmer
Frankfurt am Main
26. Januar 2017
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Übersicht
 Zeitlicher Überblick
 Verhandlungsphase
 Bankenperspektive
 Kundenperspektive
 Anpassungserfordernisse
 Konsequenzen für die EU
 Finanzstandort Frankfurt
2
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Grundsatzposition des Bankenverbandes
zum Brexit
3
Europa
 Oberste Priorität hat aber der Zusammenhalt der EU27
 Erforderlich ist die Weiterentwicklung des Binnenmarktes mit
Wirtschafts-, Währungs-, Banken- und Kapitalmarktunion
 Der Binnenmarkt braucht alle vier Grundfreiheiten
Brexit falsch
 Wir bedauern die Brexit-Entscheidung
 Wir halten sie nicht für reversibel
 Wir gehen davon aus, dass UK die EU verlassen wird
Langfristige
Beziehungen
 UK bleibt wichtiger Teil Europas
 Wir sind weiterhin an sehr engen politischen und wirtschaft-
lichen Beziehungen zwischen der EU und UK interessiert
 Dafür ist ein umfassendes Wirtschaftsabkommen erforderlich,
das weitgehenden gegenseitigen Marktzugang ermöglicht
Banken
 Unsere Mitglieder sind an der Kontinuität der Geschäfts-
beziehungen und Geschäftsabwicklung interessiert
 Erhalt der Finanzmarktstabilität wichtigste Leitlinie
 Sicheres politisches und regulatives Umfeld erforderlich, um
Kunden verlässlich bedienen zu können
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Zeitlicher Überblick im Szenario „Harter Brexit“
4
2017 2018 2019 später
23.06.
Referendum
Ausgangssituation
 UK-Innenpolitik drängt
mehrheitlich auf starke
Loslösung; negative Folgen
noch nicht spürbar
 EU-Priorität ist Zusammen-
halt der EU27
 Kontroverse Verhand-
lungen über Austritts-
abkommen zu erwarten
23.04./7.05.2017:
Wahl Präsident FR
September 2017:
Wahl Bundestag DE
Vorauss. April 2019:
Wahl EP
Mai 2020:
Reguläre Unterhaus-
Wahl UK
Zwei-Jahres-Frist für Austrittsverhandlungen Wirtschaftsabkommen
Brexit
 Folge der Gesamtsituation:
„Harter Brexit“
 UK verliert alle Marktzu-
gangsprivilegien und ist ab
1. April 2019 Drittstaat
Übergangsperiode (nach
dem 1. April 2019)
 Umfassendes Übergangs-
abkommen unwahrscheinl.
 Partielle Regelungen in
Endphase der Austritts-
verhandlungen evtl.
möglich, aber jetzt nicht
kalkulierbar
 Jetzt Entscheidungsdruck
in Banken, um 2019
handlungsfähig zu sein
Wirtschaftsabkommen
 Wirtschaftsabkommen allen-
falls langfristig zu erreichen
Juli 2019:
Wahl KOM-Präsident und
Ernennung KOM
Phase 1 Phase 2
Vorauss. März 2017:
UK-Notifikation nach
Art. 50 EUV
Januar 2021:
Neue EU-Haushalts-
periode
17.03.2017:
Wahl NL
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Phase 3
25.03.2017:
60 Jahre Röm. Verträge
Frühjahr 2018:
Reguläre Wahl IT, evtl.
Wahl schon Sommer
2017
?
Vorauss. Juni 2017:
EU-Verhandlungslinie
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Grundsätze für die Verhandlungen
Faire Verhandlungen
 EU muss den Austrittswunsch akzeptieren
 UK muss die daraus entstehenden Konsequenzen tragen; es wird Unterschiede
zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern geben
 Beide Verhandlungspartner sollten konstruktiv vorgehen
Wohlverhalten
 Verhinderung einseitiger Wettbewerbsvorteile (Steuerdumping, Schaffung von
Regulierungsgefälle, Beihilfen)
 EU27 müssen ihre Angelegenheiten regeln können
Langfristige Perspektiven im Auge behalten
 Ziel: umfassendes Wirtschaftsabkommen mit weitgehendem Marktzugang;
Austrittsverhandlungen legen ‒ auch klimatisch ‒ Grundlage dafür
 Regelungsstandards sollten sich nicht auseinanderentwickeln
Besondere Aspekte für die Finanzdienstleistungen
 Erhalt der Finanzmarktstabilität und des Level-playing-field als oberste Leitschnur
 Erhalt eines regulativen und politischen Umfelds, das rechtssicheres und verläss-
liches, aber auch wieder profitables Arbeiten der Banken für Kunden ermöglicht
5
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Bankenperspektive
EU27-Banken
 In der Regel arbeiten EU27-Banken mit Niederlassungen in London
 Rückverlagerung von Geschäft aufsichtlich und organisatorisch relativ einfach, in
Bezug auf Mitarbeiter und Technik herausfordernd
UK-Banken
 UK-Banken in Teilen bereits mit Tochterunternehmen in Deutschland
 Andere UK-Banken haben nur kleinen Marktauftritt in Deutschland
 Kaum Anpassungen erforderlich
Drittstaaten-Banken
 Überwiegend EU-Zentralen in London; künftig kein Passporting mehr
 Verlagerung in EU27 durch Niederlassung oder Tochter; evtl. auch
Rückverlagerung in Heimatmarkt bzw. andere internationale Finanzplätze
Grundlegende Strategie aller Banken
 Grundsatzentscheidungen im 1. Halbjahr 2017 erforderlich
 Sukzessives Vorgehen: Entscheidungen so spät wie möglich; Vorbereitung
(z.B. Antrag auf Lizenz) bedeutet nicht Umsetzung
6

©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Kundenperspektive (I)
Privatkunden
 Brexit hat keine Auswirkungen auf Angebot für Privatkunden in Deutschland
 Finanzdienstleistungen werden heute praktisch ausschließlich durch
Inlandsinstitute erbracht
Unternehmenskunden
 Gleiches gilt für Gewerbe- und Firmenkunden in Deutschland, da diese
überwiegend von Inlandsinstituten betreut werden
 Gesamte Palette von Finanzdienstleistungen – Finanzierung, Anlage,
Absicherung, Transaktionen – steht weiterhin zur Verfügung
 Für Geschäfte aus London: Dokumentations- und Abwicklungsaufwand nimmt zu,
und eventuell sinkt die Zahl der Anbieter
Sehr großvolumiges Geschäft
 Eventuell Einschränkungen bei sehr großvolumigen Finanzierungs- und
Absicherungsgeschäften
 Nachfrager bauen eventuell eigenen Marktzugang nach UK auf
7
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Kundenperspektive (II)
Internationales Geschäft
 Brexit wird Position Londons als weltweit größter Devisenhandelsplatz kaum
beeinträchtigen; Zugang zum Handel besteht weiter
Ökonomische Folgen
 Langfristige ökonomische Risiken für UK durch andauernde Unsicherheit und
Erschwernisse beim internationalen Handel und Investitionszurückhaltung
 Finanzierung des Haushalts- und des Leistungsbilanzdefizits ist langfristige
Herausforderung
 Deutschland als wichtiger Handelspartner von UK von diesen Risiken auch
betroffen; insgesamt aber nur geringe Auswirkungen auf Wachstum und
Beschäftigung in Deutschland
8
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Anpassung an die künftige Drittstaaten-Regelung
Ausgangspunkt
 UK wird Drittstaat
 Gleichzeitig bestehen langjährige wirtschaftliche Verflechtungen
 Anpassungen von EU- und deutschem Recht sollten dies reflektieren, um
anstehenden Veränderungsprozess für bestehende Vertragsbeziehungen
abzufedern
Beispiele für Anpassungsbedarf (I)
EU-Ebene
 Klärung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen
 Klärung, ob Clearing von Euro-Wertpapieren künftig zwingend in der EU- oder der
Euro-Zone durchgeführt werden muss; Regelung für Bestandsgeschäft
 Schutz von bestehenden Verträgen in bankaufsichtlichen Regelungen‚
z.B. im Abwicklungsregime
9
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Beispiele für Anpassungsbedarf (II)
Euro-Zone
 Vereinbarung für die Aufsichtszusammenarbeit zwischen der Euro-Zonen- und
der britischen Finanzaufsicht
Deutschland
 Steuerliche Begleitvorschriften
 Erleichterte Handhabung bei Aufenthaltserlaubnissen und Bestandsschutz für UK-
Bürger, die heute in Deutschland leben
 Deckungsstockfähigkeit von UK-Liegenschaften im Pfandbriefgesetz unverändert
beibehalten
 Vereinbarung für die Aufsichtszusammenarbeit zwischen BaFin und der britischen
Finanzaufsicht
 Für Deutschland brauchen wir ein Brexit-Begleitgesetz!
10
€
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Konsequenzen für die EU
Institutionelle Folgen
 UK ist großer Nettozahler des EU-Haushalts; EU muss Handlungsfähigkeit in den
Haushalten 2019 und 2020 und dem Mittelfristigen Finanzrahmen 2021 bis 2027
erhalten
 Anpassung der Obergrenze der EP-Mitglieder; ersatzloser Wegfall der UK-Sitze im
Europäischen Parlament
 Mit UK wird ein marktwirtschaftlich orientiertes Land die EU verlassen; noch
klarere Positionierung der Bundesregierung erforderlich
Europäische Integration
 Ziel muss „Konsolidierung des Erreichten“ und „Fortentwicklung mit kleinen
Schritten“ sein
 Strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, Weiterentwicklung des
Binnenmarkts mit Wirtschafts-, Währungs-, Banken- und Kapitalmarktunion
sowie nachhaltige Regelbindung und wirksame Sanktionsmechanismen
 Entwicklung gemeinsamer wirtschaftspolitischer Grundkonzepte
11
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
12
Politisches Bekenntnis
RegulierungVerwaltung
 Klares Bekenntnis der Bundesregierung, der
Landesregierung, der Stadt Frankfurt und der
Finanzindustrie, Frankfurt als den Finanzplatz
der Europäischen Union auszubauen
 Forderung nach Umzug der European Banking
Authority (EBA) nach Frankfurt
 Abbau selbstgemachter regulativer
Hemmnisse
 Standortfaktoren (Schulen, Verkehr,
Verwaltung)
 FinTech-Hub Frankfurt – Berlin
Voraussetzungen für die Positionierung
Frankfurts
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Fünf Vorschläge zum Abbau selbstgemachter
regulativer Hemmnisse
13
AGB-Recht
 Weitere Stärkung der Privatautonomie durch Abschaffung der
AGB-Kontrolle im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Bankenabgabe
 Abschaffung des steuerlichen Abzugsverbots der
Bankenabgabe (seit 2010 in Deutschland und seit 2016 an
den Single Resolution Funds)
Venture Capital
 Sicherstellung der transparenten Besteuerung von Private-
Equity-Investoren
Rechnungs-
legung
 Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses im HGB
Arbeitsrecht
 Gelockerte Kündigung für sehr gut verdienende Mitarbeiter
 Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Digitalisierung
 Verzicht auf weitere Wettbewerbsnachteile (z.B. Entgelt-
transparenzgesetz)
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Hintergrund
 Stärken Finanzplatz Frankfurt
 Finanzplätze im Vergleich
14
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Frankfurt ist als UK-Gate besonders geeignet
15
Finanzplatz der
Euro-Zone
 Frankfurt ist der Banken- und Finanzplatz der Euro-Zone
 Leistungsfähiger Börsenplatz, der durch Fusion mit LSE weiter
an Bedeutung gewinnt
 Hohe Innovationskraft durch FinTechs mit Berlin-Brücke
Bankenaufsicht
 Frankfurt ist Standort der Europäischen Zentralbank, des SSM
und von EIOPA und damit der wichtigste Platz der Geld-,
Währungs- und Finanzmarktpolitik in der Europäischen Union
Standort-
faktoren
 Starke finanzmarktbezogene Forschung und Lehre
 Gute Infrastruktur für Verkehr und Digitalisierung
 Kosten für Lebenshaltung im europäischen Vergleich günstig –
ebenso Büroflächen bei kurzfristiger Verfügbarkeit
Guter
Rechtsstandort
 Stabile politische Verhältnisse
 Rechtsstaat mit funktionierendem Rechtsschutz
 Rechtssicherheit und funktionierende Verwaltung
Konfliktlösung
im Arbeitsrecht
 Konfliktlösung im Arbeitsrecht: schnell, preiswert, berechenbar
 Keine ausgeprägte Streitkultur
 Mitbestimmung verhindert unternehmerische Gestaltung nicht
©BundesverbanddeutscherBankene.V.
Finanzplätze London, Frankfurt und Paris im Vergleich
Überblick
London Frankfurt Paris
Einwohner
(2014; in Mio.)
8,5 0,7 2,2
Anteil Auslandsbanken an
ansässigen Kreditinstituten
(in Prozent; gemäß EZB-Definition, Ende 2015)
51,1 37,9 28,4
Finanzplatz-Ranking
(GFCI1, 2016)
1 19 29
Ease of Doing Business Ranking2
(Länderspezifisch, 2015)
6 15 27
Steuerbelastungs-Ranking
(Länderspezifisch, 2015)
15 72 87
Marktwert der Börse
(Marktkapitalisierung in Mrd. Euro, 2015)
133 15,7 3,34
Aktienumsatz
(EOB Trades in Mrd. Euro, 2015)
2.4033 1.410 1.8824
ETF Umsätze
(Umsätze in Mrd. Eur, 2015)
388,33 198,1 162,44
Quelle: Helaba, Weltbank, WFE, Z/Yen
1 Der Global Financial Centres Index (GFCI) vom Thinktank Z/Yen ist ein Ranking nach der Wettbewerbskraft von Finanzzentren, basierend auf verschiedenen Indices zu den Themenfeldern Business Environment,
Entwicklung des Finanzsektors, Infrastruktur, Humankapital und Reputation sowie auf einer Umfrage unter Finanzexperten.
2 Das Ease of Doing Business Ranking der Weltbank ordnet Länder entsprechend der Leichtigkeit bei Geschäftstätigkeiten von 1-189. Ein hohes Ranking bedeutet dabei, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen
im Land förderlicher sind für das Gründen und Führen eines Unternehmens.
3 LSE mit Borsa Italiana
4 Euronext mit Börsenbetrieb in Amsterdam, Brüssel, Lissabon und Paris
16

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Brexit - Positionen des Bankenverbandes

  • 1. Brexit ‒ Positionen des Bankenverbandes Pressegespräch Dr. Michael Kemmer Frankfurt am Main 26. Januar 2017
  • 2. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Übersicht  Zeitlicher Überblick  Verhandlungsphase  Bankenperspektive  Kundenperspektive  Anpassungserfordernisse  Konsequenzen für die EU  Finanzstandort Frankfurt 2
  • 3. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Grundsatzposition des Bankenverbandes zum Brexit 3 Europa  Oberste Priorität hat aber der Zusammenhalt der EU27  Erforderlich ist die Weiterentwicklung des Binnenmarktes mit Wirtschafts-, Währungs-, Banken- und Kapitalmarktunion  Der Binnenmarkt braucht alle vier Grundfreiheiten Brexit falsch  Wir bedauern die Brexit-Entscheidung  Wir halten sie nicht für reversibel  Wir gehen davon aus, dass UK die EU verlassen wird Langfristige Beziehungen  UK bleibt wichtiger Teil Europas  Wir sind weiterhin an sehr engen politischen und wirtschaft- lichen Beziehungen zwischen der EU und UK interessiert  Dafür ist ein umfassendes Wirtschaftsabkommen erforderlich, das weitgehenden gegenseitigen Marktzugang ermöglicht Banken  Unsere Mitglieder sind an der Kontinuität der Geschäfts- beziehungen und Geschäftsabwicklung interessiert  Erhalt der Finanzmarktstabilität wichtigste Leitlinie  Sicheres politisches und regulatives Umfeld erforderlich, um Kunden verlässlich bedienen zu können
  • 4. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Zeitlicher Überblick im Szenario „Harter Brexit“ 4 2017 2018 2019 später 23.06. Referendum Ausgangssituation  UK-Innenpolitik drängt mehrheitlich auf starke Loslösung; negative Folgen noch nicht spürbar  EU-Priorität ist Zusammen- halt der EU27  Kontroverse Verhand- lungen über Austritts- abkommen zu erwarten 23.04./7.05.2017: Wahl Präsident FR September 2017: Wahl Bundestag DE Vorauss. April 2019: Wahl EP Mai 2020: Reguläre Unterhaus- Wahl UK Zwei-Jahres-Frist für Austrittsverhandlungen Wirtschaftsabkommen Brexit  Folge der Gesamtsituation: „Harter Brexit“  UK verliert alle Marktzu- gangsprivilegien und ist ab 1. April 2019 Drittstaat Übergangsperiode (nach dem 1. April 2019)  Umfassendes Übergangs- abkommen unwahrscheinl.  Partielle Regelungen in Endphase der Austritts- verhandlungen evtl. möglich, aber jetzt nicht kalkulierbar  Jetzt Entscheidungsdruck in Banken, um 2019 handlungsfähig zu sein Wirtschaftsabkommen  Wirtschaftsabkommen allen- falls langfristig zu erreichen Juli 2019: Wahl KOM-Präsident und Ernennung KOM Phase 1 Phase 2 Vorauss. März 2017: UK-Notifikation nach Art. 50 EUV Januar 2021: Neue EU-Haushalts- periode 17.03.2017: Wahl NL Phase 4 Drittstaaten-Zugang ? Phase 3 25.03.2017: 60 Jahre Röm. Verträge Frühjahr 2018: Reguläre Wahl IT, evtl. Wahl schon Sommer 2017 ? Vorauss. Juni 2017: EU-Verhandlungslinie
  • 5. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Grundsätze für die Verhandlungen Faire Verhandlungen  EU muss den Austrittswunsch akzeptieren  UK muss die daraus entstehenden Konsequenzen tragen; es wird Unterschiede zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern geben  Beide Verhandlungspartner sollten konstruktiv vorgehen Wohlverhalten  Verhinderung einseitiger Wettbewerbsvorteile (Steuerdumping, Schaffung von Regulierungsgefälle, Beihilfen)  EU27 müssen ihre Angelegenheiten regeln können Langfristige Perspektiven im Auge behalten  Ziel: umfassendes Wirtschaftsabkommen mit weitgehendem Marktzugang; Austrittsverhandlungen legen ‒ auch klimatisch ‒ Grundlage dafür  Regelungsstandards sollten sich nicht auseinanderentwickeln Besondere Aspekte für die Finanzdienstleistungen  Erhalt der Finanzmarktstabilität und des Level-playing-field als oberste Leitschnur  Erhalt eines regulativen und politischen Umfelds, das rechtssicheres und verläss- liches, aber auch wieder profitables Arbeiten der Banken für Kunden ermöglicht 5
  • 6. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Bankenperspektive EU27-Banken  In der Regel arbeiten EU27-Banken mit Niederlassungen in London  Rückverlagerung von Geschäft aufsichtlich und organisatorisch relativ einfach, in Bezug auf Mitarbeiter und Technik herausfordernd UK-Banken  UK-Banken in Teilen bereits mit Tochterunternehmen in Deutschland  Andere UK-Banken haben nur kleinen Marktauftritt in Deutschland  Kaum Anpassungen erforderlich Drittstaaten-Banken  Überwiegend EU-Zentralen in London; künftig kein Passporting mehr  Verlagerung in EU27 durch Niederlassung oder Tochter; evtl. auch Rückverlagerung in Heimatmarkt bzw. andere internationale Finanzplätze Grundlegende Strategie aller Banken  Grundsatzentscheidungen im 1. Halbjahr 2017 erforderlich  Sukzessives Vorgehen: Entscheidungen so spät wie möglich; Vorbereitung (z.B. Antrag auf Lizenz) bedeutet nicht Umsetzung 6 
  • 7. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Kundenperspektive (I) Privatkunden  Brexit hat keine Auswirkungen auf Angebot für Privatkunden in Deutschland  Finanzdienstleistungen werden heute praktisch ausschließlich durch Inlandsinstitute erbracht Unternehmenskunden  Gleiches gilt für Gewerbe- und Firmenkunden in Deutschland, da diese überwiegend von Inlandsinstituten betreut werden  Gesamte Palette von Finanzdienstleistungen – Finanzierung, Anlage, Absicherung, Transaktionen – steht weiterhin zur Verfügung  Für Geschäfte aus London: Dokumentations- und Abwicklungsaufwand nimmt zu, und eventuell sinkt die Zahl der Anbieter Sehr großvolumiges Geschäft  Eventuell Einschränkungen bei sehr großvolumigen Finanzierungs- und Absicherungsgeschäften  Nachfrager bauen eventuell eigenen Marktzugang nach UK auf 7
  • 8. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Kundenperspektive (II) Internationales Geschäft  Brexit wird Position Londons als weltweit größter Devisenhandelsplatz kaum beeinträchtigen; Zugang zum Handel besteht weiter Ökonomische Folgen  Langfristige ökonomische Risiken für UK durch andauernde Unsicherheit und Erschwernisse beim internationalen Handel und Investitionszurückhaltung  Finanzierung des Haushalts- und des Leistungsbilanzdefizits ist langfristige Herausforderung  Deutschland als wichtiger Handelspartner von UK von diesen Risiken auch betroffen; insgesamt aber nur geringe Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung in Deutschland 8
  • 9. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Anpassung an die künftige Drittstaaten-Regelung Ausgangspunkt  UK wird Drittstaat  Gleichzeitig bestehen langjährige wirtschaftliche Verflechtungen  Anpassungen von EU- und deutschem Recht sollten dies reflektieren, um anstehenden Veränderungsprozess für bestehende Vertragsbeziehungen abzufedern Beispiele für Anpassungsbedarf (I) EU-Ebene  Klärung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen  Klärung, ob Clearing von Euro-Wertpapieren künftig zwingend in der EU- oder der Euro-Zone durchgeführt werden muss; Regelung für Bestandsgeschäft  Schutz von bestehenden Verträgen in bankaufsichtlichen Regelungen‚ z.B. im Abwicklungsregime 9
  • 10. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Beispiele für Anpassungsbedarf (II) Euro-Zone  Vereinbarung für die Aufsichtszusammenarbeit zwischen der Euro-Zonen- und der britischen Finanzaufsicht Deutschland  Steuerliche Begleitvorschriften  Erleichterte Handhabung bei Aufenthaltserlaubnissen und Bestandsschutz für UK- Bürger, die heute in Deutschland leben  Deckungsstockfähigkeit von UK-Liegenschaften im Pfandbriefgesetz unverändert beibehalten  Vereinbarung für die Aufsichtszusammenarbeit zwischen BaFin und der britischen Finanzaufsicht  Für Deutschland brauchen wir ein Brexit-Begleitgesetz! 10 €
  • 11. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Konsequenzen für die EU Institutionelle Folgen  UK ist großer Nettozahler des EU-Haushalts; EU muss Handlungsfähigkeit in den Haushalten 2019 und 2020 und dem Mittelfristigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 erhalten  Anpassung der Obergrenze der EP-Mitglieder; ersatzloser Wegfall der UK-Sitze im Europäischen Parlament  Mit UK wird ein marktwirtschaftlich orientiertes Land die EU verlassen; noch klarere Positionierung der Bundesregierung erforderlich Europäische Integration  Ziel muss „Konsolidierung des Erreichten“ und „Fortentwicklung mit kleinen Schritten“ sein  Strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, Weiterentwicklung des Binnenmarkts mit Wirtschafts-, Währungs-, Banken- und Kapitalmarktunion sowie nachhaltige Regelbindung und wirksame Sanktionsmechanismen  Entwicklung gemeinsamer wirtschaftspolitischer Grundkonzepte 11
  • 12. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. 12 Politisches Bekenntnis RegulierungVerwaltung  Klares Bekenntnis der Bundesregierung, der Landesregierung, der Stadt Frankfurt und der Finanzindustrie, Frankfurt als den Finanzplatz der Europäischen Union auszubauen  Forderung nach Umzug der European Banking Authority (EBA) nach Frankfurt  Abbau selbstgemachter regulativer Hemmnisse  Standortfaktoren (Schulen, Verkehr, Verwaltung)  FinTech-Hub Frankfurt – Berlin Voraussetzungen für die Positionierung Frankfurts
  • 13. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Fünf Vorschläge zum Abbau selbstgemachter regulativer Hemmnisse 13 AGB-Recht  Weitere Stärkung der Privatautonomie durch Abschaffung der AGB-Kontrolle im kaufmännischen Geschäftsverkehr Bankenabgabe  Abschaffung des steuerlichen Abzugsverbots der Bankenabgabe (seit 2010 in Deutschland und seit 2016 an den Single Resolution Funds) Venture Capital  Sicherstellung der transparenten Besteuerung von Private- Equity-Investoren Rechnungs- legung  Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses im HGB Arbeitsrecht  Gelockerte Kündigung für sehr gut verdienende Mitarbeiter  Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Digitalisierung  Verzicht auf weitere Wettbewerbsnachteile (z.B. Entgelt- transparenzgesetz)
  • 14. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Hintergrund  Stärken Finanzplatz Frankfurt  Finanzplätze im Vergleich 14
  • 15. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Frankfurt ist als UK-Gate besonders geeignet 15 Finanzplatz der Euro-Zone  Frankfurt ist der Banken- und Finanzplatz der Euro-Zone  Leistungsfähiger Börsenplatz, der durch Fusion mit LSE weiter an Bedeutung gewinnt  Hohe Innovationskraft durch FinTechs mit Berlin-Brücke Bankenaufsicht  Frankfurt ist Standort der Europäischen Zentralbank, des SSM und von EIOPA und damit der wichtigste Platz der Geld-, Währungs- und Finanzmarktpolitik in der Europäischen Union Standort- faktoren  Starke finanzmarktbezogene Forschung und Lehre  Gute Infrastruktur für Verkehr und Digitalisierung  Kosten für Lebenshaltung im europäischen Vergleich günstig – ebenso Büroflächen bei kurzfristiger Verfügbarkeit Guter Rechtsstandort  Stabile politische Verhältnisse  Rechtsstaat mit funktionierendem Rechtsschutz  Rechtssicherheit und funktionierende Verwaltung Konfliktlösung im Arbeitsrecht  Konfliktlösung im Arbeitsrecht: schnell, preiswert, berechenbar  Keine ausgeprägte Streitkultur  Mitbestimmung verhindert unternehmerische Gestaltung nicht
  • 16. ©BundesverbanddeutscherBankene.V. Finanzplätze London, Frankfurt und Paris im Vergleich Überblick London Frankfurt Paris Einwohner (2014; in Mio.) 8,5 0,7 2,2 Anteil Auslandsbanken an ansässigen Kreditinstituten (in Prozent; gemäß EZB-Definition, Ende 2015) 51,1 37,9 28,4 Finanzplatz-Ranking (GFCI1, 2016) 1 19 29 Ease of Doing Business Ranking2 (Länderspezifisch, 2015) 6 15 27 Steuerbelastungs-Ranking (Länderspezifisch, 2015) 15 72 87 Marktwert der Börse (Marktkapitalisierung in Mrd. Euro, 2015) 133 15,7 3,34 Aktienumsatz (EOB Trades in Mrd. Euro, 2015) 2.4033 1.410 1.8824 ETF Umsätze (Umsätze in Mrd. Eur, 2015) 388,33 198,1 162,44 Quelle: Helaba, Weltbank, WFE, Z/Yen 1 Der Global Financial Centres Index (GFCI) vom Thinktank Z/Yen ist ein Ranking nach der Wettbewerbskraft von Finanzzentren, basierend auf verschiedenen Indices zu den Themenfeldern Business Environment, Entwicklung des Finanzsektors, Infrastruktur, Humankapital und Reputation sowie auf einer Umfrage unter Finanzexperten. 2 Das Ease of Doing Business Ranking der Weltbank ordnet Länder entsprechend der Leichtigkeit bei Geschäftstätigkeiten von 1-189. Ein hohes Ranking bedeutet dabei, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen im Land förderlicher sind für das Gründen und Führen eines Unternehmens. 3 LSE mit Borsa Italiana 4 Euronext mit Börsenbetrieb in Amsterdam, Brüssel, Lissabon und Paris 16

Editor's Notes

  1. BdB-USP: Wir sind in der EU27 verankert und stellen unseren Wunsch nach „So wenig Veränderung wie möglich“ klar dahinter zurück; deshalb stellen wir jetzt keine Forderungen an Bundesregierung oder KOM, Erleichterungen oder Übergangsregeln für die FDL zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir aber Brücken nach UK bauen! Brexit ist zwar auch schlecht für EU27 und DE, aber er schadet vor allem UK erheblich; wir müssen keine Kompromisse machen, die zu Lasten der EU27 gehen. Botschaften im Original aufnehmen
  2. Verhandlungspositionen UK (innenpolitischer Druck, Leitsatz „Make our own rules“, Kompromisse sind „Verzerrung des Volkswillens“) und EU27 (kein „Binnenmarkt a la carte“) führend zwingend zum harten Brexit Austrittsverhandlungen sind schwierig (Geld! KOM rechnet mit einer Einmalzahlung von 60 bis 80 Mrd. €); Übergangsphasen setzen Kenntnis des Endzustands voraus; der wird aber erst nach Austrittsabkommen verhandelt Einfaches Weitergelten der Regeln in UK kaum verkaufbar, partielles für EU nicht akzeptabel; Problem der Rechtsgrundlagen Fantasien, wie man den Brexit softer machen könnte, kann man viele entwickeln; kommen aber erst am Ende auf den Tisch Fehlende Klarheit für Wirtschaft ein Problem: wir müssen wissen, wie wir am 1. April 2019 rechtssicher die Kunden bedienen können; Dispositionen müssen deshalb auf worst case abgestellt sein, solange Politik nicht verbindlich etwas anderes beschließt.
  3. ACHTUNG: Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, wir seien neutral. Wir verorten uns eindeutig in der EU27. Mit dem Absatz „Faire Verhandlungen“ meinen wir einerseits die Briten insgesamt: es gibt bisher keine realistische Verhandlungsstrategie. Wir meinen aber durchaus auch die Europäer, die jetzt auf Strafexpedition gehen wollen.
  4. Kernaussage: Banken sind es gewohnt, mit Drittstaaten zu arbeiten. Der Brexit ist deshalb bankfachlich kein Problem.
  5. Grundsatz Wirtschaft muss davon ausgehen, dass es keine besondere Regelung gibt und sich darauf einstellen. Das ist möglich, hätte aber gravierendere Auswirkungen, als sie erforderlich sind Deshalb ist es zielführend, Anpassungen frühzeitig zu beschließen oder zumindest frühzeitig verlässlich anzukündigen Hinweis Die Mehrzahl der aufgeworfenen Probleme sind nicht bankbezogen, sondern gelten für die gesamte Wirtschaft
  6. AGB-Recht: EU-Recht (RL 93/13 über rechtsmissbräuchliche Klauseln) fordert AGB-Kontrolle nur im Verhältnis zu Verbrauchern AGB-Kontrolle im kaufmännischen Geschäftsverkehr führt zu hohem Rechtsrisiko; Anleiheausgabe nach deutschem Recht ist daher unattraktiv (Anpassung des BGB §307 Abs. 1 erforderlich) Rechnungslegung Deutschland verlangt (anders als viele andere EU-Länder, die hier das Wahlrecht eingeräumt haben, den Einzelabschluss auf IFRS-Basis oder nach nationalen Bilanzrecht zu erstellen) einen zwingenden HGB-Einzelabschluss. In Deutschland sollte die Option bestehen, einen IFRS-Einzelabschluss mit befreiender Wirkung aufstellen zu dürfen Vorteile: Komplexitätsreduzierung für die betroffenen Unternehmen, verbesserte internationale Vergleichbarkeit bei erleichterter Kommunikation mit Aufsichtsrat, Aktionären, Analysten, Öffentlichkeit und Aufsehern Gleichbehandlung in Europa
  7. Konfliktlösung im Arbeitsrecht (AGV-Info) Schnell (Verfahrensdauer) Bei Kündigungsschutzsachen besteht ein gesetzliches Beschleunigungsgebot (§ 61a ArbGG), es erfolgt überwiegend eine Erledigung durch Vergleich. Der erste Gütetermin auch in anderen Angelegenheiten ist üblicherweise nicht später als sechs Wochen nach der Klageeinreichung. 66 % der Streitigkeiten werden innerhalb von 3 Monaten erledigt (Statistisches Bundesamt 2011). Preiswert (Gerichts- und Anwaltskosten) Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind im internationalen Vergleich preiswert, vor allem im Vergleich zu angelsächsischen Ländern – bei einem durchschnittlichen Streitwert von 12.000 EUR (1/4 Bruttojahresgehalt) betragen die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten weniger als 1.900 EUR, die Gerichtskosten bei einem Urteil 801 EUR, und es fallen keine gesonderten Kosten für eine Beweisaufnahme an. Es gibt keine punitive damages (Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird). Vergleichszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind gesetzlich für betriebsbedingte Kündigungen geregelt (§ 1 KSchG) und betragen 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis sind Zahlungen zwischen 0,5 und 2,0 Gehältern pro Beschäftigungsjahr üblich. Berechenbar (Gesetzesgrundlage mit etablierter Rechtsprechung) Wesentliche Teile des Arbeitsrechts (Betriebsübergang, Nichtdiskriminierung, Arbeitszeit) beruhen im Kern auf europäischen Richtlinien und nicht auf nationaler Gesetzgebung. Auch in den übrigen Bereichen bilden bundesweit geltende Gesetze die Grundlage der Ordnung des Arbeitslebens; an diese sind Gerichte bei der Entscheidung von Entscheidung von Streitfällen gebunden. Auch wenn keine formelle Bindung der unteren an die oberen Gerichte besteht (stare decisis), folgen in der Praxis die unteren Gerichte der Auslegung des Rechts durch das Bundesarbeitsgericht. Keine ausgeprägte Streitkultur Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der Eingänge der Arbeitsgerichtsbarkeit 2011 (3 Jahre nach der Finanzkrise) noch 60% derjenigen des Jahres 1995. Betriebliche Mitbestimmung Die Mitbestimmung des Betriebsrates verhindert nicht, dass der Unternehmer seine Vorgaben umsetzen kann. Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung gibt es eine Schlichtungsmöglichkeit über die Einigungsstelle, die regelmäßig zu einem Kompromiss zwischen Arbeitgeber- und Betriebsratslinie führt. In anderen Bereichen bestehen Mitwirkungsrechte, bei denen der Arbeitgeber in der Regel in der Lage ist, durch entsprechende Verhandlungen seine Linie durchzusetzen. Der hierdurch erforderliche zeitliche Mehrbedarf kann bei der Entscheidung über den Anfangspunkt der unternehmerischen Maßnahme eingeplant werden.
  8. Zu Einwohner: - Zahlen beziehen sich auf Greater-London (1.600 km2), den Regierungsbezirk Darmstadt (7.500 km2) sowie die Île-de-France (12.000 km2) - Einwohnerzahlen Metropolregionen: London: 13,6 Mio.; Frankfurt: 3,8 (inkl. Regierungsbezirk Darmstadt); Paris: 12 Mio. Quelle: Helaba Zu Auslandsbanken: Quelle: Helaba Zu Finanzplatz-Ranking: Quelle: Thinktank Z/Yen Zu Ease of Doing Business: Quelle: Weltbank Zu Steuerbelastungsranking: Quelle: Weltbank Zu Marktwert der Börse: Quelle: Helaba Zu Aktien- und ETF-Umsätze: Quelle: world federation of exchanges (wfe)